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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
13.04.16, 13:15
Aktualisiert
13.04.16, 13:15
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Inhalt der Datei

Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 1 von 3 ERLÄUTERUNG ZUR PLANAUFSTELLUNG 1. PLANUNGSANLASS Westlich des Gewerbegebiets "Europaring" bestehen noch Flächenpotentiale für gewerbliche Ansiedlungen. Die bis zum 30.03.2016 noch im Eigentum einer Erbengemeinschaft befindliche Fläche soll zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige Firmen entwickelt werden. Die Firma Prologis Germany CX II B.V. hat als Vorhabenträger das rund 12,0 ha große Plangebiet mit Kaufvertrag vom 30.03.2016 erworben. Mit Schreiben vom 23.03.2016 beantragte die Firma Prologis aufgrund dessen, da sie mit der Erbengemeinschaft handelseinig war, die Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2) BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ (Anlage 2). 2. PLANUNGSVORGABEN 2.1 Lage Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost ", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstückes 160, der Flur 5, Gemarkung Kerpen in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K39 und der Daimlerstraße, der Flur 18, Gemarkung Sindorf, der Kolpingstadt Kerpen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. 2.2 Derzeitige Situation Die überwiegenden Flächen des Plangebietes werden derzeit als Ackerfläche genutzt. Der nördliche Teil des Plangebietes umfasst Teile der Verkehrsflächen der K 39 und der Daimlerstraße sowie die angrenzenden nicht bebauten Randbereiche der Verkehrsflächen, welche einen geringen Bewuchs und einige kleinere Bäume aufweisen. 2.3 Bindungen und Restriktionen Zur BAB 4 muss eine Bauverbotsgrenze für Gebäude von 40 m eingehalten werden. Zum westlich an das Plangebiet angrenzenden Waldsaum müssen ggf. Abstände eingehalten werden. 3. VORHANDENES PLANUNGSRECHT 3.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für die im Plangebiet befindlichen Flächen „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ dar. 3.2 Flächennutzungsplan Der verbindliche Flächennutzungsplan (1. Änderung) der Kolpingstadt Kerpen stellt für den Bereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" gewerbliche Bauflächen sowie "Verkehrsfläche" (K 39) dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ wird somit gem. § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 2 von 3 3.2 Bebauungsplan Der seit dem 01.10.2003 rechtskräftige Bebauungsplan SI 232 A "Gewerbegebiet Europaring" setzt private und öffentliche Grünfläche, sowie gewerbliche Bauflächen fest. Durch den Bebauungsplan SI 359 ergeben sich mögliche Änderungen für den Bebauungsplan SI 232 A, der eine Fortführung der Michael-Schumacher-Straße im Bereich des Bebauungsplanes SI 359 vorsieht. Diese Fortführung ist jedoch nicht mehr geplant, da die Anbindung des neuen Logistik-Standortes über einen geplanten KVP am Knotenpunkt Europaring / Daimlerstraße erfolgen soll. In Folge dessen wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens auch ggf. eine Anpassung des gültigen Bebauungsplanes SI 232 A erforderlich. 3. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG Planungsziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GI-Gebietes (Logistik-Standort) und für die verkehrliche Anbindung des Gebietes, den Bau eines Kreisverkehrsplatzes auf der K 39 zu schaffen. 4. PLANUNGSKONZEPT Der Vorhabenträger hat ein externes Planungsbüro beauftragt, welches die Plankonzeption für den Logistik-Standort sowie für den Kreisverkehrsplatz und die private Anbindung, in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen und dem Straßenbaulastträger erarbeitet. Diese Planung wird der weiteren Bauleitplanung zu Grunde liegen. 5. VERKEHR Aufgrund der bereits hoch ausgelasteten Verkehrsinfrastruktur rund um das Sindorfer Gewerbegebiet sind, bedingt durch die anstehenden und weiteren gewerblichen Entwicklungen, Ergänzungen im Verkehrsnetz erforderlich. In Abstimmungsgesprächen zwischen dem Straßenbaulastträger (Rhein – Erft – Kreis), der Kolpingstadt Kerpen und Vertretern des Unternehmens unter Beteiligung eines Verkehrsgutachters, wurde der Bau eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) mit einer privaten Anbindung der gewerblichen Flächen aus verkehrlicher Sicht als die verkehrssicherste und leistungsfähigste Lösung priorisiert. Durch den Umbau der Kreuzung Europaring / Daimlerstraße / Anbindung geplanter Logistikstandort zu einem KVP, kann die zusätzliche Belastung des Knotenpunkts auf ein Minimum reduziert werden. 6. UMWELTSITUATION UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Der überwiegende Teil des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Ackerfläche). Lediglich der nördliche Planbereich (Teile der Straßen Europaring und Daimlerstraße) wird als Verkehrsfläche genutzt. Im Gebiet der Kolpingstadt Kerpen existieren insgesamt 4 Landschaftspläne. Der Planbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans 3 „Bürgewälder“, welcher die im Westen an das Plangebiet angrenzende Waldfläche als Naturschutzgebiet „Bürgewald Dickbusch“ festsetzt. Darüber hinaus sind für das Plangebiet verschiedene Entwicklungsziele zur Erhaltung und Anreicherung des Landschaftsraumes dargestellt, die gemäß § 33 Landschaftsgesetz NRW im Rahmen behördlicher Planungen berücksichtigt werden sollen. Eine mögliche Beeinträchtigung dieser Entwicklungsziele wird daher auf Grundlage eines schutzgutbezogenen Untersuchungsansatzes bei der Umweltprüfung ermittelt und anschließend im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gegenüber sonstigen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen (vgl. § 16 LG NRW). Im Rahmen der weiteren Detailplanung werden die erforderlichen und sinnvollen Festsetzungen zur Berücksichtigung von Natur und Landschaft und zur landschaftlichen Einbindung der gewerblichen Fläche und der Verkehrsflächen getroffen. Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf Grundlage eines anerkannten Kompensationsmodels ermittelt und bewertet. Artenschutzrechtliche Belange werden ebenfalls überprüft und bewertet. Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 3 von 3 7. GRUNDERWERB UND KOSTEN Bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen handelte es sich überwiegend um Flächen im Eigentum einer Erbengemeinschaft. Die Firma Prologis Germany CX II B.V. hat als Vorhabenträger die Flächen am 30.03.2016 von der Erbengemeinschaft erworben. Der weitere Bereich des Plangebiets umfasst bestehende öffentliche Verkehrsflächen, für die kein Grunderwerb nötig ist. Die Kosten für den Umbau zum KVP werden ebenfalls vom Vorhabenträger getragen. Hierzu wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis geschlossen. Zudem wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Firma Prologis Germany CX II B.V und der Kolpingstadt Kerpen abgeschlossen, in dem festgehalten wird, dass sämtliche Planungskosten vom Vorhabenträger übernommen werden. Hilden, den 06.04.2016 Michaela Roudbar-Latteier Büro StadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH&Co. KG