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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Am Pfarrgarten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim 
Am Pfarrgarten) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim 
Am Pfarrgarten)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 114/2013 Erstellt am: 14.03.2013 Aktenzeichen: IV/60/66.24.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 17.04.2013 Rat X 07.05.2013 Betreff Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Am Pfarrgarten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 114/2013 . Seite 2 / 2 Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Pfarrgarten Flur 41, Flurstück 388 Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Mit der Widmung erhält die Anlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erläuterungen Das Flurstück 388 ist im Bebauungsplan Nr. 37 Stommeln als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.