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Vorlage (Neubau Mischwasserkanal Lenterbachsweg)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
21.01.15, 18:02
Aktualisiert
21.01.15, 18:02
Vorlage (Neubau Mischwasserkanal Lenterbachsweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Gansen, Rudolf 61/3 Ga 08.01.2015 11/2015 Betreff Neubau Mischwasserkanal Lenterbachsweg Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95070 / 53800105 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt anhand der vorgelegten Planung den Neubau des Mischwasserkanals im Lenterbachsweg. Erläuterungen: Der Schmutzwasserkanal im Lenterbachsweg verläuft derzeit nicht auf der gesamten Straßenlänge, somit besteht ein nicht kanalisierter Abschnitt von etwa 290 m Länge. Der von der Berggeiststraße kommende Schmutzwasserkanal knickt hinter der Bebauung des Phantasialandes ab und wird danach bereichsweise über Privatgrundstücke bis zur Spielmannsgasse geführt. Bautätigkeiten in der bestehenden Kanaltrasse durch den Freizeitparkbetreiber sowie mangelhafter Bauzustand verlangen ein neues Planungskonzept für diesen Kanal. Dazu ist vorgesehen, den neuen Kanal über die öffentliche Parzelle des Lenterbachweges zu verlegen und als Vorflut den tieferliegenden Mischwasserkanal am anderen Ende der Straße in der Nähe des Metzenmacherweges zu nutzen. Da für den vorhandenen Schmutzwasserkanal keinerlei Grunddienstbarkeiten existieren und zudem Kanal-Sanierungsarbeiten auf den Privatgrundstücken außerordentlich schwierig sind, wurde der neue Kanalverlauf ausschließlich auf öffentlichem Straßengelände geplant, zumal dies auch im Freispiegelgefälle möglich ist. Die Baukosten sind mit circa 280.000 Euro veranschlagt. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ist die Bauausführung im Jahre 2015 vorgesehen. Der Neubau des Kanals ist keine beitragsfähige Maßnahme, so dass Anliegerbeiträge nicht erhoben werden können. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14