Daten
Kommune
Kerpen
Größe
125 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
26.08.16, 13:16
Aktualisiert
26.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20.3 / Kasse
Sachbearbeiter/in: Reiner Hilger
TOP
Drs.-Nr.: 439.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.08.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrages
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V.
Hilger
Schaaf
Canzler
Schaaf
Canzler
Nimtz
Mit Schreiben vom 18.08.2016 bittet die FDP-Fraktion um eine Stellungnahme zur Belastung der
Stadtkasse durch die Beitreibung des Rundfunkbeitrages für den Westdeutschenrundfunk.
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie viele Beitreibungsverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durchgeführt?
Die Anzahl der Amtshilfeersuchen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wie man der
u. a. Tabelle entnehmen kann, haben sich insbesondere die Fallzahlen des WDR im Jahr
2015 verdoppelt.
Mit Schreiben vom 07.06.2016 wurden seitens der Rundfunkanstalten mitgeteilt, das im
Zusammenhang mit dem Modellwechsel von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag ein
erhöhtes Aufkommen an Vollstreckungsersuchen zu verzeichnen sind.
Gleichzeitig wurden die Kommunen darüber informiert, dass im Jahr 2018 ein erneuter
Meldeabgleich durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass mit einer weiterhin erhöhten Anzahl
von Amtshilfeersuchen bis Ende 2020 zu rechnen ist.
Jahr
Amtshilfe
insgesamt
davon
vom
WDR
Rest
2.
2013
4.621
in %
100
2014
5.006
in %
100
2015
5.717
in %
100,0
650
14,1
823
16,4
1.670
29,2
3.971
85,9
4.183
83,6
4.047
70,8
Wie viel Geld erhält die Kolpingstadt Kerpen für das Eintreiben des Rundfunkbeitrages
pro Fall?
Der WDR bezahlt zunächst pro Fall ein Pauschale in Höhe von 23,00 €. Für die abgefragten
Jahre wurden folgende Summe überweisen:
2013
14.950,00 €
2014
18.929,00 € und
2015
38.410,00 €.
Pro Fall werden beim Schuldner noch 2,50 € Wegegeld und mind. 20,00 € Vollstreckungskosten beigetrieben. Sofern die Vollstreckung fruchtlos verläuft, werden auch diese Kosten
vom WDR bezahlt.
Im Ergebnis fließen daher pro Fall 45,50 € in die Stadtkasse. Bezogen auf die abgefragten
Jahre konnten folgende Einnahmen verbucht werden:
2013
29.575,00 €
2014
37.446,50 € und
2015
75.985,00 €.
Sofern eine Beitreibung durch den Vollstreckungsangestellten fruchtlos verläuft, muss der
Vollstreckungsinnendienst tätig werden und weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie Kontenpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft usw. vornehmen. Die dabei entstehenden
Kosten (Portokosten, Gebühren der Gerichtsvollzieher, sonstige Auslagen) werden dem WDR
pro Einzelfall in Rechnung gestellt und von dort komplett übernommen.
Beschlussvorlage 439.16
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3.
Deckt dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die unserer Kommune entstehen?
Wie unter Punkt 2 bereits erläutert, werden sämtliche Auslagen durch den WDR
übernommen. Ob die Kosten insgesamt durch die Fallpauschale und Vollstreckungskosten
von zusammen mind. 45,50 € gedeckt sind, lässt sich anhand des prozentuellen Verhältnis
aller Amtshilfeersuchen pro Jahr zu den des WDR ableiten.
Danach waren knapp 30 Prozent aller Amtshilfeersuchen vom WDR für die die Kolpingstadt
Kerpen 75.985,00 € erhalten hat. Setzt man diese Einnahmen in Relation zu den Kosten der
vier Vollziehungsangestellten in Höhe von 190.800,00 € (Kosten eines Arbeitsplatzes nach
KGST), so sind durch diese Einnahmen ca. 39,8 Prozent der Kosten dieser Mitarbeiter
gedeckt.
Da im Einzelfall bei fruchtlosen Amtshilfeersuchen noch weitere Maßnahmen durch den
Vollstreckungsinnendienst ergriffen werden, fallen auch hier noch weitere Personalkosten an.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 178 weitere Vollstreckungsmaßnahmen durch den
Innendienst eingeleitet. Bei ca. 20 Minuten Aufwand pro Fall können hierfür ca. 60 Arbeitsstunden veranschlagt werden.
Bei einem Stundensatz von 31,00 € fallen hier lediglich ca. 1.860,00 € an zusätzlichen Kosten
an.
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren sind die Kosten in voller Höhe gedeckt.
4.
Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein?
Siehe unter Punkt 3
5.
Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aufgabe, für den WDR Inkassoleistungen zu
erbringen?
Zum jetzigen Zeitpunkt erwirtschaftet die Stadtkasse ein leichtes Plus durch die
Vollstreckungsleistung. Jedoch sollten die stark ansteigenden Fallzahlen beachtet werden, die
zu einer Arbeitsverdichtung im Vollstreckungsaußendienst führen.
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