Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/ Kaiserstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
198 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
09.04.15, 15:16
Aktualisiert
09.04.15, 15:16
Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/ Kaiserstraße) Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/ Kaiserstraße) Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/ Kaiserstraße) Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/ Kaiserstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 198 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/3 Dieckmann, Uwe Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.03.2015 100/2015 (67/95) Betreff Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/ Kaiserstraße Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X BGM X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 785200/ 54010600 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Ausführung der barrierefreien Umgestaltung der 4 Bushaltestellen Brühl-Nord (Nr. 37 Variante 2, 38, 39, 40) an der Kaiserstraße als Buskaps. Erläuterungen: Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren ab Ende 2013 bis Ende 2017 sukzessive umgesetzt wird. Per Zuwendungsbescheid des NVR vom 23.07.2013 erhielt die Stadt Brühl die Förderzusage für den 1. Bauabschnitt von 64 von insgesamt 114 Bushaltestellen. Der 1. Bauabschnitt (interne Planung: Ende 2013 bis Ende 2015) wird bei 986.500 € Gesamtkosten und 941.600 € zuwendungsfähigen Bauausgaben mit 847.400 € gefördert (Förderanteil 90 %). Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW. http://www.strassen.nrw.de/_down/pub_leitfaden-barrierefreiheit-im-strassenraum-2012.pdf Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und –ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte. Drucksache 100/2015 Seite - 2 – Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen– 18,00 m und mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet. Im Nachgang zur ursprünglichen Planung –welche bei 2 Haltestellen (Nr. 38 und 40) eine Ausführung als Busbucht und bei 2 Haltestellen (Nr. 37 und 39) eine kombinierte Busbucht/ -kapausführung vorsah- sollen in der nun vorgelegten Planung alle 4 Bushaltestellen als reine Buskaps ausgeführt werden. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung sind mit ca. 79.000 € (inklusive der Kosten für Ing.-Leistungen) ermittelt worden. Die Förderfähigkeit dieser Mehrleistungen –kosten wird per Kostenänderungsantrag beim Fördermittelgeber NVR geprüft. Vorsorglich sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2015 der Stadt Brühl eingeplant worden. Die Umplanung wurde in dieser Form auf Veranlassung der „Bürgerinitiative Kaiserstraße“ überarbeitet. Dazu war es notwendig, eine Zustimmung der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und des Eisenbahn-Bundesamtes hinsichtlich möglicher Rückstaugefahren von Kraftfahrzeugen auf den Gleiskörper einzuholen und die Fahrpläne verschiedener Buslinien zu entzerren. 1.) Bushaltestelle Nr. 37 Brühl-Nord Stadtbahn Westseite (stadtauswärts) Variante 1 (vor Haus 44): - Ein um ca. 20 m längerer Weg zu den Haltstellen Linie 18 - Lediglich ca. 13m Baulänge der umgestalteten Bushaltstelle - Mehr Rückstaulänge zu dem Gleiskörper der Linie 18 - Zusätzliche Mehrkosten für die Gehwegertüchtigung im Bereich der Engstelle Hochbeet der Linde in Höhe von ca. 9.000 Euro Variante 2 (vor Haus 42): - Ein um 20 m kürzerer Weg zu den Haltstellen Linie 18 - Ca. 14m Baulänge der umgestalteten Bushaltstelle - Bessere Erreichbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen - Verbesserung der Gehwegsituation am Hochbeet der Linde Seite - 3 – Drucksache 100/2015 - Die vorhandene und neue Lage sind in etwa deckungsgleich - Fällung einer im Wachstum eingeschränkten Kastanie 2.) Bushaltestelle Nr. 38 Brühl-Nord Stadtbahn Westseite (Richtung Brühl-Mitte) 3.) Bushaltestelle Nr. 39 Brühl-Nord Stadtbahn Ostseite (stadtauswärts) 4.) Bushaltestelle Nr. 40 Brühl-Nord Stadtbahn Ostseite (Richtung Brühl-Mitte) Bushaltestellen Nr. 38 und 37; Variante 1 Bushaltestellen Nr. 38 und 37; Variante 2 Drucksache 100/2015 Bushaltestellen Nr. 39 und 40 Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden. Seite - 4 –