Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
21.04.16, 13:15
Aktualisiert
21.04.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.2 / Ausländerwesen
Sachbearbeiter/in: Ferdi Siepen
TOP
Drs.-Nr.: 250.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
14.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Hilfe für Flüchtlinge in Idomeni
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Kolpingstadt Kerpen nehmen die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Siepen
Siepen
Beriére
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Flüchtlingspolitik lag traditionell in der originären Zuständigkeit europäischer Nationalstaaten.
Erst die Zunahme der Flucht- und Asylzuwanderung in die EU-Mitgliedstaaten während der
1980er- und 1990er-Jahre veranlasste die Nationalstaaten, über gemeinsame Lösungen und
Zusammenarbeit nachzudenken.
In der Folge wurden über Harmonisierungsakten (u.a. das Weißbuch von 1985) und Verträgen
(Schengen I, Schengen II, Maastrichter Vertrag, Amsterdamer Vertrag, Tampere-Programm)
neben inhaltlichen Verfahrensregelungen wie z.B. die Asylverfahrensrichtlinie in Bezug auf
Mindeststandards von Asylverfahren innerhalb der EU auch Regelungen der Steuerung von
Migrations- und Fluchtbewegungen festgelegt.
Letzteres ist einer von drei Bereichen des Tampere-Programms von 1999, in denen der
Europäische Rat zahlreiche Maßnahmen vorschlug, um die Fluchtmigration in die Mitgliedstaaten
der EU zu verringern bzw. in der Folge durch legale Einreisemöglichkeiten zu steuern.
Die beantragte gezielte Abholung von Flüchtlingsfamilien in Idomeni (wobei Auswahlkriterien im
Vorfeld festzulegen wären) berührt Bundes- und -wie dargestellt- EU-Zuständigkeiten.
Aus diesem Grunde hat Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow seine Bereitschaft zur Aufnahme
von Flüchtlingen aus Idomeni von folgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
1.
2.
Die Aufnahme erfolgt in einer europäischen Kontingentlösung und
Die Bundesregierung regelt die Visaangelegenheiten und die Logistik.
Eine andere Verfahrensweise außer der von Herrn Ministerpräsident Ramelow vorgeschlagenen
Verfahrensweise erscheint nicht möglich.
Der Bund kann zwar kontingentierte Flüchtlingsaufnahmen festlegen (z.B. die inzwischen
beendeten Bundes- und Landesaufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge aus den
Flüchtlingslagern in der Türkei), diese wurden aber immer zuvor innerhalb der EU abgestimmt.
Eine Initiative vom Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Herrn Winfried Kretschmann, ist
nicht bekannt, konnte auch nicht recherchiert werden.
Einzig Frau Simone Peter, die Vorsitzende der Partei „Die Grünen“ warb auf dem „Kleinen
Parteitag der Grünen“ Mitte April in Berlin dafür, Flüchtlinge aus dem Grenzort Idomeni
aufzunehmen. Weitergehende Ausführungen dazu machte sie nicht bzw. wurden nicht
veröffentlicht.
Kontingentierte Aufnahmen unterliegen in analoger Anwendung der Flüchtlingszuweisung einer
Verteilquote. Von daher liegt es in der Zuständigkeit der Landes NRW, eine dementsprechende
Erklärung abzugeben wie das Land Thüringen.
Beschlussvorlage 250.16
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