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Beschlussvorlage (Anlage 2a zur Beschlussvorlage 271/2013: Auslobungsunterlagen des Planungswettbewerbes "Radschnellwege in NRW")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
109 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49

Inhalt der Datei

Planungswettbewerb Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen Ausgelobt durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. Krefeld / Düsseldorf, 23. Januar 2013 Inhalt: 1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbes .................................................................. 2 2. Wettbewerbsaufgabe..................................................................................................... 3 3. Auslober und Art des Wettbewerbs................................................................................ 3 4. Zulassungsbereich......................................................................................................... 4 5. Teilnahmeberechtigung ................................................................................................. 4 6. Beurteilungsverfahren.................................................................................................... 4 7. Bewertung und Jury....................................................................................................... 4 8. Termine ......................................................................................................................... 5 9. Wettbewerbsunterlagen................................................................................................. 5 10. Abgabe / Einreichungen............................................................................................. 5 11. Preise und Auszeichnungen ...................................................................................... 6 12. Rückfragen, Antworten .............................................................................................. 6 13. Preisverleihung .......................................................................................................... 6 14. Eigentum und Urheberrecht ....................................................................................... 6 15. Haftung ...................................................................................................................... 7 Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 1 1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbes Anlass Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2012 den Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität beschlossen, der auf dem Konzeptansatz „Nahmobilität 2.0“ der AGFS fußt. Darin wird als Leitprojekt des MBWSV beschrieben: „Ein gemeinsamer Arbeitskreis mit der AGFS beschreibt Definition, Funktion und Ausgestaltung von Radschnellwegen. Gleichzeitig fördert das Land einen kommunalen Planungswettbewerb zur Anlage von Radschnellwegen.“ Der Arbeitskreis Radschnellwege hat mit Unterstützung bundesweit anerkannter Fachleute den Rahmen für die Umsetzung des Wettbewerbs gesetzt und u.a. festgelegt, welche Kriterien Radschnellwege erfüllen sollen, welche Infrastruktur-Elemente eingesetzt werden können. Aktuelle Situation Die heutigen infrastrukturellen Bedingungen für den Radverkehr werden trotz kontinuierlicher Förderung und unbestreitbarer Erfolge in der Vergangenheit schon den aktuellen Ansprüchen nur bedingt gerecht .Den zukünftigen Leistungs-, Komfort- und Sicherheitsansprüchen eines modernen Radverkehrsnetzes entsprechen sie oft nicht. Entscheidende Schwachpunkte sind: • Die bestehenden Radverkehrsnetze mit ihrer unterdimensionalen Infrastruktur erlauben keine „Massenverkehre“ (Potenzialausschöpfung), weil sie nicht kompatibel sind mit dem schnellen, sportlichen Radverkehr und den Leistungs- und Komfortansprüchen des Alltagsverkehrs. Sie erlauben nur in Ausnahmefällen das Nebeneinander fahren und das Überholen. • Die heutige Infrastruktur ist aufgrund der Dimension und der fahrgeometrischen Bedingungen keine Option für die E-Mobilität auf dem Fahrrad mit Dauergeschwindigkeiten von 25 km/h (Zukunftsfähigkeit). • Die verkehrlichen Begleitparameter (Signalisierung, Verkehrsregelung, intermodale Schnittstellen, fehlende Ladestationen etc.) sind kaum dazu geeignet, die systembedingten Vorteile des Fahrrades „auszufahren“ (Effizienzpotenziale). Die wesentlichen Defizite und Schwachpunkte der klassischen Radverkehrsinfrastruktur sind im Einzelnen: • Keine adäquate Dimensionierung • Keine Führungskontinuität, keine Stringenz in der Ausgestaltung • Flächenkonkurrenz und Konflikte mit dem Auto und dem Fußverkehr • Keine adäquate Berücksichtigung in der Signalisierung und Benachteiligung in der Verkehrsregelung • Keine angemessene Ausrichtung an spezifischen Sicherheitsbedürfnissen Es ist häufig die Summe der Widerstände und Konflikte − insbesondere bei mittleren und längeren Distanzen −, die erheblich die Mobilitätsqualität, den Fahrspaß und letztlich auch die Verkehrssicherheit mindert. Genau diese Einschränkungen werden auf Dauer einer verstärkten Nutzung des Fahrrads entgegenstehen und auch das Umsteigen aufs Fahrrad nicht attraktiv machen. Deshalb schreibt das Land Nordrhein-Westfalen diesen Wettbewerb aus. Radschnellwege sind im Besonderen dazu geeignet, die Ansprüche modernen Radverkehrs hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Fahrkomfort und Sicherheit einzulösen. Sie erweitern sehr wesentlich den Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 2 Aktionsradius Rad fahrender Verkehrsteilnehmer und sind auch in der Verbindung zwischen Kommunen eine probate Alternative für Autopendler. Zielsetzung Mit dem Wettbewerb werden folgende übergeordnete Ziele angestrebt: • Förderung der Nahmobilität; hier insbesondere des Radverkehrs in NRW, • Förderung des Alltagsradverkehrs über mittlere Distanzen, • Anregung einer Diskussion in den Kommunen über das Thema Radschnellwege, • Vorbildhafte Projekte, • Förderung kommunaler Kooperationen. Konkretes Ziel ist es, fünf Konzepte für Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen zu finden, deren Planungen durch eine Förderung des Landes umgesetzt werden können. 2. Wettbewerbsaufgabe Die Aufgabe in diesem Wettbewerb ist es, ein ausgereiftes und „belastbares“ Konzept für die Planung und den Bau eines regionalen Radschnellweges über die Grenzen von mindestens zwei Kommunen zu planen. Als „belastbar“ gilt eine Planung, wenn - eine Potenzialabschätzung erfolgt ist, - alternative Routenführungen berücksichtigt werden, - beispielhafte Querschnittsentwürfe vorliegen, - beispielhafte Knotenpunkt-Lösungen erarbeitet wurden, - eine grobe Kostenschätzung und - erste Abschätzungen für die Machbarkeit erfolgt sind. In einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung soll die Notwendigkeit eines Radschnellweges auf dieser Verbindung dargelegt und insbesondere die Bedeutung für den Alltagsradverkehr aufgezeigt werden. Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge sollen vorrangig regionale Verkehrsbeziehungen abbilden, die mit dem Fahrrad auf Radschnellwegen abzuwickeln sind. Auch die Einbindung und der Abgleich des Konzeptes mit den anderen Verkehrsträgern wird gewünscht. Die Berücksichtigung von Verknüpfungen zum ÖPNV und die Einbindung von Bahnhöfen sind ebenso zu thematisieren wie eine konfliktfreie Führung des Fußgängerverkehrs und die Lösung der Problematik „ruhender Kfz-Verkehr“. Die Länge der Radroute ist nicht begrenzt, sie sollte jedoch nicht unter fünf Kilometer betragen, Ausnahmen bedürfen der vorherigen Klärung. Das Konzept soll nicht nur die zwischenörtlichen Abschnitte umfassen, sondern auch zeigen, wie der Radschnellweg innerorts geführt werden soll. Dabei können auch verschiedene Infrastrukturelemente zum Einsatz kommen, sofern sie den definierten Ansprüchen von Radschnellwegen gerecht werden. Als weiterer Schwerpunkt ist Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. Darin soll in Form eines Kommunikationskonzeptes dargestellt werden, wie der Radschnellweg beworben werden soll, um eine ausreichende Auslastung zu gewährleisten und die notwendige Akzeptanz bei den Nutzern, aber auch bei den politisch Verantwortlichen zu schaffen. 3. Auslober und Art des Wettbewerbs Auslober des Wettbewerbs ist das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) in Kooperation mit der Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 3 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS). Die AGFS führt den Wettbewerb in enger Abstimmung mit dem MBWSV durch. Der Wettbewerb wird als offener Wettbewerb durchgeführt. 4. Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen, die Wettbewerbsbeiträge müssen zwingend auf dem Territorium des Landes NRW liegen. Grenzüberschreitende Projekte können eingereicht werden, eine Förderzusage erfolgt im Förderfall allerdings nur für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. Grenzüberschreitend kann sowohl andere Staaten (Niederlande, Belgien), aber auch andere Bundesländer bedeuten. 5. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen/Arbeitsgemeinschaften von mindestens zwei Städten oder Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen. Weitere Partner sind erlaubt. Das können neben Tochterunternehmen der Kommunen auch Institutionen kommunaler Zusammenschlüsse und andere sein. Auch im Fall eines grenzüberschreitenden Projektes müssen zwei der beteiligten Partner Kommunen aus Nordrhein-Westfalen sein. Ausdrücklich ausgenommen von der Beteiligung an diesem Wettbewerb ist das Projekt „Radschnellweg Ruhr“. 6. Beurteilungsverfahren Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der formalen Beurteilungskriterien vorgeprüft. Der Jury werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt. Die Vorprüfung umfasst: • Die Kriterien des Kriterienkatalogs für Radschnellwege (Als Anlage zur Auslobung beigefügt) • Vollständigkeit des Steckbriefes • Vollständigkeit der Unterlagen Wenn die formalen Kriterien bei der Einreichung nicht erfüllt werden, haben die einreichenden Institutionen eine Frist von vier Wochen zur Nachbesserung. 7. Bewertung und Jury Die eingereichten Beiträge werden durch eine unabhängige Jury beurteilt. Dabei kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Die Jurymitglieder erhalten alle Unterlagen in einem Reader zusammen gestellt vorab zugesendet und wählen aus der Gesamtzahl der Einsendungen ihre Favoriten aus. Für die eigentliche Jurysitzung werden die meist favorisierten Projekte für eine Diskussion aufbereitet. Dabei hat die Jury jederzeit die Möglichkeit, weitere Projekte mit hinzuzuziehen. Die Jury wird ihr Urteil maßgeblich aus der Gesamtqualität der eingereichten Unterlagen bilden. Beabsichtigt ist, die ganze Vielfalt der Regionen Nordrhein-Westfalens und die kreative Leistung der Planer, das Thema innovativ umzusetzen, widerzuspiegeln. Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 4 Für jeden Zuständigkeitsbereich der fünf Bezirksregierungen soll je ein Preisträger gefunden werden. Wenn die Jury kein preiswürdiges Projekt in der Zuständigkeit einer Bezirksregierung bestimmen kann, so wird dieser Preis anderweitig vergeben. Die Jury setzt sich aus Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums, der AGFS, des Landesbetriebes Straßen NRW sowie Fachleuten aus der Regional-, Stadt- und Verkehrsplanung zusammen. Über den Ablauf der Jurysitzung wird ein Protokoll angefertigt. Die Mitglieder der Jury dürfen nicht mit der Planung der Wettbewerbsbeiträge beauftragt worden sein oder zukünftig mit der Realisierung der Projekte beauftragt werden. 8. Termine Veröffentlichung der Auslobung: 23.01.2013 Abgabe der Beiträge: 22.07.2013 Abgabe Nachbesserung 16.09.2013 Jurysitzung: 14.10.2013 Preisverleihung: 9. November Wettbewerbsunterlagen Alle Teilnehmer müssen sich elektronisch im Portal zum Wettbewerb unter http://www.competitionline.com/de/wettbewerbe/129767 registrieren. Es wird eine frühzeitige Registrierung empfohlen, um die Beantwortung der Rückfragen zeitig zu erfahren. Gebühren für die Registrierung oder die Teilnahme entstehen nicht. Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmer im Bereich ‚Unterlagen‘ den Auslobungstext sowie alle zur Bearbeitung erforderlichen Anlagen. 10. Abgabe / Einreichungen Jede Bewerbung soll die folgenden Unterlagen enthalten: • Erläuterungsbericht von max. 20 DIN A4-Seiten (bitte Musterdatei nutzen) • Kurzfassung des Erläuterungstextes (1.000 Zeichen) • Übersichtspläne im Maßstab 1:25.000 (Format DIN A0) • Repräsentative Ausschnittspläne DIN A0 • Mindestens zwei, bis zu acht unterschiedliche Musterquerschnitte • Mindestens zwei, bis zu acht prototypische Knotenpunkt-Lösungen • „Steckbrief“ mit Eckdaten des Projektes (bitte Musterdatei nutzen) • „Belastbare“ Kostenermittlung / Kostenschätzung Der Erläuterungsbericht soll nach der vorgegebenen Struktur aufgebaut werden und alle Aspekte beleuchten. Alle Materialien sind mit der bei der Registrierung automatisch erstellten Kennzahl zu versehen. Die unter ‚Wettbewerbsabgabe‘ aufgeführten Unterlagen sind bis Montag, 22. Juli 2013, 14.00 Uhr in der Rubrik ‚Wettbewerbsabgabe‘ elektronisch einzustellen. Bei vorzeitiger Einstellung kann der Teilnehmer bis zum Annahmeschluss jederzeit die bereits eingestellten Daten ändern. Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 5 Alle eingestellten Daten sind auch einfach als gedrucktes Exemplar abzugeben. Die gedruckten Exemplare sind bis zum 29.07.2013 zu senden an: Wettbewerbsbüro Radschnellwege NRW c/o P3 Agentur für Kommunikation und Mobilität Antwerpener Straße 6-12 50672 Köln. 11. Preise und Auszeichnungen Das MBWSV stellt für fünf der durch die Jury ermittelten Projekte eine Landesförderung in Höhe von 80% bis zur Umsetzung der Maßnahme bereit. Diese wird in der ersten Stufe für die Machbarkeitsstudie gewährt. In der zweiten Stufe wird die Förderung der Ausführungsplanung gewährt. Im Anschluss daran wird in der letzten Stufe die Bauausführung gefördert. Jede Stufe ist verbunden mit der Einreichung eines Förderantrags an die zuständige Bezirksregierung durch die jeweils federführende Kommune. Neben dem eigentlichen Förderantrag ist für jede Förderstufe auch die politische Bereitschaft der beteiligten Kommunen, das Projekt realisieren zu wollen, zu dokumentieren. Die Jury kann weitere, nicht prämierte Belobigungen aussprechen. 12. Rückfragen, Antworten Rückfragen können nur im vorgesehenen Forum des Wettbewerbsportals gestellt werden. Die Antworten werden zeitnah dort für alle Teilnehmer einsehbar veröffentlicht. Rückfragen sind bis vier Wochen vor Einsendeschluss möglich. Ein Kolloquium findet nicht statt. 13. Preisverleihung Die Namen der fünf ausgewählten Projekte werden bis zur Preisverleihung nicht veröffentlicht. Alle Beteiligten verpflichten sich, über die Ergebnisse der Jurysitzung Stillschweigen zu bewahren. Es ist beabsichtigt, die Preisverleihung im Herbst 2013 im Rahmen eines eintägigen Kongresses durchzuführen, Datum und Ort werden noch bekannt gegeben. Die fünf Siegerarbeiten und ggf. weitere Arbeiten können dort vorgestellt werden. 14. Eigentum und Urheberrecht Die Pläne und Unterlagen der fünf Siegerprojekte sowie der belobigten Wettbewerbsbeiträge werden Eigentum der Auslober. Das Urheberrecht verbleibt den Verfassern. Die Auslober haben das Recht zur Veröffentlichung aller eingereichten Beiträge. Falls Bilder, Karten oder andere, urheberrechtlich geschützte Materialien im Projekt Verwendung finden, sind die Rechte zur Veröffentlichung seitens der einreichenden Wettbewerbsteilnehmer eigenverantwortlich vom Fotografen einzuholen und gegenüber dem Auslober nachzuweisen. Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 6 15. Haftung Die Auslober haften weder für den Verlust noch für die Beschädigung von eingereichten Daten und Unterlagen. Die Daten aller Bewerber werden zur Durchführung des Verfahrens bei dem mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Büro gespeichert. Die nicht prämierten oder belobigten Arbeiten können zu einem Zeitpunkt, der den Teilnehmern mitgeteilt wird, abgeholt oder gegen Kostenerstattung zugesendet werden. Die Bewerber erklären sich durch ihre Teilnahme mit den Verfahrensregeln einverstanden. Planungswettbewerb Radschnellwege in NRW Auslobung Seite 7