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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Stadtsportverbandes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 10:28
Aktualisiert
09.09.16, 10:28
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, TOP Städtepartnerschaft und Tourismus Sachbearbeiter/in: Gerd Effertz Drs.-Nr.: 462.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 31.08.2016 Bemerkungen 20.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einrichtung eines Stadtsportverbandes X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Kreissportbund aufzunehmen und unter dessen Moderation konkrete Gespräche mit den Vereinen zu führen, um einen Stadtsportverband in der Kolpingstadt Kerpen zu gründen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Effertz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Spürck Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In der Kolpingstadt Kerpen befand sich bis zum Jahre 1998 ein Stadtsportverband, der jedoch aufgrund von gravierenden Unstimmigkeiten bezüglich Vorstandskompetenzen und Grundsatzfragen in der sportlichen Ausrichtung aufgelöst worden ist. Aufgrund des nicht unerheblichen Strukturwandels innerhalb des organisierten Sports ist heute ein Verbundsystem, wie z.B. ein Stadtsportverband für den Sport insgesamt erstrebenswert. Dieses neue Verbundsystem könnte zukünftig alle projektbezogene Vereinsförderung unter der Prämisse des kommunalen Strukturaufbaus betrachten. Um diese Prozesse verbindlich regeln zu können, sind Leitlinien auf den verschiedenen Ebenen (Landessportbund, Kreissportbund und Stadtsportverband) zu erstellen. Eine Stadt, die keine lokale eigene Interessenvertretung der Sportvereine hat, wird auf Dauer benachteiligt sein. Inhaltliche und organisatorische Aufgaben innerhalb der Zusammenarbeit zwischen Kreissportbund und dem Stadtsportverband wären z.B. auf den Gebieten: Qualifizierung im Sport-Übungsleiter Koordinierungsstelle Sport in der Offenen Ganztagsschule Gesundheit und Sport Koordination der Vereinsdatenbanken Stärkung der sportpolitischen Interessenvertretung Förderung des Ehrenamtes Förderung des Breitensports Integration der Flüchtlinge im Bereich Sport Weitere lokalspezifische Aufgaben Insbesondere wäre hier z.B. eine lokalspezifische Aufgabe bezüglich der Übertragung von Sportanlagen nebst Sportlerheime an Vereine in der Kolpingstadt Kerpen denkbar. Aufgrund der vorliegenden Sportstättenzielplanung ist dies einer der vordringlichen Aufgaben, die die Kolpingstadt Kerpen in der nächsten Zeit angehen sollte. Dies gilt umso mehr, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung z.B. die Aufgabenstellung, Gewährung von Zuschüssen, die derzeit durch die Verwaltung erledigt wird, auf den Stadtsportverband übertragen werden könnten und so zu einer Entlastung des kommunalen Haushaltes führen würden. Aufgrund einer vorliegenden Mitteilung des Kreissportverbandes wäre eine gegenseitige Unterstützung beim Gründungsprozess für einen kommunalen Interessenvertreter aller Sportvereine (Stadtsportverband) in der Kolpingstadt Kerpen denkbar. Danach könnte das Planungs- und Umsetzungskonzept wie folgt angegangen werden: 1.Planungsphase: -Sondierung der jeweiligen Bedürfnisse der kommunalen Vereinswelt, aufgeteilt nach Vereinsgröße -Sondierung nach interessierten und geeigneten Personen aus Vereins- bzw. Abteilungsvorständen -Erfassen der Zielvorstellungen der ämterübergreifenden Tätigkeiten (Sportamt, Immobilien, Stadtwerke, Jugendamt, Sozialamt etc.) -Zusammenfassung der künftigen Arbeitsgebiete und Zuständigen im Zusammenhang mit dem neuen Verbundsystem Beschlussvorlage 462.16 Seite 2 2.Vorbereitungsphase: -Planung, Organisation, Durchführung einer ersten Vorstellungs- und Gesprächsrunde -Einarbeitung der hierbei gewonnen Erkenntnisse in einen Fragen-/ Antwortkatalog -Planung und Durchführung eines Sport-Forums, um die Vorstellungen einem breiteren Kreis vorstellen zu können 3.Umsetzungsphase: -Gemeinsame Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen, die zur Gründung eines Stadtsportverbandes notwendig sind (Vereinssatzung, rechtliche Fragen etc.) -Erstellung eines Zeit-Themen-Fensters, um die jeweils offenen Fragen effektiv abarbeiten zu können -Erstellung eines Schulungskonzeptes für den neuen Vereinsvorstandes des Stadtsportverbandes 4.Einführungphase -Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zu den vordringlichsten Aufgaben-Felder zwischen dem Stadtsportverband und dem Kreissportbund. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Kreissportbund aufzunehmen und unter dessen Moderation konkrete Gespräche mit den Vereinen zu führen, um einen Stadtsportverband in der Kolpingstadt Kerpen zu gründen. Über die Ergebnisse wird der Ausschuss in einer der kommenden Sitzungen entsprechend in Kenntnis gesetzt. Beschlussvorlage 462.16 Seite 3