Daten
Kommune
Kerpen
Größe
392 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
22.08.16, 13:16
Aktualisiert
22.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter: Martin Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 423.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
17.08.2016
Bemerkungen
30.08.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Seniorendorf Sindorf, Vogelrutherfeld – Wohnen in der 2. Lebenshälfte
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt:
1.) die Vergaberichtlinien nicht zu ändern
2.) das Konzept zur Vermarktung der Baufelder im „Seniorendorf Vogelrutherfeld
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter .Abteilungsleiter/in
Stellv.Amtsleite
r
Zuständiger
Dezernent
Schoppe
Held
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Am 21.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschlossen,
die Grundstücksoption mit der I.D.G. Nutzergenossenschaft nicht zu verlängern
die Vergaberichtlinien zu verändern
eine Konzept zur Vergabe der Grundstücke vorzulegen.
1.) Die Option mit der I.D.G.Nutzergenossenschaft wurde nicht verlängert, die I.D.G. wurde
informiert.
2.) Die Verwaltung hält eine Veränderung der Vergaberichtlinien für nicht erforderlich.
Das Seniorendorf ist für einen Personenkreis 55+ konzipiert, auf Basis der aktuellen
Vergaberichtlinien erhalten ältere Bewerber ab dem 60. Lebensjahr nun +10 Punkte,
darüber hinaus erhalten Personen mit einer Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit weitere
+ 20 Punkte. Anhand dieser Kriterien wird einem bestimmten Personenkreis ein
eindeutiger Vorrang eingeräumt.
Die „Junge Familie“ wird nicht mehr bevorzugt und für Kinder gibt es nur noch pauschal 10
Punkte/ Kind.
Aktuelle Vergaberichtlinie
Da die Grundstücke für eine Seniorennutzung nachfragegerecht klein parzelliert werden, ist davon
auszugehen, dass diese Grundstücke für Familien mit Kindern ohnehin wenig interessant sein
dürften.
Beschlussvorlage 423.16
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3.) Konzept zur Vermarkung der Baufelder im „Seniorendorf Vogelrutherfeld“:
Aufbauend auf dem Grundgedanken nun eine möglichst breite Mischung an Wohnformen
anbieten zu können, schlägt die Verwaltung eine zweistufige Vermarktung vor:
1. Stufe:
südlich des Grünzuges:
- Grundstücke vorrangig für Senioren. Aufgrund der geringen Resonanz gegenüber dem
Genossenschaftsmodell wäre eine Mischung aus:
- „individuellem Bauen“ Verkauft würden nachfragegerecht „kleine“ Grundstücke von ca.
230m²-250m² zur individuellen Bebauung. Die Vergabe würde anhand der
Vergaberichtlinien erfolgen.
- „Mieten“, Die Grundstücke würden einem/ mehreren Investoren zur Bebauung mit
Mieteigenheimen angeboten(ggf. mit einem Anteil an ö. geförderten WE). Hier könnte im
Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens eine Investorenabfrage u.a. bei den Teilnehmern
des „Investorenauswahlverfahrens 2015“ (z.B. Fa. Potthoff (2. Platz) erfolgen.
- „Kaufen“. wie vor, jedoch als Kaufmodell.
denkbar.
Beschlussvorlage 423.16
Seite 3
Die Aufteilung könnte wie folgend dargestellt erfolgen:
Unabhängig von der Betreiberform hatten sich im Rahmen des Wettbewerbverfahrens mehr als 70
Bewerber für eine Wohnform im Seniorendorf gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass bei der
richtigen Durchmischung mit einer deutlich größeren Nachfrage zu rechnen ist, als sie mit dem
hier aufgezeigten, auf den südlichen Bereich reduzierten Bereich abgedeckt werden kann.
Sollte sich diese Vermutung bestätigen, so könnte das Seniorendorf in einer
2. Stufe:
…zeitnah um den nördlichen Bereich erweitert werden.(Variante A)
Beschlussvorlage 423.16
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Bestätigt sich diese Nachfrage hingegen nicht, so könnte der nördliche Bereich in der Variante B
mit 12 konventionellen, 1-1 ½ geschossigen Einfamilienhäusern auf Grundstücken von 350m² bis
800m² bebaut werden.
Die hier aufgezeigten Varianten lassen sich unabhängig von der Wohnform auf der Basis des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes BP 254 realisieren.
Im Rahmen des Grundausbaus wurde in diesem Teil des Bebauungsplanes bereits eine größere
Anzahl an Hausanschlüssen vorgesehen, so dass eine höhere Wohndichte kostenneutral zu
realisieren wäre.
Beschlussvorlage 423.16
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