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Beschlussvorlage (Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf) Beschlussvorlage (Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: 16.1/Ma TOP Drs.-Nr.: 193.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 22.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die in der Anlage 1 zum Beschlussentwurf beigefügte Stellungnahme in das Verfahren zur 24.Änderung des Regionalplanes Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf, einzubringen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mackeprang Mackeprang Rehschuh Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Stadt Elsdorf regt mit Schreiben vom 08.07.2013 an, den Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln zu ändern. Mit der Regionalplanänderung sollen die Voraussetzungen für die bauleitplanerische Umsetzung zur Errichtung eines Autohofes an der A 4 im Bereich der Abfahrt Elsdorf geschaffen werden. Das Nutzungskonzept enthält einen Autohof mit 120 Stellplätzen für Lastkraftwagen (LKW), sowie 150 Stellplätzen für Personenkraftwagen (PKW), eine Tankstelle, ein Fast Food-Restaurant, eine Kompaktanlage bestehend aus Gastronomie, Backshop, Imbiss, Shop (130 m² Verkaufsfläche), Sanitäreinrichtungen, ein Hotel mit 40 bis 60 Betten, eine LKW-Reparatur- und Servicewerkstatt sowie einen Pylon mit ca. 40 m Höhe. Im aktuellen Nutzungskonzept sind die Gebäude als Sichtund Schallschutzbarriere im nördlichen Bereich der Fläche angeordnet. Die Parkplätze sind zur Autobahn hin ausgerichtet. Der gültige Regionalplan weist die für den Autohof vorgesehene Fläche von ca. 12 ha als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB) aus. Die Fläche grenzt im Osten an einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) auf dem Gebiet der Stadt Kerpen. Die regionalplanerischen Ziele zur Sicherung des Freiraums stehen somit der geplanten Nutzung entgegen. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist eine Regionalplanänderung erforderlich. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln wurde am 21.09.2000 und 23.11.2000 mit Erlassen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und am 21.05.2001 bekannt gemacht (GV.NRW.2001, Nr. 15, S. 196). Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 6. Sitzung am 11. Dezember 2015 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zur 24. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln durchzuführen. Der Erarbeitungsbeschluss erfolgte mehrheitlich. Bei dem Änderungsverfahren sind Behörden und Stellen von der Regionalplanungsbehörde schriftlich zur Mitwirkung aufzufordern. Die Frist, innerhalb der die Beteiligten zu den Planunterlagen Stellung nehmen können, beträgt 2 Monate. Sie endet am 12.04.2016. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über eine Offenlage der Planunterlagen bei der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis für die Dauer von 2 Monaten. Die Kolpingstadt Kerpen hat aufgrund der Beratung über die geplante Änderung des Regionalplanes im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 19.04.2016 eine Fristverlängerung bis zum 29.04.2016 erhalten. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 im Rahmen einer Dringlichkeitsbescheinigung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW, den Bau eines Autohofes, sowohl in der Kolpingstadt Kerpen, als auch in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet in der Stadt Elsdorf abgelehnt. Der Beschluss ist dieser Begründung als Anlage 4 beigefügt. Anlage 1 – Stellungnahme Anlage 2 – Auszüge aus Begründungstext des Regionalplans Anlage 3 – Auszüge aus Alternativenprüfung Anlage 4 – Ratsbeschluss vom 08.09.2015 Beschlussvorlage 193.16 Seite 2