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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
206 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
13.04.16, 09:35
Aktualisiert
13.04.16, 09:35

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und TOP Wohnungsmanagement Drs.-Nr.: 155.16 Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 10.03.2016 Bemerkungen 19.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Porschen Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 25.08.2015 TOP 8.2 1 390.15 Auftragsvergabe zur Ertüchtigung der vorhandenen aktiven Lärmschutzeinrichtungen im Bereich der A 4 neu bei KerpenBuir 2 324.15 Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hemmersbacher Erbbusch“ 25.08.2015 391.15 Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für den Bereich "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen 29.09.2015 TOP 7.3 3 Beschlussvorlage 155.16 TOP 9.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Auftrag an die Verwaltung umgehend den Gutachter zu beauftragen, die 1. Stufe des Lärmgutachtens gemäß Angebot (Messungen, Bestandaufnahme etc.) durchzuführen. Gleichzeitig die hierfür benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen. Der formale Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen. 16.1 Die Messungen wurden durchgeführt. Mit den Ergebnissen ist in Kürze zu rechnen. Ein Vertreter der Fa. Peutz wird in die Sitzung eingeladen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt. Derzeit werden Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. Auftrag an die Verwaltung: 1. Für den Untersuchungsraum „Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen (vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag beim Land NRW auf Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden. 2. Ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen. 16.1 Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist in Bearbeitung. Am 10.03.2016 hat eine erste Projektgruppensitzung stattgefunden. Die nächste Sitzung folgt am 14.04.2016. Seite 2 Bearbeitungsstand lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 486.15 Zweites Investorenauswahlverfahren für eine barrierefreie Wohnform im Vogelrutherfeld (Seniorendorf) hier: Beschlussfassung zur Einleitung des Grundstücksvergabeverfahrens 01.12.2015 5 497.15 01.12.2015 6 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 16.16 4 Deponiegesellschaft HO Dr. Müller GmbH; Quarzkiestagebau Werk II RW Horrem hier: Abschlussbetriebsplan, zugelassen mit Bescheid vom 17.11.2011 - geänderter Beschlussvorlage 155.16 TOP 1 TOP 8.2 02.02.2016 TOP 6.3 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Auftrag an die Verwaltung 1. das Grundstücksvergabeverfahren zur Realisierung einer „barrierefreien Wohnform vorrangig für Senioren und Menschen mit Behinderung“ (Seniorendorf Kerpen Sindorf) mit der IDG Immobilien- und Dienstleistungs AG in der Form eines Genossenschaftsmodells vorzubereiten 2. –zur Bildung der Genossenschaft wird der IDG eine Option mit einer Laufzeit von zunächst 6 Monaten gegeben. Nach spätestens 6 Monaten ist die Kolpingstadt Kerpen über die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft zu informieren. Die Option endet mit Ablauf der Optionsfrist, kann aber durch den Ausschuss beliebig verlängert werden. 16.1, 22.1 Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Beschluss: - dem geänderten Teilabschlussbetriebsplan für die Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass der Sonderbetriebsplan für die erforderlichen Maßnahmen zum Rückbau der bestehenden betrieblichen Anlagen und Einrichtungen auf der Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia unmittelbar nach „Zulassung“ durch die 16.1 Sachstand zum 12.04.2016: Nach der öffentlichen Vorstellung des Projektes am 28.01.2016 im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen wurden die Hochbauentwürfe weitergehend konkretisiert und bauordnungsrechtlich abgestimmt. Derzeit bewirbt die I.D.G. Immobilien und Dienstleistungs-AG ihr Projekt im Rahmen von Einzelgesprächen mit interessierten Bewerbern. Der 6-monatige Optionszeitraum endet zum 30.06.2016 ein aktueller Sachstands- und Reservierungsbericht soll am 21.06. im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr erfolgen. In Bearbeitung. Seite 3 Die Stellungnahme wurde der Bezirksregierung Arnsberg zugesandt. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Abschlussbetriebsplan für die Teilfläche Ia vom 14.12.2015 Beschlussvorlage 155.16 Sitzungsdatum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, erstellt und parallel ein entsprechender Abbruchantrag bei der Kolpingstadt Kerpen zur Genehmigung eingereicht wird. Des Weiteren wird beschlossen , dass seitens der Bezirksregierung Arnsberg sicher gestellt wird, dass in der Zulassung des Sonderbetriebsplanes eine zeitliche Befristung zum Rückbau bzw. der Wiederherstellung der unter den Punkten 5.2, 5.3 und 5.4 des Teilabschlussbetriebsplan für die Teilfläche I a genannten Maßnahmen erfolgt. Dabei handelt es sich um den: - Rückbau sämtlicher Gebäude und technischen Einrichtungen - vollständig bis zur Unterkante der Gründungsebenen, - Rückbau sämtlicher auf der Geländefläche vorhandenen Versorgungsanlagen für Strom/Telekommunikation etc. vollständig bis zum Übergangsbereich an das öffentliche Versorgungsnetz, - Rückbau der Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser und Abwasser aus den betrieblichen Anlagen und Einrichtungen bis an die Übergangsleitungen des öffentlichen Leitungsnetzes, weiterhin um: - die Verfüllung der Bodenvertiefungen und freigelegten Leitungsgräben, mit geeignetem unbelasteten Bodenmaterial und die vollständige Entsiegelung der gesamten Flächen der Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia Seite 4 Federführung / Amt Bearbeitungsstand lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 7 37.16 Sozialer Wohnungsbau 8 4.16 Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung „Broichstraße“, Stadtteil Buir Hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB Beschlussvorlage 155.16 02.02.2016 TOP 6.6 02.02.2016 TOP 7.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung (Fahrwege und Oberflächenbefestigungen) Weiterhin wird seitens der Kolpingstadt Kerpen die Forderung aufrecht erhalten, dass eine Bearbeitung der Fläche für die natürliche Sukzession durchgeführt und die Lage der Zufahrten zu der in der Rekultivierung befindlichen Deponiefläche (Ib und IIa) und der auf der Betriebsfläche (Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia) durchzuführenden Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen mit der Bergbehörde und der Kolpingstadt Kerpen abgestimmt werden. Im Hinblick auf die Planungsabsichten der Kolpingstadt Kerpen, auf der Teilabschlussbetriebsplanfläche Ia eine „Wohnbaufläche“ zu entwickeln, ist der Verwaltung eine Ausfertigung der im Vorfeld durchgeführten und dokumentierten Altlastenuntersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Forderung des Abschlusses der Durchführung der geplanten Maßnahmen spätestens Dezember 2017 wird weiterhin aufrecht erhalten. Antrag an die Verwaltung anhand von gültigen B-Plänen darzustellen, wo noch geförderter Wohnungsbau in größerem Umfang in Kerpen realisierbar ist“ Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - den Bebauungsplan BU Nr. 4 „Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB aufzuheben, - den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) Seite 5 Federführung / Amt 16.1 Bearbeitungsstand Aufgrund der vorhandenen Personalkapazität ist eine kurzfristige Bearbeitung nicht möglich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt im 2. Quartal 2016. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 9 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss 10 34.16 11 Bergbaulich bedingtes Erdbeben der Stärke 2,7 am 22.12.2015 in Bergheim hier: Transparenzoffensive 19.16 Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes (Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage 155.16 02.02.2016 TOP 7.3 02.02.2016 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Aufhebungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Buir. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Bearbeitungsstand Das vorgezogene Beteiligungsverfahren wird vorbereitet. Kontaktaufnahme der Verwaltung mit RWE und der Bergbehörde 16.1 Die Anfrage wurde an die zuständige Stelle versandt. Auftrag an die Verwaltung, die Öffentlichkeit bei der beabsichtigten Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes Kerpen, dann mit der Bezeichnung „Kommunales Mobilitätsprogramm der Kolpingstadt Kerpen 2025“, in geeigneter Form einzubeziehen. 16.2 Mittlerweile ist der Bevölkerung über die Homepage der Kolpingstadt Kerpen ermöglicht worden, Ideen und Vorschläge zum Mobilitätsprogramm 2025 einfach einzugeben. Die eingegangenen Vorschläge werden gesammelt, kategorisiert TOP 8 02.02.2016 TOP 9.3 Seite 6 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand und mit fachlichen Stellungnahmen der Politik zur Beratung vorgelegt. Beschlussvorlage 155.16 Seite 7