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Beschlussvorlage (Stellenmehrbedarf innerhalb der Abteilung 20.4)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
149 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 104.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 15.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Stellenmehrbedarf innerhalb der Abteilung 20.4 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Arbeitskreis empfiehlt/ Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, innerhalb der Abteilung 20.4 eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 Stellen (+0,5 Stellen) mit dem Stellenwert EG 9 TVöD/A 10 BBesO einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Stingl Jung Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in der Abteilung 20.4 (Beiträge) ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 30.500 31.100 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung (ab 05/16) 20.500 Personalkosten 31.700 32.300 gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 104.16 Seite 2 Begründung: Mit Beschluss vom 08.04.2014 (V 162.14) hat der Stadtrat die Gründung der Netzgesellschaften Strom und Gas beschlossen und gleichzeitig Herrn Spürck als kommunalen Geschäftsführer in diese Gesellschaft entsandt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden administrative Aufgaben von einem Sachbearbeiter (Herr Wagner) der Abteilung 20.4 übernommen. Mit der Wahl zum Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen war Herr Spürck gesetzlich zwingend von seinen Aufgaben als kommunaler Geschäftsführer zu entbinden. Per Ratsbeschluss vom 27.10.2015 folgte Herr Wagner Herrn Spürck nach und hat die Geschäftsführung für beide Gesellschaften übernommen. Dadurch ist er hier inzwischen in erheblichem Maße zeitlich eingebunden (ca. 0,8 Stellen) und kann daher nicht mehr in vollem Umfang in seinen bisherigen Aufgabenbereichen Beitragserhebung und –abrechnung eingesetzt werden. Im Bereich der Beitragserhebung sind zwar zurückgehende Fallzahlen zu verzeichnen und es wird mittelfristig auch nicht wieder mit einem Anstieg gerechnet, trotzdem können die Aufgaben nicht ohne einen personellen Ersatz fach- und zeitgerecht erledigt werden. Ein vollständiger Ersatz (0,8 Stellen) ist vor dem Hintergrund der genannten Fallzahlenentwicklung und –prognose jedoch nicht erforderlich. Die Verwaltung geht davon aus, dass für den Ersatz der jetzt für den Beitragsbereich nicht mehr zur Verfügung stehenden Stellenanteile von Herrn Wagner ein Bedarf von 0,5 Stellen besteht. Der letztlich durch die Übernahme der Geschäftsführungstätigkeiten von Herrn Wagner ausgelöster Stellenmehrbedarf von 0,8 Stellen reduziert sich daher um 0,3 Stellen auf 0,5 Stellen. Die Verwaltung schlägt daher vor, innerhalb der Abteilung 20.4 eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 Stellen (+0,5 Stellen) mit dem Stellenwert EG 9 TVöD/A 10 BBesO einzurichten. Beschlussvorlage 104.16 Seite 3