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Beschlussvorlage (Preisfestsetzung für das städtische Speisenangebot in der Mensa des Gymnasiums Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
411 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Preisfestsetzung für das städtische Speisenangebot in der Mensa
des Gymnasiums Lechenich) Beschlussvorlage (Preisfestsetzung für das städtische Speisenangebot in der Mensa
des Gymnasiums Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az. 4021-00 Öffentlich V 8/ Amt: An den o SOl - 40- BeschIAusf.: - 40 - Schulausschuss Datum: 30.08.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Preisfestsetzung für das städtische Speisenangebot des Gymnasiums Lechenich Finanzielle in der Mensa Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.08.2005 ~Mn, Beschlussentwurf: 1. Die nachfolgenden Preise für die städtische Mittagsverpflegung in der Mensa des Gymnasiums Lechenich werden beschlossen. 2. Die vorläufige Organisation des Mensabetriebs wird zur Kenntnis genommen. • Begründung: Nach der baulichen Erweiterung der bisherigen Cafeteria im Gymnasium Lechenich wird zum Schuljahresbeginn 2005/06 die provisorische Mensa in Betrieb genommen. Schwerpunkt des Nutzungskonzeptes der Schule ist eine qualitativ hochwertige kind- und jugendgerechte Ernährung. Die MittagsverpfJegung soll daher auf Wunsch der Schule durch das spezielle Speisenangebot der Firma "apetite" gewährleistet werden. Der Warenbezug erfolgt bedarfsabhängig und ist nicht an eine dauerhafte Abnahme gebunden. Um die entsprechenden investiven Voraussetzungen für diese Verpftegungslösung zu schaffen, wurde der erforderliche Küchenbereich bedarfsgerecht im Rahmen des Mieter-Vermieter-Models errichtet. Die Zubereitung und Austeilung der beiden Wahlmenüs erfolgt durch städtisches Personal. Für eine sechsmonatige Erprobungszeit stellt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft dem Mensabetrieb zwei Küchenkräfte mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt 40 Stunden zur Verfügung, um zunächst die personalabhängigen Abläufe sicherzustellen. In diesem Zusammenhang konnten auch arbeitsmarktpolitische Akzente gesetzt werden, da einer bisherigen l-Euro-Kraft eine befristete Teilzeitbeschäftigung ermöglicht wurde. Unter Zug rundelegung von Erfahrungswerten aus dem Bereich der Kindertagesstätten und ' anderer Schulen mit Mensabetrieb im Rhein-Erft-Kreis wurde für das Mittagessen ein Durchschnittspreis von 2,70 € ermittelt. Dieser Preis für die städtische Mittagsverpflegung in der Mensa dürfte jedoch nicht kostendeckend sein. Nach ersten Einschätzungen würde unter Berücksichtigung der Kosten (wie Wareneinsatz, Betriebs- und Personalkosten sowie Miete) bei einer schultäglichen Verzehrannahme von 100 Mittagessen ein kostendeckender Preis bei Vorlaae Mensooreise 4,70 € liegen. Da einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Teilnahme am Mensaessen gegeben werden sollte, scheint ein kostendeckender Preis - zumindest in der Erprobungsphase- nicht zumutbar zu sein. Für das Lehrpersonal und andere städtische Bedienstete ist ein Abgabepreis pro Mittagessen von 3,50 € vorgesehen. Diese Preisvorstellungen könnten auch nach Einschätzung der Schule von der Zielgruppe akzeptiert werden. Die Preisgestaltung der städtischen Mittagsverpflegung Art des Verzehrs Mittaaessen stellt sich demnach wie folgt dar: Schülerinnen und Schüler 2,70€ Lehr- und anderes Personal 3,50 € Die Verkaufspreise pro Menü sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Wareneinsatzes von 2,00 € kalkuliert. Eine exakte Preiskalkulation ist derzeit wegen fehlender Erfahrungswerte mit vergleichbaren Mensabetrieben in Eigenregie und Unwägbarkeiten hinsichtlich des Nutzerverhaltens nicht möglich. Eine endgültige Preisfestsetzung kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund empirisch ermittelter Werte vorgenommen werden. • Neben dem Preisgefüge ist die Sortimentsvielfalt des Warenangebots ein wichtiges Kriterium für einen erfolgreichen Mensabetrieb. So bietet der für die Stadt kostenneutrale Einsatz von Automaten für Heiß- und Kaltgetränke einschließlich Flaschen- bzw. Becherrücknahme durch einen externen Betreiber ein vielfältiges Getränkeangebot, das mit der Schule abgestimmt worden ist. Als städtisches Zusatzangebot wird in der Mensa zunächst probeweise ein Trinkwasserspender aufgestellt, aus dem mit Kohlensäure versetztes Trinkwasser kostenlos entnommen werden kann. Diese Leistung stellt einen Beitrag zur kind- und jugendgerechten Ernährung mit Gelegenheit zum gesundheitsbewussten Flüssigkeitskonsum dar. Sollte dieses Serviceangebot angenommen werden, lägen die entsprechenden Investitionskosten bei ca. 2.700,00 €. Im Rahmen des Kioskbetriebes wird in den Pausen durch einen eigenständigen Frühstücksservice ein mit der Schule abgestimmtes, frisch zubereitetes Sortiment geliefert . Eine tägliche Versorgung wird zwar durch den Anbieter garantiert; jedoch besteht keine Abnahmeverpflichtung. Gerade für die Erprobungszeit stellt dieses Frühstücksangebot durch einen Fremdanbieter eine organisatorische Entlastung im Mensabetrieb dar. Für den Verkauf dieserWaren durch das Mensapersonal wird optional eine umsatzabhängige Vergütung (10% derverkauften Ware) durch den Lieferanten an die Stadtgewährt. Dieses Serviceuntemehmen garantiert ebenfalls zu den vorgenannten Konditionen ein Salatangebot im Rahmen der Mittagsverpflegung. • Ein Angebot für eine mögliche pausenunabhängige Zwischenverpflegung exterrien Automatenbetreiber wird z. Zt. mit der Schule abgeklärt. Der beschriebene Organisationsrahmen für den Mensabetrieb ist vorläufig. Investitionen wir.d in Abstimmung mit der Schule zunächst verzichtet. praxisbedingte Anderungen können flexibel vorgenommen werden. Nach betrieblichen Testphase wird Anfang 2006 ein endgültiges Konzept für Organisation vorgelegt. In Vertretung \ Vorlage Mensapreise durch einen Auf weitere Notwendige Ablauf der die weitere