Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 153.16
Sachbearbeiter/in: M. Kesternich
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
31.03.2016
Bemerkungen
21.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Teilnahme an Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauen
und Reaktorsicherheit
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Kesternich
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Wie bereits in der Vorlage für den Arbeitskreis Personal dargestellt, war ein wesentliches Ziel der
Gründung von Amt 18, dass Querschnittfunktionen innerhalb des Dezernates III gebündelt,
koordiniert und gesteuert werden können.
Einen Teil stellt das Zuschuss- und Förderwesen dar. Innerhalb des Dezernat III werden derzeit
bereits Amt 15 (Tiefbau) und Abt. 16.2 (Verkehrsplanung) aktiv bei der Antragstellung auf
Fördermittel und den Mittelabrufen begleitet, sowie die erforderlichen Verwendungsnachweise
erstellt. Weiterhin werden Förderanträge bzw. Bewerbungen für spezielle Sonderprogramme
gestellt, die teilweise auch dezernatsübergreifende Stellungnahmen und Mitarbeit erfordern.
Neben den bekannten Städtebaufördermitteln und Fördermitteln für den kommunalen Straßenund Radwegebau des Landes und des Bundes sowie den EU Förderungen gibt es für
verschiedenste Vorhaben Sonderförderungen und Sonderprogramme von den unterschiedlichsten
Stellen.
Durch die Akquise und Inanspruchnahme von verschiedensten Förderungen und Zuwendungen,
sind nachhaltige Entlastungen im städtischen Haushalt zu erwarten. In Zeiten knapper Kassen ist
das Förder- und Zuschusswesen eine wesentliche Voraussetzung, um auch zukünftig Projekte
erfolgreich umsetzen zu können.
Um den Bereich Förderungen / Zuschüsse sachgerecht bearbeiten zu können, ist eine
regelmäßige Sichtung der Veröffentlichungen im Internet und in den einschlägigen
Fachzeitschriften erforderlich. Darüber hinaus sind die Kontakte mit potentiellen Fördergebern zu
knüpfen, der Austausch mit anderen Kommunen zu pflegen, Fortbildungen wahrzunehmen etc.
Die Zusammenfassungen der Möglichkeiten und Förderprogramme müssen an die Fachämter
weitergegeben werden. Weiterhin erfolgt dann eine begleitende Antragstellung, Abruf von
Fördermitteln, regelmäßige Berichterstattung an den Fördergeber, Stellung von Abrechnungen
und Schlussverwendungsnachweisen.
Auch aus der Sicht der Verwaltung erscheint es unbedingt erforderlich, das Förderwesen
konsequent weiter aufzubauen und auszuweiten.
Nach einer ersten fachlichen Grobeinschätzung gibt es tatsächlich eine Vielzahl von
unterschiedlichen Förderprogrammen, die unter Umständen auch dem Grunde nach von der
Kolpingstadt Kerpen in Anspruch genommen werden könnten.
Wie bereits ausführlich dargelegt, sind für die Anmeldung und Realisierung der evtl. in Frage
kommenden Fördermittel umfangreiche Personalkapazitäten erforderlich, die aktuell im Amt 18
nicht mehr verfügbar sind. Um diese möglichen Einnahmepotentiale dennoch für die Kolpingstadt
Kerpen erschließen zu können, wurde vor geraumer Zeit die Einrichtung einer weiteren Stelle in
Amt 18 beantragt. Dies wurde leider bislang seitens der Politik abgelehnt.
Aus den vorgenannten Gründen wird es ohne weitere Personalaufstockung nicht möglich sein,
neben den bereits wahrgenommen Aufgaben im Förderbereich, für weitere eventuelle
Förderprogramme Anträge zu stellen.
Beschlussvorlage 153.16
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