Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
18.04.16, 13:16
Aktualisiert
18.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und
TOP
strategische Planung
Sachbearbeiter/in: Andreas Comacchio
Drs.-Nr.: 236.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
14.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sozialer Wohnungsbau für Flüchtlinge in Eigenregie
hier: Antrag der Linksfraktion vom 06.04.2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Haupt – und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen,
die Verwaltung zu beauftragen, alles Erforderliche zu prüfen und zu veranlassen, damit der Weg
für den Sozialen Wohnungsbau für Flüchtlinge in Eigenregie nun zügig beschritten werden kann.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Dringlichkeitsbeschluss vom 03.03.2016
(Drs.Nr.: 141.16) zum Bau von 132 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Comacchio
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
im Wege der Fremdvergabe durch einen regional tätigen Investor/Projektentwickler im
nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 03.05.2016 aufgehoben wird.
Beschlussvorlage 236.16
Seite 2
Begründung:
Wie von der Fraktion Die Linke beantragt (Drs.Nr. 237.16), soll der am 03.03.2016 gefasste
Dringlichkeitsbeschluss (Drs.Nr. 141.16) aufgehoben werden, der im Grunde die Fremdvergabe
zum Bau von 132 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen an einen regional
tätigen Investor und Projektentwickler zu bestimmten Konditionen vorsah.
Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke beantragt (Drs.Nr. 236.16), dass der Rat beschließen
möge, dass die Stadt nach Aufhebung der vg. Dringlichkeitsentscheidung unverzüglich mit dem
Bau von preisgünstigen Mietwohnungen für Flüchtlinge in Eigenregie beginnen soll.
Im Hinblick darauf, dass der Aufhebungsbeschluss für die Dringlichkeitsentscheidung aufgrund
schützenswerter Daten und Informationen nur im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am
03.05.2016 gefasst werden kann, steht der im Beschlussentwurf genannte erste Beschlussteil
(Auftrag an die Verwaltung) rein formal betrachtet unter Vorbehalt.
Nach den Vorberatungen aus der Sitzung der Lenkungsgruppe „Schaffung von
Flüchtlingsunterkünften“ vom 08.04.2016 geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass die vg.
Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben wird.
Nur wenige Tage nach den Erkenntnissen aus der Lenkungsgruppensitzung vom 08.04.2016 hat
die Verwaltung bereits am 12.04.2016 ein erstes internes Abstimmungsgespräch im Rahmen des
erweiterten Verwaltungsvorstandes im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in
Eigenregie geführt. Weitere Gespräche und Abstimmungen werden in Kürze zu folgenden
Themenbereichen zu führen sein:
Funktionale, räumliche und optische Gestaltung
Architektonische und städtebauliche Maßstäblichkeit (z.B. Geschossigkeit, GRZ, GFZ etc…)
Anforderung an die Wohnungsgrößen und Raumaufteilung unter Berücksichtigung der
Förderkriterien aus dem sozialen Wohnungsbau
Erarbeitung eines Anforderungsprofils für die Ausschreibung und Suche eines
Projektentwicklers bzw. Generalunternehmers bzw. Generalübernehmers
Über die Ergebnisse und die beabsichtigte weitere Vorgehens – und Verfahrensweise wird die
Verwaltung sowohl in den Lenkungsgruppensitzungen „Schaffung von Flüchtlingsunterkünften“ als
auch in den jeweiligen zuständigen politischen Vertretungsgremien zeitnah berichten.
Aus vg. Gründen wird um Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf gebeten.
Beschlussvorlage 236.16
Seite 3