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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen BP 44 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
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Inhalt der Datei

STADT PULHEIM - RHEIN-ERFT-KREIS - BEBAUUNGSPLAN NR. 44 STOMMELN FREIBADBEREICH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Grünflächen Gemäß § 9 (1) Nr. 15 BauGB werden Grünflächen mit folgenden Zweckbestimmungen festgesetzt: Grünfläche 1 Ö Öffentliche Grünfläche für den Ausgleich der Hochwasserrückhaltung, dem Artenschutz und dem Ausgleich für den Eingriff des Hallenbadneubaues. Grünfläche 2 P Private Grünfläche, Liegewiese, freibadtypische Nutzungen sind in diesem Bereich zulässig. Grünfläche 3 Ö Öffentliche Grünfläche, Parkanlage, innerhalb dieser Fläche ist das Angebot von bis zu 5 Standplätzen für Wohnmobile festgesetzt. Grünfläche 4 Ö Öffentliche Grünfläche Parkanlage, als Abschirmung der öffentlichen Stellplatzanlage. Grünfläche 5 P Private Grünflächen, als landschaftsgärtnerische Eingrünung der privaten Verkehrsflächen im Eingangsbereich des Hallenbadneubaues. Stellplätze und Garagen Gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB sind Garagen, Carports, Stellplätze und Standorte für Wohnmobile nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Nebenanlagen Gemäß § 14 Abs.1 Bau NVO i. V. mit § 23 Abs. 5 Bau NVO wird festgesetzt, dass auf den öffentlichen Grünflächen untergeordnete oberirdische Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck Freibad/ Hallenbad dienen, eingeschränkt, bis zu einem Rauminhalt von max. 30 m³, zulässig sind. Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB sind Flächen festgesetzt, auf denen die bestehenden Gehölze zu Erhalten sind. Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung entsprechend der Pflanzliste zu ersetzen. Bäume müssen in der Pflanzgröße 16 – 18 cm Umfang gepflanzt werden. Liste heimischer Bäume und Sträucher Bäume lateinische Bezeichnung Acer platanoides Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Fagus sylvatica Quercus petraea deutsche Bezeichnung Spitzahorn Bergahorn Esche Rotbuche Traubeneiche Quercus robur Tilia cordata Acer campestre Carpinus betulus Juglans regia Malus sylvestris Prunus avium Prunus padus Sorbus aria Sorbus domestica Sorbus aucuparia Stieleiche Winterlinde Feldahorn Hainbuche Walnuss Wildapfel Vogelkirsche Traubenkirsche Mehlbeere Speierling Eberesche Sträucher: lateinische Bezeichnung Corylus avellana Cornus mas Cornus sanguinea Crataegus monogyna Prunus spinosa Rhamnus catharticus Ribes nigrum Rosa canina Rosa rubiginosa Salix aurita Salix cinerea Salix purpurea Viburnum lantana Viburnum opulus deutsche Bezeichnung Haselnuss Kornelkirsche Roter Hartriegel Weißdorn Schwarzdorn, Schlehe Kreuzdorn Obstwildling Johannisbeere Hundsrose Weinrose Ohrweide Aschweide Purpurweide Wolliger Schneeball Gemeiner Schneeball Ausgleich Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde mit einem Wertpunktdefizit von 16.296 Biotoppunkten bewertet. Geeignete Kompensationsmaßnahmen werden im städtischen Grünordnungsplan nachgewiesen. Es wird festgesetzt, das der Ausgleich auf den GOP Flächen I.2 „Dansweiler“ mit 15.900 Punkten und I.16 „Stommeln“ mit 396 Punkten erfolgt. Beseitigung von Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser der befestigten Erweiterungsflächen bzw. das gesamte auf befestigte Flächen anfallende Niederschlagswasser ist in der festgesetzten Grünfläche 1, in dem festgesetzten Bereich der Mulde zur Versickerung zu bringen. Kennzeichnung (§ 9 Abs. 5 BauGB) Bombenblindgänger / Kampfmittel Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann nicht gewährt werden. Daher ist vor Beginn von Erd-/ Bauarbeiten Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Pulheim bezüglich der weiteren, erforderlichen Maßnahmen, in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, aufzunehmen. Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6 BauGB) Wasserschutzzone Ein Teil des Plangebietes liegt im Grundwassereinzugsbereich des Wasserwerkes Chorbusch in der Wasserschutzzone III B. Siehe nachstehenden Auszug. Grenze der Wasserschutzzone IIIB Wassergewinnungsanlage Chorbusch Freibadbereich Denkmalschutz Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel:. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal- und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Artenschutz Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (Eingriffsregelung) ist als CEF-Maßnahme im Bereich der Grünfläche 1 die Installation von 5 künstlichen Quartieren (bevorzugt Rundkästen) im Baumbestand und die Installation von 5 künstlichen Quartieren (Flachkästen) im Baumbestand oder Gebäudebestand in der Umgebung des Vorhabensbereiches, vorzunehmen. Pulheim, den 11.04.2013