Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20
V
8/0643·
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: 31.05.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Rahmenplanung
Lechenich-West
Sachstandsbericht
Auswirkungen:
Finanzielle
~
Keine
Unterschrift des BUdgetverantwo:,c\hl
Erftstadt, den 31.05.2005
1~1
Beschlussentwurf:
•
Der Sachstandsbericht über die Rahmenplanung Lechenich-West wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die beiden Erschließungsvarianten weiter auszuarbeiten sowie mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächen- sowie Rad- und
Fußwegekonzepten zu ergänzen und das Ergebnis in der nächsten Ausschusssitzung
vorzustellen .
Begründung:
Mit der Rahmenplanung Lechenich - West sollen die städtebaulichen Vorgaben für die
sukzessive Entwicklung - im Rahmen von Bebauungsplänen - der im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt dargestellten und noch verfügbaren
Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des vorhandenen und geplanten überörtlichen
und örtlichen Straßennetzes dargestellt werden.
Wesentliche planerische Rahmenbedingen für diese Planung sind
•
•
•
die Darstellungen im Flächennutzungsplan (insbesondere Wohnbau-, Grün- und
Verkehrsflächen),
der Bebauungsplan Nr. 129.2, Westtangente (zwischen Erper Straße und Herriger
Straße) und
die Planungsüberlegungen zur Ortsumgehung Dirmerzheim (nördlich der Herriger
Straße) im Zuge der K 44n/46n
(siehe auch Anlageplan Rahmenbedingungen).
P:\szIVORLAGENIV6100025-151.doc
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2
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Darüber hinaus sind bei dieser Planung folgende städtebauliche Zielsetzungen bzw.
Vorgaben zu berücksichtigen:
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•
Entwicklung einer überwiegend ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung
•
Entwicklung von Bauabschnitten, die einen sukzessiven Grunderwerb sowie eine
schrittweise Erschließung ermöglichen
•
Flächen- und kostensparende Erschließung bei gleichzeitiger attraktiver städtebaulicher Gestaltung der Straßenräume
•
Entwicklung eines Rad- und Fußwegenetzes unter Einbindung des bestehenden
Netzes
•
Anschluss an das bestehende Busliniennetz mit Integration der Rad- und Fußwegeverbindungen in das bestehende Verkehrsnetz
•
Anlage von durchgängigen Grünflächen und deren Verknüpfung mit den Grünstrukturen in den bestehenden Wohngebieten und mit der freien Landschaft
•
Integration von notwendigen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Standorte für Spielplätze, und Oberflächenwasser-Versickerungsanlagen)
Als ersten Planungsschritt hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der o.g. planerischen
Vorgaben und städtebaulichen Zielsetzungen zunächst zwei Erschließungsvarianten
erarbeitet.
Die Anbindung der Planbereiche an das bestehende Straßennetz ist bei beiden Plankonzepten über zwei neu zu errichtende Kreisverkehre von der Erper Straße und der
Herriger Straße vorgesehen (siehe auch Anlagepläne mit den Varianten A und B).
•
Ausgehend von dem Kreisverkehr auf der Herriger Straße erfolgt bei der Planvariante A
die innere Erschließung des nördlichen Planbereiches (nördlich der Herriger Straße) über
eine Haupterschließung bzw. Wohnsammelstraße, die in Form einer Schleife an die
Haupterschließung des BP Nr. 150/150.1 (Solarsiedlung) anschließt. Die Erschließung der
Bauflächen seitlich der Haupterschließungsstraßen soll als Schleifenerschließung in Form
von Anliegerstraßen bzw. Wohnwegen im Mischprofil erfolgen. Die Wohnsammelstraße
könnte entsprechend der Haupterschließung im BP 150 / 150.1 mit beidseitigem
Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Der Planbereich
südlich der Herriger Straße sieht bei der Variante A ebenfalls eine Haupterschließungsstraße mit Erschließungsschleifen (als Anliegerstraße oder Wohnweg)
zwischen den beiden geplanten Kreisverkehren auf der Herriger Straße und der Erper
Straße vor.
Bei der Planvariante B besteht die Haupterschließung des nördlichen Planbereiches aus
einer Schleifenerschließung und einer Ergänzung im Nordosten, die die geplante Schleife
mit der Haupterschließungsstraße des BP 150 / 150.1 verbindet. Die innerhalb der
Erschließungsschleifen liegenden Bauflächen sollen im Rahmen der Erarbeitung von
Bebauungsplänen durch zusätzliche Schleifen, Verbindungs- und / oder Stichstraßen, die
als Anliegerstraße oder Wohnweg konzipiert werden sollen, erschlossen werden. Die
Haupterschließungs- bzw. Wohnsammelstraße könnte wie in Variante A mit beidseitigem
P:\SZ\VORLAGENIV6100025-151.DOC
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Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Im südlichen
Planbereich sind zwei größere in sich geschlossene Haupterschließungsschleifen
vorgesehen, die über die zwei geplanten Kreisverkehre (Herriger Straße u. Erper Straße)
an das vorhandene Straßennetz angebunden und miteinander verbunden sind. Auch hier
soll die weitere Erschließung in Form von Verbindungs-, Schleifen- und / oder Stichstraßen
erfolgen.
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Beide Erschließungsvarianten sehen keine weitere Anbindung an die Westtangente und die
Ortsumgehung vor. Das hat den Vorteil, dass die Konzepte unabhängig von der
Realisierung dieser Straßen umgesetzt werden können und deren Förderfähigkeit als
überörtliche Straßen nicht gefährdet ist. Darüber hinaus ist aufgrund der jeweils geringen
Straßenlängen (Erper Straße - Herriger Straße/ca. 780m und Herriger Straße - nördliche
Grenze des Baugebietes/ca. 540 m) aus erschließungstechnischer Sicht eine weitere
unmittelbare Anbindung nicht erforderlich.
Denkbar und optional in den Konzepten enthalten ist jedoch eine Anbindung an die geplante Ortsumgehung in Verlängerung des Blessemer Lichweges. Die Anbindung des
Blessemer Lichweges an die OU Dirmerzheim kann den "Inneren Straßenring" von
lechenich (bestehend aus Bonner Ring u. Kölner Ring) im Norden sinnvoll ergänzen.
Die Konzepte sind darüber hinaus so ausgelegt, dass eine abschnittsweise und dem Bedarf
bzw. der Nachfrage angepasste Realisierung der Wohnbebauung möglich ist. Die in den
Varianten dargestellten und mit A bis F gekennzeichneten Bauabschnitte stellen die
mögliche Abgrenzung und Reihenfolge der Umsetzung von Bebauungsplänen dar.
Die Unterteilung in 1 und 2 zeigt weitere denkbare Unterteilungen in kleinere Bauabschnitte.
Als nächster Arbeitsschritt wird vorgeschlagen, die beiden Erschließungsvarianten im
Maßstab 1 : 2.000 auszuarbeiten und mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächensowie Rad- und Fußwegekonzepten und den ggf. erforderlichen Infrastruktureinrichtungen
(wie z. B. Standorte für Spielplätze oder Versickerungsanlagen) zu ergänzen, mit den im
wesentlichen betroffenen Fachbehörden (Rhein-Erft-Kreis und Straßenbaubetrieb NW)
abzustimmen und dem Fachausschuss nach der Sommersitzungspause zur weiteren
Erörterung vorzulegen .
Im Hinblick auf den zurzeit in der Bearbeitung befindlichen Stadtentwicklungsbericht wird
darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Baulandreserven in lechenich insgesamt
auch abhängig ist von der Bewertung der demographischen Entwicklungsaussagen bzw.
den daraus formulierten stadtentwicklungspolitischen Grundaussagen.
Anlagen
P:\SZIVORLAGENIV6100025-151.DOC
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Bestand
--Planung
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Kreis........
Kreuzungsbereich mit Ampelanlage
----0
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FlAchennutzunqsplan
--Vorgeschlagene BP-Gebiete
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1
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