Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
09.09.16, 10:28
Aktualisiert
09.09.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
Bearbeiter: Karl-Hans Giesen
TOP
Drs.-Nr.: 466.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
20.09.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
05.09.2016
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sportstättenzielplanung;
hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und
Sportlerheimen an die Vereine
2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der
Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
Giesen
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen,
nachfolgenden Grundsatzbeschluss zur Sicherung des Erhalts der städtischen Sportanlagen zu
fassen:
1. Die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem
Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf
Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen
Jahnstadion in Kerpen
Sportanlage Buir / Am Schlicksacker
Sportanlage Manheim-neu
wird auf die jeweiligen „Platzvereine“ übertragen. Für diese Aufwendungen erhalten die Vereine
jährlich einen Zuschussbetrag, der individuell zwischen der Verwaltung und dem jeweiligen
Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die politisch
verantwortlichen Gremien beschlossen wird.
2. Diese Vereine erhalten auf Antrag im Einzelfall Investitionszuschüsse zu substanzerhaltenden
bzw. wertverbessernden baulichen Maßnahmen, sowohl an den Außensportanlagen als auch
an den Vereins- bzw. Umkleidegebäuden. Hierfür ist jeweils im Einzelfall eine politische
Entscheidung über das Ob und Wie zu treffen.
Beschlussvorlage 466.16
Seite 2
Begründung:
Seit Jahrzehnten beschäftigt Politik und Verwaltung in der Kolpingstadt Kerpen die Thematik der
Unterhaltungs- und Investitionskosten der oben aufgeführten, näher bezeichneten Sportanlagen.
Standardreduzierungen, wie z.B. Einsparung städtischer Reinigungskräfte / Platzwarte etc. sowie
Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen auf die
Vereine gegen pauschale Kostenerstattung wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt.
Nunmehr zwingt die desolate Haushaltssituation der Kolpingstadt Kerpen strukturelle
Einsparungsmöglichkeiten zu beschließen, die langfristig zu „echten“ und nachvollziehbaren
Einsparungen führen, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Aufsichtsbehörde
gegenüber auch nachzuweisen sind.
Dies vorausgeschickt hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen im Jahre 2014 die externe Erarbeitung
eines Sportstättenzielplanes beschlossen, dessen Inhalt u.a. dazu dienen soll,
Entscheidungshilfen zu finden und zu bewerten, die den langfristigen Erhalt der in Frage
stehenden Sportstätten sichern.
Die Hauptinhalte dieses Planes werden als allgemein bekannt vorausgesetzt.
Der Fachausschuss hat sich mit der Sportstättenzielplanung in seinen Sitzungen am 15.09.2015,
17.11.2015 und am 12.04.2016 ausführlich auseinandergesetzt und die Thematik besprochen
sowie bewertet. Ebenso war der Planinhalt Thema für zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe
Sportstättenzielplanung.
Die heutige Verwaltungsmeinung ist, dass – wie in der Expertise dargelegt – für die Ortsteile
Horrem, Sindorf, Balkhausen, Brüggen und Türnich die vorhandenen Standorte der Sportanlagen
dauerhaft zu sichern sind. Für die Ortsteile Manheim-neu und Blatzheim entsteht zurzeit eine neue
Anlage am Umsiedlungsstandort.
Bezogen auf den Stadtteil Kerpen-Mödrath wird als Fakt gewertet, dass ein Stadtteil dieser
Größenordnung über eine dauerhafte Sportanlage verfügen soll, die Verantwortlichen im Rat und
Verwaltung sind sich jedoch seit längerer Zeit darüber einig, dass der bestehende Standort nicht
zukunftsträchtig ist, daher ist – wie allgemein bekannt – seit längerer Zeit eine Verlegung
angestrebt.
Bis zu einer Entscheidung ist der jetzige Standort auf jeden Fall in seinem status quo zu erhalten.
Für die Sportanlage im Stadtteil Buir erscheint nach Auffassung der Verwaltung die Beibehaltung
des status quo zumindest mittelfristig vertretbar.
Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen der Unterhaltungs- und Investitionskosten ist dieses
Ansinnen der Verwaltung nicht mehr finanzierbar. Daher müssen zur Bestandssicherung neue
Wege beschritten werden, die nach Auffassung der Verwaltung alternativlos nur in der
Entscheidung enden können, die gesamten Unterhaltungszuständigkeiten der Sportanlagen an
die jeweiligen Vereine zu übertragen.
Nach Fassung der Grundsatzentscheidung wird zwischen der Verwaltung und den einzelnen
Vereinen auszuhandeln sein, wie hoch sich der jährliche Zuschuss der Kolpingstadt Kerpen
bemisst, wobei die Struktur des Vereins und auch der Zustand der jeweiligen Sportanlage
individuell zu betrachten ist.
Da zum dauerhaften Erhalt von Sportanlagen auch die notwendigen Investitionen gehören – die
in der Vergangenheit aufgrund der Finanzzwänge in einigen Bereichen vernachlässigt wurden –
schlägt die Verwaltung auch hier neue Wege vor, da städtischen Investitionen in der jetzigen
Haushaltslage im Haushaltsplan nicht mehr darzustellen sind.
Zukünftig sollen einzelfallbezogene Investitionen unter Federführung der jeweiligen Vereine
abgewickelt werden. Zu den geplanten und im Vorfeld mit der Verwaltung abzustimmenden
Maßnahmen erhalten die Vereine Zuwendungen.
Idealerweise ist anzustreben die Vereine als „Bauherr“ der Baumaßnahme auftreten zu lassen,
Beschlussvorlage 466.16
Seite 3
wobei die zuständigen Ämter der Kolpingstadt als eine Art „Oberbauleitung“ auftreten.
Voraussetzung für einen Antrag ist die Bereitschaft des Vereins sowohl einen beträchtlichen
Eigenkapitalbeitrag als auch „Muskelhypotheken“ nachvollziehbar vorzulegen.
Zum Stand der derzeit der Verwaltung bekannten Investitionsvorstellungen der betroffenen
Vereine wird in der Sitzung Stellung genommen.
Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen wird die
Verwaltung mit allen betroffenen Vereinen die Gespräche dahingehend führen, um unter
Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen der Vereine eine tragbare bzw.
gangbare Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.
Beschlussvorlage 466.16
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