Daten
Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Wagner, Jutta
611705
19.01.2015
34/2015
Betreff
Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020
hier: Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die in der Anlage beigefügte
Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich des
vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs für Brühl abzugeben.
Erläuterungen:
Wie im Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises festgestellt wurde, gibt es
im Kreisgebiet allgemein und speziell auch in Brühl bereits ein gut funktionierendes
ÖPNV-Netz mit nur wenigen Verbesserungsnotwendigkeiten. Seit Einrichtung des Brühler
Stadtbusses (kontinuierlicher Ausbau des Angebots seit 1998) z.B. ist die Zahl der Nutzer
pro Jahr von 767.000 vor Einführung des Stadtbusses auf heute rund 970.000 Nutzer
gestiegen. Dies bestätigt die gute Akzeptanz des Systems.
Für 2015 ist vorgesehen, eine Studie zu erstellen, in der eine Optimierung des
vorhandenen Stadtbus-Systems zu untersuchen ist.
Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Betriebsführung und dem dichten Brühler
ÖPNV-Netz lassen sich weitere ÖPNV-Potentiale in Brühl insbesondere durch
Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur und kundenorientierte Maßnahmen zur
verlässlichen Abwicklung des Betriebs aktivieren. Diese ist vor allem durch eine
Modernisierung des Knotenpunkts Brühl-Mitte, eine Einführung eines dynamischen
Fahrgastinformationsystems (DFI) in Brühl-Mitte und gegebenenfalls auch zusätzlich an
den Haltestellen Giesler-Galerie, Brühl Nord und Mühlenstraße, durch Vorhalten von
Echtzeitinfos, die an mobilen Endgeräten abzurufen sind sowie durch
Busbeschleunigungsmaßnahmen zu erreichen. Angebotserweiterungen müssen
bedarfsorientiert und auf konkrete Mängel bezogen planerisch und wirtschaftlich bewertet
werden.
In den teilweise weniger gut erschlossenen Bereichen (Schwadorf, Gewerbegebiet
Vochem) könnten kurzfristig gfls. eine intensivierte Bewerbung des bestehenden ASTSystems (Abfahrt auf Anforderung zu bestimmten Zeiten von AST-Haltestellen und
Ankunft vor der Haustüre) für mehr Zufriedenheit bei den Bewohnern dieser Bezirke
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sorgen. Derzeit wird der AST-Verkehr in ganz Brühl von 950 bis 1.200 Fahrgästen pro
Monat genutzt.
Die Einführung eines sog. Bürgerbusses wurde von den Stadtwerken bereits geprüft. In
der Bürgerschaft konnte jedoch nicht der notwendige Rückhalt zur Organisation eines
solchen Angebots gefunden werden.
Die Bewertung von Angebotsveränderungen und zusätzlichen Erschließungen im
Stadtbussystem erfolgt im Rahmen der geplanten Stadtbus-Studie.
Die im Rahmen des Nahverkehrsplans für das Kreisgebiet aufgeführten
Maßnahmenvorschläge für Brühl werden wie folgt bewertet:
Kreisweite Vorschläge bezogen auf Brühl:
1.) Prüfung von Schnellbusrelationen für Brühl
Im Zwischenentwurf des Nahverkehrsplans wurde ermittelt, dass die Einrichtung von
Schnellbuslinien zwischen Brühl und Bergheim über Erftstadt-Kerpen-Horrem bzw. über
Hürth-Frechen-Horrem nicht zu empfehlen ist, da gegenüber dem motorisierten
Individualverkehr (MIV) entweder keine konkurrenzfähigen Reisezeiten entgegenzusetzen
sind, zu geringe Fahrgastzahlen vorhanden wären oder aber eine „kannibalisierende“
Wirkung auf bestehende Linien (auch Stadtbahn) erfolgen würde. Dieser Einschätzung
wird gefolgt. Eine Stärkung der Schienenachsen, insbesondere der schnellstmögliche
Ausbau der geplanten S-Bahn-Linie Köln – Bergheim – Bedburg hingegen wird unterstützt,
um kürzere und häufigere Umstiege in Köln bei der Fahrt von Brühl in den Nordkreis zu
ermöglichen.
2.) Punktuelle Schnellfahrten auf bestimmten Linien
Hier: Regionallinie 930 Brühl-Mitte--Wesseling
Die vorgeschlagene Taktverdichtung durch sog. Schnellfahrten (montags bis freitags,
morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten, Beschleunigung um 9 Minuten) ist aus
planerischer Sicht sinnvoll und wäre für Pendler interessant. Vor einer Umsetzung müssen
allerdings die zu bedienenden Haltestellen mit der Stadt Brühl im Hinblick auf die
Potenziale abgestimmt und die Kostenfrage für entstehende Mehrleistungen geprüft
geklärt werden. Dies sollte im Rahmen der Erstellung des NVP erfolgen.
3.) Beschleunigungsmaßnahmen
Im NVP-Entwurf werden für die Römerstraße und die Rheinstraße
Beschleunigungsmaßnahmen vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der signaltechnischen
Erneuerung in den Knotenpunkten Römerstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW
und im Zuge der verkehrlichen Planung für das Projekt „Neue Hauptfeuer- und
Rettungswache Brühl“ wird derzeit der Verkehrsfluss auf der Römerstraße optimiert.
Dadurch ergeben sich auch Verbesserungseffekte für den Busverkehr.
Ob darüber hinaus Maßnahmen zur Busbeschleunigung implementiert werden können,
muss gesondert geprüft werden. Allerdings sollte die Prüfung erst dann erfolgen, wenn die
jetzt geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden und sich einige Zeit bewährt haben. Eine
Busbeschleunigung auf der Rheinstraße kann erst dann geprüft werden, wenn die
Maßnahmen zur Verlegung der K 7 mit neuem Knotenpunkt L 184 umgesetzt wurden.
4.) Einheitliche kreisweite Produktbezeichnungen
Die geforderte einheitliche Bezeichnung der diversen ÖPNV-Produkte und eine
Liniennummernsortierung nach Produkt findet in Brühl statt und wird auch kommuniziert
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(vgl. Marketing für Stadtbus, AST, Stadtbahn, Eisenbahn). Das Marketing für den
Regionalbus ist zurzeit weniger stark ausgeprägt.
5.) Multimodale Verknüpfungspunkte
Zur Verbesserung der Verknüpfungs- und Umsteigepunkte regt der NVP-Entwurf die
Schaffung von Verknüpfungspunkten im gesamten Kreis an, außerdem eine Verknüpfung
und bestmögliche Vertaktung von Bus/Bus und Bus/SPNV, die Stärkung von ASTAngeboten abends und an Wochenenden, mehr intermodale Angebote wie Car-Sharing,
E-Bikes, Radstationen etc,), B+R-Angebote und bedarfsorientierte P+R-Angebote
(bevorzugt an SPNV-Haltepunkten).
Diese Vorschläge werden generell befürwortet, wenn entsprechende Abstimmungen mit
den übrigen kreisangehörigen Kommunen erfolgen und einer finanziellen Mehrbelastung
durch diese vor Umsetzung zugestimmt wird.
6.) Bedarfsverkehr
Es wird angeregt, für den AST-Verkehr kreisweit eine einheitliche Beschilderung (nach
dem Vorbild von Brühl) und eine einheitliche Rufnummer anzustreben. Eine Änderung der
Rufnummer wird geprüft und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet (außer Hürth
und Brühl haben alle restlichen Kommunen die Rufnummer 01806/151515). Derzeit treten
keine Probleme mit der AST-Rufnummer auf, sehr wohl wird der Vorteil einer einheitlichen
Handhabung gesehen.
7.) Barrierefreie Haltestellen
Umsetzungsziel ist die Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum 01.01.2022 gemäß § 8 PBefG.
Diese Zielsetzung wird im NVP-Entwurf als unrealistisch angesehen und erreichbare
Zielsetzungen empfohlen (Fokus mehr auf alle regionalen Linien und Stadtbuslinien legen,
AST-Haltestellen sowie Schülerverkehrshaltestellen im Außenbereich werden hierbei
ausgeklammert). Im AST-Verkehr Brühl sind die Anforderungen an eine Barrierefreiheit
durch Hilfestellungen der Fahrer gegeben und sollen entsprechend an das ausführende
Taxiunternehmen kommuniziert werden. Besondere Priorität sollte der barrierefreie
Ausbau des Verknüpfungspunktes Brühl-Mitte erhalten.
Die Stadt Brühl befürwortet zurzeit daher noch die Verwendung des Begriffs „barrierearm“
für ihre ÖPNV-Anlagen im NVP.
Im NVP-Entwurf wird die Schaffung eines kreisweiten Haltestellenkatasters angeregt, um
die Erfordernisse der Barrierefreiheit besser eingrenzen zu können. Dies wird befürwortet.
In Brühl finden seit einiger Zeit die landesgeförderten Baumaßnahmen zum barrierefreien
Umbau von 114 umbaufähigen Bushaltestellen (insgesamt gibt es derzeit 137 Haltestellen
in Brühl) statt. 31 Haltestellen wurden bereits umgebaut. In 2015 sind in derzeit weitere 19
Umbauten geplant. Die Beendigung der ersten Baustufe mit 64 Haltestellen soll Ende
2017 erreicht sein.
Spezielle Prüffelder für Brühl
8.) Aufwertung des Bahnhofs Brühl als wichtiger Verknüpfungspunkt
Bereits seit längerer Zeit sind in Brühl Baumaßnahmen zur Verbesserung des
Bahnhofsumfeldes geplant. Für das Haushaltsjahr 2015 sind diesbezüglich Planungsmittel
in Höhe von 100.000 € in den Haushalt eingestellt worden, für die Durchführung der
Maßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 3,5 Mio €.
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Der Einbau von 3 Senkrechtaufzügen für einen barrierefreien Zugang zu den Gleisen ist
für 2018 geplant (1,5 Mio €). Entsprechende Förderanträge werden im Frühjahr 2015
gestellt. Ob die Zuwendungen wie gewünscht erfolgen, bleibt abzuwarten.
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen ist u.a. der Neubau eines Busterminals mit
Buswendeschleife, der Bau von Kiss & Ride-Halteplätzen, eine Wegeverbindung zur
Comesstraße, der Neubau einer Fahrradabstellanlage und die Installation eines
Fahrgastinformationssystems geplant. Dies soll die Neuorganisation des Zu- und
Abflusses des Bus- und Taxenverkehrs erheblich verbessern.
Ebenfalls in Planung sind die bauliche Erweiterung und Optimierung der Radstation, der
Abriss und Neubau eines öffentlichen Kiosk- und Toilettengebäudes, die Einrichtung eines
Reisezentrums Deutsche Bahn sowie das Erstellen einer Energiestation (PhotovoltaikAnlagen, Ladestationen für E-Bikes und E-Mobiles). Mit diesen Umbaumaßnahmen soll
eine erhebliche Qualitätsverbesserung des Angebots am Bahnhof Brühl erreicht werden.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgt die Verdichtung der Bahnstrecke
Köln – Brühl – Bonn durch eine weitere Regionalbahn pro Stunde in den
Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags. Anlässlich dieser Verbesserung werden
die Busanschlüsse überprüft und ggf. weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die
Anbindung des Bahnhofs Brühl festgestellt.
9.) Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs samstags ab 16:30 Uhr
und sonn- und feiertags
Laut Mitteilung der Stadtwerke Brühl würden die Einnahmen aus einer Ausweitung der
Stadtbusfahrten am Wochenende die Zusatzkosten nicht decken. Die Wirtschaftlichkeit
des Stadtbus-Systems würde sich hierdurch verschlechtern.
Im regulären Samstagsangebot bis 16:30 Uhr nutzen im Jahr 2010 insgesamt ca. 1.300
Fahrgäste den Stadtbus. Dieser Wert umfasst 38 % des Wertes montags bis freitags. Bei
nur geringfügig reduziertem Betriebsaufwand werden deutlich weniger Fahrgäste
samstags befördert. Samstags abends ist lediglich ein Ansteigen der Fahrgastzahlen bei
Linie 18 in Richtung Köln zu beobachten. In der Vorweihnachtszeit wurden von den
Stadtwerken Brühl am Wochenende auf den Linien 702, 704 und 706/707 zusätzliche
Fahrten angeboten, bei denen 200 bis 250 zusätzliche Fahrgäste gezählt wurden (2/3
Abo-Inhaber, 1/3 Barzahler). Bei einem regelmäßigen erweiterten Samstagsangebot wird
eine geringfügig höhere Nachfrage erwartet, die jedoch in keinem Verhältnis zum
erforderlichen Aufwand gesehen wird. Vergleichbar unwirtschaftlich wird ein Angebot an
Sonn- und Feiertagen gesehen.
Im letzten Sonntagsbetriebsjahr der Linie 706 (1999) wurden auf dieser Linie lediglich 94
Nutzer am ganzen Tag gezählt, so dass über alle Linien im Sonntagsverkehr kein
wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten wäre. Das Verkehrsbedürfnis sollte über das gut
funktionierende AST-System, die verkehrenden Regionalbusse sowie die Linie 18
abgewickelt werden.
10.) Vorschläge zur Linie 930 Brühl-Mitte--Wesseling
Es wird eine Taktverdichtung auf 15-Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit morgens und
nachmittags und eine häufigere Anbindung des Bahnhofs Brühl vorgeschlagen. Dies hätte
eine jährliche Mehrkilometerleistung von 73.000 km zur Folge. Die finanziellen
Auswirkungen dieser angebotsorientierten Maßnahme müssten näher dargestellt werden.
Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.) verwiesen.
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Eine von der Stadt Wesseling außerhalb des NVP angeregte gemeinsame Konzession für
die Regionallinie 930 als gemeinsame Nachbarortsbuslinie, die in die jeweiligen
Stadtbussysteme integriert ist, muss im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung
beurteilt werden (s.u.).
11.) Vorschläge zur Linie 985 Brühl-Mitte--Euskirchen
a.) Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs Brühl wird bei Erweiterung des
Phantasialandes die Einrichtung einer neuen Haltestelle auf der L 194
(Phantasialandstraße) mit dem gleichen Fahrplanangebot wie heute vorgeschlagen.
Mehrkosten im ÖPNV-Betrieb entstünden dadurch nicht, jedoch müsste über die
Baukosten einer Haltestelle entschieden werden.
b.) Optional wird ergänzend vorgeschlagen, die Linie von Brühl-Mitte bis Bahnhof Brühl zu
verlängern. Dies bedeutet einem Mehrkilometeraufwand von jährlich ca. 19.000 Nutzkm,
was einen spürbaren Zusatzaufwand bedeuten würde.
Die verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofs wird in Rahmen der geplanten Brühler
Stadtbus-Studie geprüft, wird jedoch angesichts der dezentralen Lage der bedeutendsten
Bahnhaltepunkte (Brühl Bf, Brühl-Mitte, Bf Kierberg) als zurzeit wirtschaftlich nur schwer
darstellbar eingeschätzt.
12.) Vorschläge zur Linie 990 Brühl-Mitte-Erftstadt-Lechenich
Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs wird bei gleichem Taktangebot wie heute
die Verlängerung der Linie von Brühl-Mitte zum Bahnhof vorgeschlagen.
Dies würde eine jährliche Mehrkilometerleistung von 21.000 Nutz-km bedeuten und
entsprechende Mehrkosten verursachen.
Da die Linie 990 in der Regel betrieblich mit der Linie 930 verknüpft ist, wird die
Maßnahme abgelehnt.
Zusätzlicher Hinweis:
Finanzierung der Regionalbuslinien in den Stadtbusstädten
Ergänzend zu den o.g. Ausführungen wird erneut darauf hingewiesen, dass das derzeit
bestehende Finanzierungsmodell des Kreises bzgl. der Abrechnung von
Aufwandsbelastungen für den Einsatz von Regionallinien in Stadtbusstädten (Hürth,
Wesseling, Brühl) gegenüber den restlichen kreisangehörigen Städten ohne
Stadtbusverkehr nicht gerechtfertigt ist.
Es muss dringend eine gerechtere Aufteilung der finanziellen Belastungen gefunden
werden, in denen die Eigenleistung der Stadtbusstädte eine angemessene Gewichtung
und Würdigung findet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadtbusstädte weiterhin die
Ortserschließung anderer Städte mit Regionalbuslinien über die Mehrbelastung der REVG
mitfinanzieren.
Anlage(n):
(1) NVP-Präsentation Ausschuss 18.11.2014
(2) NVP-Stellungnahme an Rhein-Erft-Kreis
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