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Beschlussvorlage (Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
125 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
26.08.16, 13:16
Aktualisiert
26.08.16, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20.3 / Kasse Sachbearbeiter/in: Reiner Hilger TOP Drs.-Nr.: 439.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.08.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrages X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Hilger Schaaf Canzler Schaaf Canzler Nimtz Mit Schreiben vom 18.08.2016 bittet die FDP-Fraktion um eine Stellungnahme zur Belastung der Stadtkasse durch die Beitreibung des Rundfunkbeitrages für den Westdeutschenrundfunk. Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Beitreibungsverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durchgeführt? Die Anzahl der Amtshilfeersuchen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wie man der u. a. Tabelle entnehmen kann, haben sich insbesondere die Fallzahlen des WDR im Jahr 2015 verdoppelt. Mit Schreiben vom 07.06.2016 wurden seitens der Rundfunkanstalten mitgeteilt, das im Zusammenhang mit dem Modellwechsel von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag ein erhöhtes Aufkommen an Vollstreckungsersuchen zu verzeichnen sind. Gleichzeitig wurden die Kommunen darüber informiert, dass im Jahr 2018 ein erneuter Meldeabgleich durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass mit einer weiterhin erhöhten Anzahl von Amtshilfeersuchen bis Ende 2020 zu rechnen ist. Jahr Amtshilfe insgesamt davon vom WDR Rest 2. 2013 4.621 in % 100 2014 5.006 in % 100 2015 5.717 in % 100,0 650 14,1 823 16,4 1.670 29,2 3.971 85,9 4.183 83,6 4.047 70,8 Wie viel Geld erhält die Kolpingstadt Kerpen für das Eintreiben des Rundfunkbeitrages pro Fall? Der WDR bezahlt zunächst pro Fall ein Pauschale in Höhe von 23,00 €. Für die abgefragten Jahre wurden folgende Summe überweisen:  2013 14.950,00 €  2014 18.929,00 € und  2015 38.410,00 €. Pro Fall werden beim Schuldner noch 2,50 € Wegegeld und mind. 20,00 € Vollstreckungskosten beigetrieben. Sofern die Vollstreckung fruchtlos verläuft, werden auch diese Kosten vom WDR bezahlt. Im Ergebnis fließen daher pro Fall 45,50 € in die Stadtkasse. Bezogen auf die abgefragten Jahre konnten folgende Einnahmen verbucht werden:  2013 29.575,00 €  2014 37.446,50 € und  2015 75.985,00 €. Sofern eine Beitreibung durch den Vollstreckungsangestellten fruchtlos verläuft, muss der Vollstreckungsinnendienst tätig werden und weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie Kontenpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft usw. vornehmen. Die dabei entstehenden Kosten (Portokosten, Gebühren der Gerichtsvollzieher, sonstige Auslagen) werden dem WDR pro Einzelfall in Rechnung gestellt und von dort komplett übernommen. Beschlussvorlage 439.16 Seite 2 3. Deckt dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die unserer Kommune entstehen? Wie unter Punkt 2 bereits erläutert, werden sämtliche Auslagen durch den WDR übernommen. Ob die Kosten insgesamt durch die Fallpauschale und Vollstreckungskosten von zusammen mind. 45,50 € gedeckt sind, lässt sich anhand des prozentuellen Verhältnis aller Amtshilfeersuchen pro Jahr zu den des WDR ableiten. Danach waren knapp 30 Prozent aller Amtshilfeersuchen vom WDR für die die Kolpingstadt Kerpen 75.985,00 € erhalten hat. Setzt man diese Einnahmen in Relation zu den Kosten der vier Vollziehungsangestellten in Höhe von 190.800,00 € (Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST), so sind durch diese Einnahmen ca. 39,8 Prozent der Kosten dieser Mitarbeiter gedeckt. Da im Einzelfall bei fruchtlosen Amtshilfeersuchen noch weitere Maßnahmen durch den Vollstreckungsinnendienst ergriffen werden, fallen auch hier noch weitere Personalkosten an. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 178 weitere Vollstreckungsmaßnahmen durch den Innendienst eingeleitet. Bei ca. 20 Minuten Aufwand pro Fall können hierfür ca. 60 Arbeitsstunden veranschlagt werden. Bei einem Stundensatz von 31,00 € fallen hier lediglich ca. 1.860,00 € an zusätzlichen Kosten an. Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren sind die Kosten in voller Höhe gedeckt. 4. Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein? Siehe unter Punkt 3 5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aufgabe, für den WDR Inkassoleistungen zu erbringen? Zum jetzigen Zeitpunkt erwirtschaftet die Stadtkasse ein leichtes Plus durch die Vollstreckungsleistung. Jedoch sollten die stark ansteigenden Fallzahlen beachtet werden, die zu einer Arbeitsverdichtung im Vollstreckungsaußendienst führen. Beschlussvorlage 439.16 Seite 3