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Beschlussvorlage (Demografiebericht 2015 hier: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.10.2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
184 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
12.04.16, 13:15
Aktualisiert
12.04.16, 13:15
Beschlussvorlage (Demografiebericht 2015
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt 23 / Stabsstelle Statistik/Demografie u. Jugendhilfe- und Sozialplanung Sachbearbeiter/in: Herr Thoernich TOP Drs.-Nr.: 211.16 Datum : Beratungsfolge Termin Sozialausschuss X 04.04.2016 Bemerkungen 20.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Demografiebericht 2015 hier: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.10.2015 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Anfragen SPD-Fraktion: „Ergebnis des Demografieberichtes und daraus resultierende Fragen“ Aussage: Die sogenannten alternativen Wohnformen im Alter (Wohngemeinschaften Älterer, Mehrgenerationenwohnen, Wohngruppen Demenzerkrankter) werden in der Kolpingstadt und wohl im ländlichen Raum insgesamt eher gering nachgefragt – wesentlich geringer jedenfalls als im vergleichsweise offenen großstädtischen Milieu. Frage 1: Wie sind diese Aussagen evaluiert worden? Wie ist die Nachfrage nach diesen Wohnformen in der Bevölkerung erfragt worden? Antwort: Seinerzeitige Abfragen beim Wohnungsamt, Stadtplanungsamt und bei der Abteilung Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen. Zudem wurde sich im Arbeitskreis Demografie unter dem Aspekt „Wohnen im Alter“ umfassend mit Mitgliedern des Netzwerkes 55plus über diverse Wohnformen im Alter ausgetauscht (u.a. auch mit dem Ziel eventuelle Initiativen zu unterstützen). Auch die Vorstellung eines Erftstädter Seniorenwohnprojektes im Arbetiskreis Demografie führte nicht dazu, dass sich bei den Teilnehmern entsprechende Initiativen bildeten. Eine Befragung in der Bevölkerung wurde nicht durchgeführt. Sie würde auch kein realistisches Bild abgeben, da sie als Ergebnis derartiger Befragungen immer einen wesentlich höheren Anteil an alternativen Wohnformen grundsätzlich Interessierten haben werden, als an tatsächlich konsequent umsetzungsorientierten Interessenten. Dies zeigte sich so auch im Arbeitskreis Demografie: Nachdem alle Fakten auf dem Tisch lagen, nachdem es sozusagen um das Eingemachte ging (Finanzierung, Mitbewohner/innenauswahl, Objektauswahl, eventueller Umzug in einen anderen Stadtteil, Aufgabe von Privatsphäre etc.) blieben keine konkret und zeitnah an der Umsetzung alternativer Wohnformen Interessierte übrig. Frage 2: Sind diese Bausteine in einem integrierten Stadtentwicklungskonzept zwingend erforderlich, damit Fördermittel zur demografiefesten Kommune überhaupt abgeschöpft werden können? Antwort: Angesichts der sich deutlich abzeichnenden demografischen Veränderungen sind Handlungskonzepte u.a. auch als Grundlage der zukünftigen Wohnungsentwicklung zu erarbeiten. Ziel ist es, die Folgen des demografischen Wandels zu analysieren und Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen zu formulieren. Für die Beantragung von Fördermitteln sind dann, je nachdem welche Maßnahmen/Bausteine umgesetzt werden sollen, ein- oder auch mehrere Handlungskonzepte erforderlich. Ausbau des Bestandes öffentlich geförderter und freifinanzierter Seniorenwohnungen: Frage 3: Wie viele Wohnungen sind erforderlich, um einen bedarfsgerechten Markt zu haben und wie wird die Kolpingstadt Kerpen hier für Abhilfe sorgen? Frage 4: In welchem Zeitrahmen soll und wird der Bestand von 176 – auf wie viele Wohnungen ausgebaut werden? Beschlussvorlage 211.16 Seite 2 Antwort: Die Verwaltung ist beabsichtigt ein „Handlungskonzept Wohnen“ in Auftrag zu geben. Im Rahmen des Handlungskonzeptes soll u.a. eine Übersicht über die Stärken und Schwächen des Wohnungsmarktes und des Wohnstandortes Kerpen insgesamt herausgearbeitet werden. Hiernach können dann Schwerpunkte einer zukunftsgerichteten Wohnsiedlungsflächen- und Wohnungspolitik sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Hinsicht vorgegeben werden – so auch für den Bereich Seniorenwohnen. Aussage: Ein Ausbau der Betreuungs- u. Pflegeangebote wird als erforderlich beschrieben, es besteht ein Trend der höheren Inanspruchnahme professioneller Hilfen, sowohl ambulant als auch stationär und teilstationär. Frage 5: Wie wird die Stadt Kerpen diese Maßnahmen auf den Weg bringen? gemeinte Maßnahmen sind hier: ● Ausbau der niedrigschwelligen Hilfs- u. Betreuungsangebote im Bereich der häuslichen Pflege (z.B. Demenzcafes, Betreuungsgruppen, Einzelbetreuung psychiatrisch Erkrankter, Fahrdienste) ● Ausbau spezialisierter Angebote in der ambulanten Pflege (z.B. ambulante Hospizdienste) ● Ausbau von Tages- u. Nachtpflegeplätzen – zwecks Entlastung der pflegenden Angehörigen u. der körperlichen sowie geistigen Aktivierung der Pflegebedürftigen. ● Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen – (4 im gesamten Stadtgebiet, die nicht einmal dauerhaft zur Verfügung stehen) – nur hierauf bezieht sich die in der SPD-Anfrage aus dem Demografiebericht zitierte Aussage „Kerpener Pflegebedürftige müssen auf andere Städte ausweichen.“ Antwort: Die Kolpingstadt Kerpen ermutigt und motiviert im Gespräch mit Anbietern von ambulanter und stationärer Pflege diese, benötigte Angebote zu schaffen. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen, Demenzcafes, Betreuungsgruppen sowie der Tages- und Nachtpflegeangebote. Das geschieht regelmäßig. Das Gelingen ist jedoch von anderen Faktoren abhängig, auf die die Kolpingstadt selbst nicht alleinigen Einfluss hat. Dabei spielen beispielsweise die wirtschaftliche Lage des Anbieters, das Vorhandensein qualifizierter Pflege- oder Betreuungskräfte oder die aktuelle Gesetzeslage eine Rolle. Weiterhin befindet sich die Bedarfsplanung sowie die Wohn- und Betreuungsaufsicht im Aufgabenbereich des Rhein-Erft-Kreises. Mit dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) wurden die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte, eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Zur Umsetzung dieser Aufgaben hat der Rhein-Erft-Kreis zum einen die Kommunale Konferenz Alter und Pflege eingerichtet, in der auch die Kolpingstadt über die Pflegeberatung mitwirkt. Aufgabe dieses Gremiums ist u.a. die Sicherung und Weiterentwicklung örtlicher Angebotsstrukturen. Hierzu gehören insbesondere: Beschlussvorlage 211.16 Seite 3 1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung, 2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen, 3. die Beratung Stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwen- digkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen, 4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige, Unterstützungs-, Entlastungs- und 5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Absatz 1 APG NRW an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen, 6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und 7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Zum anderen beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis einen Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises, zu konstituieren. Dieser soll als dauerhafte Institution dazu dienen, gemeinsame, aber auch individuelle Strategien zu entwickeln, um die Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, pflegende Angehörige zu entlasten und den Verbleib in der Häuslichkeit zu stärken. Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „Kommunale Pflegeplanung“ ist für den 07.04.2016 vorgesehen. Frage 6: Wie viele stationäre Pflegeplätze machen Kerpen zu einer demografiefesten Stadt? Wie viele Kurzzeitplätze sind notwendig? Antwort: Die statistischen Ämter und auch der Rhein-Erft-Kreis haben, dem demografischen Wandel geschuldet, inzwischen neue Grundlagen für die Berechnung stationärer Pflegeplätze. Aktuell geht man von 8-10% der Hochaltrigen, d.h. der 80jährigen und Älteren für diese Berechnung aus, zukünftig soll nur noch die Zahl der 85jährigen und Älteren herangezogen werden. Wie bereits im Ausschuss erläutert wurde, bezieht sich dieser Wandel auf die Tatsache, dass ältere Menschen immer später im letzten Zehntel ihres Lebens auf stationäre Pflege angewiesen sind. Dies ist und wird immer notwendig sein und bleiben. Aber bis dahin verbleiben auch alte Menschen länger in der häuslichen Umgebung und benötigen zunächst in ihrem häuslichen Umfeld und Quartier stabilisierende Hilfen und Unterstützung bei Pflegebedarf. Nicht zuletzt deswegen kommt auch das „Konzept für das Leben in Kerpen in der zweiten Lebenshälfte“ zu der bekannten Aussage, „kleinteilige, am Bedarf im Quartier orientierte Einrichtungen zu schaffen“. Sowohl im Pflegestärkungsgesetz als auch im APG NRW finden sich klare Aussagen darüber, dass ambulante Möglichkeiten der Pflege im häuslichen Umfeld, durch niederschwellige Angebote und teilstationäre Angebote zunächst ausgeschöpft werden müssen, bevor ein vollstationärer Aufenthalt in einer Betreuungseinrichtung gewährt wird. Die im ersten und zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgten finanziellen Verbesserungen betreffen deshalb in erster Linie die ambulante und teilstationäre Pflege. Die vollstationäre Pflege wird zwar in Zukunft vom Gesetzgeber personell, jedoch nicht finanziell aufgerüstet, was zur Folge haben wird, dass die Heimkosten steigen werden und die Finanzierbarkeit der stationären Pflege durch den Pflegebedürftigen selbst immer weniger geleistet werden kann. Der maximale Leistungsbetrag der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege (im höchsten Pflegegrad 5!) wird 2005 € betragen. Beschlussvorlage 211.16 Seite 4 In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis ist für 2040 in der Kolpingstadt mit einer Einwohnerzahl von 7266 über 80 Jahren zu rechnen. Bei einem 10%igen Anteil von potentiellen Heimbewohnern ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 726 in 2040. Bei dieser Berechnung ist aber der ambulante Markt nicht zu vernachlässigen. Hier ist die Kolpingstadt Kerpen mit aktuell zehn ambulanten Pflegediensten gut aufgestellt. Die derzeitige Zahl der in der Kolpingstadt vorhandenen Pflegeplätze beträgt 356, wobei die ebenfalls unter das WTG fallenden Einrichtungen wie Wohnstätten für Menschen mit Behinderung sowie Wohngemeinschaften für beatmete Menschen nicht berücksichtigt sind. Im Stadtteil Sindorf werden weitere 80 Pflegeplätze entstehen. Vor der Schaffung neuer Pflegeheimplätze ist es sinnvoll die für 2019 vorgesehene Evaluation des APG NRW abzuwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Zahl der Pflegeplätze mit dem vorhanden Angebot gedeckt (3413 Personen über 80 x 10% = 341 Pflegeplätze). Die Aussage im Demografiebericht, dass Kerpener Pflegebedürftige auf andere Städte ausweichen müssen, bezieht sich ausschließlich auf Kurzzeitpflegeplätze. Hier ist festzustellen, dass die Angaben (4 Plätze) im Demografiebericht 2015 nicht mehr aktuell sind. Die derzeitige Anzahl beläuft sich auf 16 eingestreute Plätze (DRK 1, AWO Kerpen 2, AWO Brüggen 3, Caritas 10). Problematisch ist hier die Belegung zu Stoßzeiten. So wird beispielsweise in Ferienzeiten verstärkt Kurzzeitpflege nachgefragt und die Plätze sind entsprechend rar. Andererseits ist die Finanzierung reiner Kurzzeitpflegeplätze über das ganze Jahr gesehen für die Träger enorm schwierig, da außerhalb der Nachfragespitzen Plätze frei bleiben und somit die Finanzierung gegenüber regulären Heimpflegeplätzen unstetig ist. Frage 7: Wann kommt die stationäre Pflegeeinrichtung der Caritas in Sindorf und mit wie vielen Kurzzeitpflegeplätzen? Antwort: Derzeit ist der Verwaltung nicht konkret bekannt, wann die Caritas die stationäre Pflegeeinrichtung in Sindorf realisieren wird und wie viele Kurzzeitplätze eingerichtet werden sollen. Fakt ist, dass Vermittlungen der Verwaltung zwischen Caritas und einem privaten Grundstückseigentümer, zwecks Überbauung dessen Grundstücks zur Realisierung der sogenannten „großen Lösung“ bislang keinen Erfolg hatten. Eine hiernach geplante nochmalige Kontaktaufnahme der Stadtverwaltung mit dem Grundstückseigentümer kam nicht mehr zustande. Es sieht demnach also so aus, dass die „große Lösung“ nicht realisiert werden kann. Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, den umfangreichen Bericht erneut beizufügen. Ein Exemplar wurde den Fraktionen bereits 2015 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der vollständige Bericht im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Beschlussvorlage 211.16 Seite 5