Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
34 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Anlage 1 Stellungnahme) Beschlussvorlage (Anlage 1 Stellungnahme) Beschlussvorlage (Anlage 1 Stellungnahme) Beschlussvorlage (Anlage 1 Stellungnahme)

öffnen download melden Dateigröße: 34 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1: Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf 1. Stellungnahme der Kolpingstadt 1.1 Erfordernis der Regionalplanänderung (1.3 der Planbegründung) Die Kolpingstadt Kerpen hat bereits im Rahmen des Konsultationsverfahren (Scoping) gem. § 9 Raumordnungsgesetz, mit Schreiben vom 01.10.2015 darauf hingewiesen, dass der Anlass der Regionalplanänderung nicht nachvollziehbar ist, da konkrete und aktuelle Aussagen zum LKW – Stellplatzbedarf an der BAB 4 fehlen. Der Hinweis auf eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums NRW vom November 2011 reicht als Begründung für die landesplanerische Erforderlichkeit des Vorhabens nicht aus. Auch die unter 1.3 ergänzte Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 03.09.2015 erscheint als Begründung für das Erfordernis der Regionalplanänderung nicht schlüssig. Der LBS stellt dar, dass nach Fertigstellung des Ausbaus der beiden PWC-Anlagen Rur – Scholle zwischen AK Aachen und AK Kerpen lediglich 13 LKW – Parkstände – bezogen auf den Planungshorizont 2025 fehlen, demgegenüber zwischen AK Kerpen und AK Heumar auch nach erfolgten Neubaumaßnahmen noch ein Fehlbedarf von 77 LKW – Parkständen verbleibt. Da der geplante Autohof Elsdorf aus Fahrtrichtung Aachen, vor dem AK A 61/A 4 und aus Fahrrichtung Köln hinter der Verflechtung A 4/A 61 liegt, erscheint aus Sicht der Verwaltung eine Kompensation des Fehlbedarfs auf dem Abschnitt AK Kerpen/AK Heumar durch den geplanten Autohof Elsdorf kaum möglich zu sein. Da LKW – Umwegfahrten von der A 61 Zielrichtung Osten über den westlich vom AK Kreuz Kerpen gelegenen Autohof Elsdorf kaum zu erwarten sind. Aufgrund des o.g. Sachverhalts fehlt nach wie vor eine schlüssige, gutachterlich gestützte Begründung für die Erforderlichkeit einer Regionalplanänderung aus verkehrlicher Sicht. 1.2 Beachtung landesplanerischer Vorgaben und Verhältnis zu regionalplanerischen Zielen (3.1 der Planbegründung) Durch die geplante Regionalplanausweisung wird ein bisher als Freiraum dargestellter Bereich, zukünftig als GIB dargestellt und damit dauerhaft dem Freiraum entzogen. Gemäß Ziel 6.1 – 10 des LEP – Entwurf NRW ist festgelegt, dass: „Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, darf Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in Anspruch genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein gleichwertiger, bisher planerisch für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt wird (Flächentausch)“ 1 Anlage 1: Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf Aus Sicht der Kolpingstadt Kerpen ist: 1.3 • der Nachweis zu erbringen, dass die Stadt Elsdorf über keine unbeanspruchten, regionalplanerisch gesicherten Siedlungsreserven verfügt • falls Reserveflächen verfügbar sind, ist eine anzubieten und dauerhaft als Freiraum festzulegen entsprechende Tauschfläche Raumordnerische Bewertung (3.3 der Planbegründung und Verkehrsuntersuchung durch das Büro P4) In der raumordnerischen Bewertung (3.3) wird erwähnt, dass „ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schleichverkehre Richtung A 61 für Elsdorf Heppendorf und Kerpen Sindorf ebenfalls nicht zu erwarten ist“. Diese Aussage beruht auf der Verkehrsuntersuchung des Büros P4. Auszug aus dem Schlussbericht des Büros P4 zu „Verkehrliche Auswirkungen des Autohofs Elsdorf auf die Ortslage Heppendorf (Stadt Elsdorf)“ 7. Fazit und Empfehlungen Auf Grundlage eine Analyse der vorhandenen Nutzungsstruktur, dem Straßennetz und eigens durchgeführten Messfahrten konnte gezeigt werden, dass die Quell- und Zielverkehre des Autohofs mit Autobahnbezug höchstwahrscheinlich nicht durch Heppendorf fahren werden. Änderungen in der Kfz-Belastung dort könnten allenfalls aus Kunden-, Besucher- und Beschäftigtenverkehren resultieren, deren Quelle unmittelbar im Raum Heppendorf liegt. Dieses Aufkommen ist insgesamt jedoch als so gering einzuschätzen, dass keine spürbaren verkehrsbedingten Veränderungen in der Ortslage erwartbar sind. Da nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass Kfz-Lenker bzw. deren Navigationssysteme objektiv betrachtet nicht sinnvolle Routenwahlentscheidungen treffen, sollte vor und nach der Eröffnung des Autohofs das Verkehrsaufkommen in Heppendorf gezählt werden, um ggf. geeignete flankierende Maßnahmen zu realisieren. Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen Bei der vorliegenden Verkehrsuntersuchung fehlen Aussagen zur erwarteten Verkehrserzeugung des geplanten Autohofs. Es liegen keine quantitativen Aussagen zu aktuellen und zukünftigen Verkehrsbelastungen des Verkehrsnetzes rund um den Autohof vor. Auch Abschätzungen der zukünftigen Verkehrsqualitäten kritischer Knotenpunkten nach HBS werden vermisst. Die Kolpingstadt Kerpen weist darauf hin, dass der südliche Kreisverkehrsplatz im Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der A 4 an der AS Elsdorf aus Gründen der 2 Anlage 1: Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf Leistungsfähigkeit zweistreifig geplant wurde. Erst nach Realisierung der verlängerten Karl-Ferdinand-Braun-Straße mit Anbindung an die K 16 wurde auf Basis einer begleitenden Verkehrsuntersuchung vom Vorhabenträger auf die Zweistreifigkeit verzichtet. Aus genannten Gründen erwartet die Kolpingstadt Kerpen belastbare Aussagen zu den zukünftigen Verkehrsabläufen im Verkehrsnetz mit einem wie geplanten Autohof auf Basis eines geeichten Verkehrsmodells. 1.4 Umweltbericht – In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (1.1.4) Die Auswahl der zu bewertenden Kriterien ist grundsätzlich nachzuvollziehen, jedoch ist in der vergleichenden Gegenüberstellung der einzelnen Standorte nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien/Wichtungen sich die Punktzahlen von -2 bis + 2 ergeben. 1.5 Umweltbericht (2.1.1"Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit") Der Anregung der Kolpingstadt Kerpen im Rahmen des Konsultationsverfahrens die Formulierung " einschließlich der menschlichen Gesundheit" zu ergänzen und Aussagen zu den 3 Teilaspekten: Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen, Wohn – und Wohnumfeldfunktion und Erholungs – und Freizeitfunktion zu machen wurde entsprochen (siehe 2.2.1 Umweltbericht) 1.6 Umweltbericht (2.2.2 "Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt") Der Anregung der Kolpingstadt Kerpen aus dem Konsultationsverfahren wurde entsprochen und Aussagen zu möglichen Lichtemissionen ergänzt. 1.7 Weiterer Untersuchungsbedarf/Gutachten Der Anregung aus dem Konsultationsverfahren wurde nicht entsprochen – ein Schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der niederfrequenten Geräusche unter Be-rücksichtigung der Hintergrundbelastung (BAB 4/ B 477n/Hambachbahn/DB-Strecke/ Tagebau Hambach…) zu ergänzen – diese Forderung wird nach wie vor aufrecht erhalten. 1.8 Ergänzende Stellungnahme des Amtes 17 (Wirtschaftsförderung) Aus Sicht der Wirtschaftsförderung wird die Ansiedlung des Autohofs kritisch gesehen. Bereits jetzt werden die Gewerbe- und Industriegebiete in Kerpen von Lkw-Fahrern gerne als Park- bzw. Übernachtungsmöglichkeit genutzt; insbesondere von Fahrern, die keine geschäftliche Verbindung zu den ansässigen Unternehmen haben. Neben den damit meist verbundenen Verkehrsbeeinträchtigung kommt es in der Regel zu einer Vermüllung der Bereiche, ebenfalls werden Grünflächen zur Verrichtung der Notdurft 3 Anlage 1: Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf genutzt. Wie schon im Gewerbegebiet Europarc und in den Industriegebieten Dickenbuschfeld West und Geilrather Feld festgestellt, werden die Grünflächen zudem zum Picknicken /Grillen und dem Trocknen von Wäsche genutzt. Diese Übernachtungsmöglichkeiten sprechen sich bei den Fahrern herum, so dass deren Anzahl stetig zunimmt. Es ist zu befürchten, dass es durch den Autohof zu einer Verschärfung der v.g. Situation insbesondere in den Sindorfer Gewerbe- und Industriegebieten kommen wird. Das hätte wiederum zur Folge, dass die Beschwerden der vor Ort ansässigen Unternehmen zunehmen und die Gebiete zunehmend unattraktiv werden. 4