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Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwässerungsplanung zur Erschließung des .Wirtschaftspark Erftstadt" BP 140 / 141)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
459 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwässerungsplanung zur Erschließung des .Wirtschaftspark
Erftstadt" BP 140 / 141) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwässerungsplanung zur Erschließung des .Wirtschaftspark
Erftstadt" BP 140 / 141) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwässerungsplanung zur Erschließung des .Wirtschaftspark
Erftstadt" BP 140 / 141) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwässerungsplanung zur Erschließung des .Wirtschaftspark
Erftstadt" BP 140 / 141)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 81 23 000 /2005 öffentlich V An den Amt: 81 BeschlAusf: 8\ Datum: 24.08.05 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Vorstellung der Entwässerungsplanung Erftstadt" BP 140 1141 Finanzielle 8/07'2 zur Erschließung des .Wirtschaftspark Auswirkungen: Keine Beschlussentwu • Die Werkleitung Entwässerungsplanung durchzufilhren. rf: wird die beauftragt, Erschl ießung auf des Basis der Wirtschaftsparks vorgestellten Erftstadt Begründung Die Stadtwerke Erftstadt haben in Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieb Straßen dem Eigenbetrieb Immobilien sowie dem Planungsamt, die Erschließungsplanung für das Gebiet des Wirtschaftsparks Erftstadt erstellt. Insbesondere der Wille, möglichst konstruktiv an dem für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt sehr wichtigen Projekt beteiligt zu sein, begründen die Abkehr von der bisherigen Praxis, vergleichbare Planungsleistungen fremd zu vergeben. Ferner soll durch die Eigenleistung der städtischen Bediensteten -über alle Leistungsphasen der HOAI- eine Einsparung in der Größenordnung von rd. 750 tsd € erreicht werden, welche sich dann auch positivauf die Grundstilckspreise auswirkt. C:IDokumente und EinstellungenlOO I_I w\Lokale EinstellungenlTemplVorstellung der Entwässerungsplg.doc Die entwässerungstechnische Erschließung wird in der Sitzung noch näher erläutert werden. Die zeitliehe Abfolge wurde unsererseits so terminiert, dass die Ausschreibung der Bauleistungen noch in diesem Jahr erfolgen soll. Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist für Januar 2006,- und die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist zum 30.06.2006 vorgesehen . • • C:\Dokumente und Einstellungen\OO I_I w\Lokale Einstellungen\Temp\Vorstellung der Entwässerungsplg.doc Anlage V8 / 0792 Ergänzung zur Stellungnahme der Verwaltung Das zu entwässernde Gebiet wird mit einem anzunehmenden Versiegelungsgrad von rd. 90% eines Tages bebaut sein. Aus der versiegelten Fläche wird sich dann -bei Ansatz cines Bemessungsregens- ein Abfluss von rd. 3500 I/s ergeben. Im Vergleich hierzu ist die sich ergebende Schmutzwassermenge nahezu zu vernachlässigen. .' • Die Stadtwerke haben auf Basis der v.g. Zahlen verschiedene Varianten zur Entwässerung des Wirtschaftsparks Erftstadt uniersucht. Es gilt unter Beachtung der gesetzlichen Forderungen zur Niederschlagswasserbeseitigung eine Entwässerungsform zu wählen, die ebenfalls eine wirtschuftliehe und technisch stabile Entsorgung gewährleistet. Dabei müssen die Anlagen so aufgebaut sein, dass diese mit der sukzessiven Besiedlung/Erschließung wachsen können. Es würde einfach wenig Sinn machen. ein überdimensioniertes System über Jahre hinweg vorzuhalten. Dennoch sind zunächst lnvestitioncn zu tätigen, die durch den Verkauf der Grundstücke des ersten Bauabschnitts nur zu einem geringen Teil refinanziert werden können. Es ist vorgesehen, das gesamte Gebiet im Trennsystem zu entwässern und das Niederschlagswasser der befestigten Flächen zentral, in einem offenen Erdbecken am südwestlichen Rand des 131' 140 zu versickern. Maßgebend für die Dimcnsicnicrung der Anlagen sind die Vorgaben des neuen Landeswassergesetzes §51 a sowie die zugehörigen Runderlasse zur Versickerung von Niederschlagswasser. Demnach wird innerhalb des Gebietes eine "private" Versickerung von Niederschlagswasser ausgeschlossen und auf Basis V.g. gesetzlicher Bestimmungen und zur Sicherung der getätigten Investitionen ein Benutzungszwang für die Regenwasserkanal isation vorgesehen, Dabei muss Niederschlagswasser der befestigten Flächen der "Qualitiil" gering belastet entsprechen oder ist entsprechend vor zu behandeln. Auch gering belastetes Niederschlagswasser aus Gewerbegebieten ist zunächst durch ein sog. Regenklärbecken vor zu behandeln. Für das Gebiet ist daher vor der Ableitung in die Versickerungsanlage der Bau eines Stauraumkanals geplant. Dieser stellt sicher, dass Regenwasser von Niederschlägen mit geringerer Intensität - welche insbesondere als Spülstöße verunreinigt sein können: dort aufgefangen und über die Schmutzwasserkanalisation der Kläranlage zugeführt werden. Das beplante Gebiet liegt derzeit noch außerhalb einer Wasserschutzzone. so dass eine weitergehende Vorbehandlung des Niederschlagswassers ( Überlauf aus dem Regenklärbecken- vor der Ableitung in die Versickerungsanlagc) auf absehbare Zeit entfallen kann. Allerdings ist die Wasserschutzzone 3a fur Teile des Gebietes projektiert und nach erfolgter Festsetzung könnte eine weitergehende Behandlung des Niederschlagswassers erforderlich werden. Bei den Planungen wird dieser Umstand berücksichtigt. Es wird eine Fläche neben dem zentralen Siekerbecken als "Option" für die Installation eines Bodenfilters vorgehalten. In der Kalkulation der Erschließungskosten ist ein Ansatz für die nachträgliche Errichtung des Bodenfilters gebildet worden. Die jeweiligen Herstellungskosten der Entwässerungsanlagen sind in der Anlage zum Vermerk aufgeführt. Aus den beigefügten Plänen (separate PDF Datei) können die Dimcnsionen der Anlagen sowie Umfang des ersten Bauabschnitts entnommen werden. Die dazu gehörigen Planunterlagen sind den einzelnen Fraktionen per e-Mail zugesandt . • •