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Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 239/2013 Erstellt am: 06.06.2013 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.06.2013 Rat X 09.07.2013 Betreff Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim. Vorlage Nr.: 239/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die derzeitig gültige Fassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim wurde redaktionell überarbeitet. Insbesondere erfolgte eine Anpassung hinsichtlich der gleichberechtigten Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform. Des Weiteren wurden einige Formulierungen angepasst. § 18 der Geschäftsordnung wurde dahingehend geändert, dass die Fragestunde für Einwohnerinnen / Einwohner nicht mehr zwingend an Tagesordnungspunkt 2 oder als letzter Tagesordnungspunkt aufgeführt werden muss. In der Regel soll die Fragestunde bereits zu Beginn der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Ratssitzung durchgeführt werden. Lediglich bei besonderen Anlässen soll die Tagesordnung nicht mit der Fragestunde beginnen (z. B. in der kostituierenden Ratssitzung, bei einer Eintragung in das Goldene Buch, bei der Einführung / Verpflichtung neuer Ratsmitglieder oder bei der Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder). Alte Fassung § 18 - Fragerecht von Einwohnern (§ 48 Abs. 1) (1) In die Tagesordnung jeder Ratssitzung wird eine Fragestunde für Einwohner aufgenommen. Die Fragestunde kann als Tagesordnungspunkt 2 oder als letzter Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teiles angesetzt werden. Neue Fassung § 18 - Fragerecht von Einwohnerinnen und Einwohnern (§ 48 Abs. 1 GO NRW) (1) In öffentlichen Teil der Tagesordnung jeder Ratssitzung wird eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner aufgenommen. Die Fragestunde soll in der Regel bereits zu Beginn der Tagesordnung durchgeführt werden. § 23 der Altfassung konnte ersatzlos gestrichen werden. Die Nummerierung wurde entsprechend angepasst. Die Änderungen sind in Anlage 2 dargestellt.