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Beschlussvorlage (Sozialer Wohnungsbau für Flüchtlinge in Eigenregie)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
18.04.16, 13:16
Aktualisiert
18.04.16, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und TOP strategische Planung Sachbearbeiter/in: Andreas Comacchio Drs.-Nr.: 236.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 14.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sozialer Wohnungsbau für Flüchtlinge in Eigenregie hier: Antrag der Linksfraktion vom 06.04.2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Haupt – und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen, die Verwaltung zu beauftragen, alles Erforderliche zu prüfen und zu veranlassen, damit der Weg für den Sozialen Wohnungsbau für Flüchtlinge in Eigenregie nun zügig beschritten werden kann. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Dringlichkeitsbeschluss vom 03.03.2016 (Drs.Nr.: 141.16) zum Bau von 132 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Comacchio Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig im Wege der Fremdvergabe durch einen regional tätigen Investor/Projektentwickler im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 03.05.2016 aufgehoben wird. Beschlussvorlage 236.16 Seite 2 Begründung: Wie von der Fraktion Die Linke beantragt (Drs.Nr. 237.16), soll der am 03.03.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss (Drs.Nr. 141.16) aufgehoben werden, der im Grunde die Fremdvergabe zum Bau von 132 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen an einen regional tätigen Investor und Projektentwickler zu bestimmten Konditionen vorsah. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke beantragt (Drs.Nr. 236.16), dass der Rat beschließen möge, dass die Stadt nach Aufhebung der vg. Dringlichkeitsentscheidung unverzüglich mit dem Bau von preisgünstigen Mietwohnungen für Flüchtlinge in Eigenregie beginnen soll. Im Hinblick darauf, dass der Aufhebungsbeschluss für die Dringlichkeitsentscheidung aufgrund schützenswerter Daten und Informationen nur im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 03.05.2016 gefasst werden kann, steht der im Beschlussentwurf genannte erste Beschlussteil (Auftrag an die Verwaltung) rein formal betrachtet unter Vorbehalt. Nach den Vorberatungen aus der Sitzung der Lenkungsgruppe „Schaffung von Flüchtlingsunterkünften“ vom 08.04.2016 geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass die vg. Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben wird. Nur wenige Tage nach den Erkenntnissen aus der Lenkungsgruppensitzung vom 08.04.2016 hat die Verwaltung bereits am 12.04.2016 ein erstes internes Abstimmungsgespräch im Rahmen des erweiterten Verwaltungsvorstandes im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in Eigenregie geführt. Weitere Gespräche und Abstimmungen werden in Kürze zu folgenden Themenbereichen zu führen sein:  Funktionale, räumliche und optische Gestaltung  Architektonische und städtebauliche Maßstäblichkeit (z.B. Geschossigkeit, GRZ, GFZ etc…)  Anforderung an die Wohnungsgrößen und Raumaufteilung unter Berücksichtigung der Förderkriterien aus dem sozialen Wohnungsbau  Erarbeitung eines Anforderungsprofils für die Ausschreibung und Suche eines Projektentwicklers bzw. Generalunternehmers bzw. Generalübernehmers Über die Ergebnisse und die beabsichtigte weitere Vorgehens – und Verfahrensweise wird die Verwaltung sowohl in den Lenkungsgruppensitzungen „Schaffung von Flüchtlingsunterkünften“ als auch in den jeweiligen zuständigen politischen Vertretungsgremien zeitnah berichten. Aus vg. Gründen wird um Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf gebeten. Beschlussvorlage 236.16 Seite 3