Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
14.04.16, 18:16
Aktualisiert
14.04.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Sachbearbeiter/in: Ellen Diers
TOP
Drs.-Nr.: 210.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
01.04.2016
Bemerkungen
21.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Haushalt 2016 im Bereich Hochbau
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und
nachfolgend dem Rat der Kolpingstadt Kerpen eine Veranschlagung der in beigefügten Tabellen
aufgeführten Baumaßnahmen gemäß des Haushaltsplans 2016
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleite/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Diers
Diers
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Antwort auf die Anfrage der SPD – Fraktion:
Das Rathaus ist zurzeit noch nicht mit einem Notstromaggregat ausgestattet, was zur Folge hat,
dass die Bediensteten bei einem Stromausfall nur bedingt arbeiten können.
Es gibt zwar USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung), die im Fall eines Stromausfalls
genügend Energie gespeichert haben, dass die Server ohne Datenverluste heruntergefahren
werden können.
Das Notstromaggregat wird durch einen Dieselmotor angetrieben, der wenige Sekunden nach
einem Stromausfall ein mehrstündiges stromunterstütztes Arbeiten, z. B. am PC ermöglicht.
Der Diesel des Notstromaggregat kann eventuell auch bei laufendem Betrieb nachgetankt werden.
Beschlussvorlage 210.16
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