Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 10. Sitzung des Stadtrates
vom 08.09.2015
Drucksachen-Nummer: 290.15
TOP 6.4
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2
Satz 1 GO NW
Abgabe einer Stellungnahme zum Autohof Elsdorf
Die Dringlichkeitsentscheidung über die Abgabe der Stellungnahme zum Änderungsverfahren
des Regionalplanes (Autohof Elsdorf) bei der Bezirksregierung Köln wird auf Empfehlung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr nicht genehmigt.
Der Bau eines Autohofes in der Kolpingstadt Kerpen sowie in ihrer unmittelbaren Nähe wird
grundsätzlich abgelehnt. Dies gilt sowohl für den geplanten Autohof der Stadt Elsdorf bei
Geilrath/Sindorf als auch für einen Autohof an der Erfttalstraße. Auf Grund der Erweiterung der
Rastanlage bei Eschweiler und der geplanten Erweiterung des Parkplatzes Rurscholle entstehen
220 neue Parkplätze. Ein Nachweis für den Bedarf weiterer LKW-Stellplätze an der A4 zwischen
Köln und Aachen wurde bislang nicht vorgelegt.
Die inhaltlichen Aussagen in der Stellungnahme der Verwaltung zum Gutachten zum Autohof
Elsdorf werden geteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln
abzugeben und die Nennung des Alternativstandortes Sindorf-Ost zurück zu ziehen.
V.g. Stellungnahme wurde dem Rat der Stadt Kerpen bereits vor Beschlusslage vorgelegt.
Einstimmiger Beschluss.