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Antrag/Anfrage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NW hier: Einrichtung eines Inklusionsbeirates Bezug: Antrag SHG Handicap e.V., Herr Stefanos Dulgerakis, Postfach 1654, 50106 Bergheim, vom 10.09.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
21.10.14, 18:29
Aktualisiert
25.02.15, 14:35
Antrag/Anfrage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NW
hier: Einrichtung eines Inklusionsbeirates 
Bezug: Antrag SHG Handicap e.V., Herr Stefanos Dulgerakis, Postfach 1654, 50106 Bergheim, vom 10.09.2014) Antrag/Anfrage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NW
hier: Einrichtung eines Inklusionsbeirates 
Bezug: Antrag SHG Handicap e.V., Herr Stefanos Dulgerakis, Postfach 1654, 50106 Bergheim, vom 10.09.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl Antrag/Anfrage öffentlich Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Uenzen, Kerstin Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 29.09.2014 325/2014 Betreff Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NW hier: Einrichtung eines Inklusionsbeirates Bezug: Antrag SHG Handicap e.V., Herr Stefanos Dulgerakis, Postfach 1654, 50106 Bergheim, vom 10.09.2014 Beratungsfolge Hauptausschuss Sozialausschuss Rat Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates unter Hinweis auf die in der Stadt Brühl bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaften ab. Begründung: Der Antrag der SHG Handicap e.V. ist engagiert formuliert und scheint zunächst in seiner Forderung berechtigt und sinnvoll. Die Stadt Brühl hat schon frühzeitig erkannt, dass sie mit der Einrichtung eines entsprechenden Gremiums für das Erreichen und Umsetzen der Belange von Menschen mit Behinderung Position beziehen muss. Daher wurde schon vor Jahren eine Arbeitsgemeinschaft “Menschen mit Behinderung„ und eine Arbeitsgemeinschaft „Träger der Altenarbeit“ eingerichtet, die regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen einberufen werden. Hier diskutieren die genannten Personenkreise die sie betreffenden Themen. Falls es für erforderlich gehalten wird, eine Themenstellung zu vertiefen, werden entsprechende Fachreferenten zu den Sitzungen hinzugezogen. In den Sitzungen der beiden Arbeitsgemeinschaften treffen Interessenvertreter aller Brühler Initiativen, Organisationen, Verbände, Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie der Arbeit mit Senioren, aber auch nicht organisierte Interessierte, aufeinander. Auch wenn diese nicht gewählt sind, übernehmen sie selbstverpflichtend und engagiert Verantwortung für die zu besprechenden Themen. An den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft nehmen darüber hinaus auch Vertreter der Ratsfraktionen sowie der Vorsitzende des Sozialausschusses teil. Das Thema Inklusion steht in beiden Arbeitsgemeinschaften fortlaufend im Fokus und wird darüber hinaus auch in anderen Ausschüssen, z.B. im Sozialausschuss oder im Schulausschuss vertiefend und umfassend behandelt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 325/2014 Hier werden auch Anregungen der Arbeitsgemeinschaften eingebracht und zur weiteren Diskussion gestellt bzw. Anträge, die aus der Arbeitsgemeinschaft heraus formuliert wurden, beraten und entschieden. Darüber hinaus bekennt sich der Rat der Stadt Brühl zur „Erklärung von Barcelona“ und der im Jahr 2009 beschlossenen UN-Behindertenrechtskonvention mit den darin beschriebenen Handlungsfeldern und Zielen.In den nächsten Jahren werden letztere mit den Betroffenen gemeinsam schrittweise in verschiedenen, noch zu bildenden Arbeitsgruppen umgesetzt, um einerseits nach einem erarbeiteten Handlungskonzept eine Mitgestaltung im Gemeinwesen “Stadt“ zu praktizieren und andererseits die Belange der Betroffenen in allen Lebensbereichen optimal zu erfassen. Von daher erfüllen in Brühl die Arbeitsgemeinschaften „Menschen mit Behinderung“ und „Träger der Altenarbeit“ sowohl von der Aufgabenstellung als auch von der Zusammensetzung her bereits die Funktion eines Inklusionsbeirates, sodass die zusätzliche Einrichtung eines Inklusionsbeirates in der Stadt Brühl entbehrlich ist. Anlage(n): (1) Antrag SHG Handicap e.V. vom 10.09.2014 BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14