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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Rettungsdienst)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Rettungsdienst) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Rettungsdienst)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz / TOP Rettungswesen Drs.-Nr.: 198.16 Sachbearbeiter/in: Margit Schmitz Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 21.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 24.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und den Rettungsdienst X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses die beigefügte 1. Änderungssatzung zur derzeit gültigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und den Rettungsdienst in der Kolpingstadt Kerpen gemäß beiliegendem Entwurf (Anlage 1). Die Gebührensätze werden auf Grundlage der Gebührenkalkulation vom 14.03.2016 (Anlage 2) festgesetzt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiterin Stellv. Amtsleiter Schmitz Haupts Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für Krankentransport und Rettungsdienst sind § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel decken. Die derzeit gültige Satzung ist am 18.12.2014 in Kraft getreten. Im Laufe der vorangegangenen Jahre ist eine stabile Überdeckung entstanden. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Zwar ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 eine Unterdeckung, jedoch ist derzeit noch die in der Vergangenheit entstandene Überdeckung sukzessive abzubauen. Diese Überdeckung setzt sich aus den anteilig anzurechnenden Betriebsergebnissen der Jahre 2012 (zu je 1/3) bis 2014 (2013 und 2014 zu je 1/4) zusammen. Um die aufgelaufenen Kostenüberdeckungen ausgleichen zu können, ist die Gebühr für die Notfallrettung (RTW) zu senken. Die Gebühr für den Krankentransport (KTW) kann hingegen angehoben werden. Es ist jedoch abzusehen, dass die Überdeckungen in den nächsten Jahren abgebaut sein werden, sodass dann auch für den RTW wieder eine Anhebung des Gebührensatzes erfolgen könnte. Gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst und die Notfallrettung NW (RettG NW) ist zwischen den Krankenkassenverbänden und der Kolpingstadt Kerpen Einvernehmen über die Gebührensatzung zu erzielen. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde den Krankenkassenverbänden am 21.03.2016 zur Stellungnahme übersandt. Zwar steht die Antwort noch aus, jedoch ist das Einvernehmen sehr wahrscheinlich. Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und den Rettungsdienst 2. Gebührenkalkulation 3. Gebührenbedarfsberechnung Beschlussvorlage 198.16 Seite 2