Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Personalbedarf in der Abteilung 16.4, Bauordnung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Beschlussvorlage (Personalbedarf in der Abteilung 16.4, Bauordnung) Beschlussvorlage (Personalbedarf in der Abteilung 16.4, Bauordnung) Beschlussvorlage (Personalbedarf in der Abteilung 16.4, Bauordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 153 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 129.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 24.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Personalbedarf in der Abteilung 16.4, Bauordnung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat, innerhalb der Abteilung 16.4 eine zusätzliche Ingenieurstelle (+1,0 Stelle) mit dem Stellenwert EG 11 TVöD einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Stingl Jung Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: Zusätzliche Ingenieurstelle in der Abteilung 16.4, Bauordnung ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Ab 05/16 49.300 73.100 74.600 76.100 77.600 49.300 73.100 74.600 76.100 77.600 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 129.16 Seite 2 Begründung: Bei der Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Genau diese Aufgabe kann nicht mehr in dem erforderlichen Umfang und der notwendigen fachlichen Qualität geleistet werden. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Bauordnung ausgelöst durch verschiedene Faktoren erheblich gestiegen. So haben z.B. die Servicezeiten und der E-Mail-Verkehr auf Grund der zu Recht geforderten und umgesetzten Bürgerfreundlichkeit zugenommen. Insbesondere zusätzlich belastend sind aber die zunehmende Zahl von Brandschauen und wiederkehrenden Prüfungen sowie die Einbindung der Bauordnung bei Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten sowie Sonderprojekte (z.B. Flüchtlingsunterbringung). Im Ergebnis findet dadurch eine ständige Priorisierung der auszuführenden Arbeiten statt, mit der Folge, dass Aufgaben, die nicht unmittelbar eingefordert werden, zunehmend zurückgestellt werden. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Brandschauen und die vorgeschriebenen Wiederkehrende Prüfungen. In diesen Bereichen besteht aber die Gefahr, das Mängel oder Gefahren dadurch nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden können. Treten dann auf Grund der ausgebliebenden oder mangelhaften Aufgabenerledigung Ereignisse ein, die zu Schäden an Leib und Leben führen, haften die in der Bauordnung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich. Unabhängig von dem dargestellten derzeitigen Personalbedarf muss zukünftig mit weiter steigenden Belastungen gerechnet werden. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW plant bei der Novellierung der Landesbauordnung das sog. Freistellungsverfahren abzuschaffen und diese Vorhaben in Genehmigungsverfahren mit späteren Überprüfungen zu überführen. Das Genehmigungsverfahren ist jedoch erheblich aufwendiger als das derzeitige Freistellungsverfahren. Die Entscheidung der Landesregierung und des Landtages dazu bleiben noch abzuwarten. Die konkrete Ermittlung und Bewertung der o.g. Situation mit einer einhergehenden analytischen Stellenbemessung hat bisher noch nicht stattgefunden. Vor dem Hintergrund der geschilderten Überlegungen der Ministeriums zur Novellierung der Landesbauordnung mit ggf. weitreichenden Folgen auf Fallzahlen und Bearbeitungszeiten ist dies auch nicht sinnvoll, da die ermittelten Werte möglicherweise in Kürze überholt sind bzw. ohnehin neu ermittelt werden müssen. Gleichwohl ist aus den geschilderten Gründen Handlungsbedarf erkennbar um vor allem Entlastung für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine gesetzeskonforme Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das Risiko eines möglichen Organisationsverschuldens des Dienstherren bei weiter ausbleibender Reaktion ausgeschlossen. Dazu wäre auch die Einrichtung einer befristeten Stelle geeignet. Dies würde aus personalwirtschaftlicher Sicht jedoch die Einstellung geeigneten Personals erschweren. Auf Grund der Altersstruktur des in der Abteilung 16.4 eingesetzten Personals wird es in den kommenden Jahren zu altersbedingten Beschäftigungsbeendigungen kommen. Sofern dann Stellenreduzierungen erforderlich sind, kann spätestens zu diesem Zeitpunkt reagiert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, innerhalb der Abteilung 16.4 eine zusätzliche Ingenieurstelle (+1,0 Stelle) mit dem Stellenwert EG 11 TVöD einzurichten. Beschlussvorlage 129.16 Seite 3