Daten
Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
28.04.16, 18:16
Aktualisiert
28.04.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Sachbearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 259.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
20.04.2016
Bemerkungen
03.05.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Haushaltssatzung 2016; hier: Bürgerhaushalt/Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes zu
Kenntnis und interpretiert sie als Einwendungen im Sinne des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung
für das Land NRW (GO).
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt über die Einwendungen im Sinne des in der Begründung angegebenen Verwaltungsvorschlags.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Schaaf
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Schaaf
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
§ 80 GO regelt das Verfahren der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
sowie das Recht zur Erhebung von Einwendungen.
§ 80 Abs.3 GO trifft diesbezüglich folgende Regelung:
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens
vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind.
Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen
kann.“
Die auf den 24.02.2016 datierte Bekanntgabe der Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
2016 erfolgte in ortsüblicher Weise am 27.02.2016. Parallel erfolgte die Veröffentlichung im Internetauftritt der Kolpingstadt Kerpen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 lag in der Zeit vom 27.02. bis zum 18.03.2016
öffentlich aus. Bis einschließlich 18.03.2016 konnten die Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen gegen die Haushaltssatzung 2016 erheben.
Von der Möglichkeit einer Einsichtnahme und der Erklärung von Einwendungen wurde im in der
Veröffentlichung angegebenen Dienstraum des Rathauses kein Gebrauch gemacht.
Zusätzlich wurde auf der Internetplattform www.kerpen-mitgestalten.de der Kolpingstadt ein Mitwirkungsverfahren, ein sogenannter „Bürgerhaushalt“ eingerichtet, bei dem eine Beteiligung sowohl online als auch durch schriftliche Eingabe an die Abteilung 20.1 – Kämmerei – möglich war.
Dies geschah in Form einer Vorschlagsphase mit einer sich anschließenden Bewertungsphase.
Ein kurzer Bericht mit einer Einschätzung durch die beauftragte Firma ist als Anlage II der Vorlage
beigefügt. Dieser zeigt eine vergleichsweise sehr gute Beteiligung am Verfahren. Es unterliegt
dann der Bewertung durch die Politik, ob und wann ein solches Verfahren erneut durchgeführt
werden soll. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass die Verwaltung zunächst mit einer Abarbeitung der Vorschläge aus dem jetzigen Verfahren beschäftigt sein wird.
Da rechtlich nicht widerspruchsfrei geklärt ist, ob die getätigten Vorschläge als Einwendung im
Sinne des § 80 GO gemeint und zu werten sind, rät auch der Städte- und Gemeindebund NRW
zur Vermeidung von etwaigen Formfehlern diese Vorschläge als Einwendung zu werten und im
Sinne der einschlägigen Vorschriften eine Abstimmung des Stadtrates vor Beschlussfassung über
die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Im Folgenden werden die Vorschläge – im Wesentlichen - gruppiert nach dem "Status Umsetzung" vorgelegt mit einem Entscheidungsvorschlag für jede Gruppe. Darüber hinaus besteht
selbstverständlich die Möglichkeit, für einzelne Vorschläge eine separate Abstimmung zu beantragen und durchzuführen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen des letztjährigen Haushaltsicherungskonzepts
als Vorschläge eingepflegt waren. Über diese muss nicht separat abgestimmt werden, weil sie im
Rahmen des nachfolgenden Beschlusses über die Haushaltssatzung behandelt werden und keinen Vorschlag aus dem Kreis der Einwendungsberechtigten darstellen.
Beschlussvorlage 259.16
Seite 2
Die im Folgenden angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf das Dokument in Anlage I. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass eine eindeutige Vorschlagsnummer immer unterhalb des Vorschlages zu finden ist (Link zur Plattform mit Vorschlagsnummer).
Die Verwaltung schlägt folgende Behandlung vor:
Gruppe 1: Vorschläge der Seiten 29-99 (Amt: genauer prüfen)
Den Einwendungen aus dieser Gruppe wird stattgegeben mit folgender Konsequenz:
Die Verwaltung wird die Vorschläge genau prüfen und in Einzel- und Sammelvorlagen dazu jeweils Handlungsvorschläge ausarbeiten und dem Rat und den Fachausschüssen in den kommenden Monaten zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Eine unmittelbare Auswirkung auf Haushaltsansätze entsteht dadurch zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht. Sollte sich aus den Verwaltungsvorlagen ergeben, dass für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme Mittelbedarf entsteht, ist der Rat gehalten zu entscheiden, ob er diesen durch
die Bereitstellung über- oder außerplanmäßiger Mittel im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung
befriedigen will oder die Verwaltung beauftragen will, hierfür Haushaltsmittel in einem der Haushaltspläne ab 2017 vorzusehen.
Es sei verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass zusätzliche, freiwillige Aufwendungen und Ausgaben, die in der Folge nicht zu Ertrags- und Einnahmerückflüssen führen in Zeiten der Haushaltssicherung äußerst kritisch zu sehen und in der Regel abzulehnen sind.
Gruppe 2: Vorschläge der Seiten 100-116 (Amt: Dritte zuständig)
Die Einwendungen aus dieser Gruppe werden zurückgewiesen, da eine Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen für die jeweils vorgeschlagene Maßnahme nicht gegeben ist.
Gruppe 3: Vorschläge der Seiten 117-157 (Amt: nicht umsetzen)
Die Einwendungen aus dieser Gruppe werden zurückgewiesen. Die jeweils vorgeschlagene Maßnahme wird verwaltungsseitig nicht befürwortet.
Gruppe 4: Vorschläge der Seiten 159-168 (Amt: rechtlich unzulässig)
Die Einwendungen aus dieser Gruppe werden zurückgewiesen, da die jeweils vorgeschlagene
Maßnahme rechtlich unzulässig ist.
Gruppe 5: Vorschläge der Seiten 170-195 (Fazit: wird bereits umgesetzt)
Den Einwendungen aus dieser Gruppe wurde abgeholfen, da die jeweils vorgeschlagene Maßnahme bereits umgesetzt wird bzw. in Umsetzung ist.
Vorschlag „Werbeflächen besser vermarkten“ - Seite 17 - (Verwaltungsvorschlag)
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Außertarifliche Vereinbarungen werden überprüft“ – Seite 17 - (Verwaltungsvorschlag)
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Ortsvorstehende einsparen“ – Seite 18 - (Verwaltungsvorschlag)
Beschlussvorlage 259.16
Seite 3
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Gebühren für Märkte, Halle, Bäder und Veranstaltungen prüfen“ – Seite 18 –
(Verwaltungsvorschlag)
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Nicht mehr benötigte Reserve-Flächen an Friedhöfen verkaufen“ – Seite 19 –
(Verwaltungsvorschlag)
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Zahl der städtischen Grillplätze halbieren“ – Seite 19 - (Verwaltungsvorschlag)
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Leistungsorientierte Bezahlung der Beamten abschaffen“ – Seite 19 - (Verwaltungsvorschlag)
Keine Entscheidung erforderlich
Vorschlag „Kofferrampe am Parkplatz Horrem (hinten) einführen – Seite 17 –
Siehe Gruppe 1
Vorschlag „Supermarkt in Brüggen ansiedeln“ – Seite 17 –
Siehe Gruppe 5
Vorschlag „Grundschulen in Brüggen, Balkhausen, Türnich zusammenlegen“ - Seite 17 –
Siehe Gruppe 1
Vorschlag „Breitbandausbau für das Internet in Sindorf vorantreiben“
Siehe Gruppe 1
Vorschlag „Straßen in Manheim-neu fertig stellen“ – Seite 19 –
Siehe Gruppe 1
Gruppe t: Vorschläge der Seiten 21-27 (Amt: (teilweise) umsetzen)
Siehe Gruppe 1
Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen bereits in Umsetzung
sind bzw. nach Beseitigung rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse umgesetzt werden.
Beschlussvorlage 259.16
Seite 4