Daten
Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
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Planungswettbewerb Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen
Ausgelobt durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.
Krefeld / Düsseldorf, 23. Januar 2013
Inhalt:
1.
Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbes .................................................................. 2
2.
Wettbewerbsaufgabe..................................................................................................... 3
3.
Auslober und Art des Wettbewerbs................................................................................ 3
4.
Zulassungsbereich......................................................................................................... 4
5.
Teilnahmeberechtigung ................................................................................................. 4
6.
Beurteilungsverfahren.................................................................................................... 4
7.
Bewertung und Jury....................................................................................................... 4
8.
Termine ......................................................................................................................... 5
9.
Wettbewerbsunterlagen................................................................................................. 5
10.
Abgabe / Einreichungen............................................................................................. 5
11.
Preise und Auszeichnungen ...................................................................................... 6
12.
Rückfragen, Antworten .............................................................................................. 6
13.
Preisverleihung .......................................................................................................... 6
14.
Eigentum und Urheberrecht ....................................................................................... 6
15.
Haftung ...................................................................................................................... 7
Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW
Auslobung Seite 1
1.
Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbes
Anlass
Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2012 den Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität
beschlossen, der auf dem Konzeptansatz „Nahmobilität 2.0“ der AGFS fußt. Darin wird als
Leitprojekt des MBWSV beschrieben:
„Ein gemeinsamer Arbeitskreis mit der AGFS beschreibt Definition, Funktion und
Ausgestaltung von Radschnellwegen. Gleichzeitig fördert das Land einen kommunalen
Planungswettbewerb zur Anlage von Radschnellwegen.“
Der Arbeitskreis Radschnellwege hat mit Unterstützung bundesweit anerkannter Fachleute
den Rahmen für die Umsetzung des Wettbewerbs gesetzt und u.a. festgelegt, welche
Kriterien Radschnellwege erfüllen sollen, welche Infrastruktur-Elemente eingesetzt werden
können.
Aktuelle Situation
Die heutigen infrastrukturellen Bedingungen für den Radverkehr werden trotz kontinuierlicher
Förderung und unbestreitbarer Erfolge in der Vergangenheit schon den aktuellen
Ansprüchen nur bedingt gerecht .Den zukünftigen Leistungs-, Komfort- und
Sicherheitsansprüchen eines modernen Radverkehrsnetzes entsprechen sie oft nicht.
Entscheidende Schwachpunkte sind:
•
Die bestehenden Radverkehrsnetze mit ihrer unterdimensionalen Infrastruktur
erlauben keine „Massenverkehre“ (Potenzialausschöpfung), weil sie nicht kompatibel
sind mit dem schnellen, sportlichen Radverkehr und den Leistungs- und
Komfortansprüchen des Alltagsverkehrs. Sie erlauben nur in Ausnahmefällen das
Nebeneinander fahren und das Überholen.
•
Die heutige Infrastruktur ist aufgrund der Dimension und der fahrgeometrischen
Bedingungen keine Option für die E-Mobilität auf dem Fahrrad mit
Dauergeschwindigkeiten von 25 km/h (Zukunftsfähigkeit).
•
Die verkehrlichen Begleitparameter (Signalisierung, Verkehrsregelung, intermodale
Schnittstellen, fehlende Ladestationen etc.) sind kaum dazu geeignet, die
systembedingten Vorteile des Fahrrades „auszufahren“ (Effizienzpotenziale).
Die wesentlichen Defizite und Schwachpunkte der klassischen Radverkehrsinfrastruktur sind
im Einzelnen:
•
Keine adäquate Dimensionierung
•
Keine Führungskontinuität, keine Stringenz in der Ausgestaltung
•
Flächenkonkurrenz und Konflikte mit dem Auto und dem Fußverkehr
•
Keine adäquate Berücksichtigung in der Signalisierung und Benachteiligung in der
Verkehrsregelung
•
Keine angemessene Ausrichtung an spezifischen Sicherheitsbedürfnissen
Es ist häufig die Summe der Widerstände und Konflikte − insbesondere bei mittleren und
längeren Distanzen −, die erheblich die Mobilitätsqualität, den Fahrspaß und letztlich auch
die Verkehrssicherheit mindert. Genau diese Einschränkungen werden auf Dauer einer
verstärkten Nutzung des Fahrrads entgegenstehen und auch das Umsteigen aufs Fahrrad
nicht attraktiv machen.
Deshalb schreibt das Land Nordrhein-Westfalen diesen Wettbewerb aus. Radschnellwege
sind im Besonderen dazu geeignet, die Ansprüche modernen Radverkehrs hinsichtlich
Leistungsfähigkeit, Fahrkomfort und Sicherheit einzulösen. Sie erweitern sehr wesentlich den
Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW
Auslobung Seite 2
Aktionsradius Rad fahrender Verkehrsteilnehmer und sind auch in der Verbindung zwischen
Kommunen eine probate Alternative für Autopendler.
Zielsetzung
Mit dem Wettbewerb werden folgende übergeordnete Ziele angestrebt:
•
Förderung der Nahmobilität; hier insbesondere des Radverkehrs in NRW,
•
Förderung des Alltagsradverkehrs über mittlere Distanzen,
•
Anregung einer Diskussion in den Kommunen über das Thema Radschnellwege,
•
Vorbildhafte Projekte,
•
Förderung kommunaler Kooperationen.
Konkretes Ziel ist es, fünf Konzepte für Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen zu finden,
deren Planungen durch eine Förderung des Landes umgesetzt werden können.
2.
Wettbewerbsaufgabe
Die Aufgabe in diesem Wettbewerb ist es, ein ausgereiftes und „belastbares“ Konzept für die
Planung und den Bau eines regionalen Radschnellweges über die Grenzen von mindestens
zwei Kommunen zu planen. Als „belastbar“ gilt eine Planung, wenn
-
eine Potenzialabschätzung erfolgt ist,
-
alternative Routenführungen berücksichtigt werden,
-
beispielhafte Querschnittsentwürfe vorliegen,
-
beispielhafte Knotenpunkt-Lösungen erarbeitet wurden,
-
eine grobe Kostenschätzung und
-
erste Abschätzungen für die Machbarkeit erfolgt sind.
In einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung soll die Notwendigkeit eines Radschnellweges auf
dieser Verbindung dargelegt und insbesondere die Bedeutung für den Alltagsradverkehr
aufgezeigt werden.
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge sollen vorrangig regionale Verkehrsbeziehungen
abbilden, die mit dem Fahrrad auf Radschnellwegen abzuwickeln sind. Auch die Einbindung
und der Abgleich des Konzeptes mit den anderen Verkehrsträgern wird gewünscht. Die
Berücksichtigung von Verknüpfungen zum ÖPNV und die Einbindung von Bahnhöfen sind
ebenso zu thematisieren wie eine konfliktfreie Führung des Fußgängerverkehrs und die
Lösung der Problematik „ruhender Kfz-Verkehr“.
Die Länge der Radroute ist nicht begrenzt, sie sollte jedoch nicht unter fünf Kilometer
betragen, Ausnahmen bedürfen der vorherigen Klärung. Das Konzept soll nicht nur die
zwischenörtlichen Abschnitte umfassen, sondern auch zeigen, wie der Radschnellweg
innerorts geführt werden soll. Dabei können auch verschiedene Infrastrukturelemente zum
Einsatz kommen, sofern sie den definierten Ansprüchen von Radschnellwegen gerecht
werden.
Als weiterer Schwerpunkt ist Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. Darin soll in Form
eines Kommunikationskonzeptes dargestellt werden, wie der Radschnellweg beworben
werden soll, um eine ausreichende Auslastung zu gewährleisten und die notwendige
Akzeptanz bei den Nutzern, aber auch bei den politisch Verantwortlichen zu schaffen.
3.
Auslober und Art des Wettbewerbs
Auslober des Wettbewerbs ist das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) in Kooperation mit der
Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW
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Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in
NRW e.V. (AGFS). Die AGFS führt den Wettbewerb in enger Abstimmung mit dem MBWSV
durch.
Der Wettbewerb wird als offener Wettbewerb durchgeführt.
4.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen, die
Wettbewerbsbeiträge müssen zwingend auf dem Territorium des Landes NRW liegen.
Grenzüberschreitende Projekte können eingereicht werden, eine Förderzusage erfolgt im
Förderfall allerdings nur für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grenzüberschreitend kann sowohl andere Staaten (Niederlande, Belgien), aber auch andere
Bundesländer bedeuten.
5.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen/Arbeitsgemeinschaften von mindestens zwei
Städten oder Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen. Weitere Partner sind erlaubt. Das
können neben Tochterunternehmen der Kommunen auch Institutionen kommunaler
Zusammenschlüsse und andere sein. Auch im Fall eines grenzüberschreitenden Projektes
müssen zwei der beteiligten Partner Kommunen aus Nordrhein-Westfalen sein.
Ausdrücklich ausgenommen von der Beteiligung an diesem Wettbewerb ist das Projekt
„Radschnellweg Ruhr“.
6.
Beurteilungsverfahren
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der formalen Beurteilungskriterien
vorgeprüft. Der Jury werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfen zur
Verfügung gestellt.
Die Vorprüfung umfasst:
•
Die Kriterien des Kriterienkatalogs für Radschnellwege
(Als Anlage zur Auslobung beigefügt)
•
Vollständigkeit des Steckbriefes
•
Vollständigkeit der Unterlagen
Wenn die formalen Kriterien bei der Einreichung nicht erfüllt werden, haben die
einreichenden Institutionen eine Frist von vier Wochen zur Nachbesserung.
7.
Bewertung und Jury
Die eingereichten Beiträge werden durch eine unabhängige Jury beurteilt. Dabei kommt ein
zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Die Jurymitglieder erhalten alle Unterlagen in einem
Reader zusammen gestellt vorab zugesendet und wählen aus der Gesamtzahl der
Einsendungen ihre Favoriten aus. Für die eigentliche Jurysitzung werden die meist
favorisierten Projekte für eine Diskussion aufbereitet. Dabei hat die Jury jederzeit die
Möglichkeit, weitere Projekte mit hinzuzuziehen. Die Jury wird ihr Urteil maßgeblich aus der
Gesamtqualität der eingereichten Unterlagen bilden. Beabsichtigt ist, die ganze Vielfalt der
Regionen Nordrhein-Westfalens und die kreative Leistung der Planer, das Thema innovativ
umzusetzen, widerzuspiegeln.
Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW
Auslobung Seite 4
Für jeden Zuständigkeitsbereich der fünf Bezirksregierungen soll je ein Preisträger gefunden
werden. Wenn die Jury kein preiswürdiges Projekt in der Zuständigkeit einer
Bezirksregierung bestimmen kann, so wird dieser Preis anderweitig vergeben.
Die Jury setzt sich aus Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums, der AGFS, des
Landesbetriebes Straßen NRW sowie Fachleuten aus der Regional-, Stadt- und
Verkehrsplanung zusammen.
Über den Ablauf der Jurysitzung wird ein Protokoll angefertigt.
Die Mitglieder der Jury dürfen nicht mit der Planung der Wettbewerbsbeiträge beauftragt
worden sein oder zukünftig mit der Realisierung der Projekte beauftragt werden.
8.
Termine
Veröffentlichung der Auslobung:
23.01.2013
Abgabe der Beiträge:
22.07.2013
Abgabe Nachbesserung
16.09.2013
Jurysitzung:
14.10.2013
Preisverleihung:
9.
November
Wettbewerbsunterlagen
Alle Teilnehmer müssen sich elektronisch im Portal zum Wettbewerb unter
http://www.competitionline.com/de/wettbewerbe/129767 registrieren. Es wird eine frühzeitige
Registrierung empfohlen, um die Beantwortung der Rückfragen zeitig zu erfahren. Gebühren
für die Registrierung oder die Teilnahme entstehen nicht.
Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmer im Bereich ‚Unterlagen‘ den Auslobungstext
sowie alle zur Bearbeitung erforderlichen Anlagen.
10.
Abgabe / Einreichungen
Jede Bewerbung soll die folgenden Unterlagen enthalten:
•
Erläuterungsbericht von max. 20 DIN A4-Seiten (bitte Musterdatei nutzen)
•
Kurzfassung des Erläuterungstextes (1.000 Zeichen)
•
Übersichtspläne im Maßstab 1:25.000 (Format DIN A0)
•
Repräsentative Ausschnittspläne DIN A0
•
Mindestens zwei, bis zu acht unterschiedliche Musterquerschnitte
•
Mindestens zwei, bis zu acht prototypische Knotenpunkt-Lösungen
•
„Steckbrief“ mit Eckdaten des Projektes (bitte Musterdatei nutzen)
•
„Belastbare“ Kostenermittlung / Kostenschätzung
Der Erläuterungsbericht soll nach der vorgegebenen Struktur aufgebaut werden und alle
Aspekte beleuchten.
Alle Materialien sind mit der bei der Registrierung automatisch erstellten Kennzahl zu
versehen.
Die unter ‚Wettbewerbsabgabe‘ aufgeführten Unterlagen sind bis Montag, 22. Juli 2013,
14.00 Uhr in der Rubrik ‚Wettbewerbsabgabe‘ elektronisch einzustellen. Bei vorzeitiger
Einstellung kann der Teilnehmer bis zum Annahmeschluss jederzeit die bereits eingestellten
Daten ändern.
Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW
Auslobung Seite 5
Alle eingestellten Daten sind auch einfach als gedrucktes Exemplar abzugeben. Die
gedruckten Exemplare sind bis zum 29.07.2013 zu senden an:
Wettbewerbsbüro Radschnellwege NRW
c/o P3 Agentur für Kommunikation und Mobilität
Antwerpener Straße 6-12
50672 Köln.
11.
Preise und Auszeichnungen
Das MBWSV stellt für fünf der durch die Jury ermittelten Projekte eine Landesförderung in
Höhe von 80% bis zur Umsetzung der Maßnahme bereit. Diese wird in der ersten Stufe für
die Machbarkeitsstudie gewährt. In der zweiten Stufe wird die Förderung der
Ausführungsplanung gewährt. Im Anschluss daran wird in der letzten Stufe die
Bauausführung gefördert. Jede Stufe ist verbunden mit der Einreichung eines Förderantrags
an die zuständige Bezirksregierung durch die jeweils federführende Kommune. Neben dem
eigentlichen Förderantrag ist für jede Förderstufe auch die politische Bereitschaft der
beteiligten Kommunen, das Projekt realisieren zu wollen, zu dokumentieren.
Die Jury kann weitere, nicht prämierte Belobigungen aussprechen.
12.
Rückfragen, Antworten
Rückfragen können nur im vorgesehenen Forum des Wettbewerbsportals gestellt werden.
Die Antworten werden zeitnah dort für alle Teilnehmer einsehbar veröffentlicht. Rückfragen
sind bis vier Wochen vor Einsendeschluss möglich.
Ein Kolloquium findet nicht statt.
13.
Preisverleihung
Die Namen der fünf ausgewählten Projekte werden bis zur Preisverleihung nicht
veröffentlicht. Alle Beteiligten verpflichten sich, über die Ergebnisse der Jurysitzung
Stillschweigen zu bewahren.
Es ist beabsichtigt, die Preisverleihung im Herbst 2013 im Rahmen eines eintägigen
Kongresses durchzuführen, Datum und Ort werden noch bekannt gegeben. Die fünf
Siegerarbeiten und ggf. weitere Arbeiten können dort vorgestellt werden.
14.
Eigentum und Urheberrecht
Die Pläne und Unterlagen der fünf Siegerprojekte sowie der belobigten Wettbewerbsbeiträge
werden Eigentum der Auslober. Das Urheberrecht verbleibt den Verfassern. Die Auslober
haben das Recht zur Veröffentlichung aller eingereichten Beiträge.
Falls Bilder, Karten oder andere, urheberrechtlich geschützte Materialien im Projekt
Verwendung finden, sind die Rechte zur Veröffentlichung seitens der einreichenden
Wettbewerbsteilnehmer eigenverantwortlich vom Fotografen einzuholen und gegenüber dem
Auslober nachzuweisen.
Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW
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15.
Haftung
Die Auslober haften weder für den Verlust noch für die Beschädigung von eingereichten
Daten und Unterlagen. Die Daten aller Bewerber werden zur Durchführung des Verfahrens
bei dem mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Büro gespeichert.
Die nicht prämierten oder belobigten Arbeiten können zu einem Zeitpunkt, der den
Teilnehmern mitgeteilt wird, abgeholt oder gegen Kostenerstattung zugesendet werden.
Die Bewerber erklären sich durch ihre Teilnahme mit den Verfahrensregeln einverstanden.
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