Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
29.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 444.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
06.09.2016
Stadtrat
13.09.2016
X
22.08.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2016
hier: befristete Stellenerweiterung Zentraler Außendienst (ZAD), Abt. 21.1; Einrichtung auf
Dauer
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 6.300 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, innerhalb der Abteilung 21.1 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
1,64 zusätzliche Stellen mit den Stellenwerten EG 5 TVöD (1,0 Stelle) bzw. EG 8 TVöD (0,64
Stellen) dauerhaft einzurichten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 21
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stingl
Stein
Canzler
Beriere
Schaaf
Spürck
Nimtz
MAßNAHME: Umwandlung von Stellen ZAV in unbefristete Stellen ZAD
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
70.000
71.400
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
6.300
72.800
74.200
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
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Begründung:
In der Vergangenheit gab es neben politischen Anträgen zur Verstärkung des Außendienstes
auch eine gestiegene Zahl an Beschwerden und Anregungen, die aufzeigten, dass es angebracht
war, die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu intensivieren.
Bis zum Jahr 2014 standen im Außendienst 1,2 Stellenanteile zur Überwachung des ruhenden
Verkehrs zur Verfügung. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden etwa 10.000 Verwarnungen (mit
Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von 150.000 €) erteilt.
Diese etwa 10.000 Verwarnungen wurden im Innendienst mit 0,78 Stellenanteilen bearbeitet.
Durch die personelle Verstärkung des Außendienstes um 1,0 Stellenanteile sollte auf
Beschwerden und Anregungen entsprechend reagiert werden. Insbesondere sollten
Verkehrsschwerpunkte intensiver überwacht werden. Zudem sollten Kontrollen auch aufgrund von
substantiierten Beschwerden außerhalb der Verkehrsschwerpunkte erfolgen.
Mit Beschluss vom 08.04.2014 hat der Stadtrat unter anderem eine personelle Verstärkung des
Außendienst des Ordnungsamtes in Höhe einer Vollzeitstelle EG 5, befristet auf zwei Jahre
zugestimmt (Vorlage 131.14). Die Verstärkung des Außendienstes sollte für die Überwachung des
ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet erfolgen.
Zudem wurde durch den Stadtrat in gleicher Sitzung 0,64 Stellenanteile zur Bearbeitung der
Verwarngeld- und Bußgeldverfahren im Innendienst befristet auf zwei Jahre beschlossen
(ebenfalls Vorlage 131.14).
Die entsprechenden personellen Maßnahmen erfolgten abschließend zum 15.10.2014, so dass
die Befristung des entsprechenden Arbeitsvertrages für den Außendienst bzw.
Stundenaufstockungen im Innendienst bis zum 15.10.2016 befristet sind.
Im Außendienst des Ordnungsamtes stehen zurzeit 6,0 Stellenanteile inklusive der befristeten
Stelle zur Verfügung, die sich auf folgende Aufgabengebiete verteilen:
-
Allgemeine Ordnungsaufgaben
Gewerbe, Märkte, Gaststätten
Sondernutzung
Nachtdienst
Überwachung Ruhender Verkehr
1,8
0,8
0,6
0,6
2,2
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Das mit der Stellenaufstockung beabsichtigte Ziel, gerade die Verkehrsschwerpunkte intensiver zu
überwachen und auf Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger schneller und intensiver zu
reagieren konnte erreicht werden, so dass die Maßnahme als Erfolg bewertet werden kann.
Mit Vorlage 131.14 wurde auch prognostiziert, dass die durch die Maßnahme entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € (Außendienst: 1,0 Stellen EG 5 TVöD und
Innendienst 0,64 EG 8 TVöD) durch höhere Einnahmen bei den Verwarn- und Bußgeldern
aufgefangen werden können. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung 131.14 wurden im
Durchschnitt der vergangenen Jahre 2014 und früher im ruhenden Verkehr jährlich etwa 10.000
Verwarnungen (mit Verwarn- und Bußgeldern zuletzt in Höhe von ca. 150.000 €) erteilt. Basierend
auf diesem Ergebnis wurde prognostiziert, dass sich die Anzahl der erteilten Verwarnungen auf
ca. 18.300 und sich gleichzeitig auch die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern um ca.
124.500 € auf ca. 274.500 € erhöhen könnten.
Auch diese Ergebnisse wurden erreicht. Im Jahr 2015 wurden etwa 20.000 Verwarnungen (mit
Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von ca. 300.000 €) erteilt. Basierend auf den bis zum
31.07.2016 vorliegenden Daten, kann davon ausgegangen werden, dass auch 2016 die
prognostizierte Zahl von 18.300 Verwarnungen (mit Einnahmen in Höhe von ca. 274.500 €)
erreicht wird. Diese Größenordnung ist trotz des beabsichtigten und spürbar erreichten Lerneffekts
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bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern weiterhin zu erwarten,
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Bereich des allg. Ordnungswesens für die Überwachung des
ruhenden Verkehrs 1,64 zusätzliche Stellen mit den Stellenwerten EG 5 TVöD (1,0 Stelle) bzw.
EG 8 TVöD (0,64 Stellenanteile) dauerhaft einzurichten.
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