Daten
Kommune
Kerpen
Größe
34 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1:
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes,
Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und
Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf
1.
Stellungnahme der Kolpingstadt
1.1
Erfordernis der Regionalplanänderung (1.3 der Planbegründung)
Die Kolpingstadt Kerpen hat bereits im Rahmen des Konsultationsverfahren (Scoping)
gem. § 9 Raumordnungsgesetz, mit Schreiben vom 01.10.2015 darauf hingewiesen,
dass der Anlass der Regionalplanänderung nicht nachvollziehbar ist, da konkrete und
aktuelle Aussagen zum LKW – Stellplatzbedarf an der BAB 4 fehlen. Der Hinweis auf
eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums NRW vom November 2011 reicht als
Begründung für die landesplanerische Erforderlichkeit des Vorhabens nicht aus.
Auch die unter 1.3 ergänzte Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom
03.09.2015 erscheint als Begründung für das Erfordernis der Regionalplanänderung
nicht schlüssig.
Der LBS stellt dar, dass nach Fertigstellung des Ausbaus der beiden PWC-Anlagen Rur
– Scholle zwischen AK Aachen und AK Kerpen lediglich 13 LKW – Parkstände –
bezogen auf den Planungshorizont 2025 fehlen, demgegenüber zwischen AK Kerpen
und AK Heumar auch nach erfolgten Neubaumaßnahmen noch ein Fehlbedarf von 77
LKW – Parkständen verbleibt.
Da der geplante Autohof Elsdorf aus Fahrtrichtung Aachen, vor dem AK A 61/A 4 und
aus Fahrrichtung Köln hinter der Verflechtung A 4/A 61 liegt, erscheint aus Sicht der
Verwaltung eine Kompensation des Fehlbedarfs auf dem Abschnitt AK Kerpen/AK
Heumar durch den geplanten Autohof Elsdorf kaum möglich zu sein. Da LKW –
Umwegfahrten von der A 61 Zielrichtung Osten über den westlich vom AK Kreuz Kerpen
gelegenen Autohof Elsdorf kaum zu erwarten sind.
Aufgrund des o.g. Sachverhalts fehlt nach wie vor eine schlüssige, gutachterlich
gestützte Begründung für die Erforderlichkeit einer Regionalplanänderung aus
verkehrlicher Sicht.
1.2
Beachtung landesplanerischer Vorgaben und Verhältnis zu regionalplanerischen
Zielen (3.1 der Planbegründung)
Durch die geplante Regionalplanausweisung wird ein bisher als Freiraum dargestellter
Bereich, zukünftig als GIB dargestellt und damit dauerhaft dem Freiraum entzogen.
Gemäß Ziel 6.1 – 10 des LEP – Entwurf NRW ist festgelegt, dass:
„Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, darf
Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in Anspruch
genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein gleichwertiger, bisher planerisch
für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan wieder als Freiraum
festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche
umgewandelt wird (Flächentausch)“
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Anlage 1:
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes,
Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und
Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf
Aus Sicht der Kolpingstadt Kerpen ist:
1.3
•
der Nachweis zu erbringen, dass die Stadt Elsdorf über keine unbeanspruchten,
regionalplanerisch gesicherten Siedlungsreserven verfügt
•
falls Reserveflächen verfügbar sind, ist eine
anzubieten und dauerhaft als Freiraum festzulegen
entsprechende Tauschfläche
Raumordnerische Bewertung (3.3 der Planbegründung und Verkehrsuntersuchung
durch das Büro P4)
In der raumordnerischen Bewertung (3.3) wird erwähnt, dass „ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen durch Schleichverkehre Richtung A 61 für Elsdorf Heppendorf und
Kerpen Sindorf ebenfalls nicht zu erwarten ist“. Diese Aussage beruht auf der
Verkehrsuntersuchung des Büros P4.
Auszug aus dem Schlussbericht des Büros P4 zu „Verkehrliche Auswirkungen des
Autohofs Elsdorf auf die Ortslage Heppendorf (Stadt Elsdorf)“
7. Fazit und Empfehlungen
Auf Grundlage eine Analyse der vorhandenen Nutzungsstruktur, dem Straßennetz und
eigens durchgeführten Messfahrten konnte gezeigt werden, dass die Quell- und
Zielverkehre des Autohofs mit Autobahnbezug höchstwahrscheinlich nicht durch
Heppendorf fahren werden. Änderungen in der Kfz-Belastung dort könnten allenfalls aus
Kunden-, Besucher- und Beschäftigtenverkehren resultieren, deren Quelle unmittelbar im
Raum Heppendorf liegt. Dieses Aufkommen ist insgesamt jedoch als so gering
einzuschätzen, dass keine spürbaren verkehrsbedingten Veränderungen in der Ortslage
erwartbar sind.
Da nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass Kfz-Lenker bzw. deren
Navigationssysteme objektiv betrachtet nicht sinnvolle Routenwahlentscheidungen
treffen, sollte vor und nach der Eröffnung des Autohofs das Verkehrsaufkommen in
Heppendorf gezählt werden, um ggf. geeignete flankierende Maßnahmen zu realisieren.
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen
Bei der vorliegenden Verkehrsuntersuchung fehlen Aussagen zur erwarteten
Verkehrserzeugung des geplanten Autohofs. Es liegen keine quantitativen Aussagen zu
aktuellen und zukünftigen Verkehrsbelastungen des Verkehrsnetzes rund um den
Autohof vor. Auch
Abschätzungen der zukünftigen Verkehrsqualitäten kritischer
Knotenpunkten nach HBS werden vermisst.
Die Kolpingstadt Kerpen weist darauf hin, dass der südliche Kreisverkehrsplatz im
Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der A 4 an der AS Elsdorf aus Gründen der
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Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes,
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Leistungsfähigkeit zweistreifig geplant wurde. Erst nach Realisierung der verlängerten
Karl-Ferdinand-Braun-Straße mit Anbindung an die K 16 wurde auf Basis einer
begleitenden Verkehrsuntersuchung vom Vorhabenträger auf die Zweistreifigkeit
verzichtet.
Aus genannten Gründen erwartet die Kolpingstadt Kerpen belastbare Aussagen zu den
zukünftigen Verkehrsabläufen im Verkehrsnetz mit einem wie geplanten Autohof auf
Basis eines geeichten Verkehrsmodells.
1.4
Umweltbericht – In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
(1.1.4)
Die Auswahl der zu bewertenden Kriterien ist grundsätzlich nachzuvollziehen, jedoch ist
in der vergleichenden Gegenüberstellung der einzelnen Standorte nicht nachvollziehbar,
nach welchen Kriterien/Wichtungen sich die Punktzahlen von -2 bis + 2 ergeben.
1.5
Umweltbericht (2.1.1"Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit")
Der Anregung der Kolpingstadt Kerpen im Rahmen des Konsultationsverfahrens die
Formulierung " einschließlich der menschlichen Gesundheit" zu ergänzen und Aussagen
zu den 3 Teilaspekten: Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen, Wohn – und
Wohnumfeldfunktion und Erholungs – und Freizeitfunktion zu machen wurde
entsprochen (siehe 2.2.1 Umweltbericht)
1.6
Umweltbericht (2.2.2 "Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt")
Der Anregung der Kolpingstadt Kerpen aus dem Konsultationsverfahren wurde
entsprochen und Aussagen zu möglichen Lichtemissionen ergänzt.
1.7
Weiterer Untersuchungsbedarf/Gutachten
Der Anregung aus dem Konsultationsverfahren wurde nicht entsprochen – ein
Schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der niederfrequenten Geräusche unter
Be-rücksichtigung der Hintergrundbelastung (BAB 4/ B 477n/Hambachbahn/DB-Strecke/
Tagebau Hambach…) zu ergänzen – diese Forderung wird nach wie vor aufrecht
erhalten.
1.8
Ergänzende Stellungnahme des Amtes 17 (Wirtschaftsförderung)
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung wird die Ansiedlung des Autohofs kritisch gesehen.
Bereits jetzt werden die Gewerbe- und Industriegebiete in Kerpen von Lkw-Fahrern
gerne als Park- bzw. Übernachtungsmöglichkeit genutzt; insbesondere von Fahrern, die
keine geschäftliche Verbindung zu den ansässigen Unternehmen haben. Neben den
damit meist verbundenen Verkehrsbeeinträchtigung kommt es in der Regel zu einer
Vermüllung der Bereiche, ebenfalls werden Grünflächen zur Verrichtung der Notdurft
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Anlage 1:
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes,
Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe - und
Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf
genutzt. Wie schon im Gewerbegebiet Europarc und in den Industriegebieten
Dickenbuschfeld West und Geilrather Feld festgestellt, werden die Grünflächen zudem
zum Picknicken /Grillen und dem Trocknen von Wäsche genutzt. Diese
Übernachtungsmöglichkeiten sprechen sich bei den Fahrern herum, so dass deren
Anzahl stetig zunimmt.
Es ist zu befürchten, dass es durch den Autohof zu einer Verschärfung der v.g. Situation
insbesondere in den Sindorfer Gewerbe- und Industriegebieten kommen wird. Das hätte
wiederum zur Folge, dass die Beschwerden der vor Ort ansässigen Unternehmen
zunehmen und die Gebiete zunehmend unattraktiv werden.
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