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Beschlussvorlage (Vergabebericht für die Jahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
18.04.16, 08:54
Aktualisiert
18.04.16, 08:54
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten TOP und zentrale Vergabestelle Sachbearbeiter/in: Herzmann, Stefanie Drs.-Nr.: 151.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 17.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vergabebericht für die Jahre 2014 und 2015 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtrat nehmen den Vergabebericht für die Jahre 2014 und 2015 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Gruppenleiter Abteilungsleiterin Herzmann Melchert Schilling Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Amt 20 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Rechtslage: Nach der gültigen Vergabeordnung der Kolpingstadt Kerpen werden in der zentralen Vergabestelle Ausschreibungen ab einer geschätzten Auftragssumme von 10.000,00 € netto durchgeführt. Aufträge bis 10.000,00 € netto werden im Rahmen des Bestellscheinverfahrens eigenverantwortlich von den Fachämtern abgewickelt. 1. Aktuelle Vergabewertgrenzen: Bei Bauleistungen: - öffentliche Ausschreibungen ab 1.000.000,00 € - beschränkte Ausschreibungen bis 1.000.000,00 € - freihändige Vergaben bis 100.000,00 € Und bei Dienst- und Lieferleistungen: - öffentliche Ausschreibungen ab 100.000,00 € - freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bis 100.000,00 € 2. Neue rechtliche Regelungen bei öffentlichen Auftragsvergaben: Am 28.03.2014 wurde die neue EU-Vergaberichtlinie zur Modernisierung des Vergaberechts im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese ist am 18.04.2014 in Kraft getreten und ist bis spätestens zum 18.04.2016 in nationales Recht umzusetzen. Aus ihr geht die Pflicht zur Umsetzung der eVergabe hervor. Zielsetzung ist die vollständige papierlose elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren für den Bereich der EU-weiten Ausschreibungen. EU-weite Ausschreibungen sind mit einem geschätzten Auftragswert für - Bauaufträge ab 5.225.000,00 € netto und - Dienst- und Lieferaufträge ab 209.000,00 € netto durchzuführen. Da diese Entwicklung bereits Ende 2011 / Anfang 2012 absehbar war, hat die zentrale Vergabestelle schon zu diesem Zeitpunkt mit einer Vergabesoftwarelösung entsprechende Weichen für die Zukunft stellen können. Auch für Verfahren unterhalb der vorgenannten Schwellenwerte ist für nationale Verfahren absehbar, dass der deutsche Gesetzgeber zukünftig die vollständige elektronische Abwicklung vorschreiben wird. Die heute bei der Kolpingstadt Kerpen bereits verwendete Vergabesoftware ist für diese zukünftigen Anforderungen ausgelegt. 3. Inhouse Schulung Im Jahr 2015 wurde von Herrn Dr. Fandrey der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann aus Düsseldorf eine Inhouse Schulung für den VOB-Bereich durchgeführt. An dieser Schulung haben neben dem Rechnungsprüfungsamt und der zentralen Vergabestelle alle betroffenen Fachämter teilgenommen. 4. Interkommunale Zusammenarbeit Durch die interkommunale Zusammenarbeit mit allen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis konnte bei der Beschaffung der Digitalfunkkomponenten sehr günstige Konditionen ausgehandelt werden. Es wurde ein Rahmenvertrag geschlossen. Aufgrund des Beschaffungswertes wurde ein Verhandlungsverfahren nach EU-Vergaberecht durchgeführt. Der Abruf der einzelnen Komponenten erfolgte eigenverantwortlich durch die einzelnen Kommunen und den Rhein-Erft-Kreis. Das Verfahren wurde federführend durch die zentrale Vergabestelle und die Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen durchgeführt. Beschlussvorlage 151.16 Seite 2 5. EU-weite Ausschreibungsverfahren Im Jahr 2014 wurden 4 Ausschreibungsverfahren EU-weit durchgeführt. Dabei handelte es sich um: - Gaslieferverträge - Stromlieferverträge - Gebäudeversicherung - Digitalfunk (interkommunal) Im Jahr 2015 gab es keine EU-weiten Ausschreibungsverfahren. 6. Übersicht über die in 2014 und 2015 durchgeführten Auftragsvergaben und geschlossenen Architekten-/Ingenieurverträge Die einzelnen Vergabearten und Architekten-/Ingenieurverträge sind in den als Anlage beigefügten Tabellen dargestellt. Um die Veränderungen gegenüber den Vorjahren zu veranschaulichen, wurden die Daten seit 2010 mit aufgeführt. Beschlussvorlage 151.16 Seite 3