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Vorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, ier Kaiserstraße 26 Antrag gem. §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn Stavenhagen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
331 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Vorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, ier Kaiserstraße 26
Antrag gem. §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn Stavenhagen) Vorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, ier Kaiserstraße 26
Antrag gem. §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn Stavenhagen) Vorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, ier Kaiserstraße 26
Antrag gem. §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn Stavenhagen) Vorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, ier Kaiserstraße 26
Antrag gem. §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn Stavenhagen)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/3 Dieckmann, Uwe Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 19.03.2015 125/2015 (156/2014) Betreff Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, 1. Bauabschnitt, Los 4, hier Kaiserstraße 26 Antrag gemäß §24 Gemeindeverordnung NRW (GO NW) vom 07.04.2014 durch Herrn Stavenhagen Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Antrag gemäß § 24 Gemeindeverordnung NRW (GO NRW) vom 07.05.2014 von Herrn Stavenhagen, Kaiserstraße 26 zur Kenntnis und lehnt diesen ab. Erläuterungen: Dieser Antrag wurde bereits im Hauptausschuss am 25.08.2014 und im Ausschuss für Verkehr am 26.08.2014 behandelt. Auf Grund umfangreicher Anregungen der Bürgerinitiative Brühl Nord sind zwischenzeitlich Umplanungen der barrierefreien Gestaltung der 4 Bushaltestellen Brühl Nord erfolgt. Mit Abschluss dieser Umplanungen kann nun der Antrag von Herrn Stavenhagen abschließend beschieden werden. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen. In diesem Rahmen wird auch die vorhandene Bushaltstelle Brühl Nord, Ostseite Bahn, Fahrtrichtung BrühlMitte (Nr. 40) umgestaltet. Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine für einen ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte. Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung Drucksache 125/2015 Seite - 2 – des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet. Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die barrierefreie Umgestaltung dieser Bushaltestelle als ein 18,00 m langes Buskap mit einer Höhe von 0,18 m innerhalb der vorhandenen Busbucht vor den Häusern 24-34 zwischen 2 Baumbeeten. Ausbauplanung Haltestelle Brühl-Nord, östliche Seite, Fahrtrichtung Mitte (Nr. 40) Eine Verschiebung der Bushaltestelle ist auf Grund verschiedener Randbedingungen nicht umsetzbar: - Nähe zu den Bahngleisen - Nähe zu Baumbeeten - Lage von bestehenden, privaten Einfahrten - Lage von bestehenden, privaten Hauszuwegungen - Vorgegebene Anordnung der taktilen und Elemente und der Bussteele - Geforderte Nähe zur Bahnlinie 18, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - > kurze Wege beim Umsteigen Das im Antrag gewünschte Absenken der Bordsteine und Einrichten von Kurzzeitparkplätzen vor Haus 26 stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle für den Fahrradverkehr auf dem Schutzstreifen, den anfahrendem Busverkehr, den ein- und aussteigenden Fahrgästen und den dann über den Gehweg ein- und ausparkenden Kraftfahrzeugen dar. Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum vor Haus 26 auf der Fahrbahn macht die Anfahrt dieser Bushaltestelle für den Busverkehr unmöglich. Drucksache 125/2015 Istzustand Haltestelle Brühl-Nord, östliche Seite, Fahrtrichtung Mitte (Nr. 40 Istzustand Haltestelle Brühl-Nord, östliche Seite, Fahrtrichtung Mitte (Nr. 40) Seite - 3 – Drucksache 125/2015 Seite - 4 – Antrag gemäß §24 Gemeindeverordnung NRW vom 07.04.2014 Herrn Stavenhagen