Daten
Kommune
Pulheim
Größe
539 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
186/2013
Erstellt am:
07.05.2013
Aktenzeichen:
II/501
Verfasser/in:
Herr Darius
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
2
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
25.06.2013
X
09.07.2013
Betreff
Einführung eines Pulheim-Passes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD - Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0 € bis 42.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
X
0 € bis 42.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Abhängig von der beschlossenen Variante müssen die benötigten Mittel als budgetrelevante Veränderung im Rahmen
der Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 beschlossen werden.
Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 2 / 7
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt
a)
die Erweiterung des Familienpasses zum Pulheim-Pass zum 01.01.2014 entsprechend der
Erweiterungsmöglichkeit 1 und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel.
b)
die Erweiterung des Familienpasses zum Pulheim-Pass zum 01.01.2014 entsprechend der
Erweiterungsmöglichkeit 2 und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel
c)
den Familienpass in der bisherigen Form beizubehalten und den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Erläuterungen
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat am 19.12.2000 die Einführung des Familienpasses beschlossen. Am
05.12.2005 wurde der Personenkreis der Berechtigten um die Gruppe der Alleinerziehenden mit einem Kind erweitert.
Die SPD-Fraktion beantragte Ende 2012 die Einführung eines Pulheim-Passes, der beim berechtigten Personenkreis
verstärkt soziale Kriterien berücksichtigen solle.
Die Verwaltung gibt hierzu folgende Hinweise:
Der bestehende Familienpass begünstigt derzeit folgende Personengruppen:
- Familien im SGB II und SGB XII Leistungsbezug mit zwei Kindern
- Familien mit drei und mehr Kindern
- Alleinerziehende
- Familien mit einem behinderten Kind bei dem ein Behinderungsgrad von wenigstens 50 GdB i. S. des
Schwerbehindertengesetzes vorliegt.
Erweiterungsmöglichkeit 1
Der bestehende Familienpass kann um soziale Komponenten ergänzt und daher um folgende Personengruppen
erweitert werden (s. Modellrechnungen 1 und 2). Im Zusammenhang mit Leistungen aus dem BuT-Paket stünden dann
eine Reihe von Angeboten zusätzlich für nachfolgende Personengruppen zur Verfügung:
- Familien mit einem Kind und SGB II oder SGB XII Bezug
- Familien mit Bezug von Kindergeldzuschlag
- Familien mit Bezug von Wohngeld
- Familien mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Erweiterungsmöglichkeit 2
Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 3 / 7
Der bestehende Familienpass kann um die im Erweiterungsvorschlag 1 genannten Gruppen und zusätzlich um die
Gruppe der Familien mit 2 Kindern erweitert werden (s. Modellrechnungen 3 und 4).
Für die Erweiterung des Familienpasses - anstelle der Einrichtung eines weiteren Passes - sprechen folgende Gründe:
- Die ursprüngliche Idee des Familienpasses bleibt erhalten.
- Überschneidungen beim berechtigten Personenkreis können vermieden werden.
- Es kann ein konkurrierendes Angebot bei zwei Passarten mit der Gefahr, dass einem Pass eine höhere
Wertigkeit zugesprochen wird, vermieden werden.
- Der Verwaltungsaufwand ist geringerer
Gesichtspunkte der Familienförderung werden durch die Voraussetzung, dass mindestens ein Kind zur Familie gehören
muss, aufrecht erhalten.
Kostenkalkulation
Die Kostenkalkulation basiert auf den Durchschnittswerten der letzten 7 Jahre des Familienpasses.
Die Grunddaten sind:
a) Die durchschnittlich anfallenden Kosten pro Pass und Jahr in Höhe von 10,83 €.
Durchschnittliche Kosten je Passinhaber
Kosten je Passinhaber
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Gesamt
Durchschnitt
9,83 €
10,34 €
11,51 €
11,53 €
11,04 €
9,92 €
11,66 €
75,83 €
10,83 €
b) Der durchschnittlich prozentuale Anteil der Nutzer von allen potenziell berechtigten Personen liegt bei
ca. 13 %
ohne Berücksichtigung der Einkommensgrenzen, da diese Größen nicht bekannt sind.
Antragsberechtigte Personen und tatsächliche Nutzer des Familienpasses
ohne Berücksichtigung der Einkommensgrenzen
Anzahl Personen
Anzahl der Pässe
(Durchschnitt)
Anteil in Prozent
Personen in Haushalten mit
3 und mehr Kindern
2.033
457
22,47 %
Personen in Haushalten Alleinerziehender mit 1 Kind
2.042
79
3,87 %
Personen in Haushalten Alleinerziehender mit 1 und mehr Kindern
1.630
222
13,62 %
459
42
9,15 %
24
keine Angabe
Personen in Haushalten mit
SGB II und SGB XII Bezug, 2 Kinder +
Personen in Haushalten mit einem
behinderten Kind
Gesamt
keine Angabe
6.164
824
Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 4 / 7
Antragsberechtigte
tatsächliche Nutzer
ca. 13 %
Modellrechnungen
( s. Anlagen )
Auf Basis dieser Grunddaten und den bekannten bzw. geschätzten Personenzahlen wurden die Modellrechnungen
1 bis 4 erstellt.
Die Modellrechnung 1 geht davon aus, dass die neuen Gruppen der Berechtigten den Pulheim-Pass prozentual genauso mit ca. 13 % nutzen, wie der Gesamtdurchschnitt der Familienpass Nutzer. Damit ist die Modellrechnung 1 eher eine
Minimalrechnung.
Sollte es zur Einführung des Pulheim-Passes kommen, ist davon auszugehen, dass die prozentuale Nutzung, bedingt
durch eine entsprechende Veröffentlichung, stärker steigt. Dies gilt möglicherweise auch für die Nutzergruppen des
derzeitigen Familienpasses. Eine genaue Prognose ist nicht möglich. Daher geht die Modellrechnung 2 von einer
35- prozentigen Nutzung bei allen Gruppen aus. Nach den Erfahrungen mit der Nutzung des Familienpasses wird eine
Gesamtnutzung in Höhe von 35 % als maximale und theoretische Obergrenze eingeschätzt.
Die Modellrechnungen 3 und 4 beinhalten die Erweiterung des Nutzerkreises auf Familien mit 2 Kindern.
Der Beschluss wäre entsprechend zu formulieren.
Um die zu erwartenden Kosten vergleichbar darzustellen, gehen die Modellberechnungen 3 und 4 ebenfalls von einer
13-prozentigen und 35-prozentigen Nutzung aus.
Deutlich wird hier, wie es bei den Gruppen zu Überschneidungen kommen kann. Eine grundsätzliche Erweiterung auf
Familien mit zwei Kindern macht die Gruppe der SGB II und XII Leistungsbezieher mit zwei Kindern dabei überflüssig,
da ja dann der Anspruch schon von den zwei Kindern in der Familie abgeleitet wird. Auch kann z.B. eine alleinerziehende Person Wohngeld oder Kindergeldzuschlag oder beides beziehen. Weitere Überschneidungen und Kombinationen
sind möglich.
Diese möglichen Überschneidungen sprechen für die Zusammenführung des Familien- und Pulheim-Passes. Darüber
hinaus sollten die Vergünstigungen einheitlich sein, damit es nicht zu Doppelnutzungen, verwirrenden Wahlmöglichkeiten und letztendlich zu einem konkurrierenden Angebot kommt. Das Angebot von zwei Passarten führt zu einem deutlich
höheren Verwaltungsaufwand.
Einzusetzende Haushaltsmittel
Derzeit stehen für den Familienpass 11.200,-- € zur Verfügung.
Modellrechnung 1
Durch Erweiterung des Personenkreises um weitere Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger müsste der
Ansatz (für den derzeitigen Familien-Pass) nicht erhöht werden, da in der Vergangenheit die bislang hierfür bereitgestellten Mittel von 11.200 € nicht in voller Höhe abgerufen wurden. Der Differenzbetrag wäre ausreichend, um den Mehraufwand für den erweiterten Personenkreis bei unterstellter Inanspruchnahme von 13 % zu decken.
Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 5 / 7
Nach diesem Modell sollte der vorhandene Haushaltsansatz ausreichend sein.
Modellrechnung 2
Bei einer Inanspruchnahme von 35 % des berechtigten Personenkreises wäre eine Mittelaufstockung um rund
17.000,-- € erforderlich. Nach den Erfahrungen mit dem Familienpass ist allerdings nicht davon auszugehen, dass bei
allen Personengruppen eine 35-prozentige Nutzung erreicht wird.
Modellrechnung 3
Die Modellrechnung 3 beinhaltet die Erweiterung des Personenkreises auf Familien mit zwei Kindern. Bei einer
durchschnittlichen 13 % Nutzung würde eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 10.000,-- € ausreichend sein. Diese
Kalkulation mit einer 13 % Nutzung dürfte allerdings knapp bemessen sein. Deutlich wird auch bei dieser und der folgenden Modellrechnung, dass der zu erwartende Kostenanteil für den Personenkreis der Familien mit zwei Kindern am
höchsten von allen Gruppen ist.
Modellrechnung 4
Hierbei ist wieder die Erweiterung des Personenkreises auf Familien mit zwei Kindern und der Grad der Nutzung in
Höhe von 35 %, analog der Modellrechnung 2, berücksichtigt. Die zu erwartenden Kosten steigen dabei aber auf fast
53.000,-- €.
Zusammenfassung
Bei Modellrechnung 1 wäre keine Aufstockung des bisherigen Ansatzes erforderlich.
Bei Modellrechnung 2 beträgt der Mehraufwand 17.000 €.
Bei Modellrechnung 3 beträgt der Mehraufwand 10.000 €.
Bei Modellrechnung 4 beträgt der Mehraufwand 42.000 €.
Die durch den zu fassenden Beschluss zu dieser Vorlage zusätzlich benötigten Haushaltsmittel müssen im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2014 bereitgestellt werden.
Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 6 / 7
Anlagen
Modellrechnung 1
mit durchschnittlichem Nutzungsgrad von 13 % bei den neuen Nutzern
derzeitiger Familienpass
SGB II und SGB XII mit 2 Kindern
Familien ab 3 Kindern
Alleinerziehende 1 Kind
Alleinerziehende mehrere Kinder
mit behindertem Kind
Nutzer
Kosten
Personen
Nutzungsgrad
459
2033
2042
1630
?
9,15 %
22,48 %
3,87 %
13,62 %
?
42
457
79
222
24
454,86 €
4.949,31 €
855,57 €
2.404,26 €
259,92 €
305
?
728
67
13,00 %
?
13,00 %
13,00 %
40
30
95
9
433,20 €
324,90 €
1.028,85 €
97,47 €
998
10.808,34 €
Erweiterungsvorschlag 1
Familien mit 1 Kind und SGB II/XII
Bezieher von Kindergeldzuschlag
Wohngeldempfänger
Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder
Modellrechnung 2
mit Nutzungsgrad von 35 % bei allen Nutzern
derzeitiger Familienpass
SGB II und SGB XII mit 2 Kindern
Familien ab 3 Kindern
Alleinerziehende 1 Kind
Alleinerziehende mehrere Kinder
mit behindertem Kind
Personen
459
2033
2042
1630
?
Nutzungsgrad
35,00 %
35,00 %
35,00 %
35,00 %
?
305
?
728
67
35,00 %
35,00 %
35,00 %
35,00 %
Nutzer
161
712
715
571
35
Kosten
1.743,63 €
7.710,96 €
7.743,45 €
6.183,93 €
379,05 €
Erweiterungsvorschlag 1
Familien mit 1 Kind und SGB II/XII
Bezieher von Kindergeldzuschlag
Wohngeldempfänger
Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder
107
60
255
23
2.639
1.158,81 €
649,80 €
2.761,65 €
249,09 €
28.580,37 €
Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 7 / 7
Modellrechnung 3
mit durchschnittlichem Nutzungsgrad von 13 % bei den neuen Nutzern und Familien mit zwei Kindern
derzeitiger Familienpass
Familien ab 3 Kindern
Alleinerziehende 1 Kind
Nutzungsgrad
22,48 %
3,87 %
1630
?
13,62 %
?
222
24
2.404,26 €
259,92 €
Familien mit 2 Kindern
Familien mit 1 Kind und SGB II/XII
Bezieher von Kindergeldzuschlag
6873
305
?
13,00 %
13,00 %
?
893
40
30
9.671,19 €
433,20 €
324,90 €
Wohngeldempfänger
728
13,00 %
95
1.028,85 €
Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder
67
13,00 %
9
1.849
97,47 €
20.024,67 €
Alleinerziehende mehrere Kinder
mit behindertem Kind
Nutzer
457
79
Kosten
Personen
2033
2042
4.949,31 €
855,57 €
Erweiterungsvorschlag 2
Modellrechnung 4
mit durchschnittlichem Nutzungsgrad von35 % bei allen Nutzern und Familien mit zwei Kindern
derzeitiger Familienpass
Familien ab 3 Kindern
Nutzungsgrad
35,00 %
Alleinerziehende 1 Kind
Alleinerziehende mehrere Kinder
mit behindertem Kind
2042
1630
?
35,00 %
35,00 %
?
715
571
35
7.743,45 €
6.183,93 €
379,05 €
Erweiterungsvorschlag 2
Familien mit 2 Kindern
Familien mit 1 Kind und SGB II/XII
6873
305
35,00 %
35,00 %
2.406
107
26.056,98 €
1.158,81 €
?
60
649,80 €
Bezieher von Kindergeldzuschlag
?
Nutzer
712
Kosten
Personen
2033
7.710,96 €
Wohngeldempfänger
728
35,00 %
255
2.761,65 €
Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder
67
35,00 %
23
249,09 €
52.893,72 €