Daten
Kommune
Brühl
Größe
198 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
09.04.15, 15:16
Aktualisiert
09.04.15, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/3
Dieckmann, Uwe
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.03.2015
100/2015
(67/95)
Betreff
Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Brühl-Nord/
Kaiserstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
BGM
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 785200/ 54010600
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Ausführung der barrierefreien
Umgestaltung der 4 Bushaltestellen Brühl-Nord (Nr. 37 Variante 2, 38, 39, 40) an der
Kaiserstraße als Buskaps.
Erläuterungen:
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie
Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm
aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren ab Ende 2013 bis Ende
2017 sukzessive umgesetzt wird.
Per Zuwendungsbescheid des NVR vom 23.07.2013 erhielt die Stadt Brühl die
Förderzusage für den 1. Bauabschnitt von 64 von insgesamt 114 Bushaltestellen. Der 1.
Bauabschnitt (interne Planung: Ende 2013 bis Ende 2015) wird bei 986.500 €
Gesamtkosten und 941.600 € zuwendungsfähigen Bauausgaben mit 847.400 € gefördert
(Förderanteil 90 %).
Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im
Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
http://www.strassen.nrw.de/_down/pub_leitfaden-barrierefreiheit-im-strassenraum-2012.pdf
Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen
ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und –ausstieg gekennzeichnet. Zu den
weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und
Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren
Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte.
Drucksache 100/2015
Seite - 2 –
Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens
12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen– 18,00 m und
mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x
0,90 m. Die Lücke zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren
Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als
Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße
Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum
Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit,
verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als
Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die
restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen
Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im
Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet.
Im Nachgang zur ursprünglichen Planung –welche bei 2 Haltestellen (Nr. 38 und 40) eine
Ausführung als Busbucht und bei 2 Haltestellen (Nr. 37 und 39) eine kombinierte
Busbucht/ -kapausführung vorsah- sollen in der nun vorgelegten Planung alle 4
Bushaltestellen als reine Buskaps ausgeführt werden. Die Mehrkosten gegenüber der
ursprünglichen Planung sind mit ca. 79.000 € (inklusive der Kosten für Ing.-Leistungen)
ermittelt worden. Die Förderfähigkeit dieser Mehrleistungen –kosten wird per
Kostenänderungsantrag beim Fördermittelgeber NVR geprüft. Vorsorglich sind
entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2015 der Stadt Brühl eingeplant worden. Die
Umplanung wurde in dieser Form auf Veranlassung der „Bürgerinitiative Kaiserstraße“
überarbeitet. Dazu war es notwendig, eine Zustimmung der Häfen und Güterverkehr Köln
AG (HGK) und des Eisenbahn-Bundesamtes hinsichtlich möglicher Rückstaugefahren von
Kraftfahrzeugen auf den Gleiskörper einzuholen und die Fahrpläne verschiedener
Buslinien zu entzerren.
1.) Bushaltestelle Nr. 37 Brühl-Nord Stadtbahn Westseite (stadtauswärts)
Variante 1 (vor Haus 44): - Ein um ca. 20 m längerer Weg zu den Haltstellen Linie 18
- Lediglich ca. 13m Baulänge der umgestalteten Bushaltstelle
- Mehr Rückstaulänge zu dem Gleiskörper der Linie 18
- Zusätzliche Mehrkosten für die Gehwegertüchtigung im Bereich
der Engstelle Hochbeet der Linde in Höhe von ca. 9.000 Euro
Variante 2 (vor Haus 42): - Ein um 20 m kürzerer Weg zu den Haltstellen Linie 18
- Ca. 14m Baulänge der umgestalteten Bushaltstelle
- Bessere Erreichbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Verbesserung der Gehwegsituation am Hochbeet der Linde
Seite - 3 –
Drucksache 100/2015
- Die vorhandene und neue Lage sind in etwa deckungsgleich
- Fällung einer im Wachstum eingeschränkten Kastanie
2.) Bushaltestelle Nr. 38 Brühl-Nord Stadtbahn Westseite (Richtung Brühl-Mitte)
3.) Bushaltestelle Nr. 39 Brühl-Nord Stadtbahn Ostseite (stadtauswärts)
4.) Bushaltestelle Nr. 40 Brühl-Nord Stadtbahn Ostseite (Richtung Brühl-Mitte)
Bushaltestellen Nr. 38 und 37; Variante 1
Bushaltestellen Nr. 38 und 37; Variante 2
Drucksache 100/2015
Bushaltestellen Nr. 39 und 40
Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.
Seite - 4 –