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Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2016 hier: Aufhebung des Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2016
hier: Aufhebung des Sperrvermerks) Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2016
hier: Aufhebung des Sperrvermerks)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Sachbearbeiter/in: M. Simons TOP Drs.-Nr.: 426.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 17.08.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Forstwirtschaftsplan 2016 hier: Aufhebung des Sperrvermerks Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: 2016 Produktsachkonto:555551000/5281000 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk beim Produktsachkonto 555551000/5281000, planmäßig bewirtschaftete Wälder – sonstiger Sachbedarf, die für die noch ausstehenden Arbeiten für den Wegebau in Neu-Bottenbroich und noch weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen benötigt werden, aufzuheben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiterin Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Simons Pfeiffer Vaaßen Schwister Schaaf Canzler Nimtz Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2016 zum TOP – Beschluss der Haushaltssatzung 2016, hat der Ratder Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produkt-/ bzw. Sachkontos 555551000/5281000 mit einem Sperrvermerk in Höhe von 40.500,00 €zu versehen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 den Forstwirtschaftsplan 2016 beschlossen. Dieser setzt in den Ausgaben einen Betrag von 212.774 € fest. Der Haushaltsansatz 2016 wurde um die für die Maßnahme in Neu-Bottenbroich in 2015 aufgrund der witterungsbedingten Situation nicht verausgabten Mittel in Höhe von 72.000 € für Wegeinstandsetzung und Ersatzbepflanzung erhöht. Aufgrund des Antrags der FDP-Fraktion vom 09.03.2016 wurde der Ansatz um 121.500 € auf dann 163.280 € gekürzt. Zurzeit sind auf diesem Produktsachkonto noch 27.923,83 € verfügbar. Benötigt werden noch 2.500 € für den Beitrag für die Berufsgenossenschaft, 5.000 € für die Beseitigung von Überhang, sowie 15.000 € für noch ausstehende dringende Maßnahmen für Kulturpflege, Wegeaufhieb und Herrichtung des Holzlagerplatzes. Diese Maßnahmen sind nicht verschiebbar. Für die Fertigstellung der Maßnahme in Neu-Bottenbroich stehen somit noch rd. 4.000 € zur Verfügung. Für die noch ausstehenden Arbeiten werden jedoch ca. 50.000 € benötigt. Das notwendige Wegebaumaterial wurde bereits in 2015 bestellt, da dieses für die Kolpingstadt extra gemischt werden musste. Die hierfür entstehende Kosten in Höhe von 15.000 € sind von der Stadt zu bezahlen. Sollte das Material nicht verbaut werden können, fallen Lagerkosten in zurzeit unbekannter Höhe an. Darüber hinaus steht das Gutachten des öffentlich bestellten Sachverständigen Michael Schlag, Köln, zu den notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen in Horrem und Neu-Bottenbroich noch aus. Mit der Umsetzung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen sollte dann in diesem Jahr noch begonnen werden. Zu den daraus resultierenden Kosten kann erst nach Vorlage des Gutachtens eine Aussage getroffen werden. Sobald das Gutachten vorliegt, wird dies in den politischen Gremien beraten und in Bürgerversammlungen vorgestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk aufzuheben. Beschlussvorlage 426.16 Seite 2