Daten
Kommune
Pulheim
Größe
229 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
19.06.13, 18:49
Aktualisiert
19.06.13, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
231/2013
Aktenzeichen:
66
federführendes Amt:
66 Amt für Straßenbau und Verkehr
Antragsteller:
66
Beratungsfolge
Termin
Verkehrsausschuss
19.06.2013
Kreisausschuss
04.07.2013
Bemerkungen
Regionaltangente Rhein-Erft/ Köln-West;
Beauftragung einer gemeinsamen Verkehrsuntersuchung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Stadt Köln und den Städten Pulheim, Frechen, Hürth,
Brühl und Wesseling die in der Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Die
Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2o14 die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen.
Sachdarstellung:
1. Problem:
In den Treffen des Oberbürgermeisters der Stadt Köln mit den Bürgermeistern der linksrheinischen
Nachbarkommunen Pulheim, Frechen, Hürth, Brühl und Wesseling sowie dem Landrat des RheinErft-Kreises wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Zielvorstellung entwickelt, durch die
Schaffung eines dritten leistungsfähigen Straßenringes („Regionaltangente“) zu einer Entspannung
der Gesamtverkehrssituation im Kölner Westen zu kommen. Angedacht war zunächst ein Ausbau
der L 183 (Bonnstraße) mit einer Verlängerung in Richtung Brühl/ Wesseling mit der Option einer
Weiterführung über den Rhein bis zur A 59/ A 3. Die Verwaltungen wurden in diesen Treffen beauftragt, für den regionalen Streckenzug erste Vorstellungen zu entwickeln.
Die Verwaltungen der beteiligten Gebietskörperschaften haben daraufhin in mehreren Schritten
eine Netzkonzeption für eine Regionaltangente entwickelt, deren Wirkungen grob abgeschätzt und
die Ergebnisse jeweils in die Treffen des Oberbürgermeisters der Stadt Köln mit den Bürgermeistern der linksrheinischen Nachbarkommunen und dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises rückgekoppelt. Da sich zwei Projekte im Kölner Norden hervorragend in den Linienzug einer Regionaltangente einfügen lassen, entstand schließlich eine Netzkonzeption, die eine durchgängige regionale
Straßenverbindung zwischen den Autobahnanschlussstellen Köln-Niehl (A 1), Köln-Worringen (A
57), Frechen-Nord (A 4), Brühl (Brühl-Nord, A 553/ B 51) und Wesseling (Köln-Godorf, A 555) mit
der Option einer neuen Rheinquerung und einer rechtsrheinischen Weiterführung bis zur A 59 bzw.
der A 3 vorsieht.
Diese Netzkonzeption ist auf dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Zur Realisierung dieses Linienzuges müssten linksrheinisch folgende Netzlücken (NL) geschlossen
werden:
(NL 1)
Verlängerung der Industriestraße in Köln-Fühlingen
Maßnahme der Stadt Köln, Baubeginn voraussichtlich Anfang 2014,
Fertigstellung voraussichtlich Mitte/ Ende 2015
(NL 2)
Ausbau und Verlängerung der L 43 (Blumenbergsweg) bis zur A 57
Maßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW, im Bedarfsplan nicht enthalten, Realisierung zurzeit nicht absehbar
(NL 3)
L 183 n, Westumgehung Pulh.-Sinnersdorf/ Ostumgehung Pulheim
Maßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW, die Westumgehung Sinnersdorf befindet sich im Planfeststellungsverfahren, der Planfeststellungsbeschluss wir zeitnah
erwartet, ein konkretes Beginnjahr ist zurzeit noch nicht absehbar.
Die Ostumgehung Pulheim wird zurzeit nicht konkret projektiert.
Beschlussvorlage 231/2013
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(NL 4)
K 25n (Hürth-Knapsack, K 25 bis B 265)/
L 103n (B 265 bis L 150, Brühl)
K 25n: Maßnahme des Rhein-Erft-Kreises. Zurzeit wird die Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Anschließend soll das Linienabstimmungsverfahren eingeleitet werden; ein konkreter Realisierungstermin kann zurzeit nicht genannt werden.
L 103n: Maßnahme von Straßen NRW. Die L 103n ist im Bedarfsplan (Stufe 1) enthalten, wird zurzeit aber nicht konkret projektiert.
Bei den v.g. Netzlückenschlüssen handelt es sich also ausnahmslos um bereits in Programmen, Verkehrsentwicklungsplänen oder Verkehrskonzepten enthaltene Maßnahmen; der jeweilige Projektstand ist allerdings sehr unterschiedlich.
Neben der Schließung der Netzlücken wird zurzeit im Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahnhalbanschlussstelle Frechen-Nord zur Vollanschlussstelle der vier-streifige Ausbau der L 183
projektiert.
Durch die Schließung der Netzlücken und den vierstreifigen Ausbau vorhandener Straßenabschnitte im Zuge der L 183 (Frechen - Pulheim) und der L 150 (Brühl - Wesseling) würde sich einerseits
die Verbindungsqualität und die Erreichbarkeit der Stadtteile in der Ballungsrandzone erheblich
verbessern, anderseits könnten durch eine neue leistungsfähige Verkehrsachse aber unerwünschte
Fernverkehre in den Kölner Westen und den Osten des Rhein-Erft-Kreises hineingezogen werden.
Eine neue Rheinquerung bei Köln-Godorf/ Wesseling würde einerseits die Verbindungsqualität für
die großen Industrie- und Gewerbestandorte im Kölner Süden, in Brühl und Wesseling erheblich
verbessern, würde anderseits aber möglicherweise erhebliche, nicht erwünschte Fernverkehrsströme anziehen.
Die Verwaltungen haben sich auf Grund dieser Fragestellung zunächst mit verschiedenen Entwicklungsszenarien beschäftigt:
Trend-Szenario (weiter so wie bisher)
Moderate Regional- und Stadtentwicklung (qualitätvolles Wachstum)
Boom-Town-Szenario (Worst-Case-Szenario)
und sich mit folgenden grundlegenden Themenfeldern im Osten des Rhein-Erft-Kreises/ im Kölner
Westen befasst:
Stadt-, Einwohner- und Siedlungsentwicklung,
Siedlungs- und Verkehrsstrukturen,
Flächennutzung,
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstrukturen,
Wohnen,
Wirtschaft und
Verkehr.
Jede beteiligte Stadt hat sich zunächst bezogen auf ihr Stadtgebiet mit den vorstehenden Themenfeldern auseinandergesetzt und als Ergebnis ein Kommunalprofil entwickelt.
Im Rahmen einer interkommunalen und interdisziplinär besetzten Verwaltungswerkstatt wurde aus
den verschiedenen Kommunalprofilen ein Regionalprofil entwickelt.
Beschlussvorlage 231/2013
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Aus dem Regionalprofil lassen sich folgende Leitthesen für die Projektierung einer Regionaltangente ableiten:
Das für die weiteren Überlegungen zu Grunde zu legende Entwicklungsszenario sollte von
einer moderaten Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung und außerhalb der Transitstrecken auch von einer moderaten Verkehrsentwicklung (Schlagwort „Positive Stagnation“)
ausgehen. Die aktuell zu erwartende weitere Siedlungs- und Verkehrsentwicklung erfordert
außerhalb der Transitstrecken keinen Infrastrukturausbau, der über die Lösung der heutigen Verkehrsprobleme weit hinausgeht. Der Abbau der vorhandenen Verkehrsdefizite insbesondere in den Knotenpunkten - sollte für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
im Zuge der Regionaltangente im Vordergrund stehen und die Verkehrsfunktion einer Regionaltangente bestimmen.
Der wachsende Wohnflächenbedarf und hieraus resultierende Marktverschärfungen erfordern ein Mindestwachstum; im Betrachtungsraum scheint für die Stadt Köln die Schaffung
von neuem Wohnraum am Notwendigsten zu sein. Eine wirtschaftliche und technologische
Weiterentwicklung der Region bedarf ausreichender Siedlungsangebote, um qualifizierte
Beschäftigte anzuziehen. Die Regionaltangente sollte die Erreichbarkeit der vorhandenen
Quartiere spürbar verbessern und die moderate Entwicklung neuer Siedlungsangebote fördern.
Es besteht beim Neu- und Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen ein Konflikt zwischen Verkehrsbedürfnis und den Belangen des Freiraums und der Straßenanlieger (qualitativ und
quantitativ). Die Regionaltangente sollte sich möglichst schonend in die bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen einfügen; die Verkehrsfunktion einer überwiegend anbaufreien regionalen Verbindungsstraße im Vorfeld und innerhalb bebauter Gebiete sollte
möglichst beibehalten werden. Abschnittsweise ist bereits ein vierstreifiger Ausbau der Regionaltangente vorgesehen. Hierbei sollte zur Vermeidung des Eingriffs in Natur-, Landschafts- und Siedlungsräume sowie zur Verminderung der Barrierewirkung auf einen
Trennstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen (Tempo 70 km/h) und Knotenpunkte in
zwei Ebenen so weit wie möglich verzichtet werden. Die Straßenanlieger sind vor den Verkehrsemissionen (Lärm, Abgas, Staub) wirkungsvoll und möglichst durch aktive Maßnahmen zu schützen.
Wegen der Komplexität der Verkehrsverflechtungen im Kölner Westen sehen sich die beteiligten
Verwaltungen nicht in der Lage, die aufgeworfenen Fragen in der notwendigen Tiefe zu beantworten, um eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage für die weiteren Beratungen in den Gremien der
beteiligten Gebietskörperschaften vorzulegen.
2. Lösung:
Die Verwaltungen der beteiligten Gebietskörperschaften empfehlen, ein gemeinsames Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, das ergebnisoffen die Chancen und Risiken einer Regionaltangente
aufzeigt. Die Beauftragung eines Gutachters erfordert die Ermächtigung der Verwaltungen, eine
Verwaltungsvereinbarung (siehe Anlage 2) abzuschließen.
Auf Basis des Ergebnisses des Gutachtens soll dann der Meinungsbildungsprozess in den beteiligten Gebietskörperschaften eingeleitet werden.
3. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
3.1 Laufendes Haushaltsjahr
Beschlussvorlage 231/2013
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Keine
3.2 Folgende Haushaltsjahre
Die Verwaltungen der beteiligten Gebietskörperschaften haben den Rhein-Erft-Kreis gebeten, das
Gutachten zu beauftragen. Die Honorarkosten in Höhe von 42.000 € werden von der Stadt Köln,
dem Rhein-Erft-Kreis und den fünf linksrheinischen Kölner Nachbarkommunen zu je einem Drittel
getragen; d.h., die kreisangehörigen Städte tragen jeweils ein Fünftel des Kostendrittels. Dem
Nachteil der Vorfinanzierung der Honorarkosten steht der Vorteil gegenüber, dass der Gutachter
federführend vom Kreis betreut wird. So können die Interessen des Kreises unmittelbar in das Gutachten einfließen, zumal die Abschnitte der Regionaltangente mit den größten zu lösenden Verkehrsproblemen auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises liegen.
Bei entsprechender Beschlussfassung wäre der Mittelbedarf und die Erträge beim Entwurf der
Haushaltssatzung für das Jahr 2014 zu berücksichtigen.
Die v.g. Honorarsumme wird 2014 voraussichtlich in voller Höhe benötigt und voraussichtlich auch
im gleichen Jahr in voller Höhe kassenwirksam. Gleichzeitig ist im Jahr 2014 von einem ein Ertrag in
Höhe von zwei Dritteln der Honorarsumme auszugehen, der voraussichtlich ebenfalls im gleichen
Jahr in voller Höhe kassenwirksam wird. Nach Vorliegen des Gutachtens sollen die Ergebnisse in die
Bürgermeisterrunde wieder hineingetragen und anschließend den Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften zur Beratung vorgelegt werden. Ob sich hieraus weitere Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft des Kreises ergeben, ist zurzeit noch nicht absehbar.
Bergheim, ..........................
In Vertretung
Michael Vogel
Kreisdirektor
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