Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT PULHEIM
- RHEIN-ERFT-KREIS -
BEBAUUNGSPLAN NR. 44 STOMMELN
FREIBADBEREICH
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Grünflächen
Gemäß § 9 (1) Nr. 15 BauGB werden Grünflächen mit folgenden Zweckbestimmungen festgesetzt:
Grünfläche 1 Ö
Öffentliche Grünfläche für den Ausgleich der Hochwasserrückhaltung, dem Artenschutz und dem Ausgleich für
den Eingriff des Hallenbadneubaues.
Grünfläche 2 P
Private Grünfläche, Liegewiese, freibadtypische Nutzungen sind in diesem Bereich zulässig.
Grünfläche 3 Ö
Öffentliche Grünfläche, Parkanlage, innerhalb dieser Fläche ist das Angebot von bis zu 5 Standplätzen für
Wohnmobile festgesetzt.
Grünfläche 4 Ö
Öffentliche Grünfläche Parkanlage, als Abschirmung der öffentlichen Stellplatzanlage.
Grünfläche 5 P
Private Grünflächen, als landschaftsgärtnerische Eingrünung der privaten Verkehrsflächen im Eingangsbereich
des Hallenbadneubaues.
Stellplätze und Garagen
Gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB sind Garagen, Carports, Stellplätze und Standorte für Wohnmobile nur innerhalb der
dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Nebenanlagen
Gemäß § 14 Abs.1 Bau NVO i. V. mit § 23 Abs. 5 Bau NVO wird festgesetzt, dass auf den öffentlichen Grünflächen untergeordnete oberirdische Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck Freibad/ Hallenbad dienen, eingeschränkt, bis zu einem Rauminhalt von max. 30 m³, zulässig sind.
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB sind Flächen festgesetzt, auf denen die bestehenden Gehölze zu Erhalten
sind. Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung entsprechend der Pflanzliste zu ersetzen. Bäume müssen in der Pflanzgröße 16 – 18 cm Umfang gepflanzt werden.
Liste heimischer Bäume und Sträucher
Bäume
lateinische Bezeichnung
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Fraxinus excelsior
Fagus sylvatica
Quercus petraea
deutsche Bezeichnung
Spitzahorn
Bergahorn
Esche
Rotbuche
Traubeneiche
Quercus robur
Tilia cordata
Acer campestre
Carpinus betulus
Juglans regia
Malus sylvestris
Prunus avium
Prunus padus
Sorbus aria
Sorbus domestica
Sorbus aucuparia
Stieleiche
Winterlinde
Feldahorn
Hainbuche
Walnuss
Wildapfel
Vogelkirsche
Traubenkirsche
Mehlbeere
Speierling
Eberesche
Sträucher:
lateinische Bezeichnung
Corylus avellana
Cornus mas
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Prunus spinosa
Rhamnus catharticus
Ribes nigrum
Rosa canina
Rosa rubiginosa
Salix aurita
Salix cinerea
Salix purpurea
Viburnum lantana
Viburnum opulus
deutsche Bezeichnung
Haselnuss
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Weißdorn
Schwarzdorn, Schlehe
Kreuzdorn
Obstwildling Johannisbeere
Hundsrose
Weinrose
Ohrweide
Aschweide
Purpurweide
Wolliger Schneeball
Gemeiner Schneeball
Ausgleich
Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde mit einem Wertpunktdefizit von 16.296 Biotoppunkten bewertet. Geeignete Kompensationsmaßnahmen werden im städtischen
Grünordnungsplan nachgewiesen. Es wird festgesetzt, das der Ausgleich auf den GOP Flächen I.2 „Dansweiler“
mit 15.900 Punkten und I.16 „Stommeln“ mit 396 Punkten erfolgt.
Beseitigung von Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser der befestigten Erweiterungsflächen bzw. das gesamte auf befestigte Flächen anfallende Niederschlagswasser ist in der festgesetzten Grünfläche 1, in dem festgesetzten Bereich der Mulde zur
Versickerung zu bringen.
Kennzeichnung (§ 9 Abs. 5 BauGB)
Bombenblindgänger / Kampfmittel
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann nicht gewährt werden. Daher ist vor Beginn von Erd-/ Bauarbeiten Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Pulheim bezüglich der weiteren, erforderlichen Maßnahmen, in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, aufzunehmen.
Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6 BauGB)
Wasserschutzzone
Ein Teil des Plangebietes liegt im Grundwassereinzugsbereich des Wasserwerkes Chorbusch in der Wasserschutzzone III B. Siehe nachstehenden Auszug.
Grenze der Wasserschutzzone IIIB
Wassergewinnungsanlage Chorbusch
Freibadbereich
Denkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel:.
02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal- und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
Artenschutz
Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (Eingriffsregelung) ist als CEF-Maßnahme im Bereich der Grünfläche 1 die Installation von 5 künstlichen Quartieren (bevorzugt Rundkästen) im Baumbestand und die Installation von 5 künstlichen Quartieren (Flachkästen) im Baumbestand oder Gebäudebestand in der Umgebung des
Vorhabensbereiches, vorzunehmen.
Pulheim, den 11.04.2013