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Beschlussvorlage (Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2016 bis 2023 und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
26.08.16, 13:16
Aktualisiert
26.08.16, 13:16
Beschlussvorlage (Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2016 bis 2023 und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2016 bis 2023 und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2016 bis 2023 und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Sachbearbeiter/in: 20/Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 415.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 09.08.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2016 bis 2023 und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den Rhein-Erft-Kreis X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Schaaf Canzler Schaaf Canzler Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 7. Juli 2016 hat der Rhein-Erft-Kreis das Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2023 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage im Umfang des Jahresfehlbetrages 2016 in Höhe von rund 15,2 Mio. € genehmigt. Die Genehmigungsverfügung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Zur Vervollständigung der Hintergrundinformationen sind auch der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 7. März 2013 zum Thema Haushaltskonsolidierung und der Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 6. März 2009 beigefügt. An den Vorgaben des letztgenannten Leitfadens kann sich hinsichtlich Form und Prüfungsgegenstände kann sich immer noch orientiert werden, soweit der erstgenannte Erlass nicht anderes regelt. Die Verwaltung greift das Thema auch deshalb dezidiert auf, weil im Rahmen des Schreibens und bereits im Vorfeld in der Kommunikation auf der Arbeitsebene durch die Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis deutlich gemacht worden ist, dass die Anstrengungen der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich einer Konsolidierung deutlich zu intensivieren sind. So müssen die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept konkretisiert und zu erzielende Konsolidierungsbeiträge beziffert werden. Ferner wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Übernahme zusätzlicher freiwillige Aufwendungen nur dann statthaft ist, wenn im Gegenzug eine Einsparung bestehender freiwilliger Aufwendungen zur Finanzierung aufgezeigt wird, die Übernahme zusätzlicher freiwilliger Leistungen zumindest „ergebnisneutral“ sein muss. Auch im Rahmen verschiedenster Vorlagen wurde seitens der jeweils amtierenden Kämmerer auf den Umstand hingewiesen. Hier ist letztlich darauf zu achten, dass die Kolpingstadt Kerpen in ihrer Gesamtheit den Eindruck vermitteln muss, es mit Einsparbemühungen ernst zu nehmen, selbst wenn dies Einschnitte bzw. Verzicht bei wünschenswerten, aber freiwilligen Leistungen zur Folge hat. In der Summe können anderslautende Entscheidungen und entsprechende Haushaltsveranschlagungen dazu führen, dass die erforderlichen Genehmigungen für das Haushaltsjahr 2017 nicht mehr erteilt werden. Dieser Hinweis ist der Genehmigungsverfügung deutlich zu entnehmen. Die Verwaltung wird deswegen u.a. auf verschiedenen Ebenen das Thema Konsolidierung aufgreifen: 1. Das Dezernat II (durch Herrn Canzler und Herrn Schaaf) wird den aktuellen Haushalt auch im Hinblick auf unternommene Maßnahmen in anderen Städten auf mögliche Potenziale untersuchen. 2. Leitungen von Ämtern und Abteilungen sind im Rahmen ihrer Anmeldungen aufgefordert, weitere Einsparpotenziale zu benennen und beziffern auch vor dem Hintergrund, dass im Bedarfsfall eine pauschale Ansatzreduzierung für den Haushaltsplanentwurf 2017 erwogen wird. 3. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten sowie den Amtsleitungen 11, 14 und 20 werden den Haushalt sichten und neben der Untersuchung von Potenzialen auch Veränderungen im grundsätzlichen Herangehen an die Bedarfsermittlung prüfen. Abseits von Vorschlägen aus der Verwaltung sollte es Aufgabe der Politik sein, ebenfalls entsprechende Überlegungen anzustellen, Vorschläge einzubringen und Beschlüsse zu fassen, welche zu Beschlussvorlage 415.16 Seite 2 Einsparungen führen, damit die Kolpingstadt Kerpen nicht nur handlungsfähig bleibt, sondern größere Spielräume dadurch erhält, dass sie schnellstmöglich das Verfahren der Haushaltssicherung erfolgreich abschließen kann. Gemeinsam müssen Rat und Verwaltung diese Pflichten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung den Einwohnern und Steuerpflichtigen vermitteln und vorhandene oder aufkommende Erwartungshaltungen in jeglicher Hinsicht dämpfen. Vor diesem Hintergrund muss darüber informiert werden, dass nach der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 die Kolpingstadt Kerpen rund 1,6 Mio. € weniger Schlüsselzuweisungen erhalten wird als bislang in der Finanzplanung für das Jahr 2017 vorgesehen war, dieser zusätzlich entstehende Finanzbedarf muss ebenfalls berücksichtigt werden. Dies sollte ein weiterer Ansporn sein, Konsolidierungsbemühungen und -beschlüsse zügig anzugehen. Beschlussvorlage 415.16 Seite 3