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Beschlussvorlage (Anlage 4 - Ratsbeschluss vom 08.09.2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Ratsbeschluss vom 08.09.2015)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 10. Sitzung des Stadtrates vom 08.09.2015 Drucksachen-Nummer: 290.15 TOP 6.4 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW Abgabe einer Stellungnahme zum Autohof Elsdorf Die Dringlichkeitsentscheidung über die Abgabe der Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Regionalplanes (Autohof Elsdorf) bei der Bezirksregierung Köln wird auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr nicht genehmigt. Der Bau eines Autohofes in der Kolpingstadt Kerpen sowie in ihrer unmittelbaren Nähe wird grundsätzlich abgelehnt. Dies gilt sowohl für den geplanten Autohof der Stadt Elsdorf bei Geilrath/Sindorf als auch für einen Autohof an der Erfttalstraße. Auf Grund der Erweiterung der Rastanlage bei Eschweiler und der geplanten Erweiterung des Parkplatzes Rurscholle entstehen 220 neue Parkplätze. Ein Nachweis für den Bedarf weiterer LKW-Stellplätze an der A4 zwischen Köln und Aachen wurde bislang nicht vorgelegt. Die inhaltlichen Aussagen in der Stellungnahme der Verwaltung zum Gutachten zum Autohof Elsdorf werden geteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln abzugeben und die Nennung des Alternativstandortes Sindorf-Ost zurück zu ziehen. V.g. Stellungnahme wurde dem Rat der Stadt Kerpen bereits vor Beschlusslage vorgelegt. Einstimmiger Beschluss.