Daten
Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
21.10.14, 18:29
Aktualisiert
25.02.15, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Antrag/Anfrage
öffentlich
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Uenzen, Kerstin
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
29.09.2014
325/2014
Betreff
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NW
hier: Einrichtung eines Inklusionsbeirates
Bezug: Antrag SHG Handicap e.V., Herr Stefanos Dulgerakis, Postfach 1654, 50106
Bergheim, vom 10.09.2014
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Sozialausschuss
Rat
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines
Inklusionsbeirates unter Hinweis auf die in der Stadt Brühl bereits bestehenden
Arbeitsgemeinschaften ab.
Begründung:
Der Antrag der SHG Handicap e.V. ist engagiert formuliert und scheint zunächst in seiner
Forderung berechtigt und sinnvoll.
Die Stadt Brühl hat schon frühzeitig erkannt, dass sie mit der Einrichtung eines
entsprechenden Gremiums für das Erreichen und Umsetzen der Belange von Menschen
mit Behinderung Position beziehen muss. Daher wurde schon vor Jahren eine
Arbeitsgemeinschaft “Menschen mit Behinderung„ und eine Arbeitsgemeinschaft „Träger
der Altenarbeit“ eingerichtet, die regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen einberufen
werden. Hier diskutieren die genannten Personenkreise die sie betreffenden Themen.
Falls es für erforderlich gehalten wird, eine Themenstellung zu vertiefen, werden
entsprechende Fachreferenten zu den Sitzungen hinzugezogen.
In den Sitzungen der beiden Arbeitsgemeinschaften treffen Interessenvertreter aller
Brühler Initiativen, Organisationen, Verbände, Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der
Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie der Arbeit mit Senioren, aber auch nicht
organisierte Interessierte, aufeinander. Auch wenn diese nicht gewählt sind, übernehmen
sie selbstverpflichtend und engagiert Verantwortung für die zu besprechenden Themen.
An den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft nehmen darüber hinaus auch Vertreter der
Ratsfraktionen sowie der Vorsitzende des Sozialausschusses teil.
Das Thema Inklusion steht in beiden Arbeitsgemeinschaften fortlaufend im Fokus und wird
darüber hinaus auch in anderen Ausschüssen, z.B. im Sozialausschuss oder im
Schulausschuss vertiefend und umfassend behandelt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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Drucksache 325/2014
Hier werden auch Anregungen der Arbeitsgemeinschaften eingebracht und zur weiteren
Diskussion gestellt bzw. Anträge, die aus der Arbeitsgemeinschaft heraus formuliert
wurden, beraten und entschieden.
Darüber hinaus bekennt sich der Rat der Stadt Brühl zur „Erklärung von Barcelona“ und
der im Jahr 2009 beschlossenen UN-Behindertenrechtskonvention mit den darin
beschriebenen Handlungsfeldern und Zielen.In den nächsten Jahren werden letztere mit
den Betroffenen gemeinsam schrittweise in verschiedenen, noch zu bildenden
Arbeitsgruppen umgesetzt, um einerseits nach einem erarbeiteten Handlungskonzept eine
Mitgestaltung im Gemeinwesen “Stadt“ zu praktizieren und andererseits die Belange der
Betroffenen in allen Lebensbereichen optimal zu erfassen.
Von daher erfüllen in Brühl die Arbeitsgemeinschaften „Menschen mit Behinderung“ und
„Träger der Altenarbeit“ sowohl von der Aufgabenstellung als auch von der
Zusammensetzung her bereits die Funktion eines Inklusionsbeirates, sodass die
zusätzliche Einrichtung eines Inklusionsbeirates in der Stadt Brühl entbehrlich ist.
Anlage(n):
(1) Antrag SHG Handicap e.V. vom 10.09.2014
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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