Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: 16.1/Ma
TOP
Drs.-Nr.: 193.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
22.03.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes,
Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe - und
Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt, die in der Anlage 1 zum Beschlussentwurf beigefügte Stellungnahme in das Verfahren
zur 24.Änderung des Regionalplanes Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf,
einzubringen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mackeprang
Mackeprang
Rehschuh
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Stadt Elsdorf regt mit Schreiben vom 08.07.2013 an, den Regionalplan Köln, Teilabschnitt
Region Köln zu ändern. Mit der Regionalplanänderung sollen die Voraussetzungen für die
bauleitplanerische Umsetzung zur Errichtung eines Autohofes an der A 4 im Bereich der Abfahrt
Elsdorf geschaffen werden.
Das Nutzungskonzept enthält einen Autohof mit 120 Stellplätzen für Lastkraftwagen (LKW), sowie
150 Stellplätzen für Personenkraftwagen (PKW), eine Tankstelle, ein Fast Food-Restaurant, eine
Kompaktanlage bestehend aus Gastronomie, Backshop, Imbiss, Shop (130 m² Verkaufsfläche),
Sanitäreinrichtungen, ein Hotel mit 40 bis 60 Betten, eine LKW-Reparatur- und Servicewerkstatt
sowie einen Pylon mit ca. 40 m Höhe. Im aktuellen Nutzungskonzept sind die Gebäude als Sichtund Schallschutzbarriere im nördlichen Bereich der Fläche angeordnet. Die Parkplätze sind zur
Autobahn hin ausgerichtet.
Der gültige Regionalplan weist die für den Autohof vorgesehene Fläche von ca. 12 ha als
Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB) aus. Die Fläche grenzt im Osten an einen Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) auf dem Gebiet der Stadt Kerpen. Die
regionalplanerischen Ziele zur Sicherung des Freiraums stehen somit der geplanten Nutzung
entgegen. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist eine Regionalplanänderung
erforderlich.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln wurde am 21.09.2000
und 23.11.2000 mit Erlassen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und
am 21.05.2001 bekannt gemacht (GV.NRW.2001, Nr. 15, S. 196).
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 6. Sitzung am 11. Dezember 2015 die
Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zur 24. Änderung des
Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln durchzuführen. Der Erarbeitungsbeschluss
erfolgte mehrheitlich.
Bei dem Änderungsverfahren sind Behörden und Stellen von der Regionalplanungsbehörde
schriftlich zur Mitwirkung aufzufordern. Die Frist, innerhalb der die Beteiligten zu den
Planunterlagen Stellung nehmen können, beträgt 2 Monate. Sie endet am 12.04.2016.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über eine Offenlage der Planunterlagen bei der
Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis für die Dauer von 2 Monaten.
Die Kolpingstadt Kerpen hat aufgrund der Beratung über die geplante Änderung des
Regionalplanes im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 19.04.2016 eine
Fristverlängerung bis zum 29.04.2016 erhalten.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 im Rahmen einer
Dringlichkeitsbescheinigung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW, den Bau
eines Autohofes, sowohl in der Kolpingstadt Kerpen, als auch in unmittelbarer Nähe zum
Stadtgebiet in der Stadt Elsdorf abgelehnt. Der Beschluss ist dieser Begründung als Anlage
4 beigefügt.
Anlage 1 – Stellungnahme
Anlage 2 – Auszüge aus Begründungstext des Regionalplans
Anlage 3 – Auszüge aus Alternativenprüfung
Anlage 4 – Ratsbeschluss vom 08.09.2015
Beschlussvorlage 193.16
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