Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
459 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 81 23 000 /2005
öffentlich
V
An den
Amt: 81
BeschlAusf: 8\
Datum: 24.08.05
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Vorstellung der Entwässerungsplanung
Erftstadt" BP 140 1141
Finanzielle
8/07'2
zur Erschließung
des .Wirtschaftspark
Auswirkungen:
Keine
Beschlussentwu
•
Die
Werkleitung
Entwässerungsplanung
durchzufilhren.
rf:
wird
die
beauftragt,
Erschl ießung
auf
des
Basis
der
Wirtschaftsparks
vorgestellten
Erftstadt
Begründung
Die Stadtwerke Erftstadt haben in Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieb Straßen dem
Eigenbetrieb Immobilien sowie dem Planungsamt, die Erschließungsplanung für das Gebiet
des Wirtschaftsparks Erftstadt erstellt.
Insbesondere der Wille, möglichst konstruktiv an dem für die zukünftige Entwicklung der
Stadt Erftstadt sehr wichtigen Projekt beteiligt zu sein, begründen die Abkehr von der
bisherigen Praxis, vergleichbare Planungsleistungen fremd zu vergeben.
Ferner soll durch die Eigenleistung der städtischen Bediensteten -über alle Leistungsphasen
der HOAI- eine Einsparung in der Größenordnung von rd. 750 tsd € erreicht werden, welche
sich dann auch positivauf die Grundstilckspreise auswirkt.
C:IDokumente und EinstellungenlOO I_I w\Lokale EinstellungenlTemplVorstellung
der Entwässerungsplg.doc
Die entwässerungstechnische Erschließung wird in der Sitzung noch näher erläutert werden.
Die zeitliehe Abfolge wurde unsererseits so terminiert, dass die Ausschreibung der
Bauleistungen noch in diesem Jahr erfolgen soll. Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist für
Januar 2006,- und die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist zum
30.06.2006
vorgesehen .
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C:\Dokumente und Einstellungen\OO I_I w\Lokale Einstellungen\Temp\Vorstellung
der Entwässerungsplg.doc
Anlage V8 / 0792
Ergänzung
zur Stellungnahme
der Verwaltung
Das zu entwässernde Gebiet wird mit einem anzunehmenden Versiegelungsgrad von rd. 90%
eines Tages bebaut sein. Aus der versiegelten Fläche wird sich dann -bei Ansatz cines
Bemessungsregens- ein Abfluss von rd. 3500 I/s ergeben. Im Vergleich hierzu ist die sich
ergebende Schmutzwassermenge nahezu zu vernachlässigen.
.'
•
Die Stadtwerke haben auf Basis der v.g. Zahlen verschiedene Varianten zur Entwässerung des
Wirtschaftsparks Erftstadt uniersucht.
Es gilt unter Beachtung der gesetzlichen Forderungen zur Niederschlagswasserbeseitigung
eine Entwässerungsform zu wählen, die ebenfalls eine wirtschuftliehe und technisch stabile
Entsorgung gewährleistet. Dabei müssen die Anlagen so aufgebaut sein, dass diese mit der
sukzessiven Besiedlung/Erschließung
wachsen können. Es würde einfach wenig Sinn
machen. ein überdimensioniertes System über Jahre hinweg vorzuhalten. Dennoch sind
zunächst lnvestitioncn zu tätigen, die durch den Verkauf der Grundstücke des ersten
Bauabschnitts nur zu einem geringen Teil refinanziert werden können.
Es ist vorgesehen, das gesamte Gebiet im Trennsystem zu entwässern und das
Niederschlagswasser
der befestigten Flächen zentral, in einem offenen Erdbecken am
südwestlichen Rand des 131' 140 zu versickern. Maßgebend für die Dimcnsicnicrung der
Anlagen sind die Vorgaben des neuen Landeswassergesetzes
§51 a sowie die zugehörigen
Runderlasse zur Versickerung von Niederschlagswasser.
Demnach wird innerhalb des
Gebietes eine "private" Versickerung von Niederschlagswasser ausgeschlossen und auf Basis
V.g. gesetzlicher Bestimmungen
und zur Sicherung der getätigten
Investitionen ein
Benutzungszwang
für
die
Regenwasserkanal isation
vorgesehen,
Dabei
muss
Niederschlagswasser der befestigten Flächen der "Qualitiil" gering belastet entsprechen oder
ist entsprechend vor zu behandeln.
Auch gering belastetes Niederschlagswasser aus Gewerbegebieten ist zunächst durch ein sog.
Regenklärbecken vor zu behandeln. Für das Gebiet ist daher vor der Ableitung in die
Versickerungsanlage
der Bau eines Stauraumkanals geplant. Dieser stellt sicher, dass
Regenwasser von Niederschlägen mit geringerer Intensität - welche insbesondere als
Spülstöße
verunreinigt
sein
können:
dort
aufgefangen
und
über
die
Schmutzwasserkanalisation der Kläranlage zugeführt werden.
Das beplante Gebiet liegt derzeit noch außerhalb einer Wasserschutzzone. so dass eine
weitergehende
Vorbehandlung
des Niederschlagswassers
( Überlauf
aus dem
Regenklärbecken- vor der Ableitung in die Versickerungsanlagc) auf absehbare Zeit entfallen
kann. Allerdings ist die Wasserschutzzone 3a fur Teile des Gebietes projektiert und nach
erfolgter Festsetzung könnte eine weitergehende Behandlung des Niederschlagswassers
erforderlich werden. Bei den Planungen wird dieser Umstand berücksichtigt. Es wird eine
Fläche neben dem zentralen Siekerbecken als "Option" für die Installation eines Bodenfilters
vorgehalten. In der Kalkulation der Erschließungskosten ist ein Ansatz für die nachträgliche
Errichtung des Bodenfilters gebildet worden.
Die jeweiligen Herstellungskosten der Entwässerungsanlagen
sind in der Anlage zum
Vermerk aufgeführt.
Aus den beigefügten Plänen (separate PDF Datei) können die Dimcnsionen der Anlagen
sowie Umfang des ersten Bauabschnitts entnommen werden.
Die dazu gehörigen Planunterlagen sind den einzelnen Fraktionen per e-Mail zugesandt .
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