Daten
Kommune
Brühl
Größe
331 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/3
Dieckmann, Uwe
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
19.03.2015
125/2015
(156/2014)
Betreff
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Kaiserstraße 26
Antrag gemäß §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn
Stavenhagen
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Antrag gemäß § 24 Gemeindeverordnung
NRW (GO NRW) vom 07.05.2014 von Herrn Stavenhagen, Kaiserstraße 26 zur Kenntnis und lehnt
diesen ab.
Erläuterungen:
Dieser Antrag wurde bereits im Hauptausschuss am 25.08.2014 und im Ausschuss für Verkehr am
26.08.2014 behandelt. Auf Grund umfangreicher Anregungen der Bürgerinitiative Brühl Nord sind
zwischenzeitlich Umplanungen der barrierefreien Gestaltung der 4 Bushaltestellen Brühl Nord
erfolgt. Mit Abschluss dieser Umplanungen kann nun der Antrag von Herrn Stavenhagen
abschließend beschieden werden.
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung
aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen. In diesem
Rahmen wird auch die vorhandene Bushaltstelle Brühl Nord, Ostseite Bahn, Fahrtrichtung BrühlMitte (Nr. 40) umgestaltet.
Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“
des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine für einen ebenerdigen und komfortablen
Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen ausreichende
Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von
kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte.
Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m,
idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m
Auftrittshöhe verlegt. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke
zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur
Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung
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des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender
Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe
Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel
zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener
Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und
anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am
Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet.
Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die barrierefreie Umgestaltung dieser Bushaltestelle als ein
18,00 m langes Buskap mit einer Höhe von 0,18 m innerhalb der vorhandenen Busbucht vor den
Häusern 24-34 zwischen 2 Baumbeeten.
Ausbauplanung Haltestelle Brühl-Nord, östliche Seite, Fahrtrichtung Mitte (Nr. 40)
Eine Verschiebung der Bushaltestelle ist auf Grund verschiedener Randbedingungen nicht
umsetzbar:
- Nähe zu den Bahngleisen
- Nähe zu Baumbeeten
- Lage von bestehenden, privaten Einfahrten
- Lage von bestehenden, privaten Hauszuwegungen
- Vorgegebene Anordnung der taktilen und Elemente und der Bussteele
- Geforderte Nähe zur Bahnlinie 18, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen
- > kurze Wege beim Umsteigen
Das im Antrag gewünschte Absenken der Bordsteine und Einrichten von Kurzzeitparkplätzen vor
Haus 26 stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle für den Fahrradverkehr auf dem Schutzstreifen, den
anfahrendem Busverkehr, den ein- und aussteigenden Fahrgästen und den dann über den
Gehweg ein- und ausparkenden Kraftfahrzeugen dar. Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen im
öffentlichen Verkehrsraum vor Haus 26 auf der Fahrbahn macht die Anfahrt dieser Bushaltestelle
für den Busverkehr unmöglich.
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Istzustand Haltestelle Brühl-Nord, östliche Seite, Fahrtrichtung Mitte (Nr. 40
Istzustand Haltestelle Brühl-Nord, östliche Seite, Fahrtrichtung Mitte (Nr. 40)
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Antrag gemäß §24 Gemeindeverordnung NRW vom 07.04.2014 Herrn Stavenhagen