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Beschlussvorlage (Bürgerhaushalt 2016 hier: Behandlung der Vorschläge)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
28.06.16, 11:59
Beschlussvorlage (Bürgerhaushalt 2016
hier: Behandlung der Vorschläge) Beschlussvorlage (Bürgerhaushalt 2016
hier: Behandlung der Vorschläge)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Sachbearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 363.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 10.06.2016 Bemerkungen 28.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bürgerhaushalt 2016 hier: Behandlung der Vorschläge X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Behandlung der Vorschläge gemäß Anlage 1. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Schaaf Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2016 hat der Stadtrat aus formalen Gründen beschlossen, die Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes zur Kenntnis zu nehmen, sie als Einwendungen im Sinne des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) zu interpretieren und zurück zu weisen. Ferner beauftragte er die Verwaltung, für die Beratung der Vorschläge in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Stellungnahmen zu den Vorschlägen zu erarbeiten, für die eine Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen besteht und deren Umsetzung rechtlich zulässig ist. Die Behandlung eines Teils der Vorschläge bedarf einiger Bearbeitungszeit durch die Fachabteilungen parallel zu den anstehenden Arbeiten an deren anderen fachlichen Aufgaben. Die Verwaltung hat in Anlage 1 die Ideen dargestellt, die - bereits umgesetzt wurden, - in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt wurden, - deren Umsetzung rechtlich nicht möglich ist oder - die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kolpingstadt Kerpen liegen. Weiterhin ist dort zu jeder Idee jeweils ein Verwaltungsvorschlag zur weiteren Behandlung aufgeführt. Beschlussvorlage 363.16 Seite 2