Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: R. Jung
TOP
Drs.-Nr.: 457.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
29.08.2016
Bemerkungen
13.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Hausmeisterpool;
hier: Antrag der Linksfraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Jung
stv. Amtsleiter
Klütsch
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Die Fraktion Die Linke beantragt mit Schreiben vom 24.08.2016 für die Ratssitzung am
13.09.2016 eine Stellungnahme des Personalrates zur Einrichtung eines Hausmeisterpools.
Das Beteiligungsverfahren des Personalrates (durch die Dienststelle) ist insbesondere in § 66 ff.
des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW geregelt. Hiernach hat der Personalrat das Recht,
bei von der Dienststelle eingeleiteten Maßnahmen eine Stellungnahme abzugeben. Soweit
anstelle der Dienststelle der Rat oder ein Ausschuss über eine beabsichtigte Maßnahme zu
entscheiden hat, ist der Personalrat so rechtzeitig zu unterrichten, dass seine Stellungnahme bei
der Entscheidung von dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss berücksichtigt werden kann.
Im konkreten Fall liegt allerdings noch gar keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme vor. Das
Thema Hausmeisterpool bzw. Optimierung von Hausmeisterdiensten ist als eine von mehreren
Prüfaufträgen im Haushaltssicherungskonzept aufgeführt und soll im Rahmen der anstehenden
Organisations- und Effizienzuntersuchung mit abgedeckt werden.
Sollten sich nach Abschluss der Untersuchung konkrete (beteiligungspflichtige) (Einzel-)
Maßnahmen ergeben, die umgesetzt werden sollen, wird die Dienststelle das
Mitwirkungsverfahren mit dem Personalrat einleiten. Liegt die Entscheidungskompetenz der
jeweiligen Maßnahme beim Stadtrat oder einem Ausschuss, wird die Stellungnahme des
Personalrates - wie auch bisher üblich - dem zuständigen Gremium mit vorgelegt.
Beschlussvorlage 457.16
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