Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften
Sachbearbeiter/in: M. Simons
TOP
Drs.-Nr.: 426.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.08.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Forstwirtschaftsplan 2016
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: 2016
Produktsachkonto:555551000/5281000
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk beim Produktsachkonto
555551000/5281000, planmäßig bewirtschaftete Wälder – sonstiger Sachbedarf, die für die noch
ausstehenden Arbeiten für den Wegebau in Neu-Bottenbroich und noch weitere
Verkehrssicherungsmaßnahmen benötigt werden, aufzuheben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiterin
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Simons
Pfeiffer
Vaaßen
Schwister
Schaaf
Canzler
Nimtz
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.05.2016 zum TOP – Beschluss der Haushaltssatzung 2016, hat der Ratder Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produkt-/ bzw. Sachkontos
555551000/5281000 mit einem Sperrvermerk in Höhe von 40.500,00 €zu versehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 den Forstwirtschaftsplan
2016 beschlossen.
Dieser setzt in den Ausgaben einen Betrag von 212.774 € fest.
Der Haushaltsansatz 2016 wurde um die für die Maßnahme in Neu-Bottenbroich in 2015 aufgrund
der witterungsbedingten Situation nicht verausgabten Mittel in Höhe von 72.000 € für
Wegeinstandsetzung und Ersatzbepflanzung erhöht.
Aufgrund des Antrags der FDP-Fraktion vom 09.03.2016 wurde der Ansatz um 121.500 € auf
dann 163.280 € gekürzt.
Zurzeit sind auf diesem Produktsachkonto noch 27.923,83 € verfügbar.
Benötigt werden noch 2.500 € für den Beitrag für die Berufsgenossenschaft, 5.000 € für die
Beseitigung von Überhang, sowie 15.000 € für noch ausstehende dringende Maßnahmen für
Kulturpflege, Wegeaufhieb und Herrichtung des Holzlagerplatzes. Diese Maßnahmen sind nicht
verschiebbar.
Für die Fertigstellung der Maßnahme in Neu-Bottenbroich stehen somit noch rd. 4.000 € zur
Verfügung. Für die noch ausstehenden Arbeiten werden jedoch ca. 50.000 € benötigt.
Das notwendige Wegebaumaterial wurde bereits in 2015 bestellt, da dieses für die Kolpingstadt
extra gemischt werden musste. Die hierfür entstehende Kosten in Höhe von 15.000 € sind von der
Stadt zu bezahlen. Sollte das Material nicht verbaut werden können, fallen Lagerkosten in zurzeit
unbekannter Höhe an.
Darüber hinaus steht das Gutachten des öffentlich bestellten Sachverständigen Michael Schlag,
Köln, zu den notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen in Horrem und Neu-Bottenbroich noch
aus.
Mit der Umsetzung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen sollte dann in diesem Jahr
noch begonnen werden. Zu den daraus resultierenden Kosten kann erst nach Vorlage des
Gutachtens eine Aussage getroffen werden.
Sobald das Gutachten vorliegt, wird dies in den politischen Gremien beraten und in
Bürgerversammlungen vorgestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk aufzuheben.
Beschlussvorlage 426.16
Seite 2