Daten
Kommune
Kerpen
Größe
206 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
13.04.16, 09:35
Aktualisiert
13.04.16, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
TOP
Wohnungsmanagement
Drs.-Nr.: 155.16
Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
10.03.2016
Bemerkungen
19.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Porschen
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
25.08.2015
TOP 8.2
1
390.15
Auftragsvergabe zur Ertüchtigung
der vorhandenen aktiven
Lärmschutzeinrichtungen im
Bereich der A 4 neu bei KerpenBuir
2
324.15
Bebauungsplan HO 322 „Am
Winterberg“, Stadtteil Horrem
A Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 26
„Hemmersbacher Erbbusch“
25.08.2015
391.15
Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK
(Integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept) für den
Bereich "Maastrichter Straße",
Stadtteil Kerpen
29.09.2015
TOP 7.3
3
Beschlussvorlage 155.16
TOP 9.1
Inhalt des/der
Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung
Federführung /
Amt
Auftrag an die Verwaltung umgehend
den Gutachter zu beauftragen, die 1.
Stufe des Lärmgutachtens gemäß
Angebot (Messungen,
Bestandaufnahme etc.) durchzuführen.
Gleichzeitig die hierfür benötigten Mittel
überplanmäßig bereitzustellen.
Empfehlung an den Rat den
Bebauungsplan grundsätzlich
aufzustellen.
Der formale Aufstellungsbeschluss mit
Konkretisierung von Inhalten und Zielen
soll in Abstimmung mit der Bergbehörde
(Bezirksregierung Arnsberg) in der
nächsten Ausschusssitzung gefasst
werden. Sollte die Bezirksregierung
Arnsberg dieser Aufschiebung nicht
zustimmen, wird die Verwaltung
beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung
die Vorlage zu ergänzen.
16.1
Die Messungen wurden
durchgeführt. Mit den
Ergebnissen ist in Kürze zu
rechnen. Ein Vertreter der Fa.
Peutz wird in die Sitzung
eingeladen.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt.
Derzeit werden Gespräche mit
Grundstückseigentümern geführt.
Auftrag an die Verwaltung:
1. Für den Untersuchungsraum
„Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen
(vorläufige Abgrenzung siehe Anlage)
soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein
Antrag beim Land NRW auf Aufnahme
in das Stadtentwicklungsprogramm
„Soziale Stadt“ gestellt werden.
2. Ein entsprechendes integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das
den inhaltlichen Vorgaben des
Förderprogramms entspricht und
Grundlage für einen Förderzugang ist,
durch einen externen Auftragnehmer
erarbeiten zu lassen.
16.1
Das integrierte
Stadtentwicklungskonzept ist in
Bearbeitung. Am 10.03.2016 hat
eine erste Projektgruppensitzung
stattgefunden. Die nächste
Sitzung folgt am 14.04.2016.
Seite 2
Bearbeitungsstand
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
486.15
Zweites
Investorenauswahlverfahren für
eine barrierefreie Wohnform im
Vogelrutherfeld (Seniorendorf)
hier: Beschlussfassung zur
Einleitung des
Grundstücksvergabeverfahrens
01.12.2015
5
497.15
01.12.2015
6
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
16.16
4
Deponiegesellschaft HO
Dr. Müller GmbH;
Quarzkiestagebau Werk II RW
Horrem
hier: Abschlussbetriebsplan,
zugelassen mit Bescheid vom
17.11.2011
- geänderter
Beschlussvorlage 155.16
TOP 1
TOP 8.2
02.02.2016
TOP 6.3
Inhalt des/der
Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand
Auftrag an die Verwaltung
1. das Grundstücksvergabeverfahren
zur Realisierung einer „barrierefreien
Wohnform vorrangig für Senioren und
Menschen mit Behinderung“
(Seniorendorf Kerpen Sindorf) mit der
IDG Immobilien- und Dienstleistungs AG
in der Form eines
Genossenschaftsmodells vorzubereiten
2. –zur Bildung der Genossenschaft wird
der IDG eine Option mit einer Laufzeit
von zunächst 6 Monaten gegeben. Nach
spätestens 6 Monaten ist die
Kolpingstadt Kerpen über die
Rechtsfähigkeit der Genossenschaft zu
informieren. Die Option endet mit Ablauf
der Optionsfrist, kann aber durch den
Ausschuss beliebig verlängert werden.
16.1, 22.1
Auftrag an die Verwaltung, dem
Ausschuss im Frühjahr 2016 den
Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Beschluss:
- dem geänderten
Teilabschlussbetriebsplan für die
Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia unter
der Voraussetzung zuzustimmen, dass
der Sonderbetriebsplan für die
erforderlichen Maßnahmen zum
Rückbau der bestehenden betrieblichen
Anlagen und Einrichtungen auf der
Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia
unmittelbar nach „Zulassung“ durch die
16.1
Sachstand zum 12.04.2016:
Nach der öffentlichen Vorstellung
des Projektes am 28.01.2016 im
Rathaus der Kolpingstadt Kerpen
wurden die Hochbauentwürfe
weitergehend konkretisiert und
bauordnungsrechtlich
abgestimmt. Derzeit bewirbt die
I.D.G. Immobilien und
Dienstleistungs-AG ihr Projekt im
Rahmen von Einzelgesprächen
mit interessierten Bewerbern. Der
6-monatige Optionszeitraum
endet zum 30.06.2016 ein
aktueller Sachstands- und
Reservierungsbericht soll am
21.06. im Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr
erfolgen.
In Bearbeitung.
Seite 3
Die Stellungnahme wurde der
Bezirksregierung Arnsberg
zugesandt.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Abschlussbetriebsplan für die
Teilfläche Ia vom 14.12.2015
Beschlussvorlage 155.16
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
Inhalt des/der
Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
Bergbau und Energie, erstellt und
parallel ein entsprechender
Abbruchantrag bei der Kolpingstadt
Kerpen zur Genehmigung eingereicht
wird.
Des Weiteren wird beschlossen , dass
seitens der Bezirksregierung Arnsberg
sicher gestellt wird, dass in der
Zulassung des Sonderbetriebsplanes
eine zeitliche Befristung zum Rückbau
bzw. der Wiederherstellung der unter
den Punkten 5.2, 5.3 und 5.4 des
Teilabschlussbetriebsplan für die
Teilfläche I a genannten Maßnahmen
erfolgt. Dabei handelt es sich um den:
- Rückbau sämtlicher Gebäude und
technischen Einrichtungen - vollständig
bis zur Unterkante der
Gründungsebenen,
- Rückbau sämtlicher auf der
Geländefläche vorhandenen
Versorgungsanlagen für Strom/Telekommunikation etc. vollständig bis zum
Übergangsbereich an das öffentliche
Versorgungsnetz,
- Rückbau der Ver- und
Entsorgungsleitungen für Wasser und
Abwasser aus den betrieblichen Anlagen
und Einrichtungen bis an die
Übergangsleitungen des öffentlichen
Leitungsnetzes,
weiterhin um:
- die Verfüllung der Bodenvertiefungen
und freigelegten Leitungsgräben, mit
geeignetem unbelasteten Bodenmaterial
und die vollständige Entsiegelung der
gesamten Flächen der
Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia
Seite 4
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
7
37.16
Sozialer Wohnungsbau
8
4.16
Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1.
Änderung „Broichstraße“, Stadtteil
Buir
Hier: Aufhebungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB
Beschlussvorlage 155.16
02.02.2016
TOP 6.6
02.02.2016
TOP 7.1
Inhalt des/der
Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung
(Fahrwege und
Oberflächenbefestigungen)
Weiterhin wird seitens der Kolpingstadt
Kerpen die Forderung aufrecht erhalten,
dass eine Bearbeitung der Fläche für die
natürliche Sukzession durchgeführt und
die Lage der Zufahrten zu der in der
Rekultivierung befindlichen
Deponiefläche (Ib und IIa) und der auf
der Betriebsfläche
(Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia)
durchzuführenden
Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen
mit der Bergbehörde und der
Kolpingstadt Kerpen abgestimmt
werden.
Im Hinblick auf die Planungsabsichten
der Kolpingstadt Kerpen, auf der
Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia eine
„Wohnbaufläche“ zu entwickeln, ist der
Verwaltung eine Ausfertigung der im
Vorfeld durchgeführten und
dokumentierten Altlastenuntersuchung
zur Verfügung zu stellen.
Die Forderung des Abschlusses der
Durchführung der geplanten
Maßnahmen spätestens Dezember
2017 wird weiterhin aufrecht erhalten.
Antrag an die Verwaltung anhand von
gültigen B-Plänen darzustellen, wo noch
geförderter Wohnungsbau in größerem
Umfang in Kerpen realisierbar ist“
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- den Bebauungsplan BU Nr. 4
„Broichstraße“ und seine o.g.
Änderungen gem. § 2 (1) BauGB und §
1 (8) BauGB aufzuheben,
- den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1)
Seite 5
Federführung /
Amt
16.1
Bearbeitungsstand
Aufgrund der vorhandenen
Personalkapazität ist eine
kurzfristige Bearbeitung nicht
möglich.
Die Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB
erfolgt im 2. Quartal 2016.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
9
14.16
74. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“
hier: Aufstellungsbeschluss
10
34.16
11
Bergbaulich bedingtes Erdbeben
der Stärke 2,7 am 22.12.2015 in
Bergheim
hier: Transparenzoffensive
19.16
Einbeziehung der Öffentlichkeit
bei der Fortschreibung des
Radverkehrskonzeptes
(Bürgerbeteiligung)
Beschlussvorlage 155.16
02.02.2016
TOP 7.3
02.02.2016
Inhalt des/der
Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung
Federführung /
Amt
BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die
Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
zu beteiligen.
Der Aufhebungsbereich befindet sich
am südwestlichen Ortsrand des
Stadtteiles Buir.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für
Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen.
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 2
(1) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und
die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
zu beteiligen.
Bearbeitungsstand
Das vorgezogene
Beteiligungsverfahren wird
vorbereitet.
Kontaktaufnahme der Verwaltung mit
RWE und der Bergbehörde
16.1
Die Anfrage wurde an die
zuständige Stelle versandt.
Auftrag an die Verwaltung, die
Öffentlichkeit bei der beabsichtigten
Fortschreibung des
Radverkehrskonzeptes Kerpen, dann
mit der Bezeichnung „Kommunales
Mobilitätsprogramm der Kolpingstadt
Kerpen 2025“, in geeigneter Form
einzubeziehen.
16.2
Mittlerweile ist der Bevölkerung
über die Homepage der
Kolpingstadt Kerpen ermöglicht
worden, Ideen und Vorschläge
zum Mobilitätsprogramm 2025
einfach einzugeben. Die
eingegangenen Vorschläge
werden gesammelt, kategorisiert
TOP 8
02.02.2016
TOP 9.3
Seite 6
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der
Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand
und mit fachlichen
Stellungnahmen der Politik zur
Beratung vorgelegt.
Beschlussvorlage 155.16
Seite 7