Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl
Dienststelle
An den
Landrat des Rhein-Erft-Kreises
85 - Amt für öffentlichen
Personennahverkehr
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Abteilung
Dienstgebäude/Zi.
Sachbearbeiter/in
(02232) 79Internet
E-mail
Aktenzeichen
Brühl,
FACHBEREICH BAUEN UND
UMWELT
61/1
A 120
Frau Wagner
Telefax 5190
5160
www.bruehl.de
jwagner@bruehl
61/1 Wa
04.02.2015
Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015 bis 2020
hier: Stellungnahme der Stadt Brühl
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität (AfVM) vom 03.02.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Präsentation der im NVP-Entwurf des Rhein-Erft-Kreises
enthaltenen Maßnahmenvorschläge (kreisweit und Prüffelder für Brühl) im Brühler
Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 18.11.2014 und die Aufforderung an die
Kommunen zur Abgabe einer Stellungnahme hierzu.
Nachfolgend erhalten Sie die Stellungnahme der Stadt Brühl zum Entwurf des
Nahverkehrsplans (Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom
03.02.2015):
(Die Reihenfolge richtet sich nach den Maßnahmenvorschlägen wie für Brühl aufgeführt).
Stellungnahme zu den kreisweiten Maßnahmenvorschlägen:
1.) Prüfung von Schnellbusrelationen für Brühl
Laut Ausführungen des NVP-Entwurfs nicht zu empfehlen, da gegenüber dem motorisierten
Individualverkehr (MIV) entweder keine konkurrenzfähigen Reisezeiten entgegenzusetzen
sind, zu geringe Fahrgastzahlen vorhanden wären oder aber eine „kannibalisierende“
Wirkung auf bestehende Linien (auch Stadtbahn) erfolgen würde.
Dieser Einschätzung wird unter den aufgeführten Voraussetzungen gefolgt. Eine Stärkung
der Schienenachsen, insbesondere der schnellstmögliche Ausbau der geplanten S-BahnLinie Köln – Bergheim – Bedburg hingegen wird unterstützt, um kürzere und häufigere
Umstiege in Köln bei der Fahrt von Brühl in den Nordkreis zu ermöglichen.
2.) Punktuelle Schnellfahrten auf bestimmten Linien
Hier: Regionallinie 930 Brühl-Mitte--Wesseling
Die vorgeschlagene Taktverdichtung durch sog. Schnellfahrten (montags bis freitags,
morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten, Beschleunigung um 9 Minuten) ist aus
Kreissparkasse Köln
VR - Bank Rhein - Erft eG.
Brühler Bank eG.
Kto.Nr.
133 000 100
10 600 014
54 452 012
BLZ
370 502 99
371 612 89
370 699 91
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DE55 3705 0299 0133 0001 00
DE52 3716 1289 0010 6000 14
DE69 3706 9991 0054 4520 12
BIC
COKSDE33
GENODED1BRH
GENODED1BRL
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planerischer Sicht sinnvoll und wäre für Pendler interessant. Vor einer Umsetzung müssen
allerdings die zu bedienenden Haltestellen mit der Stadt Brühl im Hinblick auf die
Potenziale abgestimmt und die Kostenfrage für entstehende Mehrleistungen geprüft geklärt
werden. Dies sollte im Rahmen der Erstellung des NVP erfolgen.
3.) Beschleunigungsmaßnahmen
Vor dem Hintergrund der signaltechnischen Erneuerung in den Knotenpunkten
Römerstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW und im Zuge der verkehrlichen
Planung für das Projekt „Neue Hauptfeuer- und Rettungswache Brühl“ wird derzeit der
Verkehrsfluss auf der Römerstraße optimiert. Dadurch ergeben sich auch
Verbesserungseffekte für den Busverkehr.
Ob darüber hinaus Maßnahmen zur Busbeschleunigung implementiert werden können,
muss gesondert geprüft werden. Allerdings sollte die Prüfung erst dann erfolgen, wenn die
jetzt geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden und sich einige Zeit bewährt haben. Eine
Busbeschleunigung auf der Rheinstraße kann erst dann geprüft werden, wenn die
Maßnahmen zur Verlegung der K 7 mit neuem Knotenpunkt L 184 umgesetzt wurden.
4.) Einheitliche kreisweite Produktbezeichnungen
Die geforderte einheitliche Bezeichnung der diversen ÖPNV-Produkte und eine
Liniennummernsortierung nach Produkt findet in Brühl statt und wird auch kommuniziert
(vgl. Marketing für Stadtbus, AST, Stadtbahn, Eisenbahn). Das Marketing für den
Regionalbus ist zurzeit weniger stark ausgeprägt.
5.) Multimodale Verknüpfungspunkte zur Verbesserung der Verknüpfungs- und
Umsteigepunkte
Die Vorschläge werden generell befürwortet, wenn entsprechende Abstimmungen mit den
übrigen kreisangehörigen Kommunen erfolgen und einer finanziellen Mehrbelastung durch
diese vor Umsetzung zugestimmt wird.
6.) Bedarfsverkehr
Es wird angeregt, für den AST-Verkehr kreisweit eine einheitliche Beschilderung (nach dem
Vorbild von Brühl) und eine einheitliche Rufnummer anzustreben. Eine Änderung der
Rufnummer für Brühl wird geprüft und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet
Derzeit treten keine Probleme mit der AST-Rufnummer auf, sehr wohl wird der Vorteil einer
einheitlichen Handhabung gesehen.
7.) Barrierefreie Haltestellen
In Brühl finden seit einiger Zeit die landesgeförderten Baumaßnahmen zum barrierefreien
Umbau von 114 umbaufähigen Bushaltestellen statt (derzeit 31 umgebaut). Die
Beendigung der ersten Baustufe mit 64 Haltestellen soll Ende 2017 erreicht sein.
Im AST-Verkehr Brühl sind die Anforderungen an eine Barrierefreiheit durch Hilfestellungen
der Fahrer gegeben und sollen entsprechend an das ausführende Taxiunternehmen
kommuniziert werden.
Die Stadt Brühl befürwortet zurzeit daher noch die Verwendung des Begriffs „barrierearm“
für ihre ÖPNV-Anlagen im NVP.
Der Einrichtung eines kreisweiten Haltestellenkatasters wird zugestimmt.
Stellungnahme zu den Prüffeldern für Brühl:
8.) Aufwertung des Bahnhofs Brühl als wichtiger Verknüpfungspunkt
Bereits seit längerer Zeit sind in Brühl umfangreiche Baumaßnahmen zur Verbesserung
des Bahnhofsumfeldes geplant, jedoch bisher nur teilweise gefördert und umgesetzt
worden. Im Frühjahr 2015 werden erneut Förderanträge für die übrigen Teilbereiche
gestellt.
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Mit den Umbaumaßnahmen soll die Neuorganisation des Zu- und Abflusses des Bus- und
Taxenverkehrs sowie die Qualität des Serviceangebots erheblich verbessert werden.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgt die Verdichtung der Bahnstrecke Köln
– Brühl – Bonn durch eine weitere Regionalbahn pro Stunde in den Hauptverkehrszeiten
morgens und nachmittags. Anlässlich dieser Verbesserung werden die Busanschlüsse
überprüft und ggf. weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anbindung des Bahnhofs
Brühl festgestellt.
9.) Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs samstags ab 16:30 Uhr
und sonn- und feiertags
Im regulären Samstagsangebot bis 16:30 Uhr nutzten im Jahr 2010 insgesamt ca. 1.300
Fahrgäste den Stadtbus. Dieser Wert umfasst 38 % des Wertes montags bis freitags. Bei
nur geringfügig reduziertem Betriebsaufwand werden deutlich weniger Fahrgäste samstags
befördert. Samstags abends ist lediglich ein Ansteigen der Fahrgastzahlen bei Linie 18 in
Richtung Köln zu beobachten. Bei einem regelmäßigen erweiterten Samstagsangebot wird
eine geringfügig höhere Nachfrage erwartet, die jedoch in keinem Verhältnis zum
erforderlichen Aufwand gesehen wird. Vergleichbar unwirtschaftlich wird ein Angebot an
Sonn- und Feiertagen gesehen und rechtfertigt den Hinweis auf ein gut funktionierendes
AST-System.
10.) Vorschläge zur Linie 930 Brühl-Mitte--Wesseling
Es wird eine Taktverdichtung auf 15-Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit morgens und
nachmittags und eine häufigere Anbindung des Bahnhofs Brühl vorgeschlagen. Dies hätte
eine jährliche Mehrkilometerleistung von 73.000 km zur Folge. Die finanziellen
Auswirkungen dieser angebotsorientierten Maßnahme müssten näher dargestellt werden.
Es wird ansonsten auf die Ausführungen unter Punkt 2.) verwiesen.
11.) Vorschläge zur Linie 985 Brühl-Mitte--Euskirchen
a.) Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs Brühl wird die Einrichtung einer neuen
Haltestelle auf der L 194 (Phantasialandstraße) mit dem gleichen Fahrplanangebot wie
heute vorgeschlagen. Mehrkosten im ÖPNV-Betrieb entstünden dadurch nicht, jedoch
müsste hier zunächst über die Baukosten einer Haltestelle entschieden werden.
b.) Optional wird ergänzend vorgeschlagen, die Linie 985 von Brühl-Mitte bis Bahnhof Brühl
zu verlängern. Dies bedeutet einem Mehrkilometeraufwand von jährlich ca. 19.000 Nutzkm,
was einen spürbaren finanziellen Zusatzaufwand bedeuten würde.
Die verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofs wird in Rahmen der geplanten Brühler
Stadtbus-Studie geprüft, wird jedoch angesichts der dezentralen Lage der bedeutendsten
Bahnhaltepunkte (Brühl Bf, Brühl-Mitte, Bf Kierberg) als zurzeit wirtschaftlich nur schwer
darstellbar eingeschätzt.
12.) Vorschläge zur Linie 990 Brühl-Mitte-Erftstadt-Lechenich
Da die Linie 990 in der Regel betrieblich mit der Linie 930 verknüpft ist, wird die Maßnahme
abgelehnt.
Allgemein:
Die Stadt Brühl hat anlässlich der letzten Aufstellung des NVP ausdrücklich auf die nicht
sachgerechte Finanzierungsverteilung der kreisweiten ÖPNV-Aufwendungen hingewiesen.
Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling finanzieren als Aufgabenträger die Ortserschließung
jeweils selbst. Gleichzeitig wird aber die Ortserschließung anderer Städte über
mäandrierende Regionalbuslinien über die Mehrbelastung der REVG mitfinanziert.
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Nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und in der Erwartung einer gerechteren
Verteilung hat die Stadt Brühl seinerzeit ihr Einvernehmen zum NVP erteilt.
Der derzeitige Entwurf des NVP lässt nicht erkennen, dass
a) in anderen Kommunen die Ortserschließung durch Regionalbuslinien aufgegeben
wird und
b) sich die Finanzierungsverteilung künftig ändert.
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass zunächst die Maßnahmenvorschläge erarbeitet und
beschlossen und erst im Nachgang Finanzierungsfragen geklärt werden sollen.
Dieses Vorgehen ist in keiner Weise nachvollziehbar. Ein sachgerechter Umgang mit
Steuermitteln erfordert, zunächst die Kosten und deren Verteilung zu kennen, bevor über
konkrete Maßnahmen befunden wird.
Vor diesem Hintergrund kann ich zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche Einvernehmen
der Stadt Brühl nicht in Aussicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Freytag