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Beschlussvorlage (Rahmenplanung Lechenich-West Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
686 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Beschlussvorlage (Rahmenplanung Lechenich-West
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Rahmenplanung Lechenich-West
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Rahmenplanung Lechenich-West
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Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20 V 8/0643· Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Ausschuss für Stadtentwicklung Datum: 31.05.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Rahmenplanung Lechenich-West Sachstandsbericht Auswirkungen: Finanzielle ~ Keine Unterschrift des BUdgetverantwo:,c\hl Erftstadt, den 31.05.2005 1~1 Beschlussentwurf: • Der Sachstandsbericht über die Rahmenplanung Lechenich-West wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die beiden Erschließungsvarianten weiter auszuarbeiten sowie mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächen- sowie Rad- und Fußwegekonzepten zu ergänzen und das Ergebnis in der nächsten Ausschusssitzung vorzustellen . Begründung: Mit der Rahmenplanung Lechenich - West sollen die städtebaulichen Vorgaben für die sukzessive Entwicklung - im Rahmen von Bebauungsplänen - der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt dargestellten und noch verfügbaren Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des vorhandenen und geplanten überörtlichen und örtlichen Straßennetzes dargestellt werden. Wesentliche planerische Rahmenbedingen für diese Planung sind • • • die Darstellungen im Flächennutzungsplan (insbesondere Wohnbau-, Grün- und Verkehrsflächen), der Bebauungsplan Nr. 129.2, Westtangente (zwischen Erper Straße und Herriger Straße) und die Planungsüberlegungen zur Ortsumgehung Dirmerzheim (nördlich der Herriger Straße) im Zuge der K 44n/46n (siehe auch Anlageplan Rahmenbedingungen). P:\szIVORLAGENIV6100025-151.doc - 2 - Darüber hinaus sind bei dieser Planung folgende städtebauliche Zielsetzungen bzw. Vorgaben zu berücksichtigen: • • Entwicklung einer überwiegend ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung • Entwicklung von Bauabschnitten, die einen sukzessiven Grunderwerb sowie eine schrittweise Erschließung ermöglichen • Flächen- und kostensparende Erschließung bei gleichzeitiger attraktiver städtebaulicher Gestaltung der Straßenräume • Entwicklung eines Rad- und Fußwegenetzes unter Einbindung des bestehenden Netzes • Anschluss an das bestehende Busliniennetz mit Integration der Rad- und Fußwegeverbindungen in das bestehende Verkehrsnetz • Anlage von durchgängigen Grünflächen und deren Verknüpfung mit den Grünstrukturen in den bestehenden Wohngebieten und mit der freien Landschaft • Integration von notwendigen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Standorte für Spielplätze, und Oberflächenwasser-Versickerungsanlagen) Als ersten Planungsschritt hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der o.g. planerischen Vorgaben und städtebaulichen Zielsetzungen zunächst zwei Erschließungsvarianten erarbeitet. Die Anbindung der Planbereiche an das bestehende Straßennetz ist bei beiden Plankonzepten über zwei neu zu errichtende Kreisverkehre von der Erper Straße und der Herriger Straße vorgesehen (siehe auch Anlagepläne mit den Varianten A und B). • Ausgehend von dem Kreisverkehr auf der Herriger Straße erfolgt bei der Planvariante A die innere Erschließung des nördlichen Planbereiches (nördlich der Herriger Straße) über eine Haupterschließung bzw. Wohnsammelstraße, die in Form einer Schleife an die Haupterschließung des BP Nr. 150/150.1 (Solarsiedlung) anschließt. Die Erschließung der Bauflächen seitlich der Haupterschließungsstraßen soll als Schleifenerschließung in Form von Anliegerstraßen bzw. Wohnwegen im Mischprofil erfolgen. Die Wohnsammelstraße könnte entsprechend der Haupterschließung im BP 150 / 150.1 mit beidseitigem Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Der Planbereich südlich der Herriger Straße sieht bei der Variante A ebenfalls eine Haupterschließungsstraße mit Erschließungsschleifen (als Anliegerstraße oder Wohnweg) zwischen den beiden geplanten Kreisverkehren auf der Herriger Straße und der Erper Straße vor. Bei der Planvariante B besteht die Haupterschließung des nördlichen Planbereiches aus einer Schleifenerschließung und einer Ergänzung im Nordosten, die die geplante Schleife mit der Haupterschließungsstraße des BP 150 / 150.1 verbindet. Die innerhalb der Erschließungsschleifen liegenden Bauflächen sollen im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen durch zusätzliche Schleifen, Verbindungs- und / oder Stichstraßen, die als Anliegerstraße oder Wohnweg konzipiert werden sollen, erschlossen werden. Die Haupterschließungs- bzw. Wohnsammelstraße könnte wie in Variante A mit beidseitigem P:\SZ\VORLAGENIV6100025-151.DOC - 3 - Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Im südlichen Planbereich sind zwei größere in sich geschlossene Haupterschließungsschleifen vorgesehen, die über die zwei geplanten Kreisverkehre (Herriger Straße u. Erper Straße) an das vorhandene Straßennetz angebunden und miteinander verbunden sind. Auch hier soll die weitere Erschließung in Form von Verbindungs-, Schleifen- und / oder Stichstraßen erfolgen. • • Beide Erschließungsvarianten sehen keine weitere Anbindung an die Westtangente und die Ortsumgehung vor. Das hat den Vorteil, dass die Konzepte unabhängig von der Realisierung dieser Straßen umgesetzt werden können und deren Förderfähigkeit als überörtliche Straßen nicht gefährdet ist. Darüber hinaus ist aufgrund der jeweils geringen Straßenlängen (Erper Straße - Herriger Straße/ca. 780m und Herriger Straße - nördliche Grenze des Baugebietes/ca. 540 m) aus erschließungstechnischer Sicht eine weitere unmittelbare Anbindung nicht erforderlich. Denkbar und optional in den Konzepten enthalten ist jedoch eine Anbindung an die geplante Ortsumgehung in Verlängerung des Blessemer Lichweges. Die Anbindung des Blessemer Lichweges an die OU Dirmerzheim kann den "Inneren Straßenring" von lechenich (bestehend aus Bonner Ring u. Kölner Ring) im Norden sinnvoll ergänzen. Die Konzepte sind darüber hinaus so ausgelegt, dass eine abschnittsweise und dem Bedarf bzw. der Nachfrage angepasste Realisierung der Wohnbebauung möglich ist. Die in den Varianten dargestellten und mit A bis F gekennzeichneten Bauabschnitte stellen die mögliche Abgrenzung und Reihenfolge der Umsetzung von Bebauungsplänen dar. Die Unterteilung in 1 und 2 zeigt weitere denkbare Unterteilungen in kleinere Bauabschnitte. Als nächster Arbeitsschritt wird vorgeschlagen, die beiden Erschließungsvarianten im Maßstab 1 : 2.000 auszuarbeiten und mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächensowie Rad- und Fußwegekonzepten und den ggf. erforderlichen Infrastruktureinrichtungen (wie z. B. Standorte für Spielplätze oder Versickerungsanlagen) zu ergänzen, mit den im wesentlichen betroffenen Fachbehörden (Rhein-Erft-Kreis und Straßenbaubetrieb NW) abzustimmen und dem Fachausschuss nach der Sommersitzungspause zur weiteren Erörterung vorzulegen . Im Hinblick auf den zurzeit in der Bearbeitung befindlichen Stadtentwicklungsbericht wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Baulandreserven in lechenich insgesamt auch abhängig ist von der Bewertung der demographischen Entwicklungsaussagen bzw. den daraus formulierten stadtentwicklungspolitischen Grundaussagen. Anlagen P:\SZIVORLAGENIV6100025-151.DOC • Bestand --Planung • Kreis........ Kreuzungsbereich mit Ampelanlage ----0 <> o FlAchennutzunqsplan --Vorgeschlagene BP-Gebiete o ,··00 1 • •