Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,6 MB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44
„Stommeln“ in Pulheim
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Stommeln“
in Pulheim
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Gutachten im Auftrag der
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Jennifer Hofmann
Dipl.-Ing. Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Dr. Thomas Esser
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Moltkestr. 28
50674 Köln
www.kbff.de
Köln, im April 2013
Inhalt
1. Veranlassung und Aufgabenstellung .................................................................. 1
1.1 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................. 1
1.2 Methodik....................................................................................................................... 2
2. Vorhabensbeschreibung ...................................................................................... 3
3. Bestandsanalyse ................................................................................................... 6
3.1 Untersuchungsgebiet.................................................................................................... 6
3.2 Naturräumliche Gliederung ........................................................................................... 6
3.3 Fachplanungen und Schutzgebiete .............................................................................. 7
3.3.1 Bebauungsplan ...................................................................................................... 7
3.3.2 Landschaftsplan ..................................................................................................... 8
3.3.3 Schutzgebiete ........................................................................................................ 8
3.4 Abiotische Faktoren .................................................................................................... 10
3.4.1 Faktor Boden ....................................................................................................... 10
3.4.2 Faktor Wasser ..................................................................................................... 11
3.4.3 Faktor Klima und Luft ........................................................................................... 12
3.4.4 Faktor Landschaftsbild ......................................................................................... 12
3.5 Biotische Faktoren...................................................................................................... 13
3.5.1 Faktor Biotope ..................................................................................................... 13
3.5.2 Faktor Fauna ....................................................................................................... 15
4. Konfliktanalyse .................................................................................................... 17
4.1 Allgemeine Wirkungen des Vorhabens ....................................................................... 17
4.2 Beeinträchtigungen abiotischer Faktoren.................................................................... 18
4.2.1 Faktor Boden ....................................................................................................... 18
4.2.2 Faktor Wasser ..................................................................................................... 18
4.2.3 Faktor Klima und Luft ........................................................................................... 18
4.2.4 Faktor Landschaftsbild ......................................................................................... 18
4.3 Beeinträchtigungen biotischer Faktoren ..................................................................... 18
4.3.1 Faktor Biotope ..................................................................................................... 18
4.3.2 Faktor Fauna ....................................................................................................... 19
5. Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen....................................................... 20
5.1 Abiotische Faktoren .................................................................................................... 20
5.1.1 Faktor Boden ....................................................................................................... 20
5.1.2 Faktor Wasser ..................................................................................................... 20
5.1.3 Faktor Klima und Luft ........................................................................................... 20
5.1.4 Faktor Landschaftsbild ......................................................................................... 20
5.2 Biotische Faktoren...................................................................................................... 20
5.2.1 Faktor Biotope ..................................................................................................... 20
5.2.2 Faktor Fauna ....................................................................................................... 21
6. Quantifizierung des Eingriffs ............................................................................. 22
7. Resümee .............................................................................................................. 25
8. Literatur und sonstige verwendete Quellen ...................................................... 27
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
1. Veranlassung und Aufgabenstellung
1. Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Stommeln“ im Ortsteil
Stommeln der Stadt Pulheim. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll die Erweiterung des
Freibads Stommeln um einen Hallenbadbereich realisiert werden. Zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist die Herrichtung einer Versickerungsmulde geplant.
Stommeln
7
Pulheim
7
Abbildung 1: Lage des Plangebiets (rote Markierung) auf Grundlage der Topografischen Karte
1:25.000.
Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Schäden an der Natur und des Biotopverbundes zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind nach Landschaftsgesetz
NRW (§§ 4 bis 6 LG NRW) auszugleichen oder zu kompensieren, woraus sich das weitere
landschaftsplanerische Vorgehen ergibt.
1.1 Rechtliche Grundlagen
Das geplante Vorhaben stellt nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (LG NW) einen Eingriff dar. Im Rahmen des
hier vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans wird daher die Eingriffssituation
1
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
1. Veranlassung und Aufgabenstellung
ermittelt und dargestellt, welche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich
und ggf. Ersatz vorhabensbedingt eintretender Beeinträchtigungen vorzusehen sind (Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung). Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, „vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“. Weiterhin besteht die Verpflichtung, „unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen)“. „Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald
die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt
sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist“.
1.2 Methodik
Wie aus den Rechtsgrundlagen zu entnehmen, sind folgende Inhalte für die Untersuchung
von Bedeutung:
1. Der Ist-Zustand des Planungsraums, also des Bereichs, für den Auswirkungen durch
den Eingriff zu erwarten sind, ist zu ermitteln. Dabei werden unterschiedliche Aspekte
wie der abiotische und biotische Naturhaushalt sowie Schutzgebiete im Raum berücksichtigt. Für die Bewertung des Ist-Zustands wird auf vorhandene Erkenntnisse
und eigene Begehungen vor Ort zurückgegriffen. Außerdem wurde eine umfangreiche Untersuchung der Fauna vorgenommen, die in einer gesonderten Artenschutzprüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2013) bearbeitet wurde. Die Artenschutzprüfung ist Gegenstand der Planunterlagen.
2. Zur Ermittlung des Eingriffs und der Umweltauswirkungen sind das Vorhaben und
seine Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte zu erfassen und zu beschreiben. Für
die Eingriffsermittlung und -bewertung sind die Auswirkungen auf die belebte (biotische) und unbelebte (abiotische) Natur maßgeblich. In die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen fließt auch die Planung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ein. Die danach verbleibenden Beeinträchtigungen werden dargestellt und bewertet. Sodann wird die Ausgleichbarkeit der verbleibenden Beeinträchtigungen näher bewertet und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.
2
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
2. Vorhabensbeschreibung
2. Vorhabensbeschreibung
Das ca. 5,8 ha große Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Stommeln, Stadt Pulheim und umfasst das Gelände des Freibades Stommeln. Es liegt in der Gemarkung
Stommeln, Flur 13, Flurstück 380, Flur 34, Flurstück 108 sowie Flur 35, Flurstück 487 der
Stadt Pulheim, Ortsteil Stommeln im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln.
Abbildung 2: Das Plangebiet (rote Markierung) und seine anstehenden Strukturen auf Grundlage des
Luftbilds.
Der Bereich des vorhandenen Freibades in Stommeln, Stadt Pulheim, soll mit Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 44 erweitert werden. Es ist geplant, ein Hallenbad mit Schwimmbecken, Versorgungseinrichtungen, Umkleiden etc. zu errichten sowie im westlichen Bereich
des Plangebiets eine Versickerungsmulde für Niederschlagswasser zu schaffen. Der derzeitige Gebäudekomplex des Freibades wird zurück gebaut.
Zur bauleitplanerischen Sicherung erfolgt die Festsetzung des vorhandenen Freibades sowie
des geplanten Hallenbades als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der „Zweckbestimmung:
Freibad“ sowie der „Zweckbestimmung: Hallenbad“ (vgl. Abb. 3).
3
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
2. Vorhabensbeschreibung
Die zukünftigen Verkehrsflächen werden als „Verkehrsflächen“ mit Zweckbestimmung „Parkfläche“ (öffentliche Verkehrsfläche), Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ (private und öffentliche Verkehrsfläche) und Zweckbestimmung „Fahrradabstellfläche“ (private Verkehrsfläche) festgesetzt. Nördlich an die Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung „Parkfläche“ schließt
sich eine Verkehrsfläche „Wohnwagenstellplätze“ an.
Die geplante Versickerungsmulde für Niederschlagswasser wird als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ festgesetzt.
Die Grünfläche im westlichen Bereich des Plangebiets wird als „öffentliche Grünfläche“ mit
der Zweckbestimmung „Fläche für den Ausgleich der Hochwasserrückhaltung, den Artenschutz und den Ausgleich für den Eingriff des Hallenbadneubaus“ (1ö) festgesetzt. Im Bereich des vorhandenen Freibades wird die Grünfläche als „private Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Liegewiese“ (2p) mit zulässigen freibadtypischen Nutzungen ausgewiesen. Östlich des Hallenbadneubaus bzw. nördlich der Verkehrsfläche erfolgt die Festsetzung einer
„öffentlichen Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ (3ö). Die östlich der Verkehrsfläche gelegene Freifläche wird ebenfalls als „öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung
„Parkanlage“ (4ö) ausgewiesen. Die Freiflächen am Eingangsbereich des Freibades werden
als „Private Grünfläche“ festgesetzt. Hier erfolgt eine gärtnerische Eingrünung der privaten
Verkehrsflächen (5p). Diese Grünflächen werden mit dem Bebauungsplan Nr. 44 nicht wesentlich verändert, sie werden in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert.
Entlang der westlichen und nördlichen Plangebietsgrenzen sind „Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ mit Bindungen für
Bepflanzungen, für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
sowie von Gewässern geplant. Mit der Ausweisung dieser Flächen erfolgt ebenfalls die
planunsgrechtliche Sicherung der vorhandenen Bepflanzung (STADT PULHEIM 2013).
4
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
2. Vorhabensbeschreibung
3ö
4ö
2p
1ö
5p
Abbildung 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 44 „Stommeln“ der Stadt Pulheim (STADT PULHEIM 2013; STAND APRIL 2013). Die „Flächen für den Gemeinbedarf“ sind rosa dargestellt, die „Verkehrsflächen“ gelb und die „Grünflächen“ hellgrün. Die Kennziffern weisen auf die unterschiedlichen Zweckbestimmungen
der festgesetzten Grünfläche hin. Innerhalb der rot markierten Fläche werden die Stellplätze für die Wohnwagen hergerichtet.
5
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
3. Bestandsanalyse
3.1 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst das ca. 5,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplans
Nr. 44 „Stommeln“ der Stadt Pulheim. Weiterhin werden die angrenzenden Flächen fachspezifisch in die Betrachtung einbezogen, sofern sie für die Aspekte der vorliegenden Untersuchung relevant sind.
3.2 Naturräumliche Gliederung
Das Untersuchungsgebiet gehört zur 466 km² großen naturräumlichen Einheit „Köln-Bonner
Rheinebene und linksrheinische Mittelterrassenplatten“. Diese ist Teil der Großlandschaft
„Norddeutsches Tiefland“ und ist als Landschaftstyp 4.2 „Ackergeprägte offene Kulturlandschaft“ definiert. Der Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BFN 2013)
beschreibt das Gebiet wie folgt:
„Diese Landschaft wird aus der Flussterrassentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der
Kante zur Rheinaue bis zum West-Rand an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Niederterrassenflächen beiderseits des Rheins
liegen anlehmige Sand- bis Lehmböden mit Braunerden. Hier befinden sich, wie in der gesamten Landschaft auch, v.a. landwirtschaftliche Flächen. Insbesondere im linksrheinischen
Teil befinden sich viele kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen und breitere gewundene
Altarmrinnen des Rheins, in denen sich fast die einzigen Waldbestände der Landschaft. Aus
dem Nord-Teil der linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über
eine relativ steile Kante, v.a. im Nord-Teil der Landschaft, steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant stufenförmig aufgebaut ist. Sie ist mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere Reliefunterschiede ausgeglichen werden. Sie wird von einigen v.a. von der
Ville kommenden Trockenrinnen eingeschnitten. Neben dem weit verbreiteten Ackerland
bestehen besonders in den Altarmrinnen noch Waldbestände, die sich aus Pappeln oder
Eichenwäldern zusammensetzen. Außerdem wird in mehrere Abbaustellen Kies und Sand
abgebaggert. […]“ (BFN 2013).
6
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
3.3 Fachplanungen und Schutzgebiete
3.3.1 Bebauungsplan
Zur Entwicklung des Freibades Stommeln wurde 1983 der Bebauungsplan Nr. 22 „Sportpark
Stommeln“ (STADT PULHEIM 1983) aufgestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 22 weist
insgesamt ca. 14.855 m² (1,48 ha) versiegelte Flächen aus, die wie folgt unterschieden werden (Quelle: Stadt Pulheim):
öffentliche und private Verkehrsflächen
ca. 8.633 m²
Sondergebiet (Versorgungseinrichtungen, Umkleiden, Kiosk etc)
ca. 1.338 m²
Wasserbecken und Umgebung
ca. 4.884 m²
Abbildung 4: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 22 mit grafischer Hervorhebung der versiegelten
Flächen (Quelle: Stadt Pulheim).
Die Freiflächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt,
für die Gehölzgruppen innerhalb der Grünfläche besteht ein Pflanzgebot.
7
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
3.3.2 Landschaftsplan
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ des Rhein-Erft-Kreises. Der Landschaftsplan stellt
das Plangebiet als Entwicklungsraum mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ dar (RHEIN-ERFT-KREIS 2011).
3.3.3 Schutzgebiete
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich keine Natura 2000-Gebiete, keine Naturschutzgebiete und keine gesetzlich geschützten Biotope.
Landschaftsschutzgebiet
Südwestlich des Plangebiets befindet sich in einer Entfernung von ca. 70 m das Landschaftsschutzgebiet L2.2-3 „Ingendorfer Tal“ (vgl. Abbildung 5). „Das Ingendorfer Tal stellt durch
Relief, Bachlauf des Stommelner Baches, Grünland und Gehölze eine wichtige Struktur der
Rommerskirchener Lößplatte dar“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011). Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet werden aufgrund der Vorhabenscharakteristik in Verbindung mit der
Barrierewirkung der Bundesstraße B 59 sowie der Gehölzstrukturen nicht erwartet.
8
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
B 59
Abbildung 5: Lage des Plangebiets (rote Markierung) zum Landschaftsschutzgebiet L 2.2-3
„Ingendorfer Tal“ (grüne Punktschraffur).
Biotopkataster Nordrhein-Westfalen
Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalens ist eine Datensammlung über Lebensräume für
wildlebende Tiere und Pflanzen, die für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die Gebiete werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt, in Karten
erfasst und im Gelände überprüft sowie dokumentiert. In der Umgebung zu dem geplanten
Vorhaben werden die folgenden Biotopkatasterflächen genannt (vgl. Abbildung 6):
Tabelle 1: Biotopkatasterflächen in der Umgebung des Plangebiets (LANUV 2013).
Kennziffer
Objektkennung
Objektbezeichnung
Lage zum Plangebiet
1
BK-4906-302
Bahnstrecke westlich und südlich von Stommeln
ca. 160 m östlich
2
BK-4906-003
Grünland-Kleingehölz-Komplex bei Ingendorf
ca. 180 m südwestlich
9
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
1
2
Abbildung 6: Lage des Plangebiets (rote Markierung) zu den Biotopkatasterflächen (grüne Flächenschraffur)(LANUV 2013).
Wasserschutzzone
Der östliche Bereich des Plangebiets liegt im Grundwassereinzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Chorbusch in der Wasserschutzzone III B.
3.4 Abiotische Faktoren
3.4.1 Faktor Boden
Die
Karte
der
schutzwürdigen
Böden
in
Nordrhein-Westfalen
(LANDESBETRIEB
GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-W ESTFALEN 2004) weist für den Bereich des Plangebiets
drei Bodentypen aus. Im nördlichen Bereich steht eine Typische Parabraunerde (erodiert)
bzw. eine Typische Pararendzina an (Kennziffer 1). Dieser Bodentyp hat sich aus jungpleistozänem Löss gebildet. Weiterhin findet sich im Plangebiet eine vereinzelt pseudovergleyte
Typische Parabraunerde mit vereinzelten Tschernosem-Relikten (Kennziffer 2). Diese entwickelte sich ebenfalls aus jungpleistozänem Löss. Den größten Teil der Fläche nimmt ein Typisches Kolluvium ein. Das Typische Kolluvium entwickelte sich aus holozänem Kolluvium
10
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
über jungpleistozänem Löss über einer Terrassenablagerung aus dem Mittelpleistozän. Alle
genannten Bodentypen sind aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als besonders schutzwürdig (Stufe
3) eingestuft.
1
2
3
Abbildung 7: Darstellung der im Plangebiet (rote Markierung) anstehenden Bodentypen
(LANDESBETRIEB GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004).
3.4.2 Faktor Wasser
Grundwasser
Die Karte der Grundwasserlandschaften in NRW weist das Plangebiet als Bergbaugebiet mit
möglichen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse aus (GEOLOGISCHES LANDESAMT
NRW 1980).
Oberflächengewässer
Entlang der südlichen Grenze des Plangebietes verläuft in nordöstlicher Richtung der
„Stommelner Bach“.
11
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
3.4.3 Faktor Klima und Luft
Das Untersuchungsgebiet gehört zu dem Großraum der Übergangszone vom gemäßigten
Seeklima zum Kontinentalklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern.
Tabelle 2: Klimadaten der Station Köln (BRUECKE-POTSDAM 2004).
Klimatischer Parameter
Mittelwert der Jahre 1951–2000
Niederschlagsmittel
795,5 mm
Temperaturmittel
9,0 °C
Luftdruckmittel
1005,0 hPa
Jahresmittelfeuchte
76,7 %
mittlere tägliche Sonnenscheindauer
4,2 h
vorherrschende Windrichtung
Südwest
durchschnittliche Windgeschwindigkeiten
3,7 m/s
3.4.4 Faktor Landschaftsbild
Die ästhetische Situation des Plangebiets wird von der nutzungstypischen Ausstattung eines
Freibades geprägt. Dazu zählt die regelmäßig und intensiv gepflegte Grünfläche mit den
eingestreuten Einzelbäumen. Die Wasserbecken werden von einer befestigten Fläche umgeben. Das Gebäude mit den Versorgungseinrichtungen, Umkleiden etc. ist ein verputzter
ein- bis zweigeschossiger Flachdachbau. Aufgrund der Lage des Freibadgeländes hat dieses keine Wirkung auf das Landschaftsbild.
12
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
3.5 Biotische Faktoren
3.5.1 Faktor Biotope
Die Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wird in Abbildung 8 dokumentiert und gliedert
sich in überbaute und versiegelte Flächen im Bereich der Gebäude, Wasserbecken und Verkehrsflächen, Grünanlagen mit intensiver Nutzung (Liegewiesen, Rasenflächen, Ziergehölze
im Randbereich von Verkehrsflächen), Gehölzpflanzungen zur Eingrünung der Freibadfläche
und eine Brach- und Sukzessionfläche westlich des Freibadgeländes.
Die Biotoptypenkartierung des Plangebiets findet sich in der Anlage 1 des Landschaftspflegerischen Begeitplans.
Abbildung 8: Die Bestandssituation im Plangebiet (rote Markierung) auf Basis des Luftbildes.
13
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
Abbildung 9: Gebäude- und Verkehrsflächen.
Abbildung 10: Wasserbecken.
Abbildung 11: Liegewiese als Grünanlage intensiver Nutzung.
Abbildung 12: Rasenfläche im Umfeld von
Verehrsflächen als Grünanlage intensiver Nutzung.
Abbildung 13: Brach- und Sukzessionsfläche
westlich des Freibades.
Abbildung 14: Brach- und Sukzessionsfläche
westlich des Freibades.
14
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
3.5.2 Faktor Fauna
Die faunistischen Belange werden im Rahmen einer gesonderten Artenschutzprüfung betrachtet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2013). Das Untersuchungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:
„Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Maßnahmen zur Vermeidung eines Tötungsrisikos für
Individuen und Entwicklungsstadien aller wildlebender Vogelarten zwingend erforderlich (z.B.
Durchführung von Eingriffen in Gehölze und Vegetationsflächen sowie von Gebäuderückbaumaßnahmen außerhalb der Brutzeit). Vorsorglich wird weiterhin auf ein eventuelles Tötungsrisiko durch Anflug an Glasscheiben am Hallenbad-Neubau hingewiesen. Dieses Risiko
ist durch gestalterische Maßnahmen zu reduzieren.
Für potenziell vorkommende planungsrelevante Vogelarten, die lediglich als Gastvögel auftreten könnten, sind artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen ausgeschlossen, da
vorhabensbedingte Lebensraumverluste und Störungen allenfalls geringe Anteile der möglichen Teillebensräume bzw. Nahrungsräume betreffen und nicht zur Gefährdung von Individuen, zu erheblichen Störungen oder Zerstörungen bzw. Funktionsverlusten von Fortpflanzungs-/Ruhestätten führen.
Für die planungsrelevanten Arten Nachtigall und Pirol, die theoretisch als Brutvögel in Gehölzen randlich der geplanten Retentionsmulde vorkommen könnten, treten ebenfalls keine
Verbotstatbestände ein, da mögliche Brutgehölze erhalten bleiben und verstärkte Störwirkungen allenfalls befristet in der Bauphase auftreten.
Bei der planungsrelevanten Art Waldohreule ist die Zerstörung einer Fortpflanzungs-/Ruhestätte nicht ausgeschlossen, da sich im Eingriffsbereich ein Koniferenbestand befindet, der
eine theoretische Eignung als Brut- und Ruheplatz aufweist. Baumgruppen mit vergleichbarer Eignung stehen aber in der Umgebung in ausreichender Zahl zur Verfügung, so
dass Ausweichmöglichkeiten bestehen und die ökologische Funktion erhalten bleibt. Der
Schädigungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 ist nicht erfüllt.
Im Bereich des geplanten Hallenbad-Standortes befindet sich der Gebäudekomplex des
Freibades, der Spalten mit einer möglichen Quartierfunktion für gebäudebewohnende Fledermäuse aufweist. Im voraussichtlichen Eingriffsbereich befindet sich weiterhin zumindest
ein einzelner Höhlenbaum, der ebenfalls von Fledermäusen als Quartier genutzt werden
könnte.
15
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
3. Bestandsanalyse
Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für die potenziell vorkommenden Fledermausarten (Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler,
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr) kann durch vorgezogene Kontrollen der Quartiermöglichkeiten auf Besatz sowie (im Falle eines positiven Befundes) weitergehende Schutzmaßnahmen zur Tötungsvermeidung sowie vorgezogene Maßnahmen zur
Sicherstellung des Quartierangebotes (Installation künstlicher Quartiere) vermieden werden“.
16
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
4. Konfliktanalyse
4. Konfliktanalyse
4.1 Allgemeine Wirkungen des Vorhabens
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Stommeln“ werden die
im Plangebiet anstehenden Strukturen in Teilen dauerhaft verändert. Basis der Konfliktanalyse ist dabei der aktuelle Bestand, da so konkrete zielgerichtete Vermeidungsmaßnahmen
benannt werden könnnen. Die rechnerische Quantifizierung des Eingriffs und die Ermittlung
des Kompensationsflächenbedarfs beziehen sich ebenfalls auf den aktuellen Bestand.
Die Errichtung des geplanten Hallenbades sowie die Herrichtung einer Versickerungsmulde
werden durch die Inanspruchnahme von Freiflächen im direkten Eingriffsbereich zu einer
mehr oder weniger starken Veränderung der ökologischen Bedingungen führen.
Die Ursachen dieser Wirkungen sind im Wesentlichen:
Entfernung der vorhandenen Grünflächen und Gehölzstrukturen im Bereich der geplanten Gebäudeflächen, der Verkehrsflächen und der Versickerungsmulde
dauerhafte Versiegelung von Freiflächen im Bereich des Gebäudeflächen, der Verkehrsflächen
Veränderung der Bodenstruktur im Bereich der Versickerungsmulde
Bei der Art der Auswirkungen wird unterschieden zwischen direkten und indirekten Projektwirkungen.
Direkte Projektwirkungen:
baubedingte Auswirkungen, d. h. die zeitlich begrenzten Auswirkungen durch die Bauarbeiten
anlagebedingte Auswirkungen, d. h. i. d. R. dauerhafte Auswirkungen durch die bauliche
Anlage im Landschaftsraum (z. B. dauerhafte Flächenversiegelung)
Indirekte Projektwirkungen:
betriebsbedingte Auswirkungen, d. h. etwaige Beeinträchtigungen durch Lärm- und Abgasemissionen, Störung empfindlicher Tierarten durch den Betrieb der Anlagen
17
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
4. Konfliktanalyse
4.2 Beeinträchtigungen abiotischer Faktoren
4.2.1 Faktor Boden
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 kommt es im Bereich der Gebäudeflächen sowie der geplanten Verkehrsflächen zu einem Funktionsverlust des anstehenden
Bodens durch Versiegelung. Der Boden am Standort der geplanten Versickerungsmulde wird
im Zuge der Bauarbeiten abgetragen und durch die zukünftige Nutzung eine nachhaltige
Veränderung der Standortbedingungen erfahren.
4.2.2 Faktor Wasser
Durch die geplante Überbauung von Freiflächen kann es zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate sowie zu einer Belastung von Vorflutern kommen. Das auf befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll jedoch in dem festgesetzten Bereich der Mulde zur Versickerung gebracht werden (STADT PULHEIM 2013).
Nachteilige und erhebliche Beeinträchtigung des Faktors Wasser werden damit nicht erwartet.
4.2.3 Faktor Klima und Luft
Vorhabensspezifische Wirkungen auf den Faktor Klima und Luft sind nicht zu erwarten.
4.2.4 Faktor Landschaftsbild
Vorhabensspezifische Wirkungen auf den Faktor Landschaftsbild sind nicht zu erwarten.
4.3 Beeinträchtigungen biotischer Faktoren
4.3.1 Faktor Biotope
Die Beeinträchtigungen von Biotopen und Biotopstrukturen werden im Wesentlichen durch
deren dauerhaften Verlust im Bereich von (zusätzlichen) Gebäude- und Verkehrsflächen
sowie am Standort der Versickerungsmulde bedingt. Hier werden vorhabensspezifisch Freiflächen dauerhaft beansprucht und gehen damit verloren. Die Lage der Flächen sowie die
vorhabensspezifisch betroffenen Biotoptypen sind dem Konfliktplan (Anlage 2) des Landschaftspflegerischen Begleitplans zu entnehmen.
Im Rahmen des geplanten Vorhabens werden während der Bauarbeiten Biotoptypen temporär beansprucht. Diese Arbeitsbereiche befinden sich im Bereich der Grünfläche und werden
18
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
4. Konfliktanalyse
nach Abschluss der Bauarbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt. Eine
nachhaltige Beeinträchtigung von Biotopen in temporär genutzten Arbeitsbereichen ist nicht
zu erwarten.
Im Bereich der Versickerungsmulde werden die vorhandenen Brach- und Gehölzstrukturen
entfernt. Im Zug der nachfolgenden Entwicklung und Nutzung als Versickerungsmulde können jedoch vergleichbare Strukturen wieder entstehen.
4.3.2 Faktor Fauna
Die Wirkungen auf die Fauna werden im Rahmen einer gesonderten Artenschutzprüfung
betrachtet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2013). Das Untersuchungsergebnis wird wie folgt
zusammengefasst:
„Die Artenschutzprüfung kommt somit zu dem Ergebnis, dass für die im Untersuchungsgebiet potentiell vorkommenden Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Fledermausarten) bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und (ggf.) vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen keine artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr.
1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG eintreten und das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht
somit als zulässig zu bewerten ist“.
19
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
5. Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen
5. Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen
5.1 Abiotische Faktoren
5.1.1 Faktor Boden
Zum Schutz des Bodens gelten grundsätzlich die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die
DIN 18915 (Bodenarbeiten).
Getrenntes Lagern und Wiedereinbauen von Ober- und Unterboden.
Verzicht auf alle Bodenarbeiten während und direkt nach niederschlagsreichen Perioden. Hierzu zählt auch das Befahren der Vorhabensfläche.
Ausreichend tiefe Lockerung zur Beseitigung aller baubedingten Verdichtungen auf
künftigen Vegetationsflächen.
5.1.2 Faktor Wasser
Vermeidung der Lagerung Grundwasser gefährdender Stoffe außerhalb versiegelter
Flächen.
Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit Wasser gefährdenden
Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen.
Ortsnahe Versickerung von anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung
Versickerung des Niederschllagswassers der befestigten Flächen
5.1.3 Faktor Klima und Luft
Hier sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, ein Bedarf an Maßnahmen
ergibt sich nicht.
5.1.4 Faktor Landschaftsbild
Hier sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, ein Bedarf an Maßnahmen
ergibt sich nicht.
5.2 Biotische Faktoren
5.2.1 Faktor Biotope
Beachtung der DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Im Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 1,50 m
o keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden
o nichts gelagert wird
20
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
5. Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen
o keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden
Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung) werden auf die Vorhabensfläche und die vorgesehenen Arbeitsbereiche beschränkt bleiben.
5.2.2 Faktor Fauna
Maßnahmen zur Minderung potenzieller Auswirkungen auf die Fauna werden im Rahmen
einer gesonderten Artenschutzprüfung benannt (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2013).
21
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Quantifizierung des Eingriffs
6. Quantifizierung des Eingriffs
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes NordrheinWestfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV
2008).
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der
Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und
Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes nach erfolgter Bebauung. Die Berechnung des Bestands- und des
Planwertes basiert auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten
Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens
ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.
Quantifizierung des Eingriffs
Mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 44 soll das Freibad in Stommeln erweitert werden.
Es ist geplant, ein Hallenbad mit Schwimmbecken, Versorgungseinrichtungen, Umkleiden
etc. zu errichten sowie im westlichen Bereich des Plangebiets eine Versickerungsmulde für
Niederschlagswasser zu schaffen. Weiterhin finden kleinflächige Erweiterungen im Bereich
der Parkflächen statt und es werden 5 Wohnwagenstellflächen hergerichtet. Diese Eingriffe
sind eingriffsrelevant und bilden die Grundlage für die Quantifizierung des Eingriffs. In der
folgenden Tabelle sind die in den eingriffsrelevanten Bereichen des Plangebiets vorkommenden Biotoptypen, ihre Flächenanteile und deren Biotopwert dargestellt (vgl. Tabelle 3).
Daraus errechnet sich der Bestandswert. Der Planwert ist in der Tabelle 4 dargelegt (vgl.
Tabelle 4).
Die Lage der eingriffsrelevanten Flächen sowie die vorhabensspezifisch betroffenen Biotoptypen sind dem Konfliktplan (Anlage 2) zu entnehmen.
Zur Flächenermittlung wurden die jeweiligen Teilflächen in einem geografischen Informationssystem digitalisiert.
22
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Quantifizierung des Eingriffs
Tabelle 3: Ermittlung des Bestandswerts auf Basis der Bestandsituation in den eingriffsrelevanten
Bereichen. Die Codierung der Biotoptypen erfolgt gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008).
Bestandswert
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
Wertfaktor
Biotoppunkte
1.1
versiegelte Fläche:
Gebäudeflächen, Verkehrsflächen (Wohnwagenstellplatz, Garage, Parkflächen, Fußweg)
1.026
0
0
4.3
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 %
heimischen Gehölzen:
Grünfläche/Liegewiese mit Gehölzbeständen im
Bereich des geplanten Gebäudes/ der geplanten
Verkehrsflächen
3.247
2
6.494
5.1
Grünlandbrache mit Vegetation, Gehölzanteil < 50 %:
im Bereich der geplanten Versickerungsmulde
2.433
4
9.732
6.3
Feldgehölz mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen 70 < 90 %, geringes bis mittleres Baumholz
(BHD ≥ 14 – 49 cm):
im Bereich der geplanten Versickerungsmulde
284
6
1.704
7.2
Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen ≥ 50 %:
Gehölzbestand im Bereich des geplanten Gebäudes/
der geplanten Verkehrsflächen sowie im Bereich der
geplanten Versickerungsmulde
2.210
5
11.050
Summe:
9.200
28.980
Tabelle 4: Ermittlung des Planwerts in den eingriffsrelevanten Bereichen sowie Ermittlung der Differenz der Biotoppunkte. Die Codierung der Biotoptypen erfolgt gemäß der „Numerischen Bewertung
von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008).
Planwert
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
Wertfaktor
Biotoppunkte
1.1
versiegelte Fläche:
Hallenbad, Verkehrsflächen (Wohnwagenstellplatz,
Garage, Parkflächen, Fußweg)
6.029
0
0
5.1
Brache:
Versickerungsmulde
3.171
4
12.684
Summe:
9.200
12.684
Differenz der Biotoppunkte = Bestandswert – Planwert
28.980 – 12.684 = 16.296
23
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Quantifizierung des Eingriffs
Die Ermittlung der Biotoppunkte vor Realisierung des Vorhabens ergibt einen Bestandswert
von 28.980 Biotoppunkten. Für den Zustand nach Realisierung des Vorhabens errechnet
sich der Planwert auf 12.684 Biotoppunkte. Demnach verbleiben Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in einer Größenordnung von 16.296 Punkten.
Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs
Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
wurde mit einem Wertpunktdefizit von 16.296 Biotoppunkten bewertet. Geeignete Kompensationsmaßnahmen werden im städtischen Grünordnungsplan nachgewiesen. Der Ausgleich
erfolgt auf den Flächen GOP I.2 „Dansweiler“ mit 15.900 Punkten und GOP I.16 „Stommeln“
mit 396 Punkten.
24
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
7. Resümee
7. Resümee
Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Stommeln“ im Ortsteil
Stommeln der Stadt Pulheim. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll die Erweiterung des
Freibads Stommeln um einen Hallenbadbereich realisiert werden. Zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist die Herrichtung einer Versickerungsmulde geplant. Das
gesamte Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 44 wird von dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 abgedeckt.
Das ca. 5,8 ha große Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Stommeln, Stadt Pulheim und umfasst das Gelände des Freibades Stommeln. Es liegt in der Gemarkung
Stommeln, Flur 13, Flurstück 380, Flur 34, Flurstück 108 sowie Flur 35, Flurstück 487 der
Stadt Pulheim, Ortsteil Stommeln im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln.
Zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung wurde der hiermit vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erarbeitet. Er hat die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu sichern bzw. die von der Planung betroffene Landschaft
wiederherzustellen oder neu zu gestalten. Er gewährleistet mit Hilfe von Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen, dass nach Beendigung eines Projekts keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben bzw. für unvermeidbare Eingriffe Ausgleich oder Ersatz geschaffen
werden.
Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Faktoren Boden, Wasser und Biotope
wurden Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen formuliert (vgl. Kapitel 5). Erhebliche
Auswirkungen auf die Faktoren Klima und Luft sowie das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten. Potenzielle artenschutzrechtliche Minderungsmaßnahmen wurden im Rahmen der
gesonderten Artenschutzprüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2013) betrachtet. Die Artenschutzprüfung kommt somit zu dem Ergebnis, dass für die im Untersuchungsgebiet potentiell
vorkommenden Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Fledermausarten) bei
Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und (ggf.) vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen keine artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs.
5 BNatSchG eintreten und das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht somit als zulässig
zu bewerten ist.
25
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
7. Resümee
Mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 44 soll das Freibad in Stommeln erweitert werden.
Es ist geplant, ein Hallenbad mit Schwimmbecken, Versorgungseinrichtungen, Umkleiden
etc. zu errichten sowie im westlichen Bereich des Plangebiets eine Versickerungsmulde für
Niederschlagswasser zu schaffen. Weiterhin finden kleinflächige Erweiterungen im Bereich
der Parkflächen statt und es werden 5 Wohnwagenstellflächen hergerichtet. Diese Eingriffe
sind eingriffsrelevant und bilden die Grundlage für die Quantifizierung des Eingriffs.
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes NordrheinWestfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV
2008). Die Ermittlung des Bestandswerts ergibt einen Wert von 28.980 Biotoppunkten. Für
den Zustand nach Realisierung des Vorhabens errechnet sich der Planwert auf 12.684 Biotoppunkte. Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde mit einem Wertpunktdefizit von 16.296 Biotoppunkten bewertet. Geeignete
Kompensationsmaßnahmen werden im städtischen Grünordnungsplan nachgewiesen. Der
Ausgleich erfolgt auf den Flächen GOP I.2 „Dansweiler“ mit 15.900 Punkten und GOP I.16
„Stommeln“ mit 396 Punkten.
Für die Richtigkeit:
Köln, den 10.04.2013
__________________________
Dr. Thomas Esser
26
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
8. Literatur und sonstige verwendete Quellen
8. Literatur und sonstige verwendete Quellen
BFN (2013): Bundesamt für Naturschutz – Landschaftssteckbrief „Köln-Bonner Rheinebene
und linksrheinische Mittelterrassenplatte“. 03.0.2013. http://www.bfn.de/0311_landschaft+M55d154c3f8a.html?&cHash=e54b0f8d82f1abc262a71e052d1f07d6.
BRUECKE-POTSDAM GBR (2004): Klimastudie NRW. Potsdam.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in NordrheinWestfalen. Krefeld.
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2013): Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Hallenbad. Artenschutzprüfung. Köln.
LANDESBETRIEB GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-Westfalen (2004): Auskunftssystem BK
50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld.
LANUV (2008): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Beileitplanung in NRW. Recklinghausen.
LANUV (2013): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen.
@LINFOS
–
Landschaftsinformationssammlung.
03.04.2013.
http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm.
RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“. Bergheim.
STADT PULHEIM (1983): Bebauungsplan Nr. 22 „Sportpark Stommeln“. Zeichnerische Festsetzungen. Pulheim.
STADT PULHEIM (2013): Bebauungsplan Nr. 44 „Stommeln“. Zeichnerische Festsetzungen.
Stand April 2013. Pulheim.
27