Daten
Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
18.04.16, 08:54
Aktualisiert
18.04.16, 08:54
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
TOP
Pressestelle, Datenschutz
Sachbearbeiter/in: Claudia Seidenpfennig
Drs.-Nr.: 244.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.04.2016
Bemerkungen
26.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Inhalt des/der
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Beschlusses/Auftrages/Empfehlung
1
409.14
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der
Verwaltung der Stadt Kerpen
Beschlussvorlage 244.16
21.10.2014
TOP 3
Mittelbereitstellung für 2015/
Start von drei Pilotprojekten
Seite 2
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
11.1
Die Entscheidung über das
System des Rechnungseingangsworkflows (REW)
ist gefallen.
Ein Angebot der KDVZ über
die Einführung des REW ist
gekommen und der Auftrag ist
erteilt.
Nächste Woche fahren die
betroffenen Kollegen nochmals
nach Bergheim, um sich mit
den dortigen Kolleginnen und
Kollegen, wo der REW schon
im Einsatz ist, auszutauschen.
Der REW soll zunächst in drei
Ämtern eingeführt und dann
sukzessive auf die ganze
Verwaltung übertragen
werden.
In Kürze wird in
Zusammenarbeit mit der
KDVZ ein genauer Zeitplan
erstellt.
Auch bei der digitalen
Sachakte gibt es Fortschritte.
Mit einigen Abteilungen
wurden erste
Informationsveranstaltungen
abgehalten, dort wird an der
Erstellung des Aktenplans als
unerlässlicher Voraussetzung
gearbeitet.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Inhalt des/der
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Beschlusses/Auftrages/Empfehlung
2
3
4
5
6
7
39.15
Fortschreibung des Kontraktes über
Bodenmanagement und
sozialgerechte Bodennutzung in der
Stadt Kerpen
24.02.2015
460.15
Betreibermodell zur Cafeteria des
Rathauses
08.12.2015
535.15
Verlegung von Stolpersteinen
08.12.2015
52.16
Neuwahl einer Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk IV (Sindorf,
Geilrath, Haus Hahn und umliegende
Gehöfte)
16.02.2016
31.16
19. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Kerpen
16.02.2016
5.16
Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren für die
Dienstleistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen
(Feuerwehrsatzung)
16.02.2016
Beschlussvorlage 244.16
TOP 9
TOP 5
Prüfung der Optimierung der
Koordinationsmöglichkeiten der
Boden- und Baulandentwicklung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
18
Das Bodenmanagementkonzept
befindet sich weiterhin in der
Erarbeitung.
Es ist beabsichtigt, das Konzept
im Juni den
Fraktionsvorsitzenden sowie
unmittelbar im Anschluss den
politischen Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Umsetzung ist erfolgt.
Beschränkung des Betriebs auf die
Frühstückszeit und somit
Stellenreduzierung um 1 Stelle.
11.1
Verlegung der Stolpersteine
11.1
Wahl der Schiedsfrau Rebecca Neumann
10.1
Satzungsänderung
10.1
Top 6
TOP 4
TOP 7.1
Beschluss der Satzung
13
TOP 7.2
Seite 3
Der Ablaufplan mit allen zu
beteiligenden Fachabteilungen
ist in Bearbeitung.. Die
Kostenzusage für die Verlegung
der ersten Stolpersteine durch
die Fraktion B90/Gründe wurde
im Februar 2016 bestätigt.
Die neue Schiedsfrau für den
Bezirk Kerpen IV, Frau Rebecca
Neumann, wurde am
23.03.2016 durch den Direktor
des Amtsgerichts Kerpen
vereidigt.
Die öffentliche Bekanntmachung
wurde am 03.03.2016 vollzogen
Die öffentliche Bekanntmachung
wurde am 08.03.2016 vollzogen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Inhalt des/der
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Beschlusses/Auftrages/Empfehlung
6.16
1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für
die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der
Kolpingstadt Kerpen
16.2.2016
1. Änderung der Entgeltordnung für
die Leistungen der Brandschutzdienststelle der Kolpingstadt Kerpen
16.02.2016
1. Änderung zur Entgeltordnung für
die Leistungen bei der Festlegung
von Brand- und Rettungssicherheitswachdiensten sowie der
Gestellung von
Brandsicherheitswachen
16.02.2016
1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Festlegung von Mindestund Höchstsätzen beim Ersatz von
Verdienstausfall für beruflich
selbstständige Angehörige der
Feuerwehr Kolpingstadt Kerpen
16.02.2016
33.16
Abschluss einer Planungsvereinbarung für die Durchführung der 74.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Kolpingstadt Kerpen
16.02.2016
53.16
Neubau der 380 kVHochspannungsleitung Pkt.
Mönchskaul –Pkt. Blatzheim
hier: Abschluss einer Vereinbarung
über die Bereitstellung und
Finanzierung von externen
Ausgleichsflächen
16.02.2016
8
9
10
11
12
13
Beschlussvorlage 244.16
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Satzungsänderung
13
Die öffentliche Bekanntmachung
wurde am 08.03.2016 vollzogen
Satzungsänderung
13
Die öffentliche Bekanntmachung
wurde am 08.03.2016 vollzogen
Änderung der Entgeltordnung
13
Die öffentliche Bekanntmachung
wurde am 08.03.2016 vollzogen
Satzungsänderung
13
Die öffentliche Bekanntmachung
wurde am 08.03.2016 vollzogen
TOP 7.3
TOP 7.4
TOP 7.5
TOP 7.6
TOP 10
TOP 11
Verweis der Beratung und
Beschlussfassung in die Sitzung des
Stadtrates am 23.02.2016
Der Abschluss der
städtebaulichen Vereinbarung
wurde in der Sitzung des Rates
am 23.02.2016 abgelehnt.
Verweis der Beratung und
Beschlussfassung in die Sitzung des
Stadtrates am 23.02.2016
Der Vertrag wurde gemäß
Beschluss des Rates erweitert
und anschließend vom
Bürgermeister unterzeichnet.
Die Vereinnahmung der
Ablösezahlungen erfolgt zu
gegebener Zeit wie im Vertrag
geregelt.
Seite 4