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Beschlussvorlage (Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
18.04.16, 13:16
Aktualisiert
18.04.16, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Sachbearbeiter/in: Herr Schaaf TOP Drs.-Nr.: 411.15 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 30.09.2015 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss/Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die beigefügte „Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften“ zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Schaaf Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 14 Klinkhammer Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Gemeinden sind nach Ziffer 2.2.5 des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 16.12.2014 verpflichtet, eine örtliche Dienstanweisung zu erlassen. Zu den Regelungsinhalten gehören z. B. der Einsatz von Finanzinstrumenten, Verfahren zur Abschätzung von Chancen und Risiken von Finanzgeschäften, eine Risikomessung und Risikobegrenzung, die Beteiligung des Rates bei Derivatgeschäften und das Berichtswesen. Die örtlichen Bestimmungen sind für den Umgang mit Zinsderivaten heranzuziehen und dem Abschluss der einzelnen Finanzgeschäfte zu Grunde zu legen. Bislang gibt es eine solche Regelung nicht. Auch bestehen keine anderen schriftlich dokumentierten Regelungen in Bezug auf Finanzgeschäfte. Jedoch wurden die Finanzgeschäfte auch in der Vergangenheit im Sinne der nun vorgelegten Dienstanweisung abgeschlossen und abgewickelt. Die vorgelegte Dienstanweisung entspricht nahezu in Gänze der Musterdienstanweisung des Deutschen Städtetages. Es wurden lediglich zur Verdeutlichung Ergänzungen und Formulierungen aus Dienstanweisungen anderer Städte übernommen. Neben den Pflichtinhalten werden insbesondere der Ablauf, die Zuständigkeiten, der Entscheidungsprozess und die Entscheidungskriterien sowie die Dokumentation von Finanzgeschäften (Investitionskredite, Liquiditätskredite, Kapitalanlagen, Derivate) klar festgelegt und transparent gemacht. Im Grundsatz hat der Stadtrat mit Beschluss vom 23.03.2010 dem Abschluss von Zinssicherungsgeschäften zugestimmt. In dem dort gesteckten Rahmen werden die Einzelgeschäfte als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt und umgesetzt. Die Einzelabschlüsse von Kreditgeschäften gelten auch ohne expliziten Ratsbeschluss als einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung. Künftig wird es einen jährlichen, nachträglichen Bericht der Verwaltung über die abgeschlossenen Finanzgeschäfte des Kalenderjahres an den Haupt- und Finanzausschuss geben. Beschlussvorlage 411.15 Seite 2