Daten
Kommune
Kerpen
Größe
280 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 122.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
08.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
X
22.02.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2016
hier: Entwurf Stellenplan 2016
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt:
1. den als Anlage beigefügten Entwurf des Stellenplans 2016 unter Einbeziehung der
Erläuterungen der Verwaltung als Stellenplan 2016.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Stingl
Jung
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2017 werden im Bereich der Feuerwehr und der Kreisleitstelle
für die Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr insgesamt 21 Stellen ab
01.01.2017 zusätzlich eingerichtet.
3. für 2017 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:
4 Stadtinspektoranwärter/innen
3 Verwaltungsfachangestellte
2 Landschaftsgärtner/innen
4. für 2016 zwei weitere Ausbildungsplätze für Stadtinspektoranwärter/innen zur Verfügung zu
stellen um dem durch die aktuellen Entwicklungen im Ausländerwesen bedingten, steigenden
Personalbedarf im gehobenen Dienst Rechnung zu tragen.
Beschlussvorlage 122.16
Seite 2
Begründung:
Die Vorlage für den Stellenplan 2016 ist wie folgt gegliedert:
I.
II.
III.
IV.
Grundsätzliches
Stellenplanerweiterungen nach Stellenplanbeschluss 2015
Sonstige Zu- und Abgänge
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2017
I. Grundsätzliches
Flüchtlinge und Asylbewerber
Mit Vorlage V 554.15 wurde durch den Stadtrat bereits eine Erweiterung des Stellenplanes 2016 in
den Abteilungen 21.2, 23.1 und 23.3 beschlossen, um die dringlichsten Personalbedarfe kurzfristig
decken zu können. Außerdem wurden 2 zusätzliche Stellen im Bereich „Abschiebungen“ befristet
für 2 Jahre beschlossen (V 512.15). Soweit zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar, sind weitere
zusätzliche Bedarfe in den unmittelbar betroffenen Bereichen (Ausländerwesen/Jugendamt) im
Entwurf des Stellenplans enthalten und mit separaten Vorlagen begründet (V 117.16 u. 118.16).
Alle weiteren möglichen Bedarfe, die bei weiter steigenden Zuweisungszahlen und der
anstehenden Integration von Asylsuchenden zu erwarten sind, können zum jetzigen Zeitpunkt
nicht beziffert werden. Auf Grund der dann insgesamt steigenden Einwohnerzahl der Kolpingstadt
Kerpen werden sich Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung ergeben.
Feuerwehr
Der Stellenplanentwurf 2016 enthält bereits die zum 01.01.2017 notwendigen zusätzlichen 21
Stellen im Bereich der Feuerwehr (17 Wachabteilungen, 4 Leitstelle). Diese werden durch die
dann umzusetzende neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (48 Stunden Woche) erforderlich und
wurden bereits eingehend beschrieben (V 18.14 und 19.14) Zur rechtzeitigen Personalgewinnung
wurde ein eigener Brandmeisterlehrgang eingerichtet und 17 Brandmeisteranwärter eingestellt,
deren Ausbildung am 31.12.2016 endet. Um diesen Nachwuchskräften eine klare
Weiterbeschäftigungsperspektive zu bieten und einen Dienstherrenwechsel zu verhindern, sollen
die Stellen bereits zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen werden. Eine tatsächliche Besetzung
erfolgt frühestens zum 01.01.2017.
Kindertageseinrichtungen
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen kommt es erneut zu Veränderungen. Neben den
Auswirkungen des nach den Streikmaßnahmen vereinbarten neuen Tarifvertrages für den Sozialund Erziehungsdienstes (insb. veränderte Eingruppierungen Kita-Leitungen) bedingt ein deutlich
höherer Bedarf an Inklusionsleistungen zusätzlichen Stellenbedarf (V 109.16).
Beschlussvorlage 122.16
Seite 3
Stellenentwicklung 2015-2016
Im Haushalt sind alle Stellen des bisherigen Stellenplanes 2015 berücksichtigt. Alle darüber
hinausgehenden zusätzlich für den Stellenplan 2016 von der Verwaltung beantragten bzw.
beschlossen Stellen sind noch nicht im Haushalt berücksichtigt. Die im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung beigefügte Übersicht der Stellenzugänge beziffert die zusätzlich bereit zu stellenden
Haushaltsmittel.
Der Entwurf des Stellenplanes 2016 und das vorliegende Arbeitspapier (Stand: 24.02.2016)
berücksichtigen die Stellen des Stellenplanes 2015 und alle von der Verwaltung zusätzlich
beantragten bzw. bereits beschlossenen Stellen.
Gegenüber dem Stellenplan 2015 steigt die Zahl der Stellen nach vorliegendem Entwurf um 28,25
Stellen. Es wurden 16 zusätzliche kw-Vermerke und 1 zusätzlicher ku-Vermerk ausgebracht. 1,5
kw-Vermerke sowie 1 ku-Vermerk fallen weg. Bei 16 Stellen verändert sich der Stellenwert. 2
Beschäftigte beginnen die Freizeitphase der Altersteilzeit (ATZ).
Beschlussvorlage 122.16
Seite 4
II. Stellenplanerweiterungen nach Stellenplanbeschluss 2015
1. 21.2 Ausländerwesen
(+2,0 Stellen)
Verstärkung von Abschiebemaßnahmen, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 512.15)
2. 21.2 Ausländerwesen
(+2,0 Stellen)
Zusatzstellen zur sozialarbeiterischen Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf
Grund steigender Zuweisungen, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15)
3. 23.1 Erzieherische Hilfen
(+1,0 Stelle)
Steigende Fallzahlen im Bereich des ASD auf Grund Zuweisung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15)
4. 23.2 Verwaltungsdienste
(+0,5 Stellen)
Steigende Fallzahlen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf Grund Zuweisung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15)
5. 23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften
(+2,0 Stellen)
Steigende Fallzahlen Bereich der Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger
Ausländer auf Grund Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, Stadtratsbeschluss v.
15.12.2015 (V 554.15)
III. Sonstige Zu- und Abgänge
1. 16.4 Bauordnung
(+1,0 Stellen)
Die Aufgabenstellungen der Bauordnung können derzeit nicht ordnungsgemäß erledigt
werden. Insbesondere im Bereich des Brandschutzes, der Durchführung von Brandschauen
und der daraus resultierenden Nachverfolgung der Mängelbeseitigung bestehen gravierende
Mängel, die durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beseitigt werden sollen, s. V
129.16
2. 18.1 Zentrales Baumanagement
(+1,0 Stelle)
Mehrbedarf auf Grund der Intensivierung des Zuschuss-/Förderwesens, s. auch V 61.16.
Beschlussvorlage 122.16
Seite 5
3. 20.4 Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle
(+0,5 Stellen)
Nach Übernahme der kommunalen Geschäftsführung der Netzgesellschaften durch einen
Mitarbeiter der Abteilung 20.4, sind dessen Stellenanteile in den Aufgabenstellungen der
Abteilung 20.4 nach zu besetzen, Stellenmehrung resultiert letztlich aber aus der
Geschäftsführung der Gesellschaften, s. auch V 104.16.
4. 21.2 Ausländerwesen
(+1,0 Stelle)
Bei steigenden Zuweisungen von Asylbewerbern steigen auch die Fallzahlen im Bereich der
Leistungssachbearbeitung für Asylbewerber. Um ab Mitte des Jahres reagieren zu können, ist
die Einrichtung einer weiteren Stelle erforderlich, s. auch V 118.16.
5. 21.2.1 Sammelunterkünfte Asylbewerber
(+12,0 Stellen)
Zur Betreuung von Asylbewerbern in den künftigen Containeranlagen sind 8 Sozialarbeiter
und 4 Hausmeister zusätzlich erforderlich (bei Unterbringung von hochgerechnet 1.600
zusätzlichen Flüchtlingen in Containeranlagen), s. auch Stadtratsbeschluss vom 23.02.2016,
V 117.16, sofern die Betreuung nicht vorrangig durch freie Träger sichergestellt werden kann.
6. 22.2 Schulen
(+1,66 Stellen)
Die laufende Überprüfung der Stellenbedarfe ist noch nicht abgeschlossen und daher noch
nicht konkret zu berechnen. Es sind jedoch deutliche Mehrbelastungen in den
Schulsekretariaten erkennbar. Zur Abmilderung der angespannten Situation in den
Schulsekretariaten wird ein pauschaler 10%iger Zuschlag für alle Schulsekretariate
berücksichtigt, s. auch V 106.16
7. 23.4 Kindertagesbetreuung
(+5,0 Stellen)
Die Zahl der Kinder mit der Diagnostik zur Inklusion in städtischen Kindertageseinrichtungen
steigt stark an. Es muss mit einer Zahl von bis zu 100 Kindern gerechnet werden. Je
Inklusionsfachkraft können 10 Kinder mit Diagnostik betreut werden. Insgesamt werden
daher 10 Stellen benötigt. 5 Stellen waren bereits im Stellenplan 2015 berücksichtigt, 5
weitere kommen in 2016 hinzu. Die Stellen werden zu 100% refinanziert, s. auch V 109.16.
8. 10.2 Kultur, Städtepartnerschaft und Tourismus
(-0,28 Stellen)
Auf Grund organisatorischer Maßnahmen und Aufgabenreduzierungen kann der Stellenanteil
wegfallen.
9.
11.3.1 Springer/innen
(-2,0 Stellen)
Im Jahr 2016 beenden weniger Nachwuchskräfte die Ausbildung als im Vorjahr. Für die
mögliche 6-monatige Übernahme von Nachwuchskräften werden in diesem Jahr daher
weniger Stellen benötigt.
10. 16.1 Stadtplanung
(-0,5 Stellen)
Zeichnerische Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang nicht mehr benötigt, die Stelle kann
daher wegfallen.
Beschlussvorlage 122.16
Seite 6
IV. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2017
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.14 beschlossen, zukünftig im Zuge der
Stellenplanvorlage über die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu beraten und zu beschließen
(V417.14). Dementsprechend ist der Bedarf an Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang
2017 im Stellenplan 2016 darzustellen.
1. Rückblick auf die vergangenen Jahre:
In einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren wurden in der Stadt Kerpen insgesamt 44
Auszubildende in unterschiedlichen Berufen eingestellt.
Die o. g. Auszubildenden verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Ausbildungsberufe bzw
Einstellungsjahrgänge (EJ):
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Fachinformatiker
Landschaftsgärtner/in
Elektroniker/in
Gesamt
EJ
2012
4
4
0
1
0
9
EJ
2013
3
3
0
1
0
7
EJ
2014
4
4
1
2
0
11
EJ
2015
2
4
0
2
1
9
EJ
2016
2
3
0
2
0
7
Gesamt
17
19
1
6
1
43
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, im Ausbildungsberuf Elektroniker/in 3 ½ Jahre.
Nach Bestehen der Ausbildung wurden
Beschäftigungsverhältnis übernommen:
die
Auszubildenden
wie
folgt
in
ein
DAV = Dauerarbeitsverhältnis
ZAV = Zeitarbeitsverhältnis
W = Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn
Prüfung 2015
Stadtinspektoranwärter/in
EJ
2012
4
Verwaltungsfachangestellte/r
4
2 DAV
1 ZAV
1W
Ausbildungsberuf
Beschlussvorlage 122.16
1 DAV
3 W (trotz Übernahmezusage)
Seite 7
2. Derzeitige Ausbildungssituation
Derzeit werden 24 Auszubildende (ohne Brandmeisteranwärter) in fünf unterschiedlichen
Ausbildungsberufen ausgebildet:
Ausbildungsberuf
insgesamt
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Landschaftsgärtner/in
Fachinformatiker/in
Elektroniker/in
7
11
3
1
1
Ende der
Ausb.
2016
2
3
1
Ende der
Ausb.
2017
3
4
1
1
Ende der
Ausb.
2018
2
4
1
Ende der
Ausb.
2019
1
3. Bedarfsermittlung:
Bei den prognostizierten Bedarfszahlen ist zu beachten, dass sich diese ausschließlich auf die
Altersabgänge beziehen. Insbesondere im Verwaltungsbereich kommen hierzu noch
Personalbedarfe, die aus
Mutterschutz,
Elternzeit,
Beurlaubung sowie
Arbeitszeitreduzierungen
resultieren. Daneben häufen sich die Anfragen auf Beurlaubung bzw. Teilzeitbeschäftigung
aufgrund familiärer Pflegeverpflichtungen.
Gehobener Dienst
Jahrgang
1951
1952
1953
1953
1955
1955
1955
1955
1956
1956
1956
1956
Anzahl
MA
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
frühester Renten/Pensionsbeginn
sofort
07/2015
02/2016
08/2016
05/2018
08/2018
10/2018
02/2019
10/2019
05/2021
04/2020
09/2021
spätester Renten/Pensionsbeginn
01/2017
01/2018
09/2018
03/2019
02/2021
08/2021
07/2021
05/2021
07/2021
03/2022
06/2022
07/2022
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
08/2016
07/2017
06/2016
08/2016
05/2020
03/2019
10/2018
02/2019
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
2016
2017
2018
2019
2020
2021
0
1
2
1
1
4
5
6
6
6
Beschlussvorlage 122.16
Bedarf nach
Befragung
3
1
1
2
1
Anzahl
Ausbildungsende
2
3
2
2
Seite 8
Da die weitaus überwiegende Anzahl der o.g. Kolleginnen und Kollegen bereits konkrete
Vorstellungen über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben hat, sind die
genannten Maximalbedarf – Zahlen unrealistisch. Sofern sich an den persönlichen Situationen
nichts ändert, werden die konkret genannten Ausscheidezeitpunkte wohl eingehalten.
Neben den Altersabgängen entstehen wie dargestellt noch weitere Personalbedarfe. Weiterhin ist
zu berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelor – Abschluss, und
den damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 5 Ausbildungsjahrgängen
(2011 – 2015) insgesamt 5 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandenen Klausuren vorzeitig aus
dem Beamtenverhältnis entlassen werden mussten. Daher schlägt die Verwaltung vor, 4
Ausbildungsstellen im gehobenen Dienst zur Verfügung zu stellen.
Mittlerer Dienst
Jahrgang
1953
1953
1954
1954
1955
1955
1955
1956
1957
Anzahl
MA
2
1
1
1
1
1
1
1
1
frühester Renten/Pensionsbeginn
08/2016
12/2016
07/2017
11/2017
05/2018
10/2018
11/2018
07/2017
11/2020
spätester Renten/Pensionsbeginn
03/2019
07/2019
11/2019
07/2020
02/2021
07/2021
08/2021
11/2019
12/2022
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
11/2018
keine Angabe
10/2018
08/2021
11/2017
11/2020
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
2016
2017
2018
2019
2020
2021
0
0
2
4
1
3
5
7
10
8
4
3
Bedarf nach
Befragung
0
1
2
0
0
1
Anzahl
Ausbildungsende
3
4
4
Im Gegensatz zum Bereich des gehobenen Dienstes haben weniger befragten Kolleginnen und
Kollegen einen konkreten Ausscheidezeitpunkt genannt. Insofern ist eine Vorhersage zum
Personalbedarf schwieriger. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, auch in 2017 wieder 3
Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte zur Verfügung zu stellen. Es sind vor allem
diese Nachwuchskräfte, die (im Rahmen der Ausbildungsanforderungen) flexibel einsetzbar sind,
und demnach immer wieder auch zur Bewältigung akuter Personalprobleme herangezogen
werden können.
Beschlussvorlage 122.16
Seite 9
Landschaftsgärtner/in
Jahrgang
1952
1953
1953
1953
1954
1955
1956
1956
Anzahl
MA
1
1
1
1
1
1
1
1
frühester Renten/Pensionsbeginn
10/2015
09/2016
sofort
06/2017
06/2017
07/2015
04/2019
08/2019
spätester Renten/Pensionsbeginn
05/2018
02/2019
01/2019
10/2019
10/2019
10/2021
06/2022
10/2022
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
keine Angabe
09/2016
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
1
1
1
2
4
0
1
7
7
8
7
5
1
1
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Bedarf nach
Befragung
2
3
0
0
0
0
0
Anzahl
Ausbildungsende
0
1
2
2
Wie bereits dargestellt, soll der Anteil an ausgebildeten Gärtnerinnen und Gärtnern im Bereich der
Grünflächenunterhaltung gesteigert werden. Bis einschließlich Februar 2019 werden mindestens 5
Stellen im Baubetriebshof frei. Bis 2018 werden 3 Auszubildende im Ausbildungsberuf
Landschaftsgärtner/in ihre Ausbildung abschließen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, in 2017
weitere 2 Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Elektroniker/in:
In diesem Ausbildungsberuf kann wieder ausgebildet werden, da seit Anfang 2015 ein Meister für
die Ausbildung zur Verfügung steht. Für 2015 ist bereits ein Ausbildungsplatz beschlossen
worden. Weiterer Bedarf als Nachfolge für altersbedingte Vakanzen besteht zurzeit nicht.
4. Vorzeitige Beendigung der Ausbildung
Wie bereits bei den Ausführungen zur Ausbildung im gehobenen Dienst dargestellt, ist zu
berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelor – Abschluss, und den
damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 5 Ausbildungsjahrgängen (2011 –
2015) insgesamt 5 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandenen Klausuren vorzeitig aus dem
Beamtenverhältnis entlassen werden mussten. Im Ausbildungsberuf Landschaftsgärtner bzw.
Landschaftsgärtnerin haben in den letzten zwei Jahren zwei Auszubildende aus unterschiedlichen
Gründen die Ausbildung vorzeitig beendet.
Seit der verstärkten Fokussierung auf den tatsächlichen Bedarf bei der Bereitstellung von
Ausbildungsplätzen stellt die vorzeitige Beendigung der Ausbildung hier eine besondere
Problematik dar. Eine Berücksichtigung dessen kann dann frühestens in der nächsten
Stellenplanvorlage mit konkreten Auswirkungen auf das Folgejahr erfolgen. Hierdurch wird
mindestens ein Jahr verloren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass bei vorzeitigem
Ausbildungsabbruch der dann freigewordene Ausbildungsplatz zum nächsten Ausbildungsbeginn
nachbesetzt werden kann.
Beschlussvorlage 122.16
Seite 10
5. Fazit:
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor für 2017 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung
zu stellen:
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Landschaftsgärtner/in
Beschlussvorlage 122.16
Anzahl Plätze 2017
4
3
2
Seite 11