Daten
Kommune
Pulheim
Größe
226 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
233/2013
Aktenzeichen:
85/66
federführendes Amt:
66 Amt für Straßenbau und Verkehr
Antragsteller:
85/66
Beratungsfolge
Termin
Verkehrsausschuss
19.06.2013
Kreisausschuss
04.07.2013
Bemerkungen
Mobilitätsdrehscheiben;
Untersuchungen zum Ausbau geeigneter Verknüpfungspunkte des IV mit dem ÖPNV
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Städten Köln, Pulheim, Frechen, Hürth,
Brühl und Wesseling,
die in der Anlage dargestellten Verknüpfungspunkte auf ihre grundsätzliche Eignung als
Mobilitätsdrehscheiben hin zu betrachten bzw. zu überprüfen,
für die zum Ausbau zu Mobilitätsdrehscheiben potenziell geeigneten Verknüpfungspunkte
erste Ansätze für eine sukzessive Weiterentwicklung zu erarbeiten und
Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die Impulse aus der interkommunalen Zusammenarbeit
in das lfd. Verfahren zum NVP einzusteuern.
Sachdarstellung:
Problem:
In den verschiedenen Verwaltungsgesprächen in Bezug auf die Regionaltangente und zu den Radschnellwegen im Kölner Westen wurde auch überlegt, wie der Verkehr im Sinne einer funktionierenden Verteilung auf alle zur Verfügung stehenden Verkehrsarten sinnvoll verteilt werden könnte.
Auf Verwaltungsebene waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass es hierzu eines attraktiven
Angebotes an strategischen Verknüpfungspunkten bedürfte, die den Umstieg erleichtern und Vorteile für den Nutzer in Form von Zeit und Kosten erbringen.
Hierzu müssten die wichtigsten Umsteige- und Verknüpfungspunkte des ÖPNV zu Mobilitätsdrehscheiben weiterentwickelt werden. Mobilitätsdrehscheiben zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben der Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten (z.B. Park & Ride, Bike & Ride) und verschiedener ÖPNV-Betriebsformen (Bus, Stadtbahn, Regionalbahn) und den üblichen technischen Infrastruktureinrichtungen auch über Service- und Dienstleistungsangebote verfügen.
Das mögliche Angebot einer Mobilitätsdrehscheibe veranschaulicht die Darstellung auf der folgenden Seite.
Mobilitätsdrehscheiben beziehen ihre Attraktivität aus einer Kombination baulicher Vorhaltungsflächen und (ggfs. personeller) Dienstleistungen. Für die Weiterentwicklung heutiger Verknüpfungspunkte zu Mobilitätsdrehscheiben müssten folgende Standort-Anforderungen erfüllt werden:
Hohe ÖV-Bedienungshäufigkeit und hohes Nachfragepotenzial
(attraktive Taktfrequenz, hohe Verbindungsqualität),
Hohe Aufenthaltsqualität z.B. durch Sauberkeit und Witterungsschutz,
Hohe Fahrgastinformations- und -kommunikationsqualität
(z.B. durch DFI-Anlagen)
Kurze Umsteigewege,
Uneingeschränkte Barrierefreiheit,
Zentrale Lage im Straßennetz (gute straßenseitige Erreichbarkeit),
Entwicklungsfähiges Flächenpotenzial,
Hohe soziale Sicherheit durch Anwesenheit von Servicepersonal,
Hohe Attraktivität für Dienstleistungsanbieter.
Mobilitätsdrehscheiben können auch eine wichtige Funktion an Umstiegshaltestellen vom Regional- auf den Ortsbusverkehr übernehmen (Mobilitätsangebote für die sog. Letzte Meile). Im NVP
hat die Verwaltung sog. Mobilpunkte vorgesehen. Diese entsprechen in Ausführung und Funktion
den Mobilitätsdrehscheiben.
Lösung:
Die Verwaltungsvertreter der beteiligten Gebietskörperschaften haben der Bürgermeisterrunde den
in der Anlage beigefügten Übersichtsplan vorgestellt, der neben dem abstrahierten Veloroutennetz
auch die potenziellen Standorte für Mobilitätsdrehscheiben enthält.
Die Verwaltungen empfehlen,
die vorgeschlagenen Verknüpfungspunkte auf ihre grundsätzliche Eignung als Mobilitätsdrehscheiben hin zu betrachten bzw. zu überprüfen,
Beschlussvorlage 233/2013
Seite 2
für die zum Ausbau zu Mobilitätsdrehscheiben potenziell geeigneten Verknüpfungspunkte
erste Ansätze für eine sukzessive Weiterentwicklung zu erarbeiten und
Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die Impulse aus der interkommunalen Zusammenarbeit in das
lfd. Verfahren zum NVP einzusteuern.
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Zunächst keine. Die Prüf- und Arbeitsaufträge sollen von Mitarbeitern der beteiligten Gebietskörperschaften in Eigenleistung abgearbeitet werden. Ob ab einem bestimmten Projektstand externe
Unterstützung notwendig wird, hängt vom Ergebnis des Prüfauftrages ab. Im Zusammenhang mit
der Entwicklung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen wird die Verwaltung die Auswirkungen
auf die Haushaltswirtschaft darlegen.
Bergheim, ................................
In Vertretung
Michael Vogel
Kreisdirektor
66
Beschlussvorlage 233/2013
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IV
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