Daten
Kommune
Pulheim
Größe
165 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
271/2013
Erstellt am:
13.06.2013
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Herr Kleine-Erwig
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
26.06.2013
Betreff
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Region Köln - Pulheim - Frechen - Hürth - Brühl Wesseling (Regionaltangente - Mobilitätsdrehscheibe - Radschnellwege)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
2013
3.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2014
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
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Beschlussvorschlag
1.) Regionaltangente:
Der TVA ermächtigt die Verwaltung, sich in einer Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Köln, dem Rhein-ErftKreis sowie den Städten Frechen, Hürth, Brühl und Wesseling zur Teilnahme an einer Untersuchung zu den
verkehrlichen Wirkungen einer Regionaltangente zu verpflichten und dabei einen Kostenanteil von bis zu 3.000
Euro zu übernehmen.
2.) Radschnellwege:
a) Die Stadt Pulheim schließt sich der Teilnahme an dem Planungswettbewerb Radschnellwege des Landes
NRW mit dem Wettbewerbsbeitrag „Gesamtkonzeption Radschnellwege für die Region Rheinland“ an. Für
die Förderung des dreistufigen Planungsverfahrens (Machbarkeitsstudie, Ausführungsplanung und Bauausführungsplanung) wird dabei in erster Priorität von der Stadt Köln für die Strecke Köln – Frechen ein
Wettbewerbsbeitrag erarbeitet.
b) Der TVA beauftragt die Verwaltung, in Abstimmungen mit den Nachbarkommunen mit der Entwicklung eines Konzeptes für ein Radschnellwegenetz fortzufahren.
3.) Mobilitätsdrehscheiben:
Der TVA beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Städten Köln, Frechen, Hürth, Brühl und Wesseling den Rhein-Erft-Kreis bei den Untersuchungen zum Ausbau geeigneter Verknüpfungspunkte des IV mit
dem ÖPNV zu Mobilitätsdrehscheiben zu unterstützen.
Erläuterungen
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der interkommunalen Raumanalyse (IIRA), an der die Stadt Köln, die linksrheinischen Kölner Nachbarkommunen Pulheim, Frechen, Hürth, Brühl und Wesseling sowie der Rhein-Erft-Kreis beteiligt
waren, wurde der Wunsch geäußert, im dichtbesiedelten und verkehrlich hoch belasteten Kölner Umland auch das
Themenfeld „Mobilität, Transport und Verkehr“ interkommunal stärker zu thematisieren.
Daraufhin gründete sich auf Verwaltungsebene ein Interkommunaler Arbeitskreis Verkehr (IntAK Verkehr). In verschiedenen Verwaltungsgesprächen sowie in den regelmäßig stattfindenden Treffen des Kölner Oberbürgermeisters mit den
Bürgermeistern der linksrheinischen Nachbarkommunen und dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises wurden verschiedene
Themenfelder im Zusammenhang mit den vielfältigen Stadt- Umland-Beziehungen in der Ballungsrandzone des Oberzentrums Köln erörtert.
Die Bürgermeister haben die beteiligten Verwaltungen beauftragt, den zuständigen Gremien folgende Themenblöcke zur
Beschlussfassung vorzulegen:
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1) Regionaltangente Rhein-Erft/ Köln-West; Beauftragung einer gemeinsamen Verkehrsuntersuchung
2) Radschnellwege; Teilnahme am landesweiten Planungswettbewerb
3) Mobilitätsdrehscheiben; Untersuchungen zum Ausbau geeigneter Verknüpfungspunkte des IV mit dem ÖPNV
Diese allgemeinen Erläuterungen wurden von der als Anlage VO beigefügten Vorlage 230/2013 des Rhein-Erft-Kreises
für die Sitzung des Kreisverkehrsausschusses vom 19.06.2013 übernommen.
zu 1)
Regionaltangente
Das Verkehrsaufkommen auf der L 183 (Bonnstraße) im Stadtgebiet Pulheim ist so hoch, dass der Verkehrsfluss regelmäßig erhebliche Störungen aufweist. Als Folge ist auch in den Ortsdurchfahrten ungewünschter
Durchgangsverkehr zu verzeichnen. Dies war auch Diskussionsgegenstand in der Bürgerwerkstatt Verkehr
Brauweiler. Zusammen mit der Stadt Bergheim und zudem kürzlich zusammen mit der Stadt Frechen hatte die
Stadt Pulheim daher beim Land eine Ertüchtigung dieser Verkehrsachse beantragt. Aus den Antworten des
Landes bzw. des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde allerdings ersichtlich, dass absehbar eine Realisierung durch das Land nicht zu erwarten ist. Zudem hat die Stadt Pulheim den Wunsch, dass der auf der Bonnstraße vorhandene Verkehr im weiteren Verlauf über eine Ostumgehung Pulheim und eine Westumgehung
Sinnersdorf auch um diese Ortskerne herumgeleitet wird. Vergleichbare Probleme und Wünsche existieren
auch bei anderen linksrheinischen Nachbarkommunen der Stadt Köln.
Wie der als Anlage 1a beigefügten Vorlage 231/2013 des Rhein-Erft-Kreises für den am 19.06.2013 stattfindenden Kreisverkehrsausschuss entnommen werden kann, wurde daher unter dem Begriff „Regionaltangente“
diskutiert, wie die Ziele gemeinsam erreicht werden können. Als Folge empfehlen die Verwaltungen der beteiligten Gebietskörperschaften, ein gemeinsames Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, das ergebnisoffen die
Chancen und Risiken einer Regionaltangente aufzeigt. Die Beauftragung eines Gutachters erfordert die Ermächtigung der Verwaltungen, eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Der derzeitige Entwurf der Verwaltungsvereinbarung ist als Anlage 1b beigefügt. Die Honorarkosten in Höhe von 42.000 € werden von der
Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und den fünf linksrheinischen Kölner Nachbarkommunen zu je einem Drittel
getragen; das heißt., die kreisangehörigen Städte tragen jeweils einen Anteil von 2.800 Euro.
Auf Basis des Ergebnisses des Gutachtens soll dann der Meinungsbildungsprozess in den beteiligten Gebietskörperschaften eingeleitet werden.
zu 2)
Radschnellwege
Zur Förderung des Alltagsradverkehrs über mittlere Distanzen hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) einen Planungswettbewerb „Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen“ ausgelobt.. Die Bewerbung für den Planungswettbewerb muss bis zum 22.07.2013 erfolgen. Die Auslobungsunterlagen finden sich in Anlage 2a.
Radschnellwege sollen es ermöglichen, Radverkehr auf zentralen, durchgängigen und leistungsfähigen Wegen
sicher, effizient und mit einem hohen Fahrkomfort abzuwickeln. Es soll sich jedoch nicht um die viel zitierten,
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absolut kreuzungsfreien „Radautobahnen“ handeln, sondern um eine Kombination der unterschiedlichen Führungsformen (Ein- und Zweirichtungs-Radwege entlang an und auch abseits von Straßen, Radfahrstreifen sowie Fahrradstraßen) mit großzügigen Breiten und weiten Kurvenradien. Weitere Informationen können dem als
Anlage 2b beigefügten Artikel aus der AGFS- Mitgliederzeitschrift, Heft 29 vom November 2011, mit dem Titel
„Europa fährt auf Radschnellwege(n) ab, Radschnellwege – ein neuer Trend kommt nach Deutschland“ entnommen werden. Für Radschnellwege wurden von einem Expertengremium unter Leitung des Verkehrsministeriums NRW folgende allgemeine Qualitätskriterien definiert:
Wünschenswerte Mindestlänge von 5 Kilometern,
weitgehende Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen oder Führung an Knotenpunkten in zwei Ebenen
innerorts Beleuchtung (außerorts wünschenswert),
Freihalten von Einbauten (Ausnahme Querungshilfen für den Fußverkehr),
Service (evtl. Luftstationen, Elektrotankstellen, Rastplätze mit Abstellanlagen, punktuelle Überdachungen).
Im Wettbewerb wird für jeden Regierungsbezirk ein Radschnellwegkonzept ausgewählt, dessen Umsetzung
durch das Land zu 80% gefördert wird. Von den Teilnehmern wird ein ausgereiftes und „belastbares“ Konzept
für die Planung und den Bau eines regionalen Radschnellweges über die Grenzen von mindestens zwei Kommunen gefordert. Die Konzepte sollen zeitnah umgesetzt werden. Konzepte, bei denen z.B. durch Grunderwerb
oder offene planungsrechtliche Fragen Verzögerungen zu befürchten sind, dürften daher für den Sieg kaum in
Betracht kommen.
Von den an der IntAK Verkehr beteiligten Verwaltungen wurde beschlossen, eine Teilnahme am Wettbewerb
vorzubereiten und dies zum Anlass zu nehmen, das ausgeschilderte Veloroutennetz auf mittel- bis langfristige
Optimierungsmöglichkeiten (direktere Streckenführungen im Rahmen des Umbaus bislang ungeeigneter Straßen) hin zu untersuchen und aus der Betrachtung dieses weiterentwickelten Netzes eine Referenzstrecke für
den Wettbewerbsbeitrag auszuwählen. Dieser netzbezogene Planungsansatz könnte ein gewisses Alleinstellungsmerkmal gegenüber Konkurrenzprojekten darstellen, die sich wahrscheinlich nur auf einzelne, ausgewählte Routen konzentrieren werden.
Die Stadt Köln hat hierzu in Abstimmung mit den Nachbarkommunen ein Radschnellwegenetz konzipiert (Anlage 2c). Dabei wurden 18 Strecken, bei denen ein hohes Radverkehrspotenzial zu erwarten ist, identifiziert und
einer Punkte-Bewertung unterzogen (Anlage 2d). Die folgenden 3 Streckenabschnitte haben hierbei die höchste Punktzahl erreicht:
Köln-Frechen (12 Punkte)
Köln-Pulheim (12 Punkte)
Köln-Troisdorf (10 Punkte)
In Verlängerung der K 29 (Bachemer Straße) auf Kölner Stadtgebiet sind bereits eine autofreie Wegeverbindungen durch den Grüngürtel und eine Autobahnbrücke vorhanden. Zudem wird auf der Strecke Köln – Frechen ein noch etwas höheres Nutzerpotential gesehen als auf der Trasse Köln – Pulheim. Daher hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln am 15.04.2013 die Verwaltung der Stadt Köln beauftragt, langfristig die Planung
für das gesamte Radschnellwegenetz zu erstellen und entsprechende Abstimmungen mit den Nachbarkommunen durchzuführen sowie sich am landesweiten Planungswettbewerb mit der Gesamtkonzeption zu beteiligen
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und in erster Priorität für die Strecke Köln-Frechen einen Wettbewerbsbeitrag zu erarbeiten. Eine entsprechende Beschlussfassung des Kreisverkehrsausschusses ist für dessen Sitzung am 19.06.2013 vorgesehen.
Der Vorgang ist auch der als Anlage 2e beigefügten Vorlage 232/2013 des Rhein-Erft-Kreises für die Sitzung
des Kreisverkehrsausschusses vom 19.06.2013 zu entnehmen.
zu 3)
Mobilitätsdrehscheiben
Der Sachverhalt ist ausführlich in der als Anlage 3 beigefügten Vorlage 233/2013 des Rhein-Erft-Kreises für die
Sitzung des Kreisverkehrsausschusses am 19.06.2013 dargestellt.