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Beschlussvorlage (Stellenplan 2016 hier: befristete Stellenerweiterung Zentraler Außendienst (ZAD), Abt. 21.1; Einrichtung auf Dauer)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Beschlussvorlage (Stellenplan 2016
hier: befristete Stellenerweiterung Zentraler Außendienst (ZAD), Abt. 21.1; Einrichtung auf Dauer) Beschlussvorlage (Stellenplan 2016
hier: befristete Stellenerweiterung Zentraler Außendienst (ZAD), Abt. 21.1; Einrichtung auf Dauer) Beschlussvorlage (Stellenplan 2016
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 444.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 06.09.2016 Stadtrat 13.09.2016 X 22.08.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: befristete Stellenerweiterung Zentraler Außendienst (ZAD), Abt. 21.1; Einrichtung auf Dauer Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 6.300 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, innerhalb der Abteilung 21.1 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs 1,64 zusätzliche Stellen mit den Stellenwerten EG 5 TVöD (1,0 Stelle) bzw. EG 8 TVöD (0,64 Stellen) dauerhaft einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 21 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stingl Stein Canzler Beriere Schaaf Spürck Nimtz MAßNAHME: Umwandlung von Stellen ZAV in unbefristete Stellen ZAD ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 70.000 71.400 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten 6.300 72.800 74.200 gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 444.16 Seite 2 Begründung: In der Vergangenheit gab es neben politischen Anträgen zur Verstärkung des Außendienstes auch eine gestiegene Zahl an Beschwerden und Anregungen, die aufzeigten, dass es angebracht war, die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu intensivieren. Bis zum Jahr 2014 standen im Außendienst 1,2 Stellenanteile zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Verfügung. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden etwa 10.000 Verwarnungen (mit Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von 150.000 €) erteilt. Diese etwa 10.000 Verwarnungen wurden im Innendienst mit 0,78 Stellenanteilen bearbeitet. Durch die personelle Verstärkung des Außendienstes um 1,0 Stellenanteile sollte auf Beschwerden und Anregungen entsprechend reagiert werden. Insbesondere sollten Verkehrsschwerpunkte intensiver überwacht werden. Zudem sollten Kontrollen auch aufgrund von substantiierten Beschwerden außerhalb der Verkehrsschwerpunkte erfolgen. Mit Beschluss vom 08.04.2014 hat der Stadtrat unter anderem eine personelle Verstärkung des Außendienst des Ordnungsamtes in Höhe einer Vollzeitstelle EG 5, befristet auf zwei Jahre zugestimmt (Vorlage 131.14). Die Verstärkung des Außendienstes sollte für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet erfolgen. Zudem wurde durch den Stadtrat in gleicher Sitzung 0,64 Stellenanteile zur Bearbeitung der Verwarngeld- und Bußgeldverfahren im Innendienst befristet auf zwei Jahre beschlossen (ebenfalls Vorlage 131.14). Die entsprechenden personellen Maßnahmen erfolgten abschließend zum 15.10.2014, so dass die Befristung des entsprechenden Arbeitsvertrages für den Außendienst bzw. Stundenaufstockungen im Innendienst bis zum 15.10.2016 befristet sind. Im Außendienst des Ordnungsamtes stehen zurzeit 6,0 Stellenanteile inklusive der befristeten Stelle zur Verfügung, die sich auf folgende Aufgabengebiete verteilen: - Allgemeine Ordnungsaufgaben Gewerbe, Märkte, Gaststätten Sondernutzung Nachtdienst Überwachung Ruhender Verkehr 1,8 0,8 0,6 0,6 2,2 Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Das mit der Stellenaufstockung beabsichtigte Ziel, gerade die Verkehrsschwerpunkte intensiver zu überwachen und auf Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger schneller und intensiver zu reagieren konnte erreicht werden, so dass die Maßnahme als Erfolg bewertet werden kann. Mit Vorlage 131.14 wurde auch prognostiziert, dass die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € (Außendienst: 1,0 Stellen EG 5 TVöD und Innendienst 0,64 EG 8 TVöD) durch höhere Einnahmen bei den Verwarn- und Bußgeldern aufgefangen werden können. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung 131.14 wurden im Durchschnitt der vergangenen Jahre 2014 und früher im ruhenden Verkehr jährlich etwa 10.000 Verwarnungen (mit Verwarn- und Bußgeldern zuletzt in Höhe von ca. 150.000 €) erteilt. Basierend auf diesem Ergebnis wurde prognostiziert, dass sich die Anzahl der erteilten Verwarnungen auf ca. 18.300 und sich gleichzeitig auch die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern um ca. 124.500 € auf ca. 274.500 € erhöhen könnten. Auch diese Ergebnisse wurden erreicht. Im Jahr 2015 wurden etwa 20.000 Verwarnungen (mit Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von ca. 300.000 €) erteilt. Basierend auf den bis zum 31.07.2016 vorliegenden Daten, kann davon ausgegangen werden, dass auch 2016 die prognostizierte Zahl von 18.300 Verwarnungen (mit Einnahmen in Höhe von ca. 274.500 €) erreicht wird. Diese Größenordnung ist trotz des beabsichtigten und spürbar erreichten Lerneffekts Beschlussvorlage 444.16 Seite 3 bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern weiterhin zu erwarten, Die Verwaltung schlägt daher vor, im Bereich des allg. Ordnungswesens für die Überwachung des ruhenden Verkehrs 1,64 zusätzliche Stellen mit den Stellenwerten EG 5 TVöD (1,0 Stelle) bzw. EG 8 TVöD (0,64 Stellenanteile) dauerhaft einzurichten. Beschlussvorlage 444.16 Seite 4