Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
232/2013
Aktenzeichen:
66
federführendes Amt:
66 Amt für Straßenbau und Verkehr
Antragsteller:
66
Beratungsfolge
Termin
Verkehrsausschuss
19.06.2013
Kreisausschuss
04.07.2013
Bemerkungen
Radschnellwege;
Teilnahme am landesweiten Planungswettbewerb
Beschlussvorschlag:
1. Der Rhein-Erft-Kreis unterstützt das von der Stadt Köln federführend entwickelte Radschnellwegenetz.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, sich zusammen mit der Stadt Köln am landesweiten Planungswettbewerb mit der Gesamtkonzeption zu beteiligen und in erster Priorität für die Strecke KölnFrechen einen Wettbewerbsbeitrag zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
1. Problem:
Velorouten und Radschnellwege werden in naher Zukunft eine strategisch wichtige Funktion zur
Bündelung und Beschleunigung von bedeutenden regionalen und städtischen Radverkehren erfüllen. Im „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität“ zählen Radschnellwege
als Premiumprodukte zu den zehn zentralen Bausteinen.
Als bekannt wurde, dass Anfang 2013 unter Leitung des Landes NRW in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
(AGFS) ein Planungswettbewerb „Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen“ ausgelobt wird, hat sich
der IntAK Verkehr bereits im Jahr 2012 im Zusammenhang mit der Regionaltangente mit der Thematik befasst. Die Auslobungsunterlagen sind in der Anlage 1 beigefügt.
Der Planungswettbewerb verfolgt folgende übergeordnete Ziele:
Anregung einer kommunalen Diskussion über das Thema Radschnellwege,
Förderung des Alltagsradverkehrs über mittlere Distanzen,
Förderung kommunaler Kooperationen,
Integration in den ÖPNV.
Bewerbungsunterlagen können bis zum 22.07.2013 beim Verkehrsministerium eingereicht werden.
Für die Wettbewerbsteilnahme ist eine Kooperation von mindestens zwei benachbarten Städten
und Gemeinden bzw. Kreisen erforderlich, um so den regionalen Bezug herzustellen.
Konkretes Ziel des Landes ist es, fünf Konzepte für Radschnellwege in NRW zu finden, bei denen in
drei Stufen die Machbarkeitsstudie, die Ausführungsplanung und die Bauausführung jeweils mit 80
% durch das Land gefördert werden. Nach ersten Informationen wird in jedem Regierungsbezirk
ein Projekt gefördert.
Der Radverkehr soll auf zentralen, durchgängigen und leistungsfähigen Radschnellwegen sicher,
effizient und mit einem hohen Fahrkomfort abgewickelt werden. Es soll sich jedoch nicht um die
viel zitierten, absolut kreuzungsfreien „Radautobahnen“ handeln, sondern um eine Kombination
der unterschiedlichen Führungsformen (Ein- und Zweirichtungs-Radwege entlang an und auch abseits von Straßen, Radfahrstreifen sowie Fahrradstraßen) mit großzügigen Breiten und weiten Kurvenradien.
In der Anlage 2 ist ein Artikel aus der AGFS- Mitgliederzeitschrift, Heft 29 vom November 2011, mit
dem Titel „Europa fährt auf Radschnellwege(n) ab, Radschnellwege – ein neuer Trend kommt nach
Deutschland“ beigefügt, aus dem weitere Informationen entnommen werden können.
Folgende allgemeine Qualitätskriterien für Radschnellwege wurden von einem
Expertengremium unter Leitung des Verkehrsministeriums NRW definiert:
Wünschenswerte Mindestlänge von 5 Kilometern,
weitgehende Bevorrechtigung oder Führung an Knotenpunkten in zwei Ebenen, Priorisierung durch Lichtsignalanlagen (grüne Welle),
innerorts Beleuchtung (außerorts wünschenswert),
Freihalten von Einbauten (Ausnahme Querungshilfen für den Fußverkehr),
Service (evtl. Luftstationen, Elektrotankstellen, Rastplätze mit Abstellanlagen, punktuelle
Überdachungen).
Der IntAK Verkehr hat der Bürgermeisterrunde vorgeschlagen, sich für dieses Projekt zu bewerben
und die Bewerbung zum Anlass zu nehmen, das ausgeschilderte Veloroutennetz auf mittel- bis
langfristige Optimierungsmöglichkeiten (direktere Streckenführungen im Rahmen des Umbaus
bislang ungeeigneter Straßen) hin zu untersuchen und aus der Betrachtung dieses weiterentwickelten Netzes eine Referenzstrecke für den Wettbewerbsbeitrag auszuwählen.
Dieser netzbezogene Planungsansatz könnte ein gewisses Alleinstellungsmerkmal gegenüber Konkurrenzprojekten darstellen, die sich wahrscheinlich nur auf einzelne, ausgewählte Routen konzentrieren werden. Das Land wird ausschließlich Strecken fördern, die bereits heute ein nennenswertes
Radverkehrsaufkommen haben bzw. erkennen lassen, dass dort ein kurzfristig aktivierbares Radverkehrspotenzial besteht.
Die Stadt Köln hat in Abstimmung mit den Nachbarkommunen ein Radschnellwegenetz konzipiert,
18 Strecken - bei denen ein hohes Radverkehrspotenzial zu erwarten ist - identifiziert und diese
einer Punkte-Bewertung unterzogen (siehe Anlage 3). Die folgenden 3 Streckenabschnitte haben
hierbei die höchste Punktzahl erreicht:
Köln-Frechen (12 Punkte)
Köln-Pulheim (12 Punkte)
Köln-Troisdorf (10 Punkte)
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Da in Verlängerung der K 29 (Bachemer Straße) auf Kölner Stadtgebiet bereits eine Autobahnbrücke potenziell nutzbar wäre und autofreie Wegeverbindungen vorhanden sind, hat die Stadt Köln
vorgeschlagen, sich mit der Verbindung Köln-Frechen konkret zu bewerben.
Das unter Federführung der Stadt Köln entwickelte abstrahierte Veloroutennetz ist als Anlage 4
beigefügt. Ein Vertreter der Stadt Köln wird das Veloroutennetz und das geplante weitere Verfahren für eine Bewerbung am landesweiten Planungswettbewerb in der Sitzung vorstellen.
Der Verkehrausschuss der Stadt Köln hat in seiner 33. Sitzung am 15.04.2013 (Vorlage 1047/2013)
die Verwaltung der Stadt Köln beauftragt,
langfristig die Planung für das gesamte Radschnellwegenetz (wie es in der Anlage dargestellt ist) zu erstellen und entsprechende Abstimmungen mit den Nachbarkommunen
durchzuführen,
sich am landesweiten Planungswettbewerb mit der Gesamtkonzeption zu beteiligen und in
erster Priorität für die Strecke Köln-Frechen einen Wettbewerbsbeitrag zu erarbeiten.
2. Lösung:
Das von der Stadt Köln federführend entwickelte Radschnellwegenetz wird unterstützt. Die Verwaltung empfiehlt, sich zusammen mit der Stadt Köln am landesweiten Planungswettbewerb mit der
Gesamtkonzeption zu beteiligen und in erster Priorität für die Strecke Köln-Frechen einen Wettbewerbsbeitrag zu erarbeiten.
3. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Zunächst unmittelbar keine; mit ihrer Bewerbung bekunden die Wettbewerbsteilnehmer allerdings
ihre grundsätzliche Bereitschaft, das Projekt im Falle eines positiven Ergebnisses der Machbarkeitsanalyse und einer entsprechenden Landesförderung auch zu realisieren.
Die Verwaltung wird über den Fortgang der Bewerbung kontinuierlich berichten und ggf. entsprechend dem Projektfortschritt die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft darlegen.
Bergheim, ..........................
In Vertretung
Michael Vogel
Kreisdirektor
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