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Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises hier: Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
hier: Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog Brühl) Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
hier: Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog Brühl) Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Wagner, Jutta 611705 19.01.2015 34/2015 Betreff Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020 hier: Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich des vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs für Brühl abzugeben. Erläuterungen: Wie im Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises festgestellt wurde, gibt es im Kreisgebiet allgemein und speziell auch in Brühl bereits ein gut funktionierendes ÖPNV-Netz mit nur wenigen Verbesserungsnotwendigkeiten. Seit Einrichtung des Brühler Stadtbusses (kontinuierlicher Ausbau des Angebots seit 1998) z.B. ist die Zahl der Nutzer pro Jahr von 767.000 vor Einführung des Stadtbusses auf heute rund 970.000 Nutzer gestiegen. Dies bestätigt die gute Akzeptanz des Systems. Für 2015 ist vorgesehen, eine Studie zu erstellen, in der eine Optimierung des vorhandenen Stadtbus-Systems zu untersuchen ist. Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Betriebsführung und dem dichten Brühler ÖPNV-Netz lassen sich weitere ÖPNV-Potentiale in Brühl insbesondere durch Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur und kundenorientierte Maßnahmen zur verlässlichen Abwicklung des Betriebs aktivieren. Diese ist vor allem durch eine Modernisierung des Knotenpunkts Brühl-Mitte, eine Einführung eines dynamischen Fahrgastinformationsystems (DFI) in Brühl-Mitte und gegebenenfalls auch zusätzlich an den Haltestellen Giesler-Galerie, Brühl Nord und Mühlenstraße, durch Vorhalten von Echtzeitinfos, die an mobilen Endgeräten abzurufen sind sowie durch Busbeschleunigungsmaßnahmen zu erreichen. Angebotserweiterungen müssen bedarfsorientiert und auf konkrete Mängel bezogen planerisch und wirtschaftlich bewertet werden. In den teilweise weniger gut erschlossenen Bereichen (Schwadorf, Gewerbegebiet Vochem) könnten kurzfristig gfls. eine intensivierte Bewerbung des bestehenden ASTSystems (Abfahrt auf Anforderung zu bestimmten Zeiten von AST-Haltestellen und Ankunft vor der Haustüre) für mehr Zufriedenheit bei den Bewohnern dieser Bezirke BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 34/2015 sorgen. Derzeit wird der AST-Verkehr in ganz Brühl von 950 bis 1.200 Fahrgästen pro Monat genutzt. Die Einführung eines sog. Bürgerbusses wurde von den Stadtwerken bereits geprüft. In der Bürgerschaft konnte jedoch nicht der notwendige Rückhalt zur Organisation eines solchen Angebots gefunden werden. Die Bewertung von Angebotsveränderungen und zusätzlichen Erschließungen im Stadtbussystem erfolgt im Rahmen der geplanten Stadtbus-Studie. Die im Rahmen des Nahverkehrsplans für das Kreisgebiet aufgeführten Maßnahmenvorschläge für Brühl werden wie folgt bewertet: Kreisweite Vorschläge bezogen auf Brühl: 1.) Prüfung von Schnellbusrelationen für Brühl Im Zwischenentwurf des Nahverkehrsplans wurde ermittelt, dass die Einrichtung von Schnellbuslinien zwischen Brühl und Bergheim über Erftstadt-Kerpen-Horrem bzw. über Hürth-Frechen-Horrem nicht zu empfehlen ist, da gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entweder keine konkurrenzfähigen Reisezeiten entgegenzusetzen sind, zu geringe Fahrgastzahlen vorhanden wären oder aber eine „kannibalisierende“ Wirkung auf bestehende Linien (auch Stadtbahn) erfolgen würde. Dieser Einschätzung wird gefolgt. Eine Stärkung der Schienenachsen, insbesondere der schnellstmögliche Ausbau der geplanten S-Bahn-Linie Köln – Bergheim – Bedburg hingegen wird unterstützt, um kürzere und häufigere Umstiege in Köln bei der Fahrt von Brühl in den Nordkreis zu ermöglichen. 2.) Punktuelle Schnellfahrten auf bestimmten Linien Hier: Regionallinie 930 Brühl-Mitte--Wesseling Die vorgeschlagene Taktverdichtung durch sog. Schnellfahrten (montags bis freitags, morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten, Beschleunigung um 9 Minuten) ist aus planerischer Sicht sinnvoll und wäre für Pendler interessant. Vor einer Umsetzung müssen allerdings die zu bedienenden Haltestellen mit der Stadt Brühl im Hinblick auf die Potenziale abgestimmt und die Kostenfrage für entstehende Mehrleistungen geprüft geklärt werden. Dies sollte im Rahmen der Erstellung des NVP erfolgen. 3.) Beschleunigungsmaßnahmen Im NVP-Entwurf werden für die Römerstraße und die Rheinstraße Beschleunigungsmaßnahmen vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der signaltechnischen Erneuerung in den Knotenpunkten Römerstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW und im Zuge der verkehrlichen Planung für das Projekt „Neue Hauptfeuer- und Rettungswache Brühl“ wird derzeit der Verkehrsfluss auf der Römerstraße optimiert. Dadurch ergeben sich auch Verbesserungseffekte für den Busverkehr. Ob darüber hinaus Maßnahmen zur Busbeschleunigung implementiert werden können, muss gesondert geprüft werden. Allerdings sollte die Prüfung erst dann erfolgen, wenn die jetzt geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden und sich einige Zeit bewährt haben. Eine Busbeschleunigung auf der Rheinstraße kann erst dann geprüft werden, wenn die Maßnahmen zur Verlegung der K 7 mit neuem Knotenpunkt L 184 umgesetzt wurden. 4.) Einheitliche kreisweite Produktbezeichnungen Die geforderte einheitliche Bezeichnung der diversen ÖPNV-Produkte und eine Liniennummernsortierung nach Produkt findet in Brühl statt und wird auch kommuniziert BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 34/2015 (vgl. Marketing für Stadtbus, AST, Stadtbahn, Eisenbahn). Das Marketing für den Regionalbus ist zurzeit weniger stark ausgeprägt. 5.) Multimodale Verknüpfungspunkte Zur Verbesserung der Verknüpfungs- und Umsteigepunkte regt der NVP-Entwurf die Schaffung von Verknüpfungspunkten im gesamten Kreis an, außerdem eine Verknüpfung und bestmögliche Vertaktung von Bus/Bus und Bus/SPNV, die Stärkung von ASTAngeboten abends und an Wochenenden, mehr intermodale Angebote wie Car-Sharing, E-Bikes, Radstationen etc,), B+R-Angebote und bedarfsorientierte P+R-Angebote (bevorzugt an SPNV-Haltepunkten). Diese Vorschläge werden generell befürwortet, wenn entsprechende Abstimmungen mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen erfolgen und einer finanziellen Mehrbelastung durch diese vor Umsetzung zugestimmt wird. 6.) Bedarfsverkehr Es wird angeregt, für den AST-Verkehr kreisweit eine einheitliche Beschilderung (nach dem Vorbild von Brühl) und eine einheitliche Rufnummer anzustreben. Eine Änderung der Rufnummer wird geprüft und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet (außer Hürth und Brühl haben alle restlichen Kommunen die Rufnummer 01806/151515). Derzeit treten keine Probleme mit der AST-Rufnummer auf, sehr wohl wird der Vorteil einer einheitlichen Handhabung gesehen. 7.) Barrierefreie Haltestellen Umsetzungsziel ist die Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum 01.01.2022 gemäß § 8 PBefG. Diese Zielsetzung wird im NVP-Entwurf als unrealistisch angesehen und erreichbare Zielsetzungen empfohlen (Fokus mehr auf alle regionalen Linien und Stadtbuslinien legen, AST-Haltestellen sowie Schülerverkehrshaltestellen im Außenbereich werden hierbei ausgeklammert). Im AST-Verkehr Brühl sind die Anforderungen an eine Barrierefreiheit durch Hilfestellungen der Fahrer gegeben und sollen entsprechend an das ausführende Taxiunternehmen kommuniziert werden. Besondere Priorität sollte der barrierefreie Ausbau des Verknüpfungspunktes Brühl-Mitte erhalten. Die Stadt Brühl befürwortet zurzeit daher noch die Verwendung des Begriffs „barrierearm“ für ihre ÖPNV-Anlagen im NVP. Im NVP-Entwurf wird die Schaffung eines kreisweiten Haltestellenkatasters angeregt, um die Erfordernisse der Barrierefreiheit besser eingrenzen zu können. Dies wird befürwortet. In Brühl finden seit einiger Zeit die landesgeförderten Baumaßnahmen zum barrierefreien Umbau von 114 umbaufähigen Bushaltestellen (insgesamt gibt es derzeit 137 Haltestellen in Brühl) statt. 31 Haltestellen wurden bereits umgebaut. In 2015 sind in derzeit weitere 19 Umbauten geplant. Die Beendigung der ersten Baustufe mit 64 Haltestellen soll Ende 2017 erreicht sein. Spezielle Prüffelder für Brühl 8.) Aufwertung des Bahnhofs Brühl als wichtiger Verknüpfungspunkt Bereits seit längerer Zeit sind in Brühl Baumaßnahmen zur Verbesserung des Bahnhofsumfeldes geplant. Für das Haushaltsjahr 2015 sind diesbezüglich Planungsmittel in Höhe von 100.000 € in den Haushalt eingestellt worden, für die Durchführung der Maßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 3,5 Mio €. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 4 – Drucksache 34/2015 Der Einbau von 3 Senkrechtaufzügen für einen barrierefreien Zugang zu den Gleisen ist für 2018 geplant (1,5 Mio €). Entsprechende Förderanträge werden im Frühjahr 2015 gestellt. Ob die Zuwendungen wie gewünscht erfolgen, bleibt abzuwarten. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen ist u.a. der Neubau eines Busterminals mit Buswendeschleife, der Bau von Kiss & Ride-Halteplätzen, eine Wegeverbindung zur Comesstraße, der Neubau einer Fahrradabstellanlage und die Installation eines Fahrgastinformationssystems geplant. Dies soll die Neuorganisation des Zu- und Abflusses des Bus- und Taxenverkehrs erheblich verbessern. Ebenfalls in Planung sind die bauliche Erweiterung und Optimierung der Radstation, der Abriss und Neubau eines öffentlichen Kiosk- und Toilettengebäudes, die Einrichtung eines Reisezentrums Deutsche Bahn sowie das Erstellen einer Energiestation (PhotovoltaikAnlagen, Ladestationen für E-Bikes und E-Mobiles). Mit diesen Umbaumaßnahmen soll eine erhebliche Qualitätsverbesserung des Angebots am Bahnhof Brühl erreicht werden. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgt die Verdichtung der Bahnstrecke Köln – Brühl – Bonn durch eine weitere Regionalbahn pro Stunde in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags. Anlässlich dieser Verbesserung werden die Busanschlüsse überprüft und ggf. weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anbindung des Bahnhofs Brühl festgestellt. 9.) Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs samstags ab 16:30 Uhr und sonn- und feiertags Laut Mitteilung der Stadtwerke Brühl würden die Einnahmen aus einer Ausweitung der Stadtbusfahrten am Wochenende die Zusatzkosten nicht decken. Die Wirtschaftlichkeit des Stadtbus-Systems würde sich hierdurch verschlechtern. Im regulären Samstagsangebot bis 16:30 Uhr nutzen im Jahr 2010 insgesamt ca. 1.300 Fahrgäste den Stadtbus. Dieser Wert umfasst 38 % des Wertes montags bis freitags. Bei nur geringfügig reduziertem Betriebsaufwand werden deutlich weniger Fahrgäste samstags befördert. Samstags abends ist lediglich ein Ansteigen der Fahrgastzahlen bei Linie 18 in Richtung Köln zu beobachten. In der Vorweihnachtszeit wurden von den Stadtwerken Brühl am Wochenende auf den Linien 702, 704 und 706/707 zusätzliche Fahrten angeboten, bei denen 200 bis 250 zusätzliche Fahrgäste gezählt wurden (2/3 Abo-Inhaber, 1/3 Barzahler). Bei einem regelmäßigen erweiterten Samstagsangebot wird eine geringfügig höhere Nachfrage erwartet, die jedoch in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand gesehen wird. Vergleichbar unwirtschaftlich wird ein Angebot an Sonn- und Feiertagen gesehen. Im letzten Sonntagsbetriebsjahr der Linie 706 (1999) wurden auf dieser Linie lediglich 94 Nutzer am ganzen Tag gezählt, so dass über alle Linien im Sonntagsverkehr kein wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten wäre. Das Verkehrsbedürfnis sollte über das gut funktionierende AST-System, die verkehrenden Regionalbusse sowie die Linie 18 abgewickelt werden. 10.) Vorschläge zur Linie 930 Brühl-Mitte--Wesseling Es wird eine Taktverdichtung auf 15-Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit morgens und nachmittags und eine häufigere Anbindung des Bahnhofs Brühl vorgeschlagen. Dies hätte eine jährliche Mehrkilometerleistung von 73.000 km zur Folge. Die finanziellen Auswirkungen dieser angebotsorientierten Maßnahme müssten näher dargestellt werden. Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.) verwiesen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 5 – Drucksache 34/2015 Eine von der Stadt Wesseling außerhalb des NVP angeregte gemeinsame Konzession für die Regionallinie 930 als gemeinsame Nachbarortsbuslinie, die in die jeweiligen Stadtbussysteme integriert ist, muss im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung beurteilt werden (s.u.). 11.) Vorschläge zur Linie 985 Brühl-Mitte--Euskirchen a.) Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs Brühl wird bei Erweiterung des Phantasialandes die Einrichtung einer neuen Haltestelle auf der L 194 (Phantasialandstraße) mit dem gleichen Fahrplanangebot wie heute vorgeschlagen. Mehrkosten im ÖPNV-Betrieb entstünden dadurch nicht, jedoch müsste über die Baukosten einer Haltestelle entschieden werden. b.) Optional wird ergänzend vorgeschlagen, die Linie von Brühl-Mitte bis Bahnhof Brühl zu verlängern. Dies bedeutet einem Mehrkilometeraufwand von jährlich ca. 19.000 Nutzkm, was einen spürbaren Zusatzaufwand bedeuten würde. Die verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofs wird in Rahmen der geplanten Brühler Stadtbus-Studie geprüft, wird jedoch angesichts der dezentralen Lage der bedeutendsten Bahnhaltepunkte (Brühl Bf, Brühl-Mitte, Bf Kierberg) als zurzeit wirtschaftlich nur schwer darstellbar eingeschätzt. 12.) Vorschläge zur Linie 990 Brühl-Mitte-Erftstadt-Lechenich Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs wird bei gleichem Taktangebot wie heute die Verlängerung der Linie von Brühl-Mitte zum Bahnhof vorgeschlagen. Dies würde eine jährliche Mehrkilometerleistung von 21.000 Nutz-km bedeuten und entsprechende Mehrkosten verursachen. Da die Linie 990 in der Regel betrieblich mit der Linie 930 verknüpft ist, wird die Maßnahme abgelehnt. Zusätzlicher Hinweis: Finanzierung der Regionalbuslinien in den Stadtbusstädten Ergänzend zu den o.g. Ausführungen wird erneut darauf hingewiesen, dass das derzeit bestehende Finanzierungsmodell des Kreises bzgl. der Abrechnung von Aufwandsbelastungen für den Einsatz von Regionallinien in Stadtbusstädten (Hürth, Wesseling, Brühl) gegenüber den restlichen kreisangehörigen Städten ohne Stadtbusverkehr nicht gerechtfertigt ist. Es muss dringend eine gerechtere Aufteilung der finanziellen Belastungen gefunden werden, in denen die Eigenleistung der Stadtbusstädte eine angemessene Gewichtung und Würdigung findet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadtbusstädte weiterhin die Ortserschließung anderer Städte mit Regionalbuslinien über die Mehrbelastung der REVG mitfinanzieren. Anlage(n): (1) NVP-Präsentation Ausschuss 18.11.2014 (2) NVP-Stellungnahme an Rhein-Erft-Kreis BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14