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Vorlage (NVP-Stellungnahme an Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl Der Bürgermeister Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Dienststelle An den Landrat des Rhein-Erft-Kreises 85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Abteilung Dienstgebäude/Zi. Sachbearbeiter/in (02232) 79Internet E-mail Aktenzeichen Brühl, FACHBEREICH BAUEN UND UMWELT 61/1 A 120 Frau Wagner Telefax 5190 5160 www.bruehl.de jwagner@bruehl 61/1 Wa 04.02.2015 Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015 bis 2020 hier: Stellungnahme der Stadt Brühl Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität (AfVM) vom 03.02.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Präsentation der im NVP-Entwurf des Rhein-Erft-Kreises enthaltenen Maßnahmenvorschläge (kreisweit und Prüffelder für Brühl) im Brühler Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 18.11.2014 und die Aufforderung an die Kommunen zur Abgabe einer Stellungnahme hierzu. Nachfolgend erhalten Sie die Stellungnahme der Stadt Brühl zum Entwurf des Nahverkehrsplans (Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 03.02.2015): (Die Reihenfolge richtet sich nach den Maßnahmenvorschlägen wie für Brühl aufgeführt). Stellungnahme zu den kreisweiten Maßnahmenvorschlägen: 1.) Prüfung von Schnellbusrelationen für Brühl Laut Ausführungen des NVP-Entwurfs nicht zu empfehlen, da gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entweder keine konkurrenzfähigen Reisezeiten entgegenzusetzen sind, zu geringe Fahrgastzahlen vorhanden wären oder aber eine „kannibalisierende“ Wirkung auf bestehende Linien (auch Stadtbahn) erfolgen würde. Dieser Einschätzung wird unter den aufgeführten Voraussetzungen gefolgt. Eine Stärkung der Schienenachsen, insbesondere der schnellstmögliche Ausbau der geplanten S-BahnLinie Köln – Bergheim – Bedburg hingegen wird unterstützt, um kürzere und häufigere Umstiege in Köln bei der Fahrt von Brühl in den Nordkreis zu ermöglichen. 2.) Punktuelle Schnellfahrten auf bestimmten Linien Hier: Regionallinie 930 Brühl-Mitte--Wesseling Die vorgeschlagene Taktverdichtung durch sog. Schnellfahrten (montags bis freitags, morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten, Beschleunigung um 9 Minuten) ist aus Kreissparkasse Köln VR - Bank Rhein - Erft eG. Brühler Bank eG. Kto.Nr. 133 000 100 10 600 014 54 452 012 BLZ 370 502 99 371 612 89 370 699 91 IBAN DE55 3705 0299 0133 0001 00 DE52 3716 1289 0010 6000 14 DE69 3706 9991 0054 4520 12 BIC COKSDE33 GENODED1BRH GENODED1BRL 2 planerischer Sicht sinnvoll und wäre für Pendler interessant. Vor einer Umsetzung müssen allerdings die zu bedienenden Haltestellen mit der Stadt Brühl im Hinblick auf die Potenziale abgestimmt und die Kostenfrage für entstehende Mehrleistungen geprüft geklärt werden. Dies sollte im Rahmen der Erstellung des NVP erfolgen. 3.) Beschleunigungsmaßnahmen Vor dem Hintergrund der signaltechnischen Erneuerung in den Knotenpunkten Römerstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW und im Zuge der verkehrlichen Planung für das Projekt „Neue Hauptfeuer- und Rettungswache Brühl“ wird derzeit der Verkehrsfluss auf der Römerstraße optimiert. Dadurch ergeben sich auch Verbesserungseffekte für den Busverkehr. Ob darüber hinaus Maßnahmen zur Busbeschleunigung implementiert werden können, muss gesondert geprüft werden. Allerdings sollte die Prüfung erst dann erfolgen, wenn die jetzt geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden und sich einige Zeit bewährt haben. Eine Busbeschleunigung auf der Rheinstraße kann erst dann geprüft werden, wenn die Maßnahmen zur Verlegung der K 7 mit neuem Knotenpunkt L 184 umgesetzt wurden. 4.) Einheitliche kreisweite Produktbezeichnungen Die geforderte einheitliche Bezeichnung der diversen ÖPNV-Produkte und eine Liniennummernsortierung nach Produkt findet in Brühl statt und wird auch kommuniziert (vgl. Marketing für Stadtbus, AST, Stadtbahn, Eisenbahn). Das Marketing für den Regionalbus ist zurzeit weniger stark ausgeprägt. 5.) Multimodale Verknüpfungspunkte zur Verbesserung der Verknüpfungs- und Umsteigepunkte Die Vorschläge werden generell befürwortet, wenn entsprechende Abstimmungen mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen erfolgen und einer finanziellen Mehrbelastung durch diese vor Umsetzung zugestimmt wird. 6.) Bedarfsverkehr Es wird angeregt, für den AST-Verkehr kreisweit eine einheitliche Beschilderung (nach dem Vorbild von Brühl) und eine einheitliche Rufnummer anzustreben. Eine Änderung der Rufnummer für Brühl wird geprüft und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet Derzeit treten keine Probleme mit der AST-Rufnummer auf, sehr wohl wird der Vorteil einer einheitlichen Handhabung gesehen. 7.) Barrierefreie Haltestellen In Brühl finden seit einiger Zeit die landesgeförderten Baumaßnahmen zum barrierefreien Umbau von 114 umbaufähigen Bushaltestellen statt (derzeit 31 umgebaut). Die Beendigung der ersten Baustufe mit 64 Haltestellen soll Ende 2017 erreicht sein. Im AST-Verkehr Brühl sind die Anforderungen an eine Barrierefreiheit durch Hilfestellungen der Fahrer gegeben und sollen entsprechend an das ausführende Taxiunternehmen kommuniziert werden. Die Stadt Brühl befürwortet zurzeit daher noch die Verwendung des Begriffs „barrierearm“ für ihre ÖPNV-Anlagen im NVP. Der Einrichtung eines kreisweiten Haltestellenkatasters wird zugestimmt. Stellungnahme zu den Prüffeldern für Brühl: 8.) Aufwertung des Bahnhofs Brühl als wichtiger Verknüpfungspunkt Bereits seit längerer Zeit sind in Brühl umfangreiche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Bahnhofsumfeldes geplant, jedoch bisher nur teilweise gefördert und umgesetzt worden. Im Frühjahr 2015 werden erneut Förderanträge für die übrigen Teilbereiche gestellt. 3 Mit den Umbaumaßnahmen soll die Neuorganisation des Zu- und Abflusses des Bus- und Taxenverkehrs sowie die Qualität des Serviceangebots erheblich verbessert werden. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgt die Verdichtung der Bahnstrecke Köln – Brühl – Bonn durch eine weitere Regionalbahn pro Stunde in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags. Anlässlich dieser Verbesserung werden die Busanschlüsse überprüft und ggf. weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anbindung des Bahnhofs Brühl festgestellt. 9.) Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs samstags ab 16:30 Uhr und sonn- und feiertags Im regulären Samstagsangebot bis 16:30 Uhr nutzten im Jahr 2010 insgesamt ca. 1.300 Fahrgäste den Stadtbus. Dieser Wert umfasst 38 % des Wertes montags bis freitags. Bei nur geringfügig reduziertem Betriebsaufwand werden deutlich weniger Fahrgäste samstags befördert. Samstags abends ist lediglich ein Ansteigen der Fahrgastzahlen bei Linie 18 in Richtung Köln zu beobachten. Bei einem regelmäßigen erweiterten Samstagsangebot wird eine geringfügig höhere Nachfrage erwartet, die jedoch in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand gesehen wird. Vergleichbar unwirtschaftlich wird ein Angebot an Sonn- und Feiertagen gesehen und rechtfertigt den Hinweis auf ein gut funktionierendes AST-System. 10.) Vorschläge zur Linie 930 Brühl-Mitte--Wesseling Es wird eine Taktverdichtung auf 15-Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit morgens und nachmittags und eine häufigere Anbindung des Bahnhofs Brühl vorgeschlagen. Dies hätte eine jährliche Mehrkilometerleistung von 73.000 km zur Folge. Die finanziellen Auswirkungen dieser angebotsorientierten Maßnahme müssten näher dargestellt werden. Es wird ansonsten auf die Ausführungen unter Punkt 2.) verwiesen. 11.) Vorschläge zur Linie 985 Brühl-Mitte--Euskirchen a.) Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs Brühl wird die Einrichtung einer neuen Haltestelle auf der L 194 (Phantasialandstraße) mit dem gleichen Fahrplanangebot wie heute vorgeschlagen. Mehrkosten im ÖPNV-Betrieb entstünden dadurch nicht, jedoch müsste hier zunächst über die Baukosten einer Haltestelle entschieden werden. b.) Optional wird ergänzend vorgeschlagen, die Linie 985 von Brühl-Mitte bis Bahnhof Brühl zu verlängern. Dies bedeutet einem Mehrkilometeraufwand von jährlich ca. 19.000 Nutzkm, was einen spürbaren finanziellen Zusatzaufwand bedeuten würde. Die verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofs wird in Rahmen der geplanten Brühler Stadtbus-Studie geprüft, wird jedoch angesichts der dezentralen Lage der bedeutendsten Bahnhaltepunkte (Brühl Bf, Brühl-Mitte, Bf Kierberg) als zurzeit wirtschaftlich nur schwer darstellbar eingeschätzt. 12.) Vorschläge zur Linie 990 Brühl-Mitte-Erftstadt-Lechenich Da die Linie 990 in der Regel betrieblich mit der Linie 930 verknüpft ist, wird die Maßnahme abgelehnt. Allgemein: Die Stadt Brühl hat anlässlich der letzten Aufstellung des NVP ausdrücklich auf die nicht sachgerechte Finanzierungsverteilung der kreisweiten ÖPNV-Aufwendungen hingewiesen. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling finanzieren als Aufgabenträger die Ortserschließung jeweils selbst. Gleichzeitig wird aber die Ortserschließung anderer Städte über mäandrierende Regionalbuslinien über die Mehrbelastung der REVG mitfinanziert. 4 Nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und in der Erwartung einer gerechteren Verteilung hat die Stadt Brühl seinerzeit ihr Einvernehmen zum NVP erteilt. Der derzeitige Entwurf des NVP lässt nicht erkennen, dass a) in anderen Kommunen die Ortserschließung durch Regionalbuslinien aufgegeben wird und b) sich die Finanzierungsverteilung künftig ändert. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass zunächst die Maßnahmenvorschläge erarbeitet und beschlossen und erst im Nachgang Finanzierungsfragen geklärt werden sollen. Dieses Vorgehen ist in keiner Weise nachvollziehbar. Ein sachgerechter Umgang mit Steuermitteln erfordert, zunächst die Kosten und deren Verteilung zu kennen, bevor über konkrete Maßnahmen befunden wird. Vor diesem Hintergrund kann ich zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche Einvernehmen der Stadt Brühl nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Freytag