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Beschlussvorlage (Weiteres Vorgehen Erfthalle)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
11.04.16, 13:45
Aktualisiert
11.04.16, 13:45
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, TOP Städtepartnerschaft und Tourismus Sachbearbeiter/in: Detlev Geratz Drs.-Nr.: 178.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 16.03.2016 Bemerkungen 12.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Weiteres Vorgehen Erfthalle X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Die Erfthalle soll auf Dauer erhalten bleiben. 2. In einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe zwischen Verwaltung, Politik und Vereinen soll geprüft werden, inwieweit sich die Vereine, ähnlich wie bei die Dorfgemeinschaft in Brüggen für die dortige MZH, zu einer weiteren Kostenreduzierung einbringen können. 3. Welche weiteren Maßnahmen, wie z. B. energetische Sanierung oder Nutzung als Bürgerzentrum den Auslastungsgrad erhöhen bzw. Ausgaben senken sowie zusätzliche Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Geratz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Einnahmen generieren können. 4. Nach Vorlage des Gutachtens hinsichtlich der möglichen Verlegung der Albert Schweitzer Schule an die Grundschule Türnich soll geprüft werden, ob eine Einbindung der Erfthalle zu weiteren Synergieeffekten führen kann. Beschlussvorlage 178.16 Seite 2 Begründung: Die Auslastung der Fest- und Mehrzweckhallen ist seit Jahren ein Thema in der Kolpingstadt Kerpen. In den Sitzungen des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 26.06. und 05.12.2013 sowie am 17.11.2015 wurde eingehend u. a. darüber beraten, wie eine bessere Auslastung erreicht werden könnte. In der Niederschrift der letzten Sitzung am 17.11.2015 wurde festgehalten, dass neben der Einbindung der Albert Schweizer Schule an die Erfthalle auch weitere Möglichkeiten wie z.B. die Verpachtung oder Schließung der Erfthalle durch die Verwaltung geprüft werden sollte. Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass mit dem Eingang des Gutachtens hinsichtlich der Verlegung der Albert Schweizer Schule noch im Mai 2016 zu rechnen ist. Zunächst hat Herr Dietmar Reimann als zuständiger Ortsvorsteher alle dort ansässigen Vereine und Einrichtungen für den 17.03.2016 zu einem Gespräch eingeladen. Am 6.4.2016 fand im Rathaus Kerpen ein Gespräch mit den betroffenen (stadtteilbezogenen) Vereinen statt, bei dem eingehend über die Zukunft der Erfthalle Türnich diskutiert worden ist. Dabei stand im Vordergrund, die Kostensituation der Erfthalle deutlich zu verbessern. Resümierend hieraus schlägt die Verwaltung vor, dass - eine Interessengruppe, bestehend aus den ortsansässigen Vereinen, Verwaltung und der Politik gegründet wird, die u.a. eine verbesserte Vermarktung der Erfthalle erzielen soll. Hierdurch soll eine deutliche Erhöhung des Auslastungsgrades erzielt und gleichzeitig Mehreinnahmen generiert werden; - geprüft wird, ob Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich der energetischen Infrastruktur, Sanitäranlagen sowie elektrischen Anlagen unter der Berücksichtigung des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes in den kommenden Jahren möglich sind; - geprüft wird, inwieweit bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen durch die Vereine übernommen werden können; - die betroffenen Vereine die Planungssicherheit erhalten sollen, auch für die kommenden Jahre ihre Veranstaltungen in der Erfthalle durchführen zu können. Beschlussvorlage 178.16 Seite 3