Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
13.04.16, 13:15
Aktualisiert
13.04.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 196.16
Datum : 07.04.2016
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 5.000,00 € (s. Anlage)
X
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
A
die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB und
das Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 359 "Hahner
Äcker West" im Stadtteil Sindorf gem. § 12 BauGB einzuleiten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
H. Fuhs
Mackeprang
Rehschuh
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
B
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
C
die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den
Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im
Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstücks 160 der
Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, die der
Flur 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Kerpen Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist
zu entnehmen (Anlage 1).
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch
bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige
Firmen zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem
Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant.
Der Bebauungsplan KE 359 „Hahner Äcker West“ wird als vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt.
Die das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der
Einmündungsbereich der Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen)
werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan einbezogen.
Beschlussvorlage 196.16
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MAßNAHME: Vorhabenbezogener Bebebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
5.000,00 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
5.000,00 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 196.16
Seite 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“
Beschreibung:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den
Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im
Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstückes 160, der
Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, der Flur
18, Gemarkung Sindorf, in der Kolpingstadt Kerpen.
Planungsanlass
Mit Schreiben vom 23.03.2016 (Posteingang Kolpingstadt Kerpen 29.03.2016) hat die Firma
Prologis Germany CX B. V., als Vorhabenträger einen Antrag auf Einleitung des
Satzungsverfahrens gem. § 12 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gestellt (Anlage 2).
Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines
GI-Gebietes für ein Logistik-Zentrum und eine verkehrlichen Anbindung des Gebietes durch
den Umbau des derzeit bestehenden Verkehrsknotens Daimlerstraße / Europaring zu einem
Kreisverkehrsplatzes auf der K 39 zu schaffen.
Plankonzept
Der Vorhabenträger, die Firma Prologis Gemany CX II B.V., hat durch ein von ihr
beauftragtes Planungsbüro ein erstes Entwurfskonzept zur Bebauung und Entwicklung für
den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“
erarbeiten lassen.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant):
19.04.2016
Rat der Kolpingstadt Kerpen (geplant): 03.05.2016
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage 3 - Antrag auf Einleitung
Anlage 4 - Entwurfskonzept
Beschlussvorlage 196.16
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