Daten
Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 10:28
Aktualisiert
09.09.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
TOP
Städtepartnerschaft und Tourismus
Sachbearbeiter/in: Gerd Effertz
Drs.-Nr.: 462.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
31.08.2016
Bemerkungen
20.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einrichtung eines Stadtsportverbandes
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, Gespräche mit dem Kreissportbund aufzunehmen und unter dessen Moderation
konkrete Gespräche mit den Vereinen zu führen, um einen Stadtsportverband in der Kolpingstadt
Kerpen zu gründen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Effertz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Spürck
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
In der Kolpingstadt Kerpen befand sich bis zum Jahre 1998 ein Stadtsportverband, der jedoch
aufgrund von gravierenden Unstimmigkeiten bezüglich Vorstandskompetenzen und
Grundsatzfragen in der sportlichen Ausrichtung aufgelöst worden ist.
Aufgrund des nicht unerheblichen Strukturwandels innerhalb des organisierten Sports ist heute ein
Verbundsystem, wie z.B. ein Stadtsportverband für den Sport insgesamt erstrebenswert. Dieses
neue Verbundsystem könnte zukünftig alle projektbezogene Vereinsförderung unter der Prämisse
des kommunalen Strukturaufbaus betrachten. Um diese Prozesse verbindlich regeln zu können,
sind Leitlinien auf den verschiedenen Ebenen (Landessportbund, Kreissportbund und
Stadtsportverband) zu erstellen. Eine Stadt, die keine lokale eigene Interessenvertretung der
Sportvereine hat, wird auf Dauer benachteiligt sein.
Inhaltliche und organisatorische Aufgaben innerhalb der Zusammenarbeit zwischen
Kreissportbund und dem Stadtsportverband wären z.B. auf den Gebieten:
Qualifizierung im Sport-Übungsleiter
Koordinierungsstelle Sport in der Offenen Ganztagsschule
Gesundheit und Sport
Koordination der Vereinsdatenbanken
Stärkung der sportpolitischen Interessenvertretung
Förderung des Ehrenamtes
Förderung des Breitensports
Integration der Flüchtlinge im Bereich Sport
Weitere lokalspezifische Aufgaben
Insbesondere wäre hier z.B. eine lokalspezifische Aufgabe bezüglich der Übertragung von
Sportanlagen nebst Sportlerheime an Vereine in der Kolpingstadt Kerpen denkbar. Aufgrund der
vorliegenden Sportstättenzielplanung ist dies einer der vordringlichen Aufgaben, die die
Kolpingstadt Kerpen in der nächsten Zeit angehen sollte.
Dies gilt umso mehr, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung z.B. die Aufgabenstellung,
Gewährung von Zuschüssen, die derzeit durch die Verwaltung erledigt wird, auf den
Stadtsportverband übertragen werden könnten und so zu einer Entlastung des kommunalen
Haushaltes führen würden.
Aufgrund einer vorliegenden Mitteilung des Kreissportverbandes wäre eine gegenseitige
Unterstützung beim Gründungsprozess für einen kommunalen Interessenvertreter aller
Sportvereine (Stadtsportverband) in der Kolpingstadt Kerpen denkbar.
Danach könnte das Planungs- und Umsetzungskonzept wie folgt angegangen werden:
1.Planungsphase:
-Sondierung der jeweiligen Bedürfnisse der kommunalen Vereinswelt, aufgeteilt nach
Vereinsgröße
-Sondierung nach interessierten und geeigneten Personen aus Vereins- bzw.
Abteilungsvorständen
-Erfassen der Zielvorstellungen der ämterübergreifenden Tätigkeiten (Sportamt, Immobilien,
Stadtwerke, Jugendamt, Sozialamt etc.)
-Zusammenfassung der künftigen Arbeitsgebiete und Zuständigen im Zusammenhang mit dem
neuen Verbundsystem
Beschlussvorlage 462.16
Seite 2
2.Vorbereitungsphase:
-Planung, Organisation, Durchführung einer ersten Vorstellungs- und Gesprächsrunde
-Einarbeitung der hierbei gewonnen Erkenntnisse in einen Fragen-/ Antwortkatalog
-Planung und Durchführung eines Sport-Forums, um die Vorstellungen einem breiteren Kreis
vorstellen zu können
3.Umsetzungsphase:
-Gemeinsame Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen, die zur Gründung eines
Stadtsportverbandes notwendig sind (Vereinssatzung, rechtliche Fragen etc.)
-Erstellung eines Zeit-Themen-Fensters, um die jeweils offenen Fragen effektiv abarbeiten zu
können
-Erstellung eines Schulungskonzeptes für den neuen Vereinsvorstandes des Stadtsportverbandes
4.Einführungphase
-Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zu den vordringlichsten Aufgaben-Felder zwischen
dem Stadtsportverband und dem Kreissportbund.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, Gespräche mit dem Kreissportbund aufzunehmen und unter dessen Moderation
konkrete Gespräche mit den Vereinen zu führen, um einen Stadtsportverband in der Kolpingstadt
Kerpen zu gründen.
Über die Ergebnisse wird der Ausschuss in einer der kommenden Sitzungen entsprechend in
Kenntnis gesetzt.
Beschlussvorlage 462.16
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