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Beschlussvorlage (Entwurf Stellenplan 2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
280 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 122.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 22.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Entwurf Stellenplan 2016 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt: 1. den als Anlage beigefügten Entwurf des Stellenplans 2016 unter Einbeziehung der Erläuterungen der Verwaltung als Stellenplan 2016. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Stingl Jung Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig 2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2017 werden im Bereich der Feuerwehr und der Kreisleitstelle für die Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr insgesamt 21 Stellen ab 01.01.2017 zusätzlich eingerichtet. 3. für 2017 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:  4 Stadtinspektoranwärter/innen  3 Verwaltungsfachangestellte  2 Landschaftsgärtner/innen 4. für 2016 zwei weitere Ausbildungsplätze für Stadtinspektoranwärter/innen zur Verfügung zu stellen um dem durch die aktuellen Entwicklungen im Ausländerwesen bedingten, steigenden Personalbedarf im gehobenen Dienst Rechnung zu tragen. Beschlussvorlage 122.16 Seite 2 Begründung: Die Vorlage für den Stellenplan 2016 ist wie folgt gegliedert: I. II. III. IV. Grundsätzliches Stellenplanerweiterungen nach Stellenplanbeschluss 2015 Sonstige Zu- und Abgänge Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2017 I. Grundsätzliches Flüchtlinge und Asylbewerber Mit Vorlage V 554.15 wurde durch den Stadtrat bereits eine Erweiterung des Stellenplanes 2016 in den Abteilungen 21.2, 23.1 und 23.3 beschlossen, um die dringlichsten Personalbedarfe kurzfristig decken zu können. Außerdem wurden 2 zusätzliche Stellen im Bereich „Abschiebungen“ befristet für 2 Jahre beschlossen (V 512.15). Soweit zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar, sind weitere zusätzliche Bedarfe in den unmittelbar betroffenen Bereichen (Ausländerwesen/Jugendamt) im Entwurf des Stellenplans enthalten und mit separaten Vorlagen begründet (V 117.16 u. 118.16). Alle weiteren möglichen Bedarfe, die bei weiter steigenden Zuweisungszahlen und der anstehenden Integration von Asylsuchenden zu erwarten sind, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Auf Grund der dann insgesamt steigenden Einwohnerzahl der Kolpingstadt Kerpen werden sich Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung ergeben. Feuerwehr Der Stellenplanentwurf 2016 enthält bereits die zum 01.01.2017 notwendigen zusätzlichen 21 Stellen im Bereich der Feuerwehr (17 Wachabteilungen, 4 Leitstelle). Diese werden durch die dann umzusetzende neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (48 Stunden Woche) erforderlich und wurden bereits eingehend beschrieben (V 18.14 und 19.14) Zur rechtzeitigen Personalgewinnung wurde ein eigener Brandmeisterlehrgang eingerichtet und 17 Brandmeisteranwärter eingestellt, deren Ausbildung am 31.12.2016 endet. Um diesen Nachwuchskräften eine klare Weiterbeschäftigungsperspektive zu bieten und einen Dienstherrenwechsel zu verhindern, sollen die Stellen bereits zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen werden. Eine tatsächliche Besetzung erfolgt frühestens zum 01.01.2017. Kindertageseinrichtungen Im Bereich der Kindertageseinrichtungen kommt es erneut zu Veränderungen. Neben den Auswirkungen des nach den Streikmaßnahmen vereinbarten neuen Tarifvertrages für den Sozialund Erziehungsdienstes (insb. veränderte Eingruppierungen Kita-Leitungen) bedingt ein deutlich höherer Bedarf an Inklusionsleistungen zusätzlichen Stellenbedarf (V 109.16). Beschlussvorlage 122.16 Seite 3 Stellenentwicklung 2015-2016 Im Haushalt sind alle Stellen des bisherigen Stellenplanes 2015 berücksichtigt. Alle darüber hinausgehenden zusätzlich für den Stellenplan 2016 von der Verwaltung beantragten bzw. beschlossen Stellen sind noch nicht im Haushalt berücksichtigt. Die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügte Übersicht der Stellenzugänge beziffert die zusätzlich bereit zu stellenden Haushaltsmittel. Der Entwurf des Stellenplanes 2016 und das vorliegende Arbeitspapier (Stand: 24.02.2016) berücksichtigen die Stellen des Stellenplanes 2015 und alle von der Verwaltung zusätzlich beantragten bzw. bereits beschlossenen Stellen. Gegenüber dem Stellenplan 2015 steigt die Zahl der Stellen nach vorliegendem Entwurf um 28,25 Stellen. Es wurden 16 zusätzliche kw-Vermerke und 1 zusätzlicher ku-Vermerk ausgebracht. 1,5 kw-Vermerke sowie 1 ku-Vermerk fallen weg. Bei 16 Stellen verändert sich der Stellenwert. 2 Beschäftigte beginnen die Freizeitphase der Altersteilzeit (ATZ). Beschlussvorlage 122.16 Seite 4 II. Stellenplanerweiterungen nach Stellenplanbeschluss 2015 1. 21.2 Ausländerwesen (+2,0 Stellen) Verstärkung von Abschiebemaßnahmen, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 512.15) 2. 21.2 Ausländerwesen (+2,0 Stellen) Zusatzstellen zur sozialarbeiterischen Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf Grund steigender Zuweisungen, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15) 3. 23.1 Erzieherische Hilfen (+1,0 Stelle) Steigende Fallzahlen im Bereich des ASD auf Grund Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15) 4. 23.2 Verwaltungsdienste (+0,5 Stellen) Steigende Fallzahlen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf Grund Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15) 5. 23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften (+2,0 Stellen) Steigende Fallzahlen Bereich der Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf Grund Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, Stadtratsbeschluss v. 15.12.2015 (V 554.15) III. Sonstige Zu- und Abgänge 1. 16.4 Bauordnung (+1,0 Stellen) Die Aufgabenstellungen der Bauordnung können derzeit nicht ordnungsgemäß erledigt werden. Insbesondere im Bereich des Brandschutzes, der Durchführung von Brandschauen und der daraus resultierenden Nachverfolgung der Mängelbeseitigung bestehen gravierende Mängel, die durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beseitigt werden sollen, s. V 129.16 2. 18.1 Zentrales Baumanagement (+1,0 Stelle) Mehrbedarf auf Grund der Intensivierung des Zuschuss-/Förderwesens, s. auch V 61.16. Beschlussvorlage 122.16 Seite 5 3. 20.4 Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle (+0,5 Stellen) Nach Übernahme der kommunalen Geschäftsführung der Netzgesellschaften durch einen Mitarbeiter der Abteilung 20.4, sind dessen Stellenanteile in den Aufgabenstellungen der Abteilung 20.4 nach zu besetzen, Stellenmehrung resultiert letztlich aber aus der Geschäftsführung der Gesellschaften, s. auch V 104.16. 4. 21.2 Ausländerwesen (+1,0 Stelle) Bei steigenden Zuweisungen von Asylbewerbern steigen auch die Fallzahlen im Bereich der Leistungssachbearbeitung für Asylbewerber. Um ab Mitte des Jahres reagieren zu können, ist die Einrichtung einer weiteren Stelle erforderlich, s. auch V 118.16. 5. 21.2.1 Sammelunterkünfte Asylbewerber (+12,0 Stellen) Zur Betreuung von Asylbewerbern in den künftigen Containeranlagen sind 8 Sozialarbeiter und 4 Hausmeister zusätzlich erforderlich (bei Unterbringung von hochgerechnet 1.600 zusätzlichen Flüchtlingen in Containeranlagen), s. auch Stadtratsbeschluss vom 23.02.2016, V 117.16, sofern die Betreuung nicht vorrangig durch freie Träger sichergestellt werden kann. 6. 22.2 Schulen (+1,66 Stellen) Die laufende Überprüfung der Stellenbedarfe ist noch nicht abgeschlossen und daher noch nicht konkret zu berechnen. Es sind jedoch deutliche Mehrbelastungen in den Schulsekretariaten erkennbar. Zur Abmilderung der angespannten Situation in den Schulsekretariaten wird ein pauschaler 10%iger Zuschlag für alle Schulsekretariate berücksichtigt, s. auch V 106.16 7. 23.4 Kindertagesbetreuung (+5,0 Stellen) Die Zahl der Kinder mit der Diagnostik zur Inklusion in städtischen Kindertageseinrichtungen steigt stark an. Es muss mit einer Zahl von bis zu 100 Kindern gerechnet werden. Je Inklusionsfachkraft können 10 Kinder mit Diagnostik betreut werden. Insgesamt werden daher 10 Stellen benötigt. 5 Stellen waren bereits im Stellenplan 2015 berücksichtigt, 5 weitere kommen in 2016 hinzu. Die Stellen werden zu 100% refinanziert, s. auch V 109.16. 8. 10.2 Kultur, Städtepartnerschaft und Tourismus (-0,28 Stellen) Auf Grund organisatorischer Maßnahmen und Aufgabenreduzierungen kann der Stellenanteil wegfallen. 9. 11.3.1 Springer/innen (-2,0 Stellen) Im Jahr 2016 beenden weniger Nachwuchskräfte die Ausbildung als im Vorjahr. Für die mögliche 6-monatige Übernahme von Nachwuchskräften werden in diesem Jahr daher weniger Stellen benötigt. 10. 16.1 Stadtplanung (-0,5 Stellen) Zeichnerische Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang nicht mehr benötigt, die Stelle kann daher wegfallen. Beschlussvorlage 122.16 Seite 6 IV. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.14 beschlossen, zukünftig im Zuge der Stellenplanvorlage über die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu beraten und zu beschließen (V417.14). Dementsprechend ist der Bedarf an Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2017 im Stellenplan 2016 darzustellen. 1. Rückblick auf die vergangenen Jahre: In einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren wurden in der Stadt Kerpen insgesamt 44 Auszubildende in unterschiedlichen Berufen eingestellt. Die o. g. Auszubildenden verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Ausbildungsberufe bzw Einstellungsjahrgänge (EJ): Ausbildungsberuf Stadtinspektoranwärter/in Verwaltungsfachangestellte/r Fachinformatiker Landschaftsgärtner/in Elektroniker/in Gesamt EJ 2012 4 4 0 1 0 9 EJ 2013 3 3 0 1 0 7 EJ 2014 4 4 1 2 0 11 EJ 2015 2 4 0 2 1 9 EJ 2016 2 3 0 2 0 7 Gesamt 17 19 1 6 1 43 Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, im Ausbildungsberuf Elektroniker/in 3 ½ Jahre. Nach Bestehen der Ausbildung wurden Beschäftigungsverhältnis übernommen: die Auszubildenden wie folgt in ein DAV = Dauerarbeitsverhältnis ZAV = Zeitarbeitsverhältnis W = Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Prüfung 2015 Stadtinspektoranwärter/in EJ 2012 4 Verwaltungsfachangestellte/r 4 2 DAV 1 ZAV 1W Ausbildungsberuf Beschlussvorlage 122.16 1 DAV 3 W (trotz Übernahmezusage) Seite 7 2. Derzeitige Ausbildungssituation Derzeit werden 24 Auszubildende (ohne Brandmeisteranwärter) in fünf unterschiedlichen Ausbildungsberufen ausgebildet: Ausbildungsberuf insgesamt Stadtinspektoranwärter/in Verwaltungsfachangestellte/r Landschaftsgärtner/in Fachinformatiker/in Elektroniker/in 7 11 3 1 1 Ende der Ausb. 2016 2 3 1 Ende der Ausb. 2017 3 4 1 1 Ende der Ausb. 2018 2 4 1 Ende der Ausb. 2019 1 3. Bedarfsermittlung: Bei den prognostizierten Bedarfszahlen ist zu beachten, dass sich diese ausschließlich auf die Altersabgänge beziehen. Insbesondere im Verwaltungsbereich kommen hierzu noch Personalbedarfe, die aus  Mutterschutz,  Elternzeit,  Beurlaubung sowie  Arbeitszeitreduzierungen resultieren. Daneben häufen sich die Anfragen auf Beurlaubung bzw. Teilzeitbeschäftigung aufgrund familiärer Pflegeverpflichtungen. Gehobener Dienst Jahrgang 1951 1952 1953 1953 1955 1955 1955 1955 1956 1956 1956 1956 Anzahl MA 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 frühester Renten/Pensionsbeginn sofort 07/2015 02/2016 08/2016 05/2018 08/2018 10/2018 02/2019 10/2019 05/2021 04/2020 09/2021 spätester Renten/Pensionsbeginn 01/2017 01/2018 09/2018 03/2019 02/2021 08/2021 07/2021 05/2021 07/2021 03/2022 06/2022 07/2022 konkret genannter Ausscheidezeitpunkt 08/2016 07/2017 06/2016 08/2016 05/2020 03/2019 10/2018 02/2019 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf: Jahr Minimalbedarf Maximalbedarf 2016 2017 2018 2019 2020 2021 0 1 2 1 1 4 5 6 6 6 Beschlussvorlage 122.16 Bedarf nach Befragung 3 1 1 2 1 Anzahl Ausbildungsende 2 3 2 2 Seite 8 Da die weitaus überwiegende Anzahl der o.g. Kolleginnen und Kollegen bereits konkrete Vorstellungen über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben hat, sind die genannten Maximalbedarf – Zahlen unrealistisch. Sofern sich an den persönlichen Situationen nichts ändert, werden die konkret genannten Ausscheidezeitpunkte wohl eingehalten. Neben den Altersabgängen entstehen wie dargestellt noch weitere Personalbedarfe. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelor – Abschluss, und den damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 5 Ausbildungsjahrgängen (2011 – 2015) insgesamt 5 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandenen Klausuren vorzeitig aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden mussten. Daher schlägt die Verwaltung vor, 4 Ausbildungsstellen im gehobenen Dienst zur Verfügung zu stellen. Mittlerer Dienst Jahrgang 1953 1953 1954 1954 1955 1955 1955 1956 1957 Anzahl MA 2 1 1 1 1 1 1 1 1 frühester Renten/Pensionsbeginn 08/2016 12/2016 07/2017 11/2017 05/2018 10/2018 11/2018 07/2017 11/2020 spätester Renten/Pensionsbeginn 03/2019 07/2019 11/2019 07/2020 02/2021 07/2021 08/2021 11/2019 12/2022 konkret genannter Ausscheidezeitpunkt keine Angabe keine Angabe keine Angabe 11/2018 keine Angabe 10/2018 08/2021 11/2017 11/2020 Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf: Jahr Minimalbedarf Maximalbedarf 2016 2017 2018 2019 2020 2021 0 0 2 4 1 3 5 7 10 8 4 3 Bedarf nach Befragung 0 1 2 0 0 1 Anzahl Ausbildungsende 3 4 4 Im Gegensatz zum Bereich des gehobenen Dienstes haben weniger befragten Kolleginnen und Kollegen einen konkreten Ausscheidezeitpunkt genannt. Insofern ist eine Vorhersage zum Personalbedarf schwieriger. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, auch in 2017 wieder 3 Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte zur Verfügung zu stellen. Es sind vor allem diese Nachwuchskräfte, die (im Rahmen der Ausbildungsanforderungen) flexibel einsetzbar sind, und demnach immer wieder auch zur Bewältigung akuter Personalprobleme herangezogen werden können. Beschlussvorlage 122.16 Seite 9 Landschaftsgärtner/in Jahrgang 1952 1953 1953 1953 1954 1955 1956 1956 Anzahl MA 1 1 1 1 1 1 1 1 frühester Renten/Pensionsbeginn 10/2015 09/2016 sofort 06/2017 06/2017 07/2015 04/2019 08/2019 spätester Renten/Pensionsbeginn 05/2018 02/2019 01/2019 10/2019 10/2019 10/2021 06/2022 10/2022 konkret genannter Ausscheidezeitpunkt keine Angabe 09/2016 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf: Jahr Minimalbedarf Maximalbedarf 1 1 1 2 4 0 1 7 7 8 7 5 1 1 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bedarf nach Befragung 2 3 0 0 0 0 0 Anzahl Ausbildungsende 0 1 2 2 Wie bereits dargestellt, soll der Anteil an ausgebildeten Gärtnerinnen und Gärtnern im Bereich der Grünflächenunterhaltung gesteigert werden. Bis einschließlich Februar 2019 werden mindestens 5 Stellen im Baubetriebshof frei. Bis 2018 werden 3 Auszubildende im Ausbildungsberuf Landschaftsgärtner/in ihre Ausbildung abschließen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, in 2017 weitere 2 Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Elektroniker/in: In diesem Ausbildungsberuf kann wieder ausgebildet werden, da seit Anfang 2015 ein Meister für die Ausbildung zur Verfügung steht. Für 2015 ist bereits ein Ausbildungsplatz beschlossen worden. Weiterer Bedarf als Nachfolge für altersbedingte Vakanzen besteht zurzeit nicht. 4. Vorzeitige Beendigung der Ausbildung Wie bereits bei den Ausführungen zur Ausbildung im gehobenen Dienst dargestellt, ist zu berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelor – Abschluss, und den damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 5 Ausbildungsjahrgängen (2011 – 2015) insgesamt 5 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandenen Klausuren vorzeitig aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden mussten. Im Ausbildungsberuf Landschaftsgärtner bzw. Landschaftsgärtnerin haben in den letzten zwei Jahren zwei Auszubildende aus unterschiedlichen Gründen die Ausbildung vorzeitig beendet. Seit der verstärkten Fokussierung auf den tatsächlichen Bedarf bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen stellt die vorzeitige Beendigung der Ausbildung hier eine besondere Problematik dar. Eine Berücksichtigung dessen kann dann frühestens in der nächsten Stellenplanvorlage mit konkreten Auswirkungen auf das Folgejahr erfolgen. Hierdurch wird mindestens ein Jahr verloren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass bei vorzeitigem Ausbildungsabbruch der dann freigewordene Ausbildungsplatz zum nächsten Ausbildungsbeginn nachbesetzt werden kann. Beschlussvorlage 122.16 Seite 10 5. Fazit: Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor für 2017 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen: Ausbildungsberuf Stadtinspektoranwärter/in Verwaltungsfachangestellte/r Landschaftsgärtner/in Beschlussvorlage 122.16 Anzahl Plätze 2017 4 3 2 Seite 11