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Beschlussvorlage (Sportstättenzielplanung; hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und Sportlerheimen an die Vereine 2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
09.09.16, 10:28
Aktualisiert
09.09.16, 10:28
Beschlussvorlage (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen) Beschlussvorlage (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen) Beschlussvorlage (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen) Beschlussvorlage (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: Projektbeauftragter Sportstättenzielplanung Bearbeiter: Karl-Hans Giesen TOP Drs.-Nr.: 466.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 20.09.2016 Stadtrat 08.11.2016 X 05.09.2016 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sportstättenzielplanung; hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und Sportlerheimen an die Vereine 2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter Projektbeauftragter Sportstättenzielplanung Giesen Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, nachfolgenden Grundsatzbeschluss zur Sicherung des Erhalts der städtischen Sportanlagen zu fassen: 1. Die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen a) b) c) d) e) f) Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen Jahnstadion in Kerpen Sportanlage Buir / Am Schlicksacker Sportanlage Manheim-neu wird auf die jeweiligen „Platzvereine“ übertragen. Für diese Aufwendungen erhalten die Vereine jährlich einen Zuschussbetrag, der individuell zwischen der Verwaltung und dem jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die politisch verantwortlichen Gremien beschlossen wird. 2. Diese Vereine erhalten auf Antrag im Einzelfall Investitionszuschüsse zu substanzerhaltenden bzw. wertverbessernden baulichen Maßnahmen, sowohl an den Außensportanlagen als auch an den Vereins- bzw. Umkleidegebäuden. Hierfür ist jeweils im Einzelfall eine politische Entscheidung über das Ob und Wie zu treffen. Beschlussvorlage 466.16 Seite 2 Begründung: Seit Jahrzehnten beschäftigt Politik und Verwaltung in der Kolpingstadt Kerpen die Thematik der Unterhaltungs- und Investitionskosten der oben aufgeführten, näher bezeichneten Sportanlagen. Standardreduzierungen, wie z.B. Einsparung städtischer Reinigungskräfte / Platzwarte etc. sowie Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen auf die Vereine gegen pauschale Kostenerstattung wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Nunmehr zwingt die desolate Haushaltssituation der Kolpingstadt Kerpen strukturelle Einsparungsmöglichkeiten zu beschließen, die langfristig zu „echten“ und nachvollziehbaren Einsparungen führen, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Aufsichtsbehörde gegenüber auch nachzuweisen sind. Dies vorausgeschickt hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen im Jahre 2014 die externe Erarbeitung eines Sportstättenzielplanes beschlossen, dessen Inhalt u.a. dazu dienen soll, Entscheidungshilfen zu finden und zu bewerten, die den langfristigen Erhalt der in Frage stehenden Sportstätten sichern. Die Hauptinhalte dieses Planes werden als allgemein bekannt vorausgesetzt. Der Fachausschuss hat sich mit der Sportstättenzielplanung in seinen Sitzungen am 15.09.2015, 17.11.2015 und am 12.04.2016 ausführlich auseinandergesetzt und die Thematik besprochen sowie bewertet. Ebenso war der Planinhalt Thema für zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe Sportstättenzielplanung. Die heutige Verwaltungsmeinung ist, dass – wie in der Expertise dargelegt – für die Ortsteile Horrem, Sindorf, Balkhausen, Brüggen und Türnich die vorhandenen Standorte der Sportanlagen dauerhaft zu sichern sind. Für die Ortsteile Manheim-neu und Blatzheim entsteht zurzeit eine neue Anlage am Umsiedlungsstandort. Bezogen auf den Stadtteil Kerpen-Mödrath wird als Fakt gewertet, dass ein Stadtteil dieser Größenordnung über eine dauerhafte Sportanlage verfügen soll, die Verantwortlichen im Rat und Verwaltung sind sich jedoch seit längerer Zeit darüber einig, dass der bestehende Standort nicht zukunftsträchtig ist, daher ist – wie allgemein bekannt – seit längerer Zeit eine Verlegung angestrebt. Bis zu einer Entscheidung ist der jetzige Standort auf jeden Fall in seinem status quo zu erhalten. Für die Sportanlage im Stadtteil Buir erscheint nach Auffassung der Verwaltung die Beibehaltung des status quo zumindest mittelfristig vertretbar. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen der Unterhaltungs- und Investitionskosten ist dieses Ansinnen der Verwaltung nicht mehr finanzierbar. Daher müssen zur Bestandssicherung neue Wege beschritten werden, die nach Auffassung der Verwaltung alternativlos nur in der Entscheidung enden können, die gesamten Unterhaltungszuständigkeiten der Sportanlagen an die jeweiligen Vereine zu übertragen. Nach Fassung der Grundsatzentscheidung wird zwischen der Verwaltung und den einzelnen Vereinen auszuhandeln sein, wie hoch sich der jährliche Zuschuss der Kolpingstadt Kerpen bemisst, wobei die Struktur des Vereins und auch der Zustand der jeweiligen Sportanlage individuell zu betrachten ist. Da zum dauerhaften Erhalt von Sportanlagen auch die notwendigen Investitionen gehören – die in der Vergangenheit aufgrund der Finanzzwänge in einigen Bereichen vernachlässigt wurden – schlägt die Verwaltung auch hier neue Wege vor, da städtischen Investitionen in der jetzigen Haushaltslage im Haushaltsplan nicht mehr darzustellen sind. Zukünftig sollen einzelfallbezogene Investitionen unter Federführung der jeweiligen Vereine abgewickelt werden. Zu den geplanten und im Vorfeld mit der Verwaltung abzustimmenden Maßnahmen erhalten die Vereine Zuwendungen. Idealerweise ist anzustreben die Vereine als „Bauherr“ der Baumaßnahme auftreten zu lassen, Beschlussvorlage 466.16 Seite 3 wobei die zuständigen Ämter der Kolpingstadt als eine Art „Oberbauleitung“ auftreten. Voraussetzung für einen Antrag ist die Bereitschaft des Vereins sowohl einen beträchtlichen Eigenkapitalbeitrag als auch „Muskelhypotheken“ nachvollziehbar vorzulegen. Zum Stand der derzeit der Verwaltung bekannten Investitionsvorstellungen der betroffenen Vereine wird in der Sitzung Stellung genommen. Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen wird die Verwaltung mit allen betroffenen Vereinen die Gespräche dahingehend führen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen der Vereine eine tragbare bzw. gangbare Lösung für die Zukunft zu erarbeiten. Beschlussvorlage 466.16 Seite 4