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Beschlussvorlage (Einführung eines Pulheim-Passes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
539 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 186/2013 Erstellt am: 07.05.2013 Aktenzeichen: II/501 Verfasser/in: Herr Darius Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 2 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 25.06.2013 X 09.07.2013 Betreff Einführung eines Pulheim-Passes Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD - Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0 € bis 42.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre X 0 € bis 42.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Abhängig von der beschlossenen Variante müssen die benötigten Mittel als budgetrelevante Veränderung im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 beschlossen werden. Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 2 / 7 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt a) die Erweiterung des Familienpasses zum Pulheim-Pass zum 01.01.2014 entsprechend der Erweiterungsmöglichkeit 1 und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel. b) die Erweiterung des Familienpasses zum Pulheim-Pass zum 01.01.2014 entsprechend der Erweiterungsmöglichkeit 2 und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel c) den Familienpass in der bisherigen Form beizubehalten und den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Erläuterungen Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat am 19.12.2000 die Einführung des Familienpasses beschlossen. Am 05.12.2005 wurde der Personenkreis der Berechtigten um die Gruppe der Alleinerziehenden mit einem Kind erweitert. Die SPD-Fraktion beantragte Ende 2012 die Einführung eines Pulheim-Passes, der beim berechtigten Personenkreis verstärkt soziale Kriterien berücksichtigen solle. Die Verwaltung gibt hierzu folgende Hinweise: Der bestehende Familienpass begünstigt derzeit folgende Personengruppen: - Familien im SGB II und SGB XII Leistungsbezug mit zwei Kindern - Familien mit drei und mehr Kindern - Alleinerziehende - Familien mit einem behinderten Kind bei dem ein Behinderungsgrad von wenigstens 50 GdB i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt. Erweiterungsmöglichkeit 1 Der bestehende Familienpass kann um soziale Komponenten ergänzt und daher um folgende Personengruppen erweitert werden (s. Modellrechnungen 1 und 2). Im Zusammenhang mit Leistungen aus dem BuT-Paket stünden dann eine Reihe von Angeboten zusätzlich für nachfolgende Personengruppen zur Verfügung: - Familien mit einem Kind und SGB II oder SGB XII Bezug - Familien mit Bezug von Kindergeldzuschlag - Familien mit Bezug von Wohngeld - Familien mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Erweiterungsmöglichkeit 2 Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 3 / 7 Der bestehende Familienpass kann um die im Erweiterungsvorschlag 1 genannten Gruppen und zusätzlich um die Gruppe der Familien mit 2 Kindern erweitert werden (s. Modellrechnungen 3 und 4). Für die Erweiterung des Familienpasses - anstelle der Einrichtung eines weiteren Passes - sprechen folgende Gründe: - Die ursprüngliche Idee des Familienpasses bleibt erhalten. - Überschneidungen beim berechtigten Personenkreis können vermieden werden. - Es kann ein konkurrierendes Angebot bei zwei Passarten mit der Gefahr, dass einem Pass eine höhere Wertigkeit zugesprochen wird, vermieden werden. - Der Verwaltungsaufwand ist geringerer Gesichtspunkte der Familienförderung werden durch die Voraussetzung, dass mindestens ein Kind zur Familie gehören muss, aufrecht erhalten. Kostenkalkulation Die Kostenkalkulation basiert auf den Durchschnittswerten der letzten 7 Jahre des Familienpasses. Die Grunddaten sind: a) Die durchschnittlich anfallenden Kosten pro Pass und Jahr in Höhe von 10,83 €. Durchschnittliche Kosten je Passinhaber Kosten je Passinhaber 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Durchschnitt 9,83 € 10,34 € 11,51 € 11,53 € 11,04 € 9,92 € 11,66 € 75,83 € 10,83 € b) Der durchschnittlich prozentuale Anteil der Nutzer von allen potenziell berechtigten Personen liegt bei ca. 13 % ohne Berücksichtigung der Einkommensgrenzen, da diese Größen nicht bekannt sind. Antragsberechtigte Personen und tatsächliche Nutzer des Familienpasses ohne Berücksichtigung der Einkommensgrenzen Anzahl Personen Anzahl der Pässe (Durchschnitt) Anteil in Prozent Personen in Haushalten mit 3 und mehr Kindern 2.033 457 22,47 % Personen in Haushalten Alleinerziehender mit 1 Kind 2.042 79 3,87 % Personen in Haushalten Alleinerziehender mit 1 und mehr Kindern 1.630 222 13,62 % 459 42 9,15 % 24 keine Angabe Personen in Haushalten mit SGB II und SGB XII Bezug, 2 Kinder + Personen in Haushalten mit einem behinderten Kind Gesamt keine Angabe 6.164 824 Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 4 / 7 Antragsberechtigte tatsächliche Nutzer ca. 13 % Modellrechnungen ( s. Anlagen ) Auf Basis dieser Grunddaten und den bekannten bzw. geschätzten Personenzahlen wurden die Modellrechnungen 1 bis 4 erstellt. Die Modellrechnung 1 geht davon aus, dass die neuen Gruppen der Berechtigten den Pulheim-Pass prozentual genauso mit ca. 13 % nutzen, wie der Gesamtdurchschnitt der Familienpass Nutzer. Damit ist die Modellrechnung 1 eher eine Minimalrechnung. Sollte es zur Einführung des Pulheim-Passes kommen, ist davon auszugehen, dass die prozentuale Nutzung, bedingt durch eine entsprechende Veröffentlichung, stärker steigt. Dies gilt möglicherweise auch für die Nutzergruppen des derzeitigen Familienpasses. Eine genaue Prognose ist nicht möglich. Daher geht die Modellrechnung 2 von einer 35- prozentigen Nutzung bei allen Gruppen aus. Nach den Erfahrungen mit der Nutzung des Familienpasses wird eine Gesamtnutzung in Höhe von 35 % als maximale und theoretische Obergrenze eingeschätzt. Die Modellrechnungen 3 und 4 beinhalten die Erweiterung des Nutzerkreises auf Familien mit 2 Kindern. Der Beschluss wäre entsprechend zu formulieren. Um die zu erwartenden Kosten vergleichbar darzustellen, gehen die Modellberechnungen 3 und 4 ebenfalls von einer 13-prozentigen und 35-prozentigen Nutzung aus. Deutlich wird hier, wie es bei den Gruppen zu Überschneidungen kommen kann. Eine grundsätzliche Erweiterung auf Familien mit zwei Kindern macht die Gruppe der SGB II und XII Leistungsbezieher mit zwei Kindern dabei überflüssig, da ja dann der Anspruch schon von den zwei Kindern in der Familie abgeleitet wird. Auch kann z.B. eine alleinerziehende Person Wohngeld oder Kindergeldzuschlag oder beides beziehen. Weitere Überschneidungen und Kombinationen sind möglich. Diese möglichen Überschneidungen sprechen für die Zusammenführung des Familien- und Pulheim-Passes. Darüber hinaus sollten die Vergünstigungen einheitlich sein, damit es nicht zu Doppelnutzungen, verwirrenden Wahlmöglichkeiten und letztendlich zu einem konkurrierenden Angebot kommt. Das Angebot von zwei Passarten führt zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Einzusetzende Haushaltsmittel Derzeit stehen für den Familienpass 11.200,-- € zur Verfügung. Modellrechnung 1 Durch Erweiterung des Personenkreises um weitere Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger müsste der Ansatz (für den derzeitigen Familien-Pass) nicht erhöht werden, da in der Vergangenheit die bislang hierfür bereitgestellten Mittel von 11.200 € nicht in voller Höhe abgerufen wurden. Der Differenzbetrag wäre ausreichend, um den Mehraufwand für den erweiterten Personenkreis bei unterstellter Inanspruchnahme von 13 % zu decken. Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 5 / 7 Nach diesem Modell sollte der vorhandene Haushaltsansatz ausreichend sein. Modellrechnung 2 Bei einer Inanspruchnahme von 35 % des berechtigten Personenkreises wäre eine Mittelaufstockung um rund 17.000,-- € erforderlich. Nach den Erfahrungen mit dem Familienpass ist allerdings nicht davon auszugehen, dass bei allen Personengruppen eine 35-prozentige Nutzung erreicht wird. Modellrechnung 3 Die Modellrechnung 3 beinhaltet die Erweiterung des Personenkreises auf Familien mit zwei Kindern. Bei einer durchschnittlichen 13 % Nutzung würde eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 10.000,-- € ausreichend sein. Diese Kalkulation mit einer 13 % Nutzung dürfte allerdings knapp bemessen sein. Deutlich wird auch bei dieser und der folgenden Modellrechnung, dass der zu erwartende Kostenanteil für den Personenkreis der Familien mit zwei Kindern am höchsten von allen Gruppen ist. Modellrechnung 4 Hierbei ist wieder die Erweiterung des Personenkreises auf Familien mit zwei Kindern und der Grad der Nutzung in Höhe von 35 %, analog der Modellrechnung 2, berücksichtigt. Die zu erwartenden Kosten steigen dabei aber auf fast 53.000,-- €. Zusammenfassung Bei Modellrechnung 1 wäre keine Aufstockung des bisherigen Ansatzes erforderlich. Bei Modellrechnung 2 beträgt der Mehraufwand 17.000 €. Bei Modellrechnung 3 beträgt der Mehraufwand 10.000 €. Bei Modellrechnung 4 beträgt der Mehraufwand 42.000 €. Die durch den zu fassenden Beschluss zu dieser Vorlage zusätzlich benötigten Haushaltsmittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 bereitgestellt werden. Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 6 / 7 Anlagen Modellrechnung 1 mit durchschnittlichem Nutzungsgrad von 13 % bei den neuen Nutzern derzeitiger Familienpass SGB II und SGB XII mit 2 Kindern Familien ab 3 Kindern Alleinerziehende 1 Kind Alleinerziehende mehrere Kinder mit behindertem Kind Nutzer Kosten Personen Nutzungsgrad 459 2033 2042 1630 ? 9,15 % 22,48 % 3,87 % 13,62 % ? 42 457 79 222 24 454,86 € 4.949,31 € 855,57 € 2.404,26 € 259,92 € 305 ? 728 67 13,00 % ? 13,00 % 13,00 % 40 30 95 9 433,20 € 324,90 € 1.028,85 € 97,47 € 998 10.808,34 € Erweiterungsvorschlag 1 Familien mit 1 Kind und SGB II/XII Bezieher von Kindergeldzuschlag Wohngeldempfänger Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder Modellrechnung 2 mit Nutzungsgrad von 35 % bei allen Nutzern derzeitiger Familienpass SGB II und SGB XII mit 2 Kindern Familien ab 3 Kindern Alleinerziehende 1 Kind Alleinerziehende mehrere Kinder mit behindertem Kind Personen 459 2033 2042 1630 ? Nutzungsgrad 35,00 % 35,00 % 35,00 % 35,00 % ? 305 ? 728 67 35,00 % 35,00 % 35,00 % 35,00 % Nutzer 161 712 715 571 35 Kosten 1.743,63 € 7.710,96 € 7.743,45 € 6.183,93 € 379,05 € Erweiterungsvorschlag 1 Familien mit 1 Kind und SGB II/XII Bezieher von Kindergeldzuschlag Wohngeldempfänger Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder 107 60 255 23 2.639 1.158,81 € 649,80 € 2.761,65 € 249,09 € 28.580,37 € Vorlage Nr.: 186/2013 . Seite 7 / 7 Modellrechnung 3 mit durchschnittlichem Nutzungsgrad von 13 % bei den neuen Nutzern und Familien mit zwei Kindern derzeitiger Familienpass Familien ab 3 Kindern Alleinerziehende 1 Kind Nutzungsgrad 22,48 % 3,87 % 1630 ? 13,62 % ? 222 24 2.404,26 € 259,92 € Familien mit 2 Kindern Familien mit 1 Kind und SGB II/XII Bezieher von Kindergeldzuschlag 6873 305 ? 13,00 % 13,00 % ? 893 40 30 9.671,19 € 433,20 € 324,90 € Wohngeldempfänger 728 13,00 % 95 1.028,85 € Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder 67 13,00 % 9 1.849 97,47 € 20.024,67 € Alleinerziehende mehrere Kinder mit behindertem Kind Nutzer 457 79 Kosten Personen 2033 2042 4.949,31 € 855,57 € Erweiterungsvorschlag 2 Modellrechnung 4 mit durchschnittlichem Nutzungsgrad von35 % bei allen Nutzern und Familien mit zwei Kindern derzeitiger Familienpass Familien ab 3 Kindern Nutzungsgrad 35,00 % Alleinerziehende 1 Kind Alleinerziehende mehrere Kinder mit behindertem Kind 2042 1630 ? 35,00 % 35,00 % ? 715 571 35 7.743,45 € 6.183,93 € 379,05 € Erweiterungsvorschlag 2 Familien mit 2 Kindern Familien mit 1 Kind und SGB II/XII 6873 305 35,00 % 35,00 % 2.406 107 26.056,98 € 1.158,81 € ? 60 649,80 € Bezieher von Kindergeldzuschlag ? Nutzer 712 Kosten Personen 2033 7.710,96 € Wohngeldempfänger 728 35,00 % 255 2.761,65 € Asylbewerberleistungsgesetz mit Kinder 67 35,00 % 23 249,09 € 52.893,72 €