Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
239/2013
Erstellt am:
06.06.2013
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Blauhut
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.06.2013
Rat
X
09.07.2013
Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung des
Rates der Stadt Pulheim.
Vorlage Nr.: 239/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die derzeitig gültige Fassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim wurde redaktionell überarbeitet. Insbesondere erfolgte eine Anpassung hinsichtlich der gleichberechtigten Verwendung der weiblichen und männlichen
Sprachform. Des Weiteren wurden einige Formulierungen angepasst.
§ 18 der Geschäftsordnung wurde dahingehend geändert, dass die Fragestunde für Einwohnerinnen / Einwohner nicht
mehr zwingend an Tagesordnungspunkt 2 oder als letzter Tagesordnungspunkt aufgeführt werden muss. In der Regel
soll die Fragestunde bereits zu Beginn der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Ratssitzung durchgeführt werden.
Lediglich bei besonderen Anlässen soll die Tagesordnung nicht mit der Fragestunde beginnen (z. B. in der kostituierenden Ratssitzung, bei einer Eintragung in das Goldene Buch, bei der Einführung / Verpflichtung neuer Ratsmitglieder oder
bei der Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder).
Alte Fassung
§ 18 - Fragerecht von Einwohnern
(§ 48 Abs. 1)
(1) In die Tagesordnung jeder Ratssitzung wird
eine Fragestunde für Einwohner aufgenommen.
Die Fragestunde kann als Tagesordnungspunkt 2
oder als letzter Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teiles angesetzt werden.
Neue Fassung
§ 18 - Fragerecht von Einwohnerinnen
und Einwohnern (§ 48 Abs. 1 GO NRW)
(1) In öffentlichen Teil der Tagesordnung jeder
Ratssitzung wird eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner aufgenommen. Die Fragestunde
soll in der Regel bereits zu Beginn der Tagesordnung durchgeführt werden.
§ 23 der Altfassung konnte ersatzlos gestrichen werden. Die Nummerierung wurde entsprechend angepasst.
Die Änderungen sind in Anlage 2 dargestellt.