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Beschlussvorlage (Teilnahme an Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Teilnahme an Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit) Beschlussvorlage (Teilnahme an Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 153.16 Sachbearbeiter/in: M. Kesternich Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 31.03.2016 Bemerkungen 21.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Teilnahme an Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Kesternich Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Wie bereits in der Vorlage für den Arbeitskreis Personal dargestellt, war ein wesentliches Ziel der Gründung von Amt 18, dass Querschnittfunktionen innerhalb des Dezernates III gebündelt, koordiniert und gesteuert werden können. Einen Teil stellt das Zuschuss- und Förderwesen dar. Innerhalb des Dezernat III werden derzeit bereits Amt 15 (Tiefbau) und Abt. 16.2 (Verkehrsplanung) aktiv bei der Antragstellung auf Fördermittel und den Mittelabrufen begleitet, sowie die erforderlichen Verwendungsnachweise erstellt. Weiterhin werden Förderanträge bzw. Bewerbungen für spezielle Sonderprogramme gestellt, die teilweise auch dezernatsübergreifende Stellungnahmen und Mitarbeit erfordern. Neben den bekannten Städtebaufördermitteln und Fördermitteln für den kommunalen Straßenund Radwegebau des Landes und des Bundes sowie den EU Förderungen gibt es für verschiedenste Vorhaben Sonderförderungen und Sonderprogramme von den unterschiedlichsten Stellen. Durch die Akquise und Inanspruchnahme von verschiedensten Förderungen und Zuwendungen, sind nachhaltige Entlastungen im städtischen Haushalt zu erwarten. In Zeiten knapper Kassen ist das Förder- und Zuschusswesen eine wesentliche Voraussetzung, um auch zukünftig Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Um den Bereich Förderungen / Zuschüsse sachgerecht bearbeiten zu können, ist eine regelmäßige Sichtung der Veröffentlichungen im Internet und in den einschlägigen Fachzeitschriften erforderlich. Darüber hinaus sind die Kontakte mit potentiellen Fördergebern zu knüpfen, der Austausch mit anderen Kommunen zu pflegen, Fortbildungen wahrzunehmen etc. Die Zusammenfassungen der Möglichkeiten und Förderprogramme müssen an die Fachämter weitergegeben werden. Weiterhin erfolgt dann eine begleitende Antragstellung, Abruf von Fördermitteln, regelmäßige Berichterstattung an den Fördergeber, Stellung von Abrechnungen und Schlussverwendungsnachweisen. Auch aus der Sicht der Verwaltung erscheint es unbedingt erforderlich, das Förderwesen konsequent weiter aufzubauen und auszuweiten. Nach einer ersten fachlichen Grobeinschätzung gibt es tatsächlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderprogrammen, die unter Umständen auch dem Grunde nach von der Kolpingstadt Kerpen in Anspruch genommen werden könnten. Wie bereits ausführlich dargelegt, sind für die Anmeldung und Realisierung der evtl. in Frage kommenden Fördermittel umfangreiche Personalkapazitäten erforderlich, die aktuell im Amt 18 nicht mehr verfügbar sind. Um diese möglichen Einnahmepotentiale dennoch für die Kolpingstadt Kerpen erschließen zu können, wurde vor geraumer Zeit die Einrichtung einer weiteren Stelle in Amt 18 beantragt. Dies wurde leider bislang seitens der Politik abgelehnt. Aus den vorgenannten Gründen wird es ohne weitere Personalaufstockung nicht möglich sein, neben den bereits wahrgenommen Aufgaben im Förderbereich, für weitere eventuelle Förderprogramme Anträge zu stellen. Beschlussvorlage 153.16 Seite 2