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Vorlage (Ausschreibung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
39 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
03.12.14, 18:31
Aktualisiert
03.12.14, 18:31
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Stadt Brühl Der Bürgermeister Kunstwettbewerb zur Gestaltung des Kreisverkehrs "Liblarer Straße/Uhlstraße/Pingsdorfer Straße" in der Stadt Brühl Die Stadt Brühl, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt einen offenen Wettbewerb zur Gestaltung der Kreisverkehrsinsel aus. 1. Aufgabe Aufgabe ist die künstlerische, durchaus auch zeitgemäße Gestaltung eines Kunstobjektes zum Thema „Uhltor“ auf der Kreisverkehrsanlage "Liblarer Straße/Uhlstraße/ Pingsdorfer Straße". 2. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind alle künstlerisch und gestalterisch tätigen Personen aus dem Rhein-Erft-Kreis und der Region. Weiterhin werden Künstler, die bereits in Brühl tätig gewesen sind, durch unmittelbare Einladung aufgefordert, an der Auslobung teilzunehmen. 3. Thematische Vorgabe Thematisch sollen die einzureichenden Arbeiten Bezug auf das Uhltor und seinen stadtgeschichtlichen Kontext nehmen. Seit Stadtgründung führt die Uhlstraße auf die Uhlenpoorz, dem südlichen Stadttor, welches bis 1827 bestanden hat. Stadttor – Eingang und Ausgang, aber auch Handel und Wandel. Hinter den Mauern der Stadt entstand im Laufe der Zeit eine selbstbewusste Bürgerschaft: Im Mittelalter Bau der Burg, Errichtung der Stadtkirche St. Margareta, Gründung des Franziskanerklosters und bis Ende des 15. Jahrhunderts Hochburg der Töpferei, den Uhlpötten. Im 18. Jahrhundert Bau des Schlosses Augustusburg mit Hilfe von französischen und italienischen Handwerkern und Künstlern. Das 19. Jahrhundert, geprägt durch die Industrialisierung der Gegend (Abbau der Braunkohle), bringt für Brühl den wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung. Brühl erhält die Anbindung an die Eisenbahn. Auf Grund der günstigen Grundstückspreise lassen sich vermehrt Kölner in der Gartenstadt Brühl nieder. Durch das Preußische Königshaus wird das Schloss in den Fokus gesetzt. Durch die Rekultivierung der ehem. Braunkohlenabbauflächen wird Brühl in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur Freizeit- und Erlebnisstadt. Das Schloss wird zur Kulturstätte. Namhafte Persönlichkeiten aus Kultur und Politik und Staatsbesucher sind Gast in Schloss Augustusburg. Brühl wird zur heimlichen Kulturhauptstadt im Rhein-Erft-Kreis. -1- 4. Voraussetzungen und Anforderungen Auf der Innenfläche des Kreisverkehrs (Radius 4,0 m) soll ein Kunstwerk installiert werden. Eine Bepflanzung der nicht für das Kunstobjekt in Anspruch genommenen Flächen ist vorzusehen. Das Kreisverkehrsinnere besitzt einen Wasseranschluss, ein Stromanschluss kann verlegt werden. Weiterhin läuft durch die Kreisverkehrsinsel eine Gasleitung. Die Leitungen (inkl. Hydrant und Sperrschieber der Gasleitung) dürfen nicht überbaut werden (siehe Anlage 4). Das Kunstobjekt darf durch seine Ausgestaltung zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung oder Ablenkung führen. Die maximale Größe des Kunstobjektes ergibt sich aus der Fläche der Kreisinsel. Sie darf nicht über den Kreisverkehrsinselrand reichen. Das Kunstobjekt muss dauerhaft sicher und selbststehend, eventuell mit Sockel, aufgestellt werden. Eine eventuell angebrachte Beleuchtung des Kunstwerkes darf die Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder ablenken. Das Kunstwerk darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden. Als Materialart sind nur witterungsbeständige und farbbeständige Kunststoffe, Metalle und Stein sowie mögliche Kombinationen zulässig. Auch zulässig ist ein rein freiraumgestalterisches Kunstwerk zum Thema Uhltor. 5. Kostenrahmen und Beteiligungshonorar Für das gewählte Kunstwerk stehen für dessen Material, Transport, Aufstellung und künstlerisches Honorar Mittel in einer Gesamthöhe von max. 25.000 Euro zur Verfügung. Unter den eingereichten Beiträgen werden Preise vergeben: 1. Preis: 1.500 Euro 2. Preis: 1.000 Euro 3. Preis: 500 Euro Honorare für die künstlerische Leistung, Entwurfskosten oder Fahrkosten der nicht preisgekürten Wettbewerbsbeiträge werden nicht erstattet. Die eingereichten Entwürfe verbleiben im Eigentum der Teilnehmer. Es ist beabsichtigt, das jurierte Wettbewerbsergebnis zu realisieren. Die Gewinner haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf Realisierung des eingereichten Entwurfs. 6. Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: − Fotos vom Umfeld − Stadtplan -2- − Ausführungsplanung Kreisverkehr − Teilnahmeerklärung (Anlage 1) 7. Einzureichende Unterlagen − Entwurfszeichnungen mit verschiedenen Ansichten/Perspektiven und/oder Modell mit Größenangaben − Erläuterung des Entwurfs (mit Angaben zu Material, Ausführungsart und ggf. Standsicherheitsnachweis) − Detaillierte Angabe aller Herstellungskosten einschließlich Honorar und Mehrwertsteuer − Digital-Fotos (-Dateien) von früheren, selbsterstellten Kunstwerken oder Modellen − Tabellarischer Lebenslauf mit den wesentlichen Daten des künstlerischen Werdegangs − Teilnahmeerklärung 8. Jury und Auswahlverfahren Die Jury setzt sich zusammen aus − dem Bürgermeister − dem Beigeordneten für Bauen und Umwelt − dem Beigeordneten für Kultur − dem Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt − der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften und Tourismus − jeweils einem Vertreter der im Rat der Stadt Brühl vertretenen Fraktionen − der Vorsitzenden des Brühler Kunstvereins Gegen die Entscheidung der Jury über die Auswahl des zur Realisierung ausgewählten Entwurfs besteht kein Einspruchsrecht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 9. Termine Einsendeschluss: …….. (Poststempel) Bekanntgabe der Jury‐Entscheidung: …….. Gewünschte Realisierung: Ende 2015 10. Abgabestelle und Auskunft Die Unterlagen sind zu senden an / abzugeben bei: Stadt Brühl Fachbereich Bauen und Umwelt Uhlstraße 3 50321 Brühl Etwaige Nachfragen sind an den Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Brühl zu richten: Ansprechpartner: Frau Müller Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de -3-