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Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
79 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und den Rettungsdienst vom Auf Grund der §§ 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458/ SGV NRW 215) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff/SGV NRW 2023) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 03.05.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 5 der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und den Rettungsdienst vom 18.12.2014 erhält folgende Fassung: § 5 Gebührensatz 1.) Die Gebühren für den Einsatz von Rettungswagen und Krankentransportwagen betragen: 1. für die Inanspruchnahme des Rettungswagens 389,00 € 2. für die Inanspruchnahme des Krankentransportwagens 198,00 € 2.) Für den Einsatz sind neben den vorgenannten Gebühren zusätzlich Gebühren auf Grund der Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Leitstelle im Bereich des Rettungsdienstes in der jeweils aktuellen Fassung zu zahlen, die von der Kolpingstadt Kerpen im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises eingezogen werden. 3.) Nehmen mehrere Personen bei einem Einsatz einen Rettungswagen oder Krankentransportwagen in Anspruch, so werden die Gebühren für das Fahrzeug zu gleichen Teilen anteilig berechnet. Artikel II § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsverordnung Die vorstehende Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für Krankentransport und den Rettungsdienst wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser U:\13_3\13_32\Satzungen\Satzung Rettungsdienst\2016\2016-Änderungssatzung.doc -2- Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a.) b.) c.) d.) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kerpen, Dieter Spürck Bürgermeister U:\13_3\13_32\Satzungen\Satzung Rettungsdienst\2016\2016-Änderungssatzung.doc