Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz /
TOP
Rettungswesen
Drs.-Nr.: 198.16
Sachbearbeiter/in: Margit Schmitz
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
21.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
24.03.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von
Gebühren für den Krankentransport und den Rettungsdienst
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und
Feuerschutzausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses die beigefügte 1.
Änderungssatzung zur derzeit gültigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Krankentransport und den Rettungsdienst in der Kolpingstadt Kerpen gemäß beiliegendem
Entwurf (Anlage 1). Die Gebührensätze werden auf Grundlage der Gebührenkalkulation vom
14.03.2016 (Anlage 2) festgesetzt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiterin
Stellv.
Amtsleiter
Schmitz
Haupts
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für Krankentransport und Rettungsdienst sind §
77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG). Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen
2. im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder
Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
in der Regel decken.
Die derzeit gültige Satzung ist am 18.12.2014 in Kraft getreten. Im Laufe der vorangegangenen
Jahre ist eine stabile Überdeckung entstanden. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen. Zwar ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 eine
Unterdeckung, jedoch ist derzeit noch die in der Vergangenheit entstandene Überdeckung
sukzessive abzubauen.
Diese Überdeckung setzt sich aus den anteilig anzurechnenden Betriebsergebnissen der Jahre
2012 (zu je 1/3) bis 2014 (2013 und 2014 zu je 1/4) zusammen.
Um die aufgelaufenen Kostenüberdeckungen ausgleichen zu können, ist die Gebühr für die
Notfallrettung (RTW) zu senken. Die Gebühr für den Krankentransport (KTW) kann hingegen
angehoben werden.
Es ist jedoch abzusehen, dass die Überdeckungen in den nächsten Jahren abgebaut sein werden,
sodass dann auch für den RTW wieder eine Anhebung des Gebührensatzes erfolgen könnte.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst und die Notfallrettung NW (RettG NW)
ist zwischen den Krankenkassenverbänden und der Kolpingstadt Kerpen Einvernehmen über die
Gebührensatzung zu erzielen. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde den
Krankenkassenverbänden am 21.03.2016 zur Stellungnahme übersandt. Zwar steht die Antwort
noch aus, jedoch ist das Einvernehmen sehr wahrscheinlich.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
1.
Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
den Krankentransport und den Rettungsdienst
2.
Gebührenkalkulation
3.
Gebührenbedarfsberechnung
Beschlussvorlage 198.16
Seite 2