Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:16
Aktualisiert
28.06.16, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Sachbearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 363.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
10.06.2016
Bemerkungen
28.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bürgerhaushalt 2016
hier: Behandlung der Vorschläge
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Behandlung der Vorschläge gemäß Anlage 1.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Schaaf
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.05.2016 hat der Stadtrat aus formalen Gründen beschlossen, die
Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes zur Kenntnis zu nehmen, sie als Einwendungen im
Sinne des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) zu interpretieren und
zurück zu weisen.
Ferner beauftragte er die Verwaltung, für die Beratung der Vorschläge in einer Sondersitzung des
Haupt- und Finanzausschusses, Stellungnahmen zu den Vorschlägen zu erarbeiten, für die eine
Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen besteht und deren Umsetzung rechtlich zulässig ist.
Die Behandlung eines Teils der Vorschläge bedarf einiger Bearbeitungszeit durch die
Fachabteilungen parallel zu den anstehenden Arbeiten an deren anderen fachlichen Aufgaben.
Die Verwaltung hat in Anlage 1 die Ideen dargestellt, die
- bereits umgesetzt wurden,
- in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt wurden,
- deren Umsetzung rechtlich nicht möglich ist oder
- die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kolpingstadt Kerpen liegen.
Weiterhin ist dort zu jeder Idee jeweils ein Verwaltungsvorschlag zur weiteren Behandlung
aufgeführt.
Beschlussvorlage 363.16
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