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Beschlussvorlage (Hausmeisterpool; hier: Antrag der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 11:40
Aktualisiert
02.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Hausmeisterpool;
hier: Antrag der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Hausmeisterpool;
hier: Antrag der Linksfraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: R. Jung TOP Drs.-Nr.: 457.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 29.08.2016 Bemerkungen 13.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Hausmeisterpool; hier: Antrag der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Jung stv. Amtsleiter Klütsch Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Die Fraktion Die Linke beantragt mit Schreiben vom 24.08.2016 für die Ratssitzung am 13.09.2016 eine Stellungnahme des Personalrates zur Einrichtung eines Hausmeisterpools. Das Beteiligungsverfahren des Personalrates (durch die Dienststelle) ist insbesondere in § 66 ff. des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW geregelt. Hiernach hat der Personalrat das Recht, bei von der Dienststelle eingeleiteten Maßnahmen eine Stellungnahme abzugeben. Soweit anstelle der Dienststelle der Rat oder ein Ausschuss über eine beabsichtigte Maßnahme zu entscheiden hat, ist der Personalrat so rechtzeitig zu unterrichten, dass seine Stellungnahme bei der Entscheidung von dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss berücksichtigt werden kann. Im konkreten Fall liegt allerdings noch gar keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme vor. Das Thema Hausmeisterpool bzw. Optimierung von Hausmeisterdiensten ist als eine von mehreren Prüfaufträgen im Haushaltssicherungskonzept aufgeführt und soll im Rahmen der anstehenden Organisations- und Effizienzuntersuchung mit abgedeckt werden. Sollten sich nach Abschluss der Untersuchung konkrete (beteiligungspflichtige) (Einzel-) Maßnahmen ergeben, die umgesetzt werden sollen, wird die Dienststelle das Mitwirkungsverfahren mit dem Personalrat einleiten. Liegt die Entscheidungskompetenz der jeweiligen Maßnahme beim Stadtrat oder einem Ausschuss, wird die Stellungnahme des Personalrates - wie auch bisher üblich - dem zuständigen Gremium mit vorgelegt. Beschlussvorlage 457.16 Seite 2